Plusminus - Rettungsdienst vor dem Kollaps - Leiharbeit im Rettungsdienst

  • Wenn ein Arbeitnehmer durch mangelnde Erholung "ständig" krank ist und damit seine Arbeitsleitung nicht erbringen kann, kann eine Nebentätigkeit sehr wohl untersagt werden.

    Das ist real aber so gut wie unmöglich,da die Beweisführung für den AG quasi nicht möglich ist.

    Ein reines "der ist häufig krank,also darf er nicht mehr nebenher arbeiten" ist nicht möglich, aber ein "der kriegt ständig als Türsteher auf die Fresse und ist deswegen krank ggf. schon".


    Anderes Thema:

    Die AOK Bayern verweigert übrigens in den Kostenträgerverhandlungen nun die Finanzierung der Bildung von Rückstellungen für Überstunden im RD. Die ÜS sollen umgehend ausgezahlt oder abgebaut werden.

    Woher das Personal kommen soll ist unklar.

    So kann man das Problem natürlich auch eskalieren.

  • *klingel*


    Rettungsdienstleiter: Hallo Leitstelle, wir müssen den 83-2 heute abmelden wegen Abbau von Überstunden.


    Leitstelle: Wie bitte? Euer 83-1 ist doch wegen Krankheitsausfall auch schon abgemeldet!


    Rettungsdienstleiter: Ja, ich weiß. Ihr schafft das! Schönen Tag noch ...



    Der Letzte macht in der Wache bitte das Licht aus!

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Oder der NFS vom NEF muss auf den RTW und dann fährt man kompakt. Das freut dann wieder die Notärzte:innen, wenn sie z.B. zum Katheterwechsel alarmiert werden.


    Und ja, das passiert bereits.

  • Oder der NFS vom NEF muss auf den RTW und dann fährt man kompakt. Das freut dann wieder die Notärzte:innen, wenn sie z.B. zum Katheterwechsel alarmiert werden.


    Und ja, das passiert bereits.

    Welche NFS auf NEF in Bayern?

  • Oder der NFS vom NEF muss auf den RTW und dann fährt man kompakt. Das freut dann wieder die Notärzte:innen, wenn sie z.B. zum Katheterwechsel alarmiert werden.


    Und ja, das passiert bereits.

    Ja, und wenn du dann mal ausnahmsweise einen Doktor brauchst dann kommt die Antwort von der Kreisleitfunkzentrale: ich hab keinen frei!

    😡

  • Oder der Notarzt fährt das NEF dann einfach wieder selbst. Ging ja früher auch. Heute dann vielleicht einfach per eBike oder eScooter und man tarnt es als Klimaschutz?

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Wenn ein Arbeitnehmer durch mangelnde Erholung "ständig" krank ist und damit seine Arbeitsleitung nicht erbringen kann, kann eine Nebentätigkeit sehr wohl untersagt werden.

    Eine Untersagung ist auch schon relativ einfach möglich, wenn der Arbeitnehmer durch die Nebentätigkeit die maximal zulässige Arbeitszeit überschreitet. Hier müsste der Arbeitgeber sogar einschreiten, weil er für die Einhaltung des Arbeitsgesetzes verantwortlich ist.

    Wenn der Arbeitnehmer in der selben Stadt bei der Konkurrenz-Organisation nebenher arbeitet, würde das sehr wahrscheinlich auch ein guter Grund sein, diese Nebentätigkeit zu untersagen.

    Da die meisten Arbeitgeber aktuell im eigenen Laden wegen Zusatzdiensten ein Problem mit der Höchstarbeitszeit haben, werden sie das als Argument vermutlich nicht vorbringen. Der Schuß geht ja nach hinten los.


    Bei einer 45h-Woche ist durchschnittlich ein 12h-Zusatzdienst pro Monat möglich, bei mehr ist man über 48h. Ein Zusatzdienst ist nicht viel.....

  • Anderes Thema:

    Die AOK Bayern verweigert übrigens in den Kostenträgerverhandlungen nun die Finanzierung der Bildung von Rückstellungen für Überstunden im RD. Die ÜS sollen umgehend ausgezahlt oder abgebaut werden.

    Woher das Personal kommen soll ist unklar.

    ... aber auch nicht das Problem der Kostenträger. Warum sollten es die Beitragszahler ausbaden, wenn die Leistungserbringer ihre Leistung nicht erbringen können? :S

  • Die ÜS sind doch sicher im Tarifvertrag oder in einer Betriebvereinbarung geregelt? Es ist doch etwas komisch von der AOK Bayern den Mitarbeitern im RD ein Zeitkonto zuverwehren das die eigenen Mitarbeiter sicherlich haben.


    Gruß V.Kamp

  • Da die meisten Arbeitgeber aktuell im eigenen Laden wegen Zusatzdiensten ein Problem mit der Höchstarbeitszeit haben, werden sie das als Argument vermutlich nicht vorbringen. Der Schuß geht ja nach hinten los.

    Von der Sinnhaftigkeit eines Verbotes habe ich ja nichts geschrieben, auch nichts dazu, wie sich Verbote auf die Zufriedenheit des AN mit dem AG und damit dem weiteren Verbleib im Betrieb auswirkt. Nur, dass ein Verbot durch den AG durchaus möglich ist.