Quelle: https://www.maz-online.de/loka…6PVUNUQS3KEE6SCLILBA.html
oder hier der erwähnte Antrag zur Angelegenheit:
Quelle: https://www.maz-online.de/loka…6PVUNUQS3KEE6SCLILBA.html
oder hier der erwähnte Antrag zur Angelegenheit:
Das Thema kommt in dem LK seit 2010 alle paar Jahre auf den Tisch, und wird bisher immer abgelehnt, weils teurer wäre wenn das Personal TVÖD bekäme.
In den letzten jahren hat sich das Gehalt allerdings verbessert, sodass die Differenz vielleicht nicht mehr so groß wäre.
Das Thema kommt in dem LK seit 2010 alle paar Jahre auf den Tisch, und wird bisher immer abgelehnt, weils teurer wäre wenn das Personal TVÖD bekäme.
In den letzten jahren hat sich das Gehalt allerdings verbessert, sodass die Differenz vielleicht nicht mehr so groß wäre.
Moin, ja der erste Teil des ersten Satzes stimmt. Seitdem die Bereichsausnahmen im Rettungsdienst um sich greifen, hat mindestens eine sehr große Hilfsorganisation den TVöD allerdings überholt. Der ”Wettbewerbsdruck” ist ja nun Schall und Rauch.....Wird jedenfalls von Gewerkschaften immer wieder behauptet. Stichwort Eingruppierung, Zulagen und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit usw. sollen deutlich attraktiver sein, wie die Bedingungen des TVöD.
Bereichsausnahme...
In NRW hat nun ein erneute Verhandlung vor der Vergabekammer wohl dazu geführt, dass in NRW das RettG nicht passend formuliert sei.
Ich hoffe in den anderen Ländern ist das anders.
Ansonsten ja. TVöD ist nicht mehr das Maß aller Dinge.
Jetzt mal so aus Interesse: Wer ist denn so deutlich besser und in welchen Punkten?
Die meisten HiOrgs(alle?) haben in ihren Tarifverträgen z.B. eine geringere Wochenarbeitszeit als im TVÖD-VKA.
Echt? Weniger als 39 Std./Woche?
Ich habe auch schon davon gehört, dass ein NotSan beim DRK mit mehr nach Hause geht wie ein E8/P8 im TVöD-VKA. Das wäre auch ein Grund gewesen, warum man sich auf die Stellen als Leitstellendisponent bei der hier örtlichen Berufsfeuerwehr nicht beworben hätte (die nur mit E8 anstatt E9a ausgeschrieben waren).
Echt? Weniger als 39 Std./Woche?
Ich habe auch schon davon gehört, dass ein NotSan beim DRK mit mehr nach Hause geht wie ein E8/P8 im TVöD-VKA. Das wäre auch ein Grund gewesen, warum man sich auf die Stellen als Leitstellendisponent bei der hier örtlichen Berufsfeuerwehr nicht beworben hätte (die nur mit E8 anstatt E9a ausgeschrieben waren).
Moin, weniger als 39 Stunden wohl nicht. Es geht vorrangig um die sog. Bereitschaftszeit (Arbeitsbereitschaft) bis zu 48 Stunden/Woche insgesamt. Beim DRK Reformtarifvertrag ist man wohl schon runter auf 44 Stunden und die Reise geht noch weiter hinab. Bei den Entgeltgruppen sollten man auch gut aufpassen. Im TVöD geht die Eingruppierung nach dem Tarifvertrag der Kommunen (TVöD VKA):
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/
Der DRK RTV orientiert sich m. W. am TVöD der Länder. Da gibt es einige Verwerfungen bei den Bezeichnungen der Entgeltgruppen. Daher kann man das so nicht 1:1 vergleichen. Wenn allerdings die Arbeitszeit bei den kommunalen TVöD-Anwendern korrekt beurteilt wird, sind die 48 Stunden auch kein Lebensschicksal. Es gibt genügend TVöD-Retter, die auch heute schon weniger als 48 Std. im Durchschnitt zur Arbeit müssen.
Der TV der Länder nennt sich übrigens TV-L.
Es gibt sogar Wachen wo man für 24h Dienste 24h auf das AZK bekommt. Und nur 40h Woche hat... Der Rest geht dann ins Bargeld.
Machbar scheint, im Moment dank Fachkräftemangel, alles zu sein.
24,3 wegen der Rüstzeit.
Es gibt sogar Wachen wo man für 24h Dienste 24h auf das AZK bekommt. Und nur 40h Woche hat... Der Rest geht dann ins Bargeld.
Machbar scheint, im Moment dank Fachkräftemangel, alles zu sein.
Bei mir genau so, aber schon seit Jahren. HiOrg ist nicht immer böse
Bei mir genau so, aber schon seit Jahren. HiOrg ist nicht immer böse
Moin, da haste aber mal so richtig Glück gehabt!
Sofern die Arbeitszeit tatsächlich als Vollarbeit gewertet wird, ist ein 24 Stunden-Dienst nicht zulässig bzw. wohl durch keine mir bekannte Regelung des Arbeitszeitgesetzes begründbar. Eine Anordnung bzw. Duldung solcher Schichtlängen dürfte auch für den Arbeitgeber nicht ganz unproblematisch sein:
Der TV der Länder nennt sich übrigens TV-L.
Danke,
wollte nicht meinen AKÜFI ausleben...
Moin, da haste aber mal so richtig Glück gehabt!
Sofern die Arbeitszeit tatsächlich als Vollarbeit gewertet wird, ist ein 24 Stunden-Dienst nicht zulässig bzw. wohl durch keine mir bekannte Regelung des Arbeitszeitgesetzes begründbar. Eine Anordnung bzw. Duldung solcher Schichtlängen dürfte auch für den Arbeitgeber nicht ganz unproblematisch sein:
Ja, ist allen bekannt. Wird trotzdem gemacht, und die 24-Stunden Karre ist von allen die mit Abstand Beliebteste. Durchschnitt 5 Fahrten, Nachts Ruhe. In der Großstadt
Ja, ist allen bekannt. Wird trotzdem gemacht, und die 24-Stunden Karre ist von allen die mit Abstand Beliebteste. Durchschnitt 5 Fahrten, Nachts Ruhe. In der Großstadt
Ich hatte so eine Ahnung. Allzeit gute Fahrt und wache Heimkehr
Dienstplanmodelle, die nicht ganz gesetzeskonform sind, können meines Wissens auch durch Dienstvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden, oder nicht?. Wenn eine ganze Abteilung zustimmt, dann geht das. So haben auch wir Leitstellenfuzzis früher einen alten Dienstplan durch bekommen.
Dienstplanmodelle, die nicht ganz gesetzeskonform sind, können meines Wissens auch durch Dienstvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden, oder nicht?. Wenn eine ganze Abteilung zustimmt, dann geht das. So haben auch wir Leitstellenfuzzis früher einen alten Dienstplan durch bekommen.
NÖ, ich kenne keine Stelle im Arbeitszeitgesetz, die das zulassen könnte. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können auf Grundlage einer Dienst- oder Betriebsvereinbarungen zwar eine ”eigene” Grundlage für bestimmte Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz schaffen, anderes Recht schaffen können sie damit aber nicht.
Bei der Beurteilung der Zulässigkeit bestimmter Schichtlängen ist eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung lediglich ein durchaus wichtiger Baustein, allerdings müssen die weiteren Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes für Abweichungen eben AUCH gegeben sein. Ich habe mal irgendwo den Satz gelesen: ”Man muss auch mal die Beschäftigten vor sich selbst schützen”. Da ist in Arbeitszeitfragen durchaus was dran...
(kleine persönliche Anmerkung: Ich bin auch ein Fan der 24-Stunden-Dienste)....
Wer verbietet denn dem Arbeitgeber, dass er die Bereitschaftszeit wie die Arbeitszeit vergütet? 🤷🏼
Niemand, aber wenn 24h Dienst zu 24h auf dem Stundenkonto führen, dann hat man ne Flanke aufgemacht.