Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Solange hier in Deutschland jedes Bundesland, jeder Kreis und jede Stadt ihr eigenes Süppchen kochen, wird sich in der Rettungsdienstlandschaft in Deustchland nicht viel tun. Dazu bedarf es eines flächendeckend einheitlich ausgebildeten und ausgestatteten Rettungsdienstes. Es braucht nicht jedes Bundesland ein eigenes Rettungsdienstgesetz und nicht jeder Kreis, jede Stadt einen eigenen ärztlichen Leiter.


    Es kann nicht sein, dass in Musterhausen ein ehrenamtlicher RA mit einem Sanhelfer als Fahrer unterwegs ist, während in Beispielstadt zwei hauptamtliche Notfallsanitäter mit dem RTW ausrücken. In Musterhausen hat man einen AED mit EKG Sicht-Funktion dabei, in Beispielstadt einen vollausgestattetes EKG mit Telemetrie. Und ich finde dieses Szenario gar nicht so abwegig in unserer heutigen Rettungsdienstlandschaft in Deutschland.


    Es hapert im deutschen Rettungsdienst an so vielen Dingen. Die Novelle des RettAssG allein wird da nicht viel bewegen - es ist klar eine Besserung zur derzeitigen Situation, es wird aber darauf ankommen, was man dann daraus macht: Wie das Ganze in den RD-Gesetzen der Länder Berücksichtigung findet und welcher Einfluss noch von Seiten der Berufsfeuerwehren und Hilfsorganisationen genommen wird. Auch ob es eine verbesserte Gehaltssituation und sicherere Zukunftsaussichten bringen wird, ist meines Erachtens ungewiss.


    LG TT

    NEU: Jetzt auch mit elektrohydraulischer Trage sowie Beladesystem!

  • In Musterhausen hat man einen AED mit EKG Sicht-Funktion dabei, in Beispielstadt einen vollausgestattetes EKG mit Telemetrie. Und ich finde dieses Szenario gar nicht so abwegig in unserer heutigen Rettungsdienstlandschaft in Deutschland.


    Das ist kein Szenario - Das ist Realität ... Berlin ...

  • Nicht nur in Berlin, vielleicht auch bald im tiefen Westen der Republik.


    Das NEF dient dann nur noch als Materialkutsche und Tragehilfe. :thumbup:

    NEU: Jetzt auch mit elektrohydraulischer Trage sowie Beladesystem!

  • Ich glaube es wurd noch garnichts dazu geschrieben, das der Entwurf eine Mindestalter nicht nur nicht angibt, sondern ganz auschließt.

  • Ich glaube es wurd noch garnichts dazu geschrieben, das der Entwurf eine Mindestalter nicht nur nicht angibt, sondern ganz auschließt.


    Ein gewisses Mindestalter ergibt sich ja aus dem geforderten Realschulabschluss.
    J.

  • Fazit meinerseits: Es steht und fällt wirklich erst alles wenn man eine klare Umsetzung vom RA auf den Notfallsanitäter bekannt ist. Persönlich stinkt es mir schon ein bisschen, dass ich sechs Monate auf eine Schule muss und mein "Hochgeadelter Kollege" darf einfach "nur" eine Prüfung machen und ist durch.


    Die mit einer Umsetzung entstehenden Probleme können aber dann erst wirklich abschließend bewertet werden:
    - Wer übernimmt die Kosten?
    - Wofür werden Nofallsanitäter überhaupt gebraucht?
    - Was passiert gehaltsmäßig?
    - Bedeutet dies Neuverhandlungen mit den Kassen wg. erhöhten Kosten?
    - etc.


    Ich sehe auch derzeit ein bisschen die Gefahr, dass eben gerade die jungen und frischen RA unter die Räder kommen könnten. Weiterhin habe ich auch wenig über die damit verbundenen Kompetenzen für einen Notfallsanitäter gefunden. Ein ÄLRD (oder vergleichbares) gibt gewisse Kompetenzen frei. Bleiben die auch im Nachbarkreis bestehen?


