Wenn ein Arbeitnehmer durch mangelnde Erholung "ständig" krank ist und damit seine Arbeitsleitung nicht erbringen kann, kann eine Nebentätigkeit sehr wohl untersagt werden.
Das ist real aber so gut wie unmöglich,da die Beweisführung für den AG quasi nicht möglich ist.
Ein reines "der ist häufig krank,also darf er nicht mehr nebenher arbeiten" ist nicht möglich, aber ein "der kriegt ständig als Türsteher auf die Fresse und ist deswegen krank ggf. schon".
Anderes Thema:
Die AOK Bayern verweigert übrigens in den Kostenträgerverhandlungen nun die Finanzierung der Bildung von Rückstellungen für Überstunden im RD. Die ÜS sollen umgehend ausgezahlt oder abgebaut werden.
Woher das Personal kommen soll ist unklar.
So kann man das Problem natürlich auch eskalieren.