Prozess am Amtsgericht Cochem: Lehrer bereuen Brandkur gegen Bienenstich

  • Äh. Ja.
    Auf was die Leute kommen fasziniert mich ja immer wieder. Und ich meine damit nicht mal die Wunderheilmittelschiene, sondern so an Hausmitteln.


    ... Ich bin auch schon zu jemandem gefahren der auf seine 30% KOF 2gradig Pferdemist (noch warm) aufgetragen hat.


    ... Das war wirklich mal eine mistige Fahrt. (Sorry, der musste sein :-P )

  • 14 Jährige Heulsuse, vermutlich hat er so geplärt und gewimmert das die Lehrer sich genötigt fühlten, etwas gegen diese katastrophale Verletzung zu machen. Naja mit 90 Tagessätzen ist man dann ja nun auch vorbestraft.

  • Nein, nicht pauschal. Es wird mit der Vorstrafe aber viele andere Probleme geben, z.B. die Einreise in viele Länder mit Visums Pflicht (wie USA, Canada, Australien usw.)

  • schon richtig, nur ist man in Deutschland erst ab einer Strafe über 90 Tagessätzen vorbestraft, also ab 91 Tagessätzen. / mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe.


    Deswegen sind relativ viele Strafbefehle genau auf diese 90 Tagessätze geschrieben, vor allem bei Personen die davor noch nicht auffällig gewesen sind.

  • https://www.rhein-zeitung.de/r…nstich-_arid,1865839.html
    http://www.spiegel.de/lebenund…fen-zahlen-a-1228107.html
    Zusammenfassung:
    Therapie eines Bienenstichts durch 2 Lehrer mit der Konsequenz zweier Verurteilungen.


    Eine großartige Idee. (Und dazu noch, genau genommen, Körperverletzung im Amt nach § 340 StGB).


    Naja mit 90 Tagessätzen ist man dann ja nun auch vorbestraft.


    Mehr als 90 Tagessätze (oder mehr als drei Monate) erscheinen im Führungszeugnis, genau 90 TS/3 Mo aber nicht (solange das der einzige Eintrag ist; sonst erscheinen beide/alle, aber immer auch nur für eine vergleichsweise kurze Zeit).


    Deshalb ist nach der Entscheidung "Freiheits- oder Geldstrafe" die zweite Frage "mehr als 90 TS oder nicht?".


    Obwohl ich selbst Beamter bin, weiß ich es nicht ganz genau, aber bedeutet das dann nicht auch Verlust des Beamtenstatus und der Pensionsansprüche?


    Die zwingende Entlassung aus dem Beamten- oder Richterverhältnis erfolgt bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.


    (Deshalb werden in diesen Fällen auffallend oft elf Monate ausgeurteilt, eine insgesamt sonst eher seltene Wahl; in anderen Fällen sind in der Regel 10 Monate oder ein Jahr.)

  • (Deshalb werden in diesen Fällen auffallend oft elf Monate ausgeurteilt, eine insgesamt sonst eher seltene Wahl; in anderen Fällen sind in der Regel 10 Monate oder ein Jahr.)


    Gibts da nicht auch sowas wie 11 Monate und 30 Tage oder so?

  • In Anbetracht dessen, dass die Schülerin sicher nicht zu dieser Behandlung gezwungen wurde, mit 14 auch kein hilflosen Baby ist und gute Absichten dahinter standen finde ich dieses Urteil persönlich und subjektiv nicht gerechtfertigt und völlig überzogen.


    Gerade im Kontext von Verurteilungen auf 120 Sozialstunden wegen mehrerer Faustschläge ins Gesicht.

  • In Anbetracht dessen, dass die Schülerin sicher nicht zu dieser Behandlung gezwungen wurde, mit 14 auch kein hilflosen Baby ist und gute Absichten dahinter standen finde ich dieses Urteil persönlich und subjektiv nicht gerechtfertigt und völlig überzogen.


    Gerade im Kontext von Verurteilungen auf 120 Sozialstunden wegen mehrerer Faustschläge ins Gesicht.


    1.) Es gibt durchaus 14 Jährige und auch Erwachsene, die in so einer Situation (Schmerzen, Schwellung, etc.) ein hilfloses Baby sind.


    2.) Haben die Lehrer vielleicht in guter Absicht gehandelt, doch Beifügen einer zweitgradigen Brandverletzung und invasive Maßnahme (Aufschneiden) + Medikamentengabe, gehören nicht zu den Maßnahmen der Erste Hilfe bei Insektenstichen. In dem Kindergarten von meinem Sohn, werden die Kinder generell noch nicht einmal mit Sonnencreme eingeschmiert, da das laut Leitung eine Medikamentengabe darstellt.


    Ist das Urteil gerechtfertigt? Ja. Überzogen? Weiß ich nicht. Einem Kind eine Brandblase zuzufügen und diese dann auch noch aufzuschneiden finde ich schon ziemlich krass.

  • Etwas OT, aber da es mich aufregt:
    Gruss an den Kindergarten - In BaWü hat mehr als eine Einrichtung wegen des nicht-Auftragens von Sonnencreme massiv Ärger gekriegt - im mir bekannten Fall hätte es wohl beinahe ein Zwangsgeld gegeben.


    Ich würde mich da ja tatsächlich mal unauffällig an die Rechtsaufsicht wenden.