    Fragen über Fragen... :)

  • Mir fehlen auch die genauen Tätigkeiten eines Notfallsanitäters im Referentenentwurf, insbesondere im Bezug auf heilkundliche Maßnahmen, aber vermutlich muss so etwas auch in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung eingebettet werden. Einen bundesweiten Mindestmaßnahmenkatalog würde ich persönlich begrüßen.


    Ansonsten freue ich mich sehr über den Entwurf, weil er nach langer Zeit einen wirklichen Fortschritt bereiten könnte.


    Interessant ist auch die Modellklausel in §5 (6) bzgl. einer möglichen Akademisierung des Berufes.


    :thumbsup:

  • Was wird aus den ganzen alten Rettungssanitätern die in Hauptamtlichen Bereichen tätig sind????.....

  • Was wird aus den ganzen alten Rettungssanitätern die in Hauptamtlichen Bereichen tätig sind????.....


    Erstens weiß man das noch nicht.
    Zweitens hat das eine mit dem anderen nicht zwingend etwas zu tun.
    Drittens kann man ja auch als Rettungssanitäter irgendwann im Leben mal einen echten Beruf erlernen.


    Aber das sollten wir an dieser Stelle nicht diskutieren.
    J.

  • Eine dumme Frage zu §28.
    Verstehe ich das richtig, dass der Rettungsassistent, nach dem in Kraft treten des NotSanG, "nur" fünf Jahre Zeit hat eine Form der Prüfungen zu machen. Beudeutet das, dass nach fünf Jahren eine komplette Ausbildung zum "Notfallsanitäter" absolviert werden muss?
    Wenn ja, finde ich das gut!

  • Ich bin etwas enttäuscht von dem Entwurf, weil man sieht, dass hier wieder aus einer anderen Richtung heraus Lobbyarbeit geleistet wurde:
    Aus der Basis des Rettungsdienstes.


    Warum tun wir so als würde ein neues Berufsbild geschaffen. Das stimmt so nicht. Fakt wird sein, dass bereits nach 1989 anerkannte Rettungsassistenten "nur" eine Prüfung zum Notfallsanitäter absolvieren müssen. Die Frage wird sein, wie schwierig ist diese Prüfung und wie oft kann man an ihr teilnehmen. Die Grundsätze der Statistik besagen ja, dass man bei 100 Versuchen bessere Chancen hat eine Prüfung schlussendlich zu bestehen als bei z.B. nur 3 Versuchen.


    Diese Übergangsregelung zeigt, dass nicht wirklich ein neues Berufsbild geschaffen worden ist. Selbst die Zugangsvoraussetzung "Realschulabschluss" ist eine Kopie der Zugangsvoraussetzungen zum Krankenpfleger.


    Beim Krankenpfleger haben wir ein Berufsbild, das über eine 3 jährige Ausbildung verfügt. Fachkrankenpfleger Intensiv, Anästhesie etc. bringen noch ganz andere Fachweiterbildungen und viel längere Ausbildungszeiten mit.
    Wenn man ein Berufsbild schaffen möchte, das Qualitativ hochwertig ist, dann müsste man irgendwo eines mindestens auf dem Niveau eines Fachkrankenpfleger schaffen


    Persönlich wäre und bin ich immernoch ein Freund der Akademisierung des neuen Berufsbildes mit anschließenden Erwerb einzelner klar definierter Fachkompetenzen.


    Nun wird man sagen: Moment, dann schließen wir die alten Kollegen aus.
    Das stimmt so nicht. Schön wäre es den Rettungsassistenten in den Landesrettungsdiensten weiter zu behalten und erst in absehbarer Zukunft auf Absolventen des wirklich neuen Berufsbildes zu setzen. Aber dagegen spricht der Lobbyismus aus der Basis heraus. Das verstehe ich.

  • Eine dumme Frage zu §28.
    Verstehe ich das richtig, dass der Rettungsassistent, nach dem in Kraft treten des NotSanG, "nur" fünf Jahre Zeit hat eine Form der Prüfungen zu machen. Beudeutet das, dass nach fünf Jahren eine komplette Ausbildung zum "Notfallsanitäter" absolviert werden muss?
    Wenn ja, finde ich das gut!


    Ist die Frage ob dafür ausreichende Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen werden - Bei gleichzeitig gestiegenden Anforderungen an die RD-Schulen und Dozenten.

  • Wenn ich nun eure Kommentar so für mich bewerte komme ich mehr und mehr zu dem Schluss das gerade §28 nicht umsetzbar sein wird! Seht es bitte mal von der Seite eines frischen RettAss. Dieser hat in den ersten 5 Jahren nach der Ausbildung einfach ganz andere Dinge zutun, die da wehren:
    Unbefristete-Stellung finden und finanzielle etwas auf die Beine kommen. Eine weiter Ausbildung von 6 Monaten die mit Kosten und Ausfall im Betrieb einhergeht ist für die Masse unmöglich zu erreichen.

  • Ich hab's bis jetzt nur quergelesen, aber mich würde beispielsweise die Rechtfertigung der unterschiedlichen Nachqualifizierungsanforderungen im Hinblick auf Art. 3 interessieren. Das Geschriebene klingt sehr nach Kompromiss (was allerdings bei der Gesetzgebung kaum vermeidbar ist, ich weiß).


    Die Kompetenzfrage scheint mir auch nicht wirklich gelöst, sondern nur mit mehr Wörtern umschrieben zu sein. Auch hier steckt vermutlich dahinter, dass eine Einigung auf eine klare Formulierung des Verhältnisses zum HPG nicht zu finden war. Vielleicht habe ich es nur überlesen. Zu Spekulationen verleitet jedenfalls, dass mal von einem Heilberuf - statt Heilhilfsberuf - die Rede ist. Als Hintertürchen zur Auslegung des Gesetzes dürfte das allerdings nicht reichen.


    Werde wohl den Urlaub nutzen, es mal in Ruhe zu studieren. Erst einmal Respekt vor dem Abschluss der Arbeit.

  • Ist die Frage ob dafür ausreichende Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen werden - Bei gleichzeitig gestiegenden Anforderungen an die RD-Schulen und Dozenten.


    Um das kurz zu präzisieren.
    Die zeitliche Befristung der "Qualifizierungsprüfung" vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter finde ich gut, da so der "Schleichweg" RS-Ausbildung -> verkürzte RA-Ausbildung -> Prüfung "NS" nicht mehr möglich seien wird.
    Ohne zeitliche Befristung der "Qualifizierungsrüfung" dürften einige Arbeitgeber auf die Idee kommen Rettungsassistenten einzustellen und dann schnell zu NS auszubilden oder direkt nur noch NS einzustellen, die diesen Weg selber gewählt haben. Hätte am Ende nur dem Arbeitgeber geholfen.
    Allerdings gehe ich davon aus, dass der von mir genannte Schleichweg ihrgend wie kommen wird. Die Arbeitgeber und Kostenträger werden vermutlich dafür sorgen.

  • Hallo,


    ich habe den Referentenentwurf gelesen, und bin insgesamt sehr überzeugt davon. Abzuwarten bleiben natürlich Änderungen und der Zeitplan.


    Etwas schade finden ich, dass das RettAssG abgeschafft wird. Was spricht dagegen, dass es zwei Berufsbilder im Rettungsdienst gibt, und eine Stufenausbildung möglich ist? Viele andere Länder zeigen diese Möglichkeiten (USA, Dänemark).


    So würde auch einem Hauptschulabsolventen zukünftig der Weg offen stehen:
    Hauptschulabschluss -> RettAss-Ausbildung -> 2 Jahre Berufserfahrung (z.B. Fahrer RTW) -> Aufstiegsweiterbildung zum NotSan.


    So würde man die "niedrigeren Qualifikationen" aus dem Rettungsdienst verdrängen. Das wäre berufspolitisch meiner Meinung nach der richtige Weg.


    Viele Grüße
    Thomas