Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Da würde ich noch nicht drauf wetten. So wie es aussieht, will NRW das Gesetz im Vermittlungsausschuss sehen & wahrscheinlich wird NRW da auch den einen oder anderen Mitstreiter finden. Die große Frage ist, ob ich das gut oder schlecht finden soll...


    Für die Zustimmung sind 35 von 69 Stimmen im Bundesrat erforderlich.


    Nur kurz die 4 SPD Anträge in der Vermittlung hinzufügen geht nicht. Verschiedene widerstreitende Änderungswünsche der Länder könnten dann leider zum Scheitern führen.
    Aus ein SPD Landesministerium wird gerade per Mail signalisiert das Interesse an der Neuordnung dem Vermittlungsausschuss vorgezogen wird. Für eine Blockade ist das Thema ebenfalls nicht geeignet. s.o. Laut einer ersten Telefonkonferenz der Länderministerien vom 1.3 sieht es so aus als ob NRW maximal 2-3 "Feuerwehr" Bundesländer (RD beim IM) findet ... damit kann man das Gesetz nicht mehr aufhalten. :flag_of_truce:

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)


  • Ich bleib dabei.
    Und mehr verstehen tu ich ehrlich gesagt jetzt auch nicht...


    Das tut mir leid, wenn du nicht mehr verstehst als vorher, ich hoffe das geht nicht allen Usern hier so.
    Intention war, aufzuzeigen welche Möglichen Entwicklungen das NotSanG nehmen kann. Hintergrund: Viele möchten das dass Gesetz im Bundesart scheitert, allerdings nur der kleinste Teil weiß, was dies bedeuten würde. Daher habe ich das hier nach Möglichkeiten unterschieden dargestellt.
    Wenn dies für dich nicht von interesse ist, passt das ja - aber Kaffesatzlesen ist was ganz anderes.

  • @mave: ich will mal so sagen - ich fand deine Aufstellung kurz, knackig und verständlich. Allerdings muss man jetzt bis auf den einen oder anderen Anruf/Besuch wohl tatsächlich abwarten, was geschieht.

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...


  • Ich sehe das Gesetz durchweg positiv.
    Diese ganze HPG-Debatte (aus der ich mich eh weitesgehend raus gehalten habe) sehe ich gar nicht als Kernelement, ich finde sie nicht mal besonders wichtig, oder zielführend.
    Die eigentliche Sensation - und das sollten wir feiern - ist doch, dass mit schaffung eines neuen FACHberufes dem Notfallsanitäter mittelfristig nicht länger der Nimbus des Ehrenamts oder Hilfsarbeiters anhängen wird.


    Dazu kann ich nur sagen: "Man hat den Ruf, den man selber verdient" Ich bin ja mal gespannt, ob die Situation des "armen" Hauptamtlichen mit der sinkenden Zahl an ihm unterdrückenden Ehrenamtlichen besser werden wird. Sicher müssen wir uns dann noch darum rum schlagen, in Zukunft alle RettAss genannt zu werden. Hat dies doch die Bevölkerung jetzt erst richtig verstanden :-)


    Ich bin auch davon überzeugt, dass es weiterhin trotz der 3 Jahre Berufsausbildung ehemalige Hauptamtliche geben wird, die nach ihrem Studium oder Ihrer Elternzeit, entweder als GfB oder als ehrenamtliche Kollegen arbeiten werden, um einfach bei der Stange zu bleiben. Ebenso darf man nicht vergessen, das es auch in Zukunft möglich sein wird die Ausbildung berufsbegleitend zu erlangen. Ich denke wenn der Wille eines EA Kollegen da ist, wird er den Weg gehen. Wir werden durch diese neue Situation sicher die Qualität steigern, und zwar bei allen Beschäftigten. Ich persönlich wäre sogar ein Freund von einer eher strengen Ergänzungsprüfung. Mir kann es egal sein, ich muss damit nicht meine Brötchen verdienen, gleiches Recht für alle, aber nicht immer gleiche Konsequenzen dadurch für alle. In so fern bin ich auf die Prüfungsvorschriften und Inhalte gespannt. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen das man es in diesem Bereich so überziehen will. Auch bin ich davon überzeugt das sich in einem Rettungsdienstbereich wie meinem so schnell gar nichts ändern wird. Wenn ich mir überlegen, zu was die Kollegen schon alles in der Lage waren, denke ich werden die GUTEN sicher positiv übrig bleiben und da sehe ich hier bei uns die Mehrzahl der Mitarbeiter, und das in jedem Beschäftigungsbereich.

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    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • Um es zu präzisieren: Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat mit 16:0 dafür gestimmt, der Innenausschuss des Bundesrats hat mit 11:5 dafür gestimmt. Die Bundesländer, die im Innenausschuss dagegen votiert haben, waren Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bremen, Berlin und Schleswig-Holstein. Somit würde das Ergebnis im Bundesrat am 22.03. so aussehen: 49 Stimmen für das Gesetz, 20 Stimmen gegen das Gesetz. Die Wahrscheinlichkeit, dass das NotSanG in der vorliegenden Fassung am 1. Januar 2014 in Kraft tritt, ist demnach hoch.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Von der ResQuality gabs die Tage ein nettes Werbeschreiben; im Bezug auf den Notfallsanitäter.
    U.a. heißt es dort:


    Zitat

    Da alle Schulstandorte automatisch auch staatlich anerkannte Notfallsanitäterschulen werden, bietet ResQuality nach Inkrafttreten des Gesetzes entsprechende Weiterbildungskurse an.


    Stellt sich für mich die Frage, ob der Schulträger hier von einem Automatismus ausgeht oder bereits jetzt alle zukünftigen Vorgaben an die Rettungsdienst-Schulen erfüllt. Fand die Formulierung auf jeden Fall offensiv.

  • Zitat

    Von der ResQuality gabs die Tage ein nettes Werbeschreiben; im Bezug auf den Notfallsanitäter.
    U.a. heißt es dort:



    Stellt sich für mich die Frage, ob der Schulträger hier von einem Automatismus ausgeht oder bereits jetzt alle zukünftigen Vorgaben an die Rettungsdienst-Schulen erfüllt. Fand die Formulierung auf jeden Fall offensiv.


    Ein ähnliches Schreiben gab es neulich von Med-Ecole.
    Dort wurde allerdings vor allem darauf geworben noch schnell den RettSan/RettAss zu machen um ggf. eine verkürzte NotSan Ausbildung zu machen.
    Fand ich persönlich sehr grenzwertig.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Dort wurde allerdings vor allem darauf geworben noch schnell den RettSan/RettAss zu machen um ggf. eine verkürzte NotSan Ausbildung zu machen.


    Ja, die gleiche Intention gab es auch bei dem ResQuality-Schreiben.
    Aber gut; man konnte sich ja seinen Teil dazu denken warum vor nicht allzu langer Zeit neue Schulstandorte in Dortmund und Köln eröffnet worden sind.

  • schätze mal, es war damit "Wer zuerst kommt, malt zuerst" gemeint. Gab ja schon Feuerwehren die sich um die Einsatzstelle gestritten hatten.

  • Wenn man dem "Liveticker von Herrn König vom DBRD glauben schenken darf - und ich sehe keinen Grund es nicht zu tun - dann ist das Notfallsanitätergesetz heute um 11:46 Uhr im Bundesrat verabschidet worden und wird somit zum 01.01.2014 in Kraft treten!


    :drinks: Vielen Dank an alle, die daran mitgewirkt haben!!! :good2:

  • Noch nicht, habe es aber auch vernommen.


    Mal ganz doof gefragt:
    Wer kümmert sich eigentlich um die Fortbildungsinhalte der Ergänzungskurse bzw. um die Prüfungsinhalte der Ergänzungsprüfung?

  • Das Gesetz wurde vom Bundesrat beschlossen und tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.