Dunwoody: EMT schlägt Patienten

  • ... bloss weil er es kann heißt nicht, dass er es sollte.
    :pfeif:

  • Also wirklich, eine Nazikeule ist das nun wirklich nicht. Er hat im geschichtlichen Zusammenhang erklärt, warum das heute klar getrennt werden sollte. Warum bist du bei dem Thema immer so empfindlich?

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Es gibt nun einmal eine Geschichte.


    Zur deutschen Geschichte gehört leider auch die massive Verstrickung von Ärzten in Verbrechen gegen die Menschlichkeit - um es neutral auszudrücken.
    Teil dieser Vebrechen war die vorsätzliche Ermordung von geistig Erkrankten bzw. geistig behinderten Menschen.
    Das ist unter "T-4-Aktion" hinlänglich dokumentiert.
    Die perfekte Propaganda sorgte dafür, daß bis in die 70-er-Jahre das "wegsperren" als Standardlösung betrachtet wurde.
    Es hat nicht nur arbeitsmarktpolische Gründe warum sich psychiatrische Kliniken oft ausserhalb einer Stadt befinden.


    Einen gebrochenen Arm sieht jeder.
    Das ein Schlaganfall ein med. notfall ist hat sich auch in der Bevölkerung herum gesprochen.
    Bei psych. Erkrankungen herrscht jedoch immer noch ein Halbwissen vor - gepaart mit Vorurteilen.


    All das könnte dazu führen, daß auch ein unauffälliger Mensch mit einer psych. Erkrankung eben keinen Sitzendtransport in einem Streifenwagen bekommt.


    Dies mag in anderen Weltregionen anders gelöst werden - aber eben nicht hier.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

    Einmal editiert, zuletzt von raphael-wiesbaden ()


  • Erfahrungsgemäß sind Zwangseinweisungen mit Polizei nicht so oft nötig wie manche meinen. Nötig sind sie natürlich gelegentlich schon.
    In meinem Verständnis sollte Zwang auch nicht lange nötig sein. Wenn der Patient so aggressiv und gefährlich ist, dass die Polizei damit Schwierigkeiten hat, dann muss der Patient sediert werden. Dann bedarf es auch keiner Spuckhauben.


    eine Sedierung gegen den Willen des Betroffenen ist eine medikamentöse Fixierung. Es ist nicht "besser" als eine mechanische. Dazu kommt, dass es eine Zwangsbehandlung ist, die laut BGB einer richterlichen Genehmigung bedarf. Das vielgescholtene Bay. PsychKHG sieht (anders als andere Bundesländer) bei allen Zwangsmaßnahmen gegen den natürlichen Willen des Betroffenen einen Richtervorbahlt vor.
    Auf welcher rechtlichen Grundlage soll ein Arzt hier vor Ort tätig werden? Wer soll hier "assistieren"? Wer haftet bei Verletzungen? Das Gewaltmonopol geht vom Staat aus. Vor Ort wird es von der POL ausgeübt. Nicht von Ärzten, Feuerwehr oder Rettungsdienst.
    Man muss sich auch vor Augen führen, dass gerade die Zwangsbehandlungen von den Betroffenen als traumatisierend beschrieben werden. Daher hat der Gesetzgeber hohe Hürden gesetzt.
    Ansonstern hast Du recht. Ich habe in meiner Laufbahn noch nie einen psychisch eskalierenden Patienten in die Psychiatrie gebracht. Meist ging es mit viel Zeit und Geduld. Oft haben die Patienten dann bei Aufnahme eine Vereinbarung über einen freiwilligen Verbleib unterschrieben, womit es (erstmal) keine richterlich Anhörung und Unterbringung gab.
    Das Bsp. von mir war darauf bezogen, dass der Auslöser für den Übergriff das Spucken des Patienten war, das mit einer Haube hätte vermieden werden können.

  • Zitat

    Er hat im geschichtlichen Zusammenhang erklärt, warum das heute klar getrennt werden sollte.


    Ich bezweifle den Zusammenhang.


    Zitat

    Warum bist du bei dem Thema immer so empfindlich?


    Kann es sein, dass du mich verwechselt?

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Sollte der Patient vom Rettungsdienst nicht führbar sein, ruft der RD eben jene Behörde, die berechtigt, ausgebildet, und ausgestattet ist, um Zwang auszuüben. Diese Behörde handelt dann in "Amtshilfe" (begrifflich nicht ganz sauber. Amtshilfe leisten nur Behörden untereinander), also im Auftrag des RD. Der Patient ist immer noch Patient des Rettungsdienstes. Nur jene Maßnahmen, die über unsere Kompetenz (und Befugnis) hinausgehen, werden von der Polizei für uns erfüllt. Genau so, wie wenn die Feuerwehr mit hydraulischer Schere eine Metallstange kürzt, dass durch unseren Patienten steckt.


    Abhängig vom Landesrecht wird das zuweilen - vermutlich gar oft - nicht richtig sein. Die zwangsweise Verbringung des Patienten in eine geeignete Einrichtung ist originiäre Aufgabe der Ordnungsbehörde - und außerhalb der "Öffnungszeiten" und im Eilfall Aufgabe des Polizeivollzugsdienstes -, bei der der Rettungsdienst dann "Amtshilfe" leistet.


    In meinem Verständnis sollte Zwang auch nicht lange nötig sein. Wenn der Patient so aggressiv und gefährlich ist, dass die Polizei damit Schwierigkeiten hat, dann muss der Patient sediert werden. Dann bedarf es auch keiner Spuckhauben.


    Das wäre dann kein Fall der Zwangsweinweisung, sondern schnell im Bereich der darüber hinausgehenden Zwangsbehandlung, an die - mit Recht - höhere Ansprüche gestellt werden. Ganz so einfach ist es mithin nicht.


    Aggressive (nicht psychiatrische) Patienten, sind eben kein Fall für uns. Psychiatrische Patienten sind das sehr wohl.


    Ich habe Zweifel, ob man das so sagen kann.


    Und einen Patienten zu schlagen, das verstößt gegen Regel #1: Primum non nocere


    Das allerdings ist völlig ohne jede Frage richtig.