Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Achso, die Aussage des Landesamtes war übrigens, dass vorwiegend der Ort der Arbeitsstätte zählen wird. Nur wenn gegenwärtig keine Tätigkeit im Rettungsdienst ausgeübt wird, soll der Wohnsitz entscheidend sein. Ich musste auch einen Beschäftigungsnachweis einreichen. Da ich allerdings nicht zu Stillschweigen aufgefordert wurde, wundert mich, dass es dazu noch kein offizielles Statement gibt.


    Edit: Diese Information ist scheinbar verlässlich, ich habe zumindest meine Zulassung inzwischen schriftlich. Erfreut bin ich über dieses ja-nein-vielleicht Chaos allerdings nicht unbedingt.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Johannes D. ()

  • Meldung des DBRD


    Schleswig-Holstein: Am 15.04.2014 nahm der DBRD an der Sitzung des Arbeitsgremiums zur Umsetzung des NotSanG im Sozialministerium Schleswig-Holstein teil. Weitere Teilnehmer waren die Rettungsdienstschulen, Leistungserbringer, der Städtetag und der Landkreistag. Themen waren die Übergangsregelung, Erstellung eines Rahmenlehrplans, die Finanzierung sowie die zukünftigen invasiven Maßnahmen durch Notfallsanitäter. Das Sozialministerium sieht nach der Kritik an den bisher stattgefundenen Prüfungen die Notwendigkeit die Übergangsregelung genauer zu prüfen. „Die Übergangsregelung ist ein Novum unter den Gesundheitsberufen“, so die zuständigen Beamtinnen. Das Bundesland lässt nur noch Antragsteller zu einer Prüfung zu, die ihren Arbeitsplatz in Schleswig-Holstein haben. Diese Vorgehensweise wurde auch vom Verwaltungsgericht in Schleswig bestätigt (AZ 7 B 20/14).


    Der Landkreistag hat ermittelt, dass von den 2.067 in Schleswig-Holstein hauptberuflich tätigen Rettungsassistenten (50 % haben mehr als fünf Jahre Berufserfahrung) der überwiegende Teil die Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter absolvieren möchte. Es ist nun eine Unterarbeitsgruppe gebildet worden, die einen Rahmenlehrplan entwerfen wird. Die zukünftige Qualifikation zur Besetzung der Rettungsmittel wird in den Entwurf für eine Novellierung des Rettungsdienstgesetzes Schleswig-Holstein aufgenommen. Erste Beratungen sind noch für dieses Jahr vorgesehen. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass viele Fragen durch das Sozialministerium nicht beantwortet werden konnten und alle Teilnehmer äußerst unzufrieden mit der derzeitigen Umsetzung des NotSanG sind. Allerdings gibt es auch etwas Positives zu berichten. Nach dem der DBRD in seiner Stellungnahme zur staatlichen Prüfung und staatlichen Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäter vom 10.03.2014 auf unterschiedliche Auslegungen in einigen Bundesländern aufmerksam gemacht hat, hat der Prüfling gem. NotSan-APrV in der praktischen Prüfung vier bzw. zwei Fälle (Ergänzungsprüfung) als Teamleiter abzuarbeiten.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Der Landkreistag hat ermittelt, dass von den 2.067 in Schleswig-Holstein hauptberuflich tätigen Rettungsassistenten (50 % haben mehr als fünf Jahre Berufserfahrung) der überwiegende Teil die Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter absolvieren möchte.


    Wie das? Ich kann mich an keine Erhebung erinnern. Geht man hier von Schätzungen aus?

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Ich kenne eine andere Darstellung eines Teilnehmers der Konferenz, der nicht von Weiterbildungswilligen sprach, sondern von der Zahl, die Notwendig sei um 2021 den Rettungsdienst in gleichