Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Die öffentliche Anhörung findet am 30.01. in der Zeit von 15.45 Uhr bis 17.45 Uhr statt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Bitte verzeiht meine politische Missbildung (welch dämliches Wort). Daher die Frage: Was bezweckt die Anhörung?


    Grüße, tio

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • dazu auch was auf der AGNNW Jahrestagung, 25.1. 12.00 Uhr


    http://www.agnnw.de/web/cms/front_content.php?idcat=53

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Wie ist eigentlich der aktuelle Kenntnisstand?
    Sollte dieses Gesetzt am 01.2014 wirklich in kraft treten, müsste ich dann der am 27.1.2014 erst 3 Jahre lang RettAss ist aufgrund einer differenz von 27 Tagen anstatt 3 sogar 6 Monate nochmal zur Schule ??

  • Wie ist eigentlich der aktuelle Kenntnisstand?
    Sollte dieses Gesetzt am 01.2014 wirklich in kraft treten, müsste ich dann der am 27.1.2014 erst 3 Jahre lang RettAss ist aufgrund einer differenz von 27 Tagen anstatt 3 sogar 6 Monate nochmal zur Schule ??


    Korrekt.

  • Verständnisfrage: Es gilt das Datum auf der Urkunde, d.h. Annerkennungsjahr wird nicht anerkannt/eingerechnet?


    Das ist ja gerade die faszinierende Frage! Wenn ich das richtig im Kopf habe steht ja im Vorlagentext (sinngemäß) etwas von "hauptamtliche Teilnahme im Rettungsdienst". Das bedeutet dann aber auch, dass jede studentische GfB-Kraft - und natürlich auch das Stiftjahr - auf diese 5 Jahre angerechnet werden müssten.

  • Verrückt.. ob ich mich dann hinreißen lassen sollte die Anerkennungsprüfung zu machen? Mal gucken, was das kostet... :P


    bringt's Dir was?

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Verständnisfrage: Es gilt das Datum auf der Urkunde, d.h. Annerkennungsjahr wird nicht anerkannt/eingerechnet?


    Auch das ist korrekt.

    Das ist ja gerade die faszinierende Frage! Wenn ich das richtig im Kopf habe steht ja im Vorlagentext (sinngemäß) etwas von "hauptamtliche Teilnahme im Rettungsdienst". Das bedeutet dann aber auch, dass jede studentische GfB-Kraft - und natürlich auch das Stiftjahr - auf diese 5 Jahre angerechnet werden müssten.


    Im Entwurf ist von einer "Tätigkeit als Rettungsassistent" die Rede, damit kann die Tätigkeit als RA i.P. nicht angerechnet werden. Bei GfB-Kräften wird es komplizierter - denn in der Gesetzesbegründung des aktuellen Entwurfes versucht man (m.E. auf sehr unglückliche Weise) klar zu stellen, welche Tätigkeiten angerechnet werden können. Wesentliches Kriterium ist hier, dass die Tätigkeit wesentlich zur Finanzierung des Lebensunterhaltes beigetragen haben muss. Bei wörtlicher Auslegung bedeutet dies, dass Stunden einer Halbtags-Verkäuferin angerechnet werden, diejenigen eines Vollzeit-Rechtsanwaltes jedoch nicht (weil die Tätigkeit bei Letzterem wohl kaum nennenswert zum Lebensunterhalt beiträgt).
    Aus meiner Sicht eine alles Andere als gelungene Formulierung.

  • Vor allem eine Lesart, die sich im Normtext kaum wiederfindet. Und der ist nun mal verbindlich.


    Ich hoffe, dass Du Recht hast & dem zuständigen Sachbearbeiter im Amt nicht irgendwann mal die Begründung des Gesetzes in die Finger fällt...zumindest hier bei uns wird teilweise sehr restriktiv anerkannt & angerechnet, insbesondere bei Rettungsfachpersonal. Wobei ich das nicht grundsätzlich falsch finde...aber die Erfahrung zeigt, dass auf diesem Wege oft genau die Falschen aussortiert werden.

  • Inzwischen wurden die ersten schriftlichen Stellungnahmen dem Gesundheitsausschuss zugestellt, so hat auch die BAND ihre Stellungnahme eingereicht. Diese unterscheidet sich im Tenor nicht von den zuvor abgegebenen Stellungnahmen der Ärzteverbände. So schreibt die BAND beispielsweise


    Zitat

    Die im Gesetzesentwurf ausdrücklich angesprochenen „Invasiven Maßnahmen“ gehören wegen der daraus für den Patienten resultierenden Gefahren (und auch nachfolgend der damit verbundenen Haftung) in die Hand des Notarztes. Aus diesem Grunde schlagen wir vor den Begriff der Invasiven Maßnahmen durch Lebensrettende Maßnahmen zu ersetzen.


    In ihrer Stellungnahme machen die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Feuerwehrverband auf die gewichtige Rolle der Feuerwehren im Rettungsdienst und deren Belange aufmerksam. Unterstützung erhalten sie dabei durch die Stellungnahme der Gewerkschaft Komba, die wiederum die Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter" aufgreift und statt dessen die Bezeichnung "examinierte/r Rettungssanitäter/in" vorschlägt.
    Die Malteser sehen im Gesetzentwurf die "angelegte deutliche Tendenz, Notärzte bzw. indizierte Notarzteinsätze künftig durch den Einsatz von Notfallsanitätern zu ersetzen" und stellen die Frage, ob dies der gesundheitspolitische Wille der Bundesregierung ist.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Die Malteser sehen im Gesetzentwurf die "angelegte deutliche Tendenz, Notärzte bzw. indizierte Notarzteinsätze künftig durch den Einsatz von Notfallsanitätern zu ersetzen" und stellen die Frage, ob dies der gesundheitspolitische Wille der Bundesregierung ist.


    Das wäre eher ein Tenor gewesen, den ich mir aus den Reihen der BAND hätte denken können. Das nun aber der MHD solche populistischen Reden schwingt, disqualifiziert sie meiner Meinung nach. Anscheinend hat man Angst, das bei einer solchen Novellierung auch der Qualitätsaspekt und die Überprüfung der Unternehmen hinsichtlich deren Tätigkeiten stattfindet. Das mag natürlich nicht jedem passen.


    Interssante Dokumente dazu noch gefunden und ein Zitat:


    Kommentar Ch. Niehues:

    Zitat

    Daher sollten unter Berücksichtigung der evidenzbasierten
    Medizin und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots sowohl der Notarztindikationskatalog
    als auch die selbständige Durchführung heilkundlicher Maßnahmen von
    Notfallsanitätern in einer separaten Richtlinie zur Versorgung mit Rettungsdienstleistungen
    durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden.


    Das wäre allerdings ein wichtiger Punkt, der hier angesprochen wird.


    *Link* - Christopher Niehues


    *Link* - MHD Stellungnahme


    *Link* - Komba Gewerkschaft


    Komba Gewerkschaft:

    Zitat

    Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf ist zusätzlich eine Ergänzungs-prüfung bzw. eine weitere Ausbildung von drei bzw. sechs Monaten je nach Beschäftigungsdauer vorgesehen. Wir sind der Auffassung, dass aufgrund des hohen Niveaus in der Ausbildung und Fortbildung der heutigen Rettungsassistenten die Dauer der weiteren Ausbildung aus unserer Sicht abgesenkt werden muss, bzw. ganz gestrichen werden sollte. Zudem ist auch nicht klar, wie dieser Ergänzungslehrgang struk-turiert ist.
    Wir sind der Auffassung, dass - sofern eine Ergänzungsprüfung not-wendig wäre - diese genau definiert werden muss. Der Umfang und der Inhalt einer möglichen Ergänzungsprüfung müssen den Erfordernissen der Praxis genügen.


    Da frage ich mich, wozu dann eine 3 jährige Ausbildung, wenn die Kollegen der Feuerwehren (bzw. auch Andere) doch eigentlich den gleichen Wissenstand und die gleichen Skills haben, wie der NFS.


    Zitat

    In die Übergangsvorschrift sollte des Weiteren die Fortgeltung des Ret-tungsassistentengesetzes für zumindest 10 weitere Jahre aufgenom-men werden. Damit wird gewährleistet, dass neben der Ausbildung zum Notfallsanitäter noch eine Ausbildung zum Rettungsassistenten möglich ist.


    Meiner Meinung nach, ist das fraglich sinnvoll.


    *Link* - Stellungnahme AGBF


    *Link* - Stellungnahme BAND


    Stellungnahme BAND:

    Zitat

    Aus diesem Grunde – und nicht auch standespolitischen Interessen – erlauben wir uns zu einigen Passagen des Gesetzesentwurfes Stellung zu nehmen.


    Schöne Einleitung... der Rest ist mal wieder - leider aus standespolitischem Interesse - größtenteils aus den Fingern gesaugt.

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  • Das wäre eher ein Tenor gewesen, den ich mir aus den Reihen der BAND hätte denken können. Das nun aber der MHD solche populistischen Reden schwingt, disqualifiziert sie meiner Meinung nach. Anscheinend hat man Angst, das bei einer solchen Novellierung auch der Qualitätsaspekt und die Überprüfung der Unternehmen hinsichtlich deren Tätigkeiten stattfindet. Das mag natürlich nicht jedem passen.


    Ich sehe das eher als textliches Zugeständnis an den Bundesarzt, welcher nach meinem (!) Kenntnisstand einer Übertragung von heilkundlichen Tätigkeiten auf nichtärztliches Personal eher kritisch gegenüber steht.
    Mit der ansonsten sehr deutlichen Unterstützung für die vom Bundesrat geforderten Änderungen wagt sich der MHD hier m.E. erfreulicherweise recht weit aus der Deckung - in dieser Deutlichkeit hat das m.W. noch niemand zum Ausdruck gebracht & aus meiner Sicht sind die vorgesehen Änderungen an §4 mit weitem Abstand die wichtigsten und bedeutsamsten. Wenn der MHD diese Forderungen unterstützt, freut mich das als MHD-Mitarbeiter durchaus.

  • Ich sehe das eher als textliches Zugeständnis an den Bundesarzt, welcher nach meinem (!) Kenntnisstand einer Übertragung von heilkundlichen Tätigkeiten auf nichtärztliches Personal eher kritisch gegenüber steht.


    Kann ich vom Löb bestätigen...

  • Zitat

    Das wäre eher ein Tenor gewesen, den ich mir aus den Reihen der BAND hätte denken können. Das nun aber der MHD solche populistischen Reden schwingt, disqualifiziert sie meiner Meinung nach. Anscheinend hat man Angst, das bei einer solchen Novellierung auch der Qualitätsaspekt und die Überprüfung der Unternehmen hinsichtlich deren Tätigkeiten stattfindet. Das mag natürlich nicht jedem passen.


    Der MHD führt in seiner Stellungnahme keine populistischen Reden, sondern stellt Fragen und nimmt - Sinn der Sache - Stellung.
    Die Erarbeitungen der bisherigen Stellungnahmen erfolgten sehr breitflächig bis in die einzelnen Diözesen hinein und sind kein Werk der einzelnen Verantwortlichen auf oberster Ebene.
    Deine Einschätzung und Schlussfolgerung ist für mich in keinster Weise nachvollziehbar

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!