Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Der Arbeitgeber will sich aber bezüglich Gehaltsnachforderungen bei erbrachten RettAss-Tätigkeit auf einer RS Stelle schützen. Das Problem wird sich beim NFS wohl nicht zeigen, da ich fest davon ausgehe das der Maßnahmenkatalog identisch dem eines RettAss sein wird.

  • Das Problem ist tatsächlich relevant, da die niedrigere Eingruppierung rechtlich zumindest häufig anfechtbar ist. Wenn ich eine Qualifikation besitze und gemäß dieser eingesetzt werde, lässt sich auch ein Rechtsanspruch auf eine solche Vergütung durchsetzen. Die rein rechnerisch notwendige Zahl an Personen mit dieser Qualifikation spielt erstmal keine Rolle, sondern der faktische Einsatz. Ich erinnere mich da an das Urteil, dass der Krankentransport keine fachfremde Tätigkeit für einen RettAss ist und eine Bezahlung als RS mit der Argumentation, dass der Mitarbieter überwiegend im Krankentransport eingesetzt wird, deswegen vom Gericht abgelehnt wurde. Selbiges droht ja auch bei einem Aufstieg zum NFS. Denn RettAss und NFS haben zunächst den selben Tätigkeitenbereich und somit muss der NFS auch als NFS bezahlt werden. Es kann durchaus Arbeitgeber geben, die sich vor möglichen Regressansprüchen schützen wollen. Wäre eine Kündigung mit CPs Szenario begründbar? Wie würde es sich verhalten, wenn der betreffene Mitarbeiter sich zwar selbstständig zum NFS weiterbildet, aber dafür vom AG zweckgebunden dafür freigestellt wird. Wäre eine Kündigung in dem Fall auch statthaft?

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Bei Ärzten ist es in der Zwischenzeit so, dass die Tarifverträge klar regeln, dass wer den FA in der Tasche hat, als solcher bezahlt wird, da er juristisch (und versicherungsrechtlich) auch als solcher Verantwortung trägt, und nicht mehr als Assistenzarzt.


    Problem sind da die befristeten Verträge: Wer einen AssArzt-Vertrag hat, nach Erreichen des FA, nicht notwendigerweise den Anspruch, als solcher nach Ablaufen des ursprünglichen Vertrages weiterbeschäftigt zu werden, wobei einige der Tarifverträge entsprechende Regelungen kennen. Andererseits ist es bei der aktuellen Stellensituation so, dass kaum ein frischgebackener FA nciht weiterbeschäftigt wird.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Das Problem ist tatsächlich relevant, da die niedrigere Eingruppierung rechtlich zumindest häufig anfechtbar ist. Wenn ich eine Qualifikation besitze und gemäß dieser eingesetzt werde, lässt sich auch ein Rechtsanspruch auf eine solche Vergütung durchsetzen. Die rein rechnerisch notwendige Zahl an Personen mit dieser Qualifikation spielt erstmal keine Rolle, sondern der faktische Einsatz. Ich erinnere mich da an das Urteil, dass der Krankentransport keine fachfremde Tätigkeit für einen RettAss ist und eine Bezahlung als RS mit der Argumentation, dass der Mitarbieter überwiegend im Krankentransport eingesetzt wird, deswegen vom Gericht abgelehnt wurde. Selbiges droht ja auch bei einem Aufstieg zum NFS. Denn RettAss und NFS haben zunächst den selben Tätigkeitenbereich und somit muss der NFS auch als NFS bezahlt werden. Es kann durchaus Arbeitgeber geben, die sich vor möglichen Regressansprüchen schützen wollen. Wäre eine Kündigung mit CPs Szenario begründbar? Wie würde es sich verhalten, wenn der betreffene Mitarbeiter sich zwar selbstständig zum NFS weiterbildet, aber dafür vom AG zweckgebunden dafür freigestellt wird. Wäre eine Kündigung in dem Fall auch statthaft?

    Dieses Szenario darf man durchaus als relevant betrachten. In anderen Branchen und Berufszweigen sind soche Dinge, wie Kündigungen wegen "Überqualifizierung", durchaus reell. Daher Betriebsräte und Gewerkschaftler: bei Zeiten an die Anpassung der Tarifverträge mit entsprechenden Kündigungsschutzklauseln denken! :secret:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Zitat

    Ich erinnere mich da an das Urteil, dass der Krankentransport keine fachfremde Tätigkeit für einen RettAss ist und eine Bezahlung als RS mit der Argumentation, dass der Mitarbieter überwiegend im Krankentransport eingesetzt wird, deswegen vom Gericht abgelehnt wurde.


    Ist das Aktenzeichen bekannt?
    Könnte ja für manche Kollegen interessant sein.

  • Zitat

    Ist das Aktenzeichen bekannt?
    Könnte ja für manche Kollegen interessant sein.


    AG Hanau, 1 Ca 40/11 vom 17.08.2011


    Offenbar kam es in zweiter Instanz aber zu einem Vergleich, dessen Inhalt mir nicht bekannt ist.


    Grüße,
    -thh



    --
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  • Ich weiß immer noch nicht warum ihr davon ausgeht das ein NFS deutlich mehr Massnahmen und Verantwortung an die Hand bekommt als ein RettAss welche den Vergleich zum Facharzt rechtfertigen?


    Ich bleibe dabei die Tätigkeit und Maßnahmen eins NFS sind so nahe am RettAss, anders als zum RS, das einer Anstellung als RettAss nichts im wege stehen dürfte.

  • Ich weiß immer noch nicht warum ihr davon ausgeht das ein NFS deutlich mehr Massnahmen und Verantwortung an die Hand bekommt als ein RettAss welche den Vergleich zum Facharzt rechtfertigen?


    Wer hat die Maßnahmen des NFS mit denen eines Facharztes verglichen?


    J. ?-(

  • Das ist ja die Frage.


    Der NFS bekommt (wohl) mehr Maßnahmen und Verantwortung als ein RettAss übertragen, wird aber natürlich nicht mit einem Arzt oder gar Facharzt vergleichbar sein. Wer hat denn diesen Unsinn behauptet?

  • Der NFS bekommt (wohl) mehr Maßnahmen und Verantwortung als ein RettAss übertragen


    Wer sagt das?


    Edit: Es wird regional so bleiben wie jetzt, mal mehr mal wehniger. Ehrlich gesagt kann ich mir in unserem Bereich kaum etwas vorstellen was der NFS mehr an die Hand bekommt als ein RettAss. Der Arztvorbehalt beleibt erhalten nur versucht man den NFS auf eine andere rechtliche Säule zu stellen.

  • Wer sagt das?

    Ich? Zudem war der Beitrag sehr deutlich als Spekulation gekennzeichnet. Möglich ist vieles, aber eine bessere Ausbildung der NFS nicht in weitergehende Änderungen münden zu lassen, würde bedeuten die sich daraus ergebenden Möglichkeiten ungenutzt zu bleiben.

  • Jo davon gehe für die nächsten 15 - 20 Jahre aus. Solange es ein flächendeckendes NA System gibt wird sich kaum etwas ändern. Schon garnicht dort wo ÄLRD Patriarchen fest im Sattel sitzen und schon heute Massnahmen wie i.v. Punktion + VEL verweigern. Dies könnte nur durch bundesweite SOP´s verändert werden, das wird aber vom Gesätzgeber ausdrücklich nicht gewünscht.

  • Jo davon gehe für die nächsten 15 - 20 Jahre aus. Solange es ein flächendeckendes NA System gibt wird sich kaum etwas ändern. Schon garnicht dort wo ÄLRD Patriarchen fest im Sattel sitzen und schon heute Massnahmen wie i.v. Punktion + VEL verweigern. Dies könnte nur durch bundesweite SOP´s verändert werden, das wird aber vom Gesätzgeber ausdrücklich nicht gewünscht.

    Genau das wird vom Gesetzgeber gewünscht. Mehr Möglichkeiten des Rettungsfachpersonals um Patienten in kritischen Situationen zu helfen ohne in eine Grauzone zu geraten.


    Man(n) (Rettungsfachpersonal) sollte es nur annehmen und keinen Schwachsinn von sich lassen. Eine Vorlage zum Schuss. Den Schuss müssen wir allerdings selber tun!

  • Deshalb sollen ja auch weiterhin alle inversiven Maßnahmen regional vom ÄRLD freigegeben werden.
    Ich finde es schade das es sich in der Diskussion um den NFS hauptsächlich um eventuelle Maßnahmen dreht und wie man die Ärztevebände ausstechen kann um doch möglichst bald den Hals zu punktiren.

  • Nur am Rande sei erwähnt dass sich im Entwurf des NotSanG selbst keine Passage findet, welche ein Ergreifen von invasiven Maßnahmen über den vom jeweiligen ÄLRD freigegebenen Maßnahmenkatalog hinaus verbieten würde. Gerade auch bei Krankheits- bzw. Zustandsbildern welche vielleicht nicht durch eine SOP bzw. einen Algorithmus "geregelt" sind, sollte m.E. vom zukünftigen Notfallsanitäter eine aktuellen Standards entsprechende Versorgung erwartet werden können. Und ich glaube, dass erwartet auch der Gesetzgeber...vom Patienten mal ganz abgesehen...


    Ansonsten noch mal kurz zur Erinnerung: Das Thema dieses Threads lautet "Aktueller Stand der Novellierung" & nicht "Diskussion des Gesetzentwurfes"... ;-)