Münchner Privater RD wird bei Ausschreibung für Oktoberfest mitbieten / Aicher Ambulanz Union erhält den Zuschlag

  • Gute Frage:
    Entweder dass bei der Verteilung der Stunden der Vorhalteerhöhung härter gehandelt wird oder dass die Vorhalteerhöhung härter rangenommen (lies: mehr verwendet) wird.

  • Zum Oktoberfest gibt es immer eine Vorhalteerhöhung des Rettungsdienstes durch den RZV, um das zusätzliche Einsatzaufkommen zu bewältigen. 2017 waren das in Spitzenzeiten 25 Fahrzeuge (16 RTW, 6 KTW, 3 NEF). Diese Fahrzeuge stehen dann rund um das Festgelände auf Abrufplätzen und werden auf Notfälle in der Peripherie des Oktoberfestes disponiert (die Festwiese selbst wird i. d. R. durch den Sanitätsdienst bedient) oder übernehmen Abtransporte von den Sanitätsstationen in die Kliniken.
    Von den Kritikern des neuen Anbieters für den Sanitätsdienst wird immer wieder angeführt, dass die Firma Aicher nicht mit der hundertdrölfzig Jahre langen Erfahrung und Kompetenz des BRK konkurrieren kann. Deswegen würde dann zukünftig jeder neue Patient immer und sofort an die Oktoberfest-Rettungsmittel zum Transport ins KH abgeschoben werden, da der AAU die Kompetenz zur vor-Ort-Behandlung fehle. Quasi ein Versuch der Stimmungsmache beim RZV und den Durchführenden des Rettungsdienstes gegen den neuen SanD-Anbieter.

  • Von den Kritikern des neuen Anbieters für den Sanitätsdienst wird immer wieder angeführt, dass die Firma Aicher nicht mit der hundertdrölfzig Jahre langen Erfahrung und Kompetenz des BRK konkurrieren kann. Deswegen würde dann zukünftig jeder neue Patient immer und sofort an die Oktoberfest-Rettungsmittel zum Transport ins KH abgeschoben werden, da der AAU die Kompetenz zur vor-Ort-Behandlung fehle. Quasi ein Versuch der Stimmungsmache beim RZV und den Durchführenden des Rettungsdienstes gegen den neuen SanD-Anbieter.

    Ich hatte mir das schon gedacht, dass dieser Satz Meinungsmache, oder auch Drohung ist. War mir nur nicht sicher, da es ja ein abschließender und versöhnlicher Beitrag sein sollte. ;-)

  • "Die Vorhaltungserhöhung RD Wiesn aller Organisationen, wird heuer evtl härter rangenommen werden - als sie eh schon wurde... auch das wird sich regeln."

    Was soll uns das sagen?


    Ich kann da nur müdel lächel, denn ich könnte mir durchaus vorstellen dass die Fa. AAU eigene KTW als zusatzvorhalung, evtl auch mit den anderen Privaten RD Betreibern, stellt. Diese Resourcen hat man seitens RZV und BRK all die jahre nicht genutzt. ;-)

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Also ausserhalb der öRV? Hmm, was da wohl die ILSt sagt...


    Und dass der MKT Aicher (natürlich :mauer: ) keine Erfahrung mit grossen Diensten und folglich alle in die Kliniken schicken würden, ist ja schon amüsant wenn es nicht so dämlich wäre.

  • Was geht es die ILS an wen ich, oder der betreiber der Wiesnwache, mit meinen / seinen Krankentransporten beauftrage? :nein:


    Die Firma hat eine Konzession, fertig!

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Nein war eindeutig für mich nicht als solche zu erkennen....!
    Irgendwie kann ich auch gerade nicht nachvollziehen wieso du jetzt die MKT Gruppe in´s spiel bringst?

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Ich finde es wirklich bedauerlich, dass man schon jetzt versucht, den neuen Betreiber auszubooten. Tradition hin oder her, beide Anbieter haben sich beworben und nach klar definierten Vergabekriterien hat Aicher den Zuschlag erhalten.


    Ich kann nicht verstehen, warum so viele am BRK festhalten und nicht bereit sind, einmal hinter die Kulissen zu schauen. Ehrenamt statt Hauptamt, RS-Verträge für RA, Angleichung/Einführung der SOP's 4 Jahre nach Inkrafttreten des NotSanG, Auflage durch das Gewerbeaufsichtsamt für Umbauten auf einer Wache - dem kam man nicht nach und nun wundert man sich, dass es finanziell geahndet wird, Vision des "Rettungsdienstes der Zukunft" - mit technischem Rettungssanitäter und Telemedizin um entscheiden zu können, ob ein Notarzt erforderlich ist. Die Kollegen des BRK können einem nur Leid tun.

  • Man könnte sogar vermuten, dass die öffentliche Vorhaltung sogar weniger in Anspruch genommen wird.
    Denn: Wie angesprochen steht es der Aicher Ambulanz (oder den nachgeordneten Organisationen der MHW) frei auch ihre eigenen KTW zu beauftragen und hier ihre "eigene" Wiesnvorhaltung zu schaffen.
    Das dürfte die KTW der öffentlichen deutlich entlasten, genauso wie der eine oder andere RTW Einsatz wegfallen dürfte.
    Ggf. kann das sogar eingepreist sein und dementsprechend das Los beeinflusst haben.

  • Ggf. kann das sogar eingepreist sein und dementsprechend das Los beeinflusst haben

    Was bedeuten würde, die Krankenkassen finanzieren für eine der größten bundesdeutschen kommerziellen Veranstaltungen den vorgeschriebenen Sanitätsdienst?
    Als Beitragszahler wäre mir das nicht recht.

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!

  • Wie ich oben schon schrieb hat das BRK sämtliche Tätigkeiten über einen Kassensitz abgerechnet. In sofern ist das schon seit langem so...

  • Was bedeuten würde, die Krankenkassen finanzieren für eine der größten bundesdeutschen kommerziellen Veranstaltungen den vorgeschriebenen Sanitätsdienst?
    Als Beitragszahler wäre mir das nicht recht.


    In Bayern ist JEDER Sanitätsdienst erstmal nur für das eigene Veranstaltungsgelände zuständig und darf damit erstmal pauschal nicht transportieren. Regelungen wie in anderen Bundesländern in denen der Sanitätsdienst auch den Transport übernehmen darf oder muss gibt es in Bayern nur auf Sonderantrag nach Genehmigung der Rettungszweckverbände, diese sind hier angehalten möglichst restriktiv zu entscheiden.
    Primär soll damit sichergestellt werden, dass alle Patienten den einheitlichen Standards des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Bayern unterworfen sind, andererseits aber auch das alle Fälle über die zentrale Abrechungsstelle abgerechnet werden.


    Konkret wurde bis jetzt dem BRK NICHT erlaubt eigene Fahrzeuge zum regelhaften Einsatz außerhalb des Veranstaltungsgeländes zu bringen - sondern der Rettungszweckverband fuhr die Vorhaltung entsprechend hoch (hieran waren dann alle Leistungserbringer beteiligt). Diese Fahrzeuge wurden und werden jedoch weiterhin durch die öffentlich-rechtliche Leitstelle geführt und unterliegen 100% dem öffentlichen Rettungsdienst, genauso wie der Aicher seine "Regel-KTWs" kaum zum Einsatz am Festgelände bringen kann (und wird)
    Bei der Notfallrettung wird sich hier auch genau gar nix ändern.


    Anders kann es theoretisch nur im KTP aussehen:
    D.h. wenn der BRK Arzt auf der Wiesn-Wache feststellte, dass er einen Patienten einweisen möchte (=KTP Transportschein) hat er wie jeder normale Hausarzt in der ganzen Stadt auch die Wahl welche der 4 Rufnummern er anruft: Den öffentlich-rechtlichen Krankentransport (BRK,JUH,MHD,ASB, geführt über die öffentlich-rechtliche Leitstelle) oder einen der drei privaten (AAU, MKT, IMS).
    Bis jetzt wurde im Regelfall eher die öffentliche Vorhaltung abgerufen (da elektronischer Einsatzdatenabgleich, politische Gründe, etc.) - aber mit nichten ausschließlich, ich war selber schon mit dem Aicher Nacht-KTW den "Beobachtungsbereich" leer räumen.
    Beide Fahrten werden regulär als KTW Transporte mit der Kasse abgerechnet, einmal aber halt vom öffentlich-rechtlichen, einmal vom privaten, Rettungsdienst.
    Bei der Kasse ändert sich also nix.

  • Ich denke, mit der "Einpreisung" war gemeint: Geht Aicher davon aus, dass er sie neben dem Sanitätsdienst auch (regulär vergütete und erforderliche, wie krumel schreibt) Krankentransport leistet, verdient er evtl. damit auch ein Geld und kann den Sanitätsdienst etwas günstiger anbieten, da unterm Strich die Kosten aus Krankentransport und Sanitätsdienst aus dem (unterstellten) Defizit im Sanitätsdienst und dem (als privatwirtschaftliches Unternehmen wünschenswert-realistischem) Gewinn aus dem Krankentransport gedeckt sind. Auswirkungen auf die Krankenkasse würden sich damit nicht ergeben, ausschließlich ein Hin- und Herschieben von Geld.
    Personal? Respekt, wenn das on top auch noch klappt!

  • Zitat

    Auswirkungen auf die Krankenkasse würden sich damit nicht ergeben, ausschließlich ein Hin- und Herschieben von Geld.


    Ich denke, dass es billiger wird, da die Privaten nur nach Transport gezahlt werden und hier weniger bekommen, als über ZAST für den öffentlichen RD in Rechnung gestellt wird.

    Zitat

    Respekt, wenn das on top auch noch klappt!


    Sehe ich genauso, wobei ich denke, dass die AAU sehr genau weiß was sie tut.



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  • Ich denke, dass es billiger wird, da die Privaten nur nach Transport gezahlt werden und hier weniger bekommen, als über ZAST für den öffentlichen RD in Rechnung gestellt wird.


    Angeblich dank Nachtzuschlag wohl nicht. Für den KTW kriegst du beim RZVB aber auch wirklich wenig was man so hört.


    Sagen wir so: Das BRK hätte früher auch die KTWs stellen können und diese einpreisen können. Hat man aber nicht gewollt damals(*), daher werden diese heute auf alle KTW-Leistungserbringer verteilt.


    (* Man darf an dieser Stelle nicht vergessen, dass das BRK eine riesige Fehde mit der Berufsfeuerwehr über die Einsatzführung und den Notarztdienst an der Wiesn hatte. Es gab Zeiten in denen wurden parallel Wiesn-NEF vom BRK und von der BF bestellt und abhängig davon wo der Einsatz einging alarmiert)

  • So die Stellenausschreibung von Aicher ist raus:
    https://www.aicher-ambulanz.de…nitaeter-m-w-ehrenamtlich


    Also auf Basis Art 3 Nr. 26 EStG


    Zitat von Ralf Kuchenbuch in der Facebook-Gruppe "Sanitätsdienst Oktoberfest 2018 Interessentengruppe"

    Aufgrund der erhöhten Nachfrage nach der Aufwandsentschädigung:
    Die AAU wird je nach Schichtlänge Entschädigungen zwischen 65 Euro und 100 Euro bezahlen.

  • So die Stellenausschreibung von Aicher ist raus:
    https://www.aicher-ambulanz.de…nitaeter-m-w-ehrenamtlich


    Also auf Basis Art 3 Nr. 26 EStG


    Ich bekomme ja immer etwas virtuellen Schaum vor den Mund, wenn eine bezahlte Nebentätigkeit als "ehrenamtlich" und das Honorar als "Aufwandsentschädigung" verkauft wird, aber immerhin habe ich so gelernt, dass seit Ende 2015 endlich klar ist, dass nicht nur der Rettungsdienst, sondern auch der Einsatzdienst bei Großveranstaltungen "Pflege" im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG ist (wenn man unterstellt, dass die ODF Frankfurt unter "Rettungssanitäter und -schwimmer" Sanitätspersonal aller Art meint, was ja nun mehr als nahe liegt).