BW: Verkürzung der Hilfsfrist für RTW auf 12 Minuten, keine Hilfsfrist mehr für NEF & Einführung landesweiter Kompetenzen für NotSan

  • Wer bitte muss in Deutschland mehrere Stunden auf einen Notarzt warten ? das wird auch mit der Änderung in BaWü nicht so sein, die Standorte werden beibehalten also wird sich die Eintreffzeit eines NA nicht maßgeblich über die 15 Minuten bewegen, nur das es halt nicht mehr im Gesetz festgezurrt ist, da es aber kein Homesleeping und Selbstfahrer mehr geben wird, wird sich diese Zeitspanne eher verkürzen. Das wurde ja im BTM Threat so auch von dir beschrieben , es geht nicht um Stunden sondern um 10 oder 20 Minuten bis der NA eintrifft.

    Wenn es keine festgelegte Zeitspanne gibt, wäre diese tatsächlich völlig willkürlich. Es gäbe keinen Druck, Standorte zu besetzen, weil es schlicht egal wäre, wann ein Notarzt kommt, und sei es der aus dem übernächsten Kreis, der dann vielleicht wirklich eine Stunde benötigen würde. Nur weil es bisher noch keine zu langen Wartezeiten gibt, heißt das nicht, dass es auch so bleibt.


    Was spricht denn gegen eine gesetzliche Festlegung? Meiner Ansicht nach nichts, im Gegenteil, nur so ist eine ausreichende Versorgung garantiert.


    Genau der letzte Satz ist bezeichnend wie so mancher Notarzt über uns denkt.

    Den Satz habe ich lediglich deswegen geschrieben, weil er sich auf ähnlichem Niveau bewegt, wie die der Unterstellung, dass man mit einer zeitlichen Festlegung lediglich seine Daseinsberechtigung legitimieren möchte.

  • Was spricht denn gegen eine gesetzliche Festlegung? Meiner Ansicht nach nichts, im Gegenteil, nur so ist eine ausreichende Versorgung garantiert.

    Spannende These, denn die Mehrheit der Bundesländer hat keine Notarzthilfsfrist und trotzdem vernünftige NA Eintreffzeiten.

  • Spannende These, denn die Mehrheit der Bundesländer hat keine Notarzthilfsfrist und trotzdem vernünftige NA Eintreffzeiten.

    In der Mehrheit der Bundesländer entscheiden allerdings auch nicht die Kostenträger über den Bedarf und die Standorte.

  • In der Mehrheit der Bundesländer entscheiden allerdings auch nicht die Kostenträger über den Bedarf und die Standorte.

    Tun Sie bei uns auch nicht (alleine)...

  • Spannende These, denn die Mehrheit der Bundesländer hat keine Notarzthilfsfrist und trotzdem vernünftige NA Eintreffzeiten.

    Daraus folgert man dann, dass es richtig sei, eine vorhandene abzuschaffen und einen schlechteren Zustand als zuvor zu schaffen?

  • Hab ich das geschrieben?


    Aber so zu tun,als ob nur eine gesetzliche Regelung hilft und sonst der NA 60 Minuten braucht ist einfach nur plump.

  • Hab ich das geschrieben?


    Aber so zu tun,als ob nur eine gesetzliche Regelung hilft und sonst der NA 60 Minuten braucht ist einfach nur plump.

    Nö, hast du nicht geschrieben, aber auch nicht, warum man die Hilfsfrist abschaffen sollte. Das passt auch nicht zu den Klagen, dass man allzu oft zu lange auf einen Notarzt warten müsste und deswegen sich aus Gründen der Menschenwürde dazu genötigt fühlt, Ondansetron zu spritzen...


    Ich denke jeder hat verstanden, dass die Stunde lediglich ein Beispiel war, alternativ kann auch jede andere Zeit eingesetzt werden. Nur mit einer definierten Zeit kann man die gewünschte Versorgung sicherstellen und durchsetzen. Ich wüsste spontan auch nicht, wie ich Legislative oder Exekutive außer per Gesetz oder Verordnung meinen Willen durchsetzen möchte. Vielleicht kannst du da alternativen aufzeigen?


    Aber ok, ich akzeptiere, dass du ausnahmsweise in diesem Fall der ansonsten so kritisierten ministerialen Leitung des Rettungsdienstes in BaWü beispringst, auch wenn die Entscheidung gegen eine Hilfsfrist ganz offensichtlich nicht den Interessen der Patienten dient, die ja sonst selbstverständlich an erster Stelle stehen.

  • Was spricht eigentlich gegen eine angepsste Hilfsfrist für NA ? Ohne Hilfsfrist gibt es kein Kriterium für "gut" oder "schlecht".

    Da die Vorhaltung nun einmal Geld kostet könnte die Hilfsfrist ja auch 20 min bei 80% Erreichungsgrad sein.

  • Wenn es keine festgelegte Zeitspanne gibt, wäre diese tatsächlich völlig willkürlich. Es gäbe keinen Druck, Standorte zu besetzen,

    ich glaube es gibt mehrere Bundesländer die keine festgelegte Hilfsfrist für NEF haben. Merkwürdig wie das da so funktioniert...


    auch wenn ich nicht gemeint bin:

    Nur mit einer definierten Zeit kann man die gewünschte Versorgung sicherstellen und durchsetzen.

    Vielleicht kannst du da alternativen aufzeigen?

    Ist die gewünschte Versorgung irgendwo/irgendwie definiert? Wie? Gibts da Anpassungsmöglichkeiten-evtl im "Gesamtkonzept RD" ?

    (RFP Kompetenzen,AAO, ergänzende TeleNA Möglichkeiten, RTH in der Stadt wegen Hypoglykämie während auf dem Land ne REA ohne NA läuft oder so ähnlich..)


    Grüße Dani

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

    2 Mal editiert, zuletzt von DaniRA ()

  • Du weißt ganz genau, was ich meine.

    Ich nicht, bitte ein kurzer Tipp für mich:man_raising_hand:

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • so gerade mal wieder in der AGSWN Jahrestagung (online), Herr Kehrberger berichtetdass die AGSWN juristisch prüfen lässt ob es zulässig ist die HF für den NA abzuschaffen, die AGSWN hatte damals schon massiv gegen das Vorhaben geschossen die HF für RTW zu verkürzen und für die NEF zu verlängern, hier geht es nur um die Angst die Daseinsberechtigung zu verlieren. Es kommt keine unterstützung für das Rettungsfachpersonal aus dieser Vereinigung. Vielleicht muss das System erst implodieren bevor sich etwas ändert.......zu jedem Patient ein Notarzt.... so ist es doch gewünscht, bittesehr, kann ich liefern....;)


    Ich bin hier einer anderen Meinung. Aus meiner Sicht ist es grundsätzlich in Ordnung das der Gesetzgeber überlegt die Hilfsfristen zu verändern, ich sehe es aber als ureigenste Aufgabe von Interessensverbänden (wie z.B. dem DBRD oder der AGSWN) diese aus Ihrer Sicht zu bewerten, Einschätzung abzugeben und auch juristisch dagegen vor zu gehen.

    Die Begrüundung warum die RTW Hilfsfrist verkürzt werden soll, über zeugt mich. Die warum wir keine NEF HIlfsfrist mehr brauchen sollten, überzeugt mich nicht. Denn, und da bin ich bei Hilope und Jörg, die Abschaffung der Frist öffnet Tür und Tor einer Verschlechterung der Situation. Wenn man den Status Quo bei behalten möchte, wäre auch weiter einer Frist von 15 Minuten aus meiner Sicht passend. Wenn wegen wegbrechender Selbtsfahrer und Heimschläfer zu befürchten ist, dass die Frist (wie bisher auch schon) nicht gehalten werden kann, besteht ja noch immer die Möglichkeit diese z.B. auf 18 Minuten oder 20 Minuten zu erhöhen. Das wäre aus meiner Sicht ehrlich - würde aber natürlich eine entsprechende Diskussion entflammen (Schlagzeile: NA zukünftig erst nach 20 Minuten am Einsatzort) wo man entsprechend argumentativ gut aufgestellt sein muss.


    Weiter finde ich es grundsätzlich Schade, dass den Ärzten hier im Forum in letzter Zeit soviel "Gegenwind" entgegenschlägt. Als einer der Mitverfasser der Braunwalder Erklärung möchte ich nochmals daraus zitieren und uns allen mit auf den Weg geben das wir uns als ein EINHEIT FÜR DEN PATIENTEN sehen sollten. Es geht nicht um dein Förmchen und mein Förmchen, es geht darum die Patienten jeden Tag ein bisschen besser zu versorgen.


    Weiter ist eine Abschaffung des Notarztsystems weder durch den Referentenentwurf noch das Rettungsfachpersonal intendiert. Durch die Beibehaltung des Notarztsystems bei gleichzeitiger Verbesserung der Ausbildung des Rettungsfachpersonals wird die Patientenversorgung in Zukunft weiter optimiert und keinesfalls verschlechtert.

  • Die Begrüundung warum die RTW Hilfsfrist verkürzt werden soll, über zeugt mich. Die warum wir keine NEF HIlfsfrist mehr brauchen sollten, überzeugt mich nicht. Denn, und da bin ich bei Hilope und Jörg, die Abschaffung der Frist öffnet Tür und Tor einer Verschlechterung der Situation. Wenn man den Status Quo bei behalten möchte, wäre auch weiter einer Frist von 15 Minuten aus meiner Sicht passend. Wenn wegen wegbrechender Selbtsfahrer und Heimschläfer zu befürchten ist, dass die Frist (wie bisher auch schon) nicht gehalten werden kann, besteht ja noch immer die Möglichkeit diese z.B. auf 18 Minuten oder 20 Minuten zu erhöhen.

    Wäre es nicht sinnvoll, eine - zumindest einigermaßen - evidenzbasierte Hilfsfrist zu verwenden, also zu begründen, warum aus medizinischer Sicht bestimmte Notfallbilder im Regelfall in einem bestimmten Zeitrahmen erreicht werden müssen, statt sich einfach Zahlen auszudenken und sie am besten noch an die mögliche Vorhaltung anzupassen?

  • Den Satz habe ich lediglich deswegen geschrieben, weil er sich auf ähnlichem Niveau bewegt, wie die der Unterstellung, dass man mit einer zeitlichen Festlegung lediglich seine Daseinsberechtigung legitimieren möchte.

    ok da hast du recht, das war genausowenig ok.

    Ich denke es wird für die NA Vorhaltung auch eine gesetzliche Vorgabe geben, so ist es ja in anderen BL auch geregelt.

  • Weiter finde ich es grundsätzlich Schade, dass den Ärzten hier im Forum in letzter Zeit soviel "Gegenwind" entgegenschlägt. Als einer der Mitverfasser der Braunwalder Erklärung möchte ich nochmals daraus zitieren und uns allen mit auf den Weg geben das wir uns als ein EINHEIT FÜR DEN PATIENTEN sehen sollten. Es geht nicht um dein Förmchen und mein Förmchen, es geht darum die Patienten jeden Tag ein bisschen besser zu versorgen.

    ....ich habe nichts gegenteiligeres behauptet.

  • Die AGSWN ist die Arbeitsgemeinschaft der südwestdeutschen Notärzte, Aus dem DBRD kommt auch keine Unterstützung für die Ärzteschaft.

    das ist so schon richtig nur, ohne die Zahlen zu kennen, hat die AGSWN sicher auch einen erheblichen Anteil Mitglieder aus den nichtärztlichen Reihen, aber wie der Name schon sagt ist es eine ärztliche Vertretung, das ist richtig.

  • Wir haben in BaWü in den letzten 5 Jahren eine extreme Zunahme der Notarztstandorte gesehen - ich kenne Kreise die binnen dieser Zeit ihre Standortanzahl verdoppelt haben. Dabei handelte es sich in den wenigsten Fällen um Standorte die aufgrund der ihrer Einsatzzahlen notwendig waren, sondern rein um die Hilfsfrist zu erreichen. Parallel gibt es mehrere Kreise in denen dieser Schritt noch bevorsteht bzw. die eigentlich noch mehrere neue Standorte bräuchten und es gibt Bemühungen den NAW wieder ins RDG aufzunehmen, da diese Standorte so wenige Einsätze fahren, dass eine 1:1 Betreuung in diesen Regionen kein Hindernis darstellt.


    Das führt zu massiven Personalproblemen vieler Notarztstandorte - diese Außenstandorte sind hochgradig unattraktiv, sowohl für die Kliniken als Gesteller als auch für die Mitarbeiter selber, und können oft nur noch per Notarztbörse oder ähnlichen Konstrukten besetzt werden - wenn überhaupt.

    Dies führt zur zynischen Situation, dass einige dieser Standorte deutlich mehr zahlen müssen als stärker ausgelastete Standorte - hier sind wir mittlerweile bei fast dem doppelten Betrag angekommen.


    Und da haben wir dann ein Problem: Denn Personalknappheit führt einerseits dazu, dass man als Träger quasi keinerlei Personalauswahl umsetzen kann und eine qualitätsorientierte Personalpolitik unmöglich ist. Denn am Ende ist es erstmal wichtiger "überhaupt jemanden" zu finden.


    Das entspricht, wie bereits mehrfach hier geschrieben, nicht mehr der den Ansprüchen der modernen Notfallmedizin - Wir brauchen als Notärzt:In jemanden der über entsprechende Qualifikation und Erfahrung aber auch Routine verfügt und einen Einsatz qualifiziert durchführen kann.

    Von daher ist eine Konzentration der Notarztstandorte und eine damit verbundene sinnvollere Personalpolitik ggf. durchaus der Versorgung der Bevölkerung zuträglich.

    Von daher halte ich eine Flexibilisierung durchaus für sinnvoll, auch weil de facto kein bestehender Standort deswegen wegfallen wird - außer die Leistungserbringer sind Mal wieder zerstritten. Denn in den dies beschließenden Bereichsausschüssen herrscht Parität.

    Aber ein Ende des "Wahnsinns der neuen Standorte" ist zu begrüßen.