Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Deswegen wundert es mich ja auch, dass die "Arbeitsgemeinschaft Rettungsassistentenschulen Deutschland" nicht in der Lage ist bzw. war, analog zur "Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe", ein einheitliches Curriculum für Rettungsdienst-Ausbildungen (RettHelf, RettSan, RettAss) zu schaffen.


    Ja, da muss man wohl leider sagen. Diejenige Institution ist aber bis dato auch wenig hilfreich gewesen, was die Novellierung anbelangt. Sehen Sie doch mehr oder weniger Ihr Aus damit und versuchen irgendwie an dem RettAss festzuhalten. Der Grund mag sich für mich nur auf der betriebswirtschaftlichen Ebene erschließen.


    Ich würde mir ein solches "Bundescurriculum" wünschen.

  • Deswegen wundert es mich ja auch, dass die "Arbeitsgemeinschaft Rettungsassistentenschulen Deutschland" nicht in der Lage ist bzw. war, (...) ein einheitliches Curriculum für Rettungsdienst-Ausbildungen (RettHelf, RettSan, RettAss) zu schaffen.


    Wieso ausgerechnet die?

  • Warum denn nicht?


    Aber ist wohl auch eine Wunschvorstellung von mir - Selbst zwischen den HiOrgs wird ja unterschiedlich ausgebildet. Das fängt ja schon beim KatS-Sanitäter an und hört dann beim RettAss auf.

  • http://www.lz.de/home/nachrich…n_Gesetzesinitiative.html


    Mal ein pos und ausgewogener Artikel ... der da gerade über Google News Abo rein kommt.
    Dieses Forum ist doch der RD - Ticker :applaus:

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

  • Die angeführten Beispiele unterscheiden sich ja nicht wirklich von dem, was ein Rettungsassistent heute schon darf. Von der Analgesie mal abgesehen. Quasi eine Fixierung der Notkompetenz. Ich hoffe mit dem Ergebnis eines "muß" und nicht eines "kann". Dann wäre ich sehr zufrieden.

  • http://www.lz.de/home/nachrich…n_Gesetzesinitiative.html


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    statt einem Paramedic System ein Parameter System? Das könnte als Slogan für die Zukunft gut funktionieren... ;)


    Ciao,


    Madde

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    Because I always back up my rage with facts and documented sources."



    The Credible Hulk.

  • Und den Tag darauf wird dann abgestimmt im Bundestag?


    Zitat

    Anforderungen an Notfallsanitäter: Notfallsanitäter sollen eine neue Ausbildung erhalten, die sich wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Beruf des Rettungsassistenten unterscheidet. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/11689) vor, der ab 20.10 Uhr auf der Tagesordnung steht und über den nach halbstündiger Debatte abgestimmt wird. Im Einzelnen definiert der Entwurf etwa die wesentlichen Qualifikationsvoraussetzungen für das Führen der Berufsbezeichnung des Notfallsanitäters und schreibt vor, die Ausbildungsdauer von bisher zwei auf drei Jahre zu verlängern.

    Quelle: http://www.bundestag.de/dokume…_kw09_vorschau/index.html

  • Guten Abend zusammen,


    vor einigen Tagen habe ich in meinem Blog über Befürchtungen bzgl. des neuen NFS-G geschrieben.
    Leider hat entgegen meiner Erwartungen nach den fruchtbaren Diskussionen in diesem Thread es bis dahin keinerlei sich mit dem Beitrag auseinandersetzende Reaktion gegeben, so dass ich erneut um ein Feedback bitten würde.
    Sind meine Gedankengänge unzutreffend oder schreibe ich einfach nur über Aspekte, die quasi schon erwartet werden und daher nicht Diskussionswürdig erscheinen? Oder verstehe ich das gesamte Verfahren des NFS-G nicht?


    Ich würde mich sehr über euer, gerne auch kritisches, Feedback zu meinen Hypothesen freuen.


    Vielen Dank.

  • Es stimmt wohl was Rettungsdienst-MA schreibt. Nach einer hoffentlich positiven Abstimmung am 28. stehen noch einige Dinge offen. Das NotSanG ist verabschiedet aber ob dies auch schnell und unkompliziert umgesetzt werden kann, ist eine andere Frage. U.a. aus dem Grund der Bundesländer und deren schnellen oder auch mühsamen Änderung der Besatzung eines RTW in den Rettungsdienstgesetzen (16x muss dies zutreffen :pfeif:, verrückt, nein - traurig!). Jedoch muss auch dann, wie im Beitrag geschrieben, die Arbeit weiter gehen. Wenn man so engagiert dies Aufgabe angeht, wie es beim NotSanG passiert ist, ist auch das zu machen. Druck ausüben!


    Die Unwissenheit darüber ob dies schnell oder nur sehr schleppend passieren wird bleibt aber offen und wir können nur das tun was hilft: Daran arbeiten, es zum Thema machen und dies einfordern. Das ist unser gutes Recht!


    Der Bundesrat steht nach seiner Stellungnahme zum NotSanG uns seinen Empfehlungen/Änderungen im Entwurf sehr positiv zum Gesetz. Demnach müssten die Länder ebenfalls dahinter stehen und dieses Gesetz durch schnelle Änderung der Rettungsdienstgesetze es unterstützen. Im besten Falle wird es gar kein Thema werden müssen und die Länder machen Ihre Arbeit gut! :aggressive: