Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Und morgen kommt die Stellungnahme zur Stellungnahme zur Stellungnahme? Was für ein Zirkus.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin


  • http://www.johanniter.de/aus-u…fallsanitaeterausbildung/

  • Eine kurze Zusammenfassung des berufspolitischen Vormittags auf der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Notärzte in Nordrhein-Westfalen (AGNNW) zum Thema Notfallsanitäter.


    In seiner Einführung zum Thema griff der AGNNW-Vorsitzende Frank Rieband noch einmal die Report Mainz-Sendung mit den Aussagen des BAND-Vorsitzenden Dr. Michael Burgkhardt auf und betonte, dass sowohl die BAND als auch die AGNNW energisch dem in der Sendung vermittelten Eindruck widersprechen, im Mittelpunkt des Interesses der Notärzteschaft würde nicht der Patient, sondern die Notärzte selbst stehen. Er verwies dabei auf die von Dr. Burghardt veröffentlichte Stellungnahme. Rieband betonte, dass man eine frühzeitige, erweiterte Versorgung von Notfallpatienten durch künftige Notfallsanitäter begrüße, um Leben zu retten, Folgeschäden zu vermeiden und Schmerzen zu lindern.


    Dr. Frank Stollmann, leitender Ministerialrat im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA), referierte anschließend über den aktuellen Sachstand der Arbeiten zur Umsetzung der Notfallsanitätergesetztes in NRW.
    Demnach wird es voraussichtlich im Laufe des Frühjahres 2014 erste Ergänzungsprüfungen geben, im Herbst 2014 dann die ersten regulären Ausbildungen nach dem dann fertiggestellten Musterrahmenlehrplan. Das derzeit in der Novellierung befindliche Landesrettungsdienstgesetz für NRW wird bezüglich der Besetzung der Rettungswagen voraussichtlich eine Übergangszeit von 7 Jahren vorsehen, mit Ablauf dieser Frist werden die Fahrzeuge verbindlich mit einem Notfallsanitäter zu besetzen sein. Das Ministerium schätzt die derzeitige Anzahl der Rettungsassistenten in NRW auf etwa 13.000 und geht planerisch davon aus, dass etwa 7.000 Rettungsassistenten eine Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter anstreben werden. Daraus ergeben sich planerisch 1.000 durchzuführende Ergänzungsprüfungen pro Jahr, bis die verbindliche Besetzung der Rettungsmittel mit einem NotSan auswirkt.
    Die Finanzierung der regulären Ausbildung wird über das Landesrecht geregelt, die Kosten hierfür tragen die Krankenkassen, die nach Einchätzung von Dr. Stollmann inzwischen keine ablehnende Haltung mehr einnehmen. Eine Refinanzierung der Ausbildungskosten wird wahrscheinlich über bereits heute bestehende Regelungen (z.B. Gebührensatzung + Bedarfsplan) erfolgen. Die Kosten der Ausbildung orientieren sich an den Ausbildungskosten der Krankenpflege.
    Noch geregelt werden müssen die Zuständigkeiten z.B. für die Anerkennung der Schulen und die Zuständigkeit für die Abnahme der Prüfung. Hier soll jedoch an den aktuell bestehenden Zuständigkeiten für das Rettungsassistentengesetz festgehalten werden. Ob sich dies so umsetzen lässt, bleibt abzuwarten.
    Die Arbeiten an der Novellierung des RDG NRW sollen im März wieder aufgenommen werden, dann wird auch der Notfallsanitäter Berücksichtigung finden.


    Dr. Hans Lemke aus Dortmund stellte anschließend die Ergebnisse einer Umfrage "Standort- und Ausbildungssituation im Notarztdienst in NRW" vor. Demnach ist der Notarztdienst in NRW derzeit gut aufgestellt, zu Ausfällen aufgrund von Nichtbesetzungen einzelner Standorte kam es im Umfragezeitraum nicht. Die am häufigsten anzutreffende Fachrichtung unter den Notärzten war erwartungsgemäß die Anästhesie, überraschenderweise gefolgt von der Chirurgie und darauf folgend die Innere Medizin. Auch ein hoher Grad an Fachärzten war unter den Notärzten zu finden. Einen Mangel jedoch erkannte man bei der Ausbildung der Notärzte in zertifizierten Kurssystemen wie PHTLS u.a. - hier erkannte man Verbesserungsbedarf. Zwar verfügte ein Großteil der im Notarztdienst eingesetzten Notärzte über mindestens 10 Jahre oder länger Erfahrung als Notarzt, was jedoch auch zu der Fragestellung führte, wie viele dieser Notärzte in den kommenden Jahren noch zur Verfügung stehen würden. Dr. Lemke regte daher an, eine solche Umfrage noch einnmal in 5 Jahren zu machen, um die (personelle) Entwicklung einschätzen zu können.


    Dr. Alex Lechleuthner stellte schließlich den Abstimmungsprozess Katalog "Invasive Maßnahmen und Medikamente" für zukünftige Notfallsanitäterinnen und -sanitäter vor. Dabei betonte er die harmonisch-konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten, die mit großem Engagement betrieben wird. Der Katalog soll künftig als Orientierungshilfe für Schulen und Länder dienen, um Ausbildungsinhalte und Aufgaben der Notfallsanitäter darauf abzustimmen.


    Persönlicher Eindruck: insgesamt war ein deutlicher Kurswechsel bei den anwesenden Notärzten festzustellen. Es wurde zu keiner Zeit in Abrede gestellt, dass Notfallsanitäter künftig als besser qualifizierte Fachkräfte auch in die erweiterte Versorgung von Notfallpatienten einbezogen werden können. Aus dem Auditorium kam die Forderung, den NotSan eine entsprechende Absicherung mit auf den Weg zu geben, um künftig überflüssige Notarzt-Alarmierungen aus Gründen der rechtlichen Absicherung (z.B. nach Anlage einer PVZ oder Gabe von Glucose) zu vermeiden. Immer wieder wurde betont, dass man künftig auf gut ausgebildete NotSan angewiesen sei.


    Siehe auch Zeitenwende - die AGNNW heißt den Notfallsanitäter willkommen

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Das würde mich auch mal interessieren. So eine Regelung halte ich für nicht durchsetzbar. Interessant finde ich, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit per se, unabhängig von der Stundenanzahl oder der Art der Tätigkeit, generell nicht angerechnet wird.

  • Wie kommen die Johanniter darauf, dass nur die mind. 50prozentig anteilsmäßige Tätigkeit anrechenbar sei? Gibt es in NDS etwa schon eine Auslegung des Gesetzes?


    Also in Niedersachsen generell nicht - so zumindest meine Informationen von einer anderen großen Schule im selben Bundesland.
    Allerdings sind die Herrschaften von der JUH Akademie gerne auf dem Trip Vorreiter zu sein und bekannt dafür Dinge eher zu eng als zu weit auszulegen.
    Warten wir es ab.

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  • Ok, im NotSanG steht nämlich "Tätigkeit" nicht "Berufserfahrung in der Notfallrettung". Eine ähnliche Auslegung scheint auch die med-ecole zu haben, die Arbeitszeugnisse o.ä. Aus überwiegender Tätigkeit in der Notfallrettung fordert. Mal sehen was die Rettungsassistenten machen, die leider nur einen Job im Krankentransport bekommen haben. Die dürfen dann aufgrund der Profilierungssucht einiger Schulen die Ergänzungsprüfung nicht machen und sind dann in 7 Jahren als Rettungsassistenten arbeitslos? Obwohl das nicht Gesetzesinhalt ist?

  • Ja, ich bin da auch etwas skeptisch. Aber da wird wahrscheinlich wirklich erstmal jemand einen Präzedenzfall schaffen müssen.

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  • Zitat

    Die Kosten der Ergenzungsprüfung / -lehrgang sind bewusst nicht angsprochen worden?


    Die Finanzierung dieser Kosten ist in der Tat noch völlig unklar.


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    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Daniel Grein: Danke für die umfassende Zusammenfassung! Klingt in der Tat sehr erfreulich, was die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung des NFS in der Zukunft angeht. Ich bin mal gespannt, ob die AG der Notärzte der anderen Bundesländer das auch so positiv angehen!

  • Die Finanzierung dieser Kosten ist in der Tat noch völlig unklar.


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    Da werden die Kassen (zurecht) auch noch ein Wörtchen mitreden wollen, speziell wenn es um die Höhe der Kosten geht.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Eine ähnliche Auslegung scheint auch die med-ecole zu haben, die Arbeitszeugnisse o.ä. Aus überwiegender Tätigkeit in der Notfallrettung fordert.


    Die erste Schule, die die Voraussetzungen zur NotSan-Ergänzungsprüfung lockerer handhaben wird, wird ihr Geschäft des Jahres machen.

  • Die erste Schule, die die Voraussetzungen zur NotSan-Ergänzungsprüfung lockerer handhaben wird, wird ihr Geschäft des Jahres machen.


    Was natürlich für kein Institut eine Versuchung darstellt...... Es wäre echt einfacher gewesen einfach allen RA den Zugang zur vollen NFS Prüfung zu ermöglichen. Der Vorbereitungskurs hätte dann freiwillig absolviert werden können....

  • Diese Möglichkeit besteht und wird angeboten. Siehe JUH Akademie Hannover und NotSanG! Ich habe das gefühlt auch ein gutes Dutzend mal erwähnt. Ist allerdings auch nicht ganz billig.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Es wäre der grosse Gleichmacher... Ich würde gefühlt auch lieber ein volles Examen abliefern als 960h zur Schule zu gehen plus mini Prüfung.

  • Rein ob des preislichen Unterschieds, der sich abzeichnet, lohnt sich das vollständige StEx auch für die 3 - 5 Jahre Gruppe. Die Angebote, die ich gesichert habe, lagen bei <2000 für das vollständige StEx mit 10 Tagen Vorbereitung und > 4000 für 3 Monate Lehrgang und Ergänzungsprüfung. Wenn man jetzt noch den wirtschaftlichen Verlust durch die Arbeitszeit sieht... Die Vorbereitungen kann man viel eher nebenher schaffen als den Kurs. Alleine braucht man halt die Lernfähigkeit und Selbstdisziplin, es auch zu tun.

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  • Die Finanzierung dieser Kosten ist in der Tat noch völlig unklar.


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    Auch wenn die (Re-)Finanzierung noch völlig unklar ist kann es sich kein Träger = AG erlauben seine MA die (vergleichsweise günstige) Anpassung nicht anzubieten und dann 2021 ohne NotSan dazustehen :yes:
    Klar muss mit den Krankenkassen gesprochen werden - aber wer eine Arbeitsvertrag als RettAss in der Notfallrettung hat sollte sich da wenig sorgen machen. In den meisten KK und RD sollte jemand arbeiten, der die Kosten von Anpassung und Ausbildung nachrechnen und mit dem Bedarf nach RDG abgleichen kann. Damit ist es ein leichtes die Finanzierung der Personalentwicklung bei den Kassen und zur Not auch bei Politik oder Banken finanziert zu bekommt :kaffee:
    Und für alle anderen - Berufliche Weiterbildung ist steuerlich absetzbar, und bei 0,X% p.a. eine sehr gute Investition

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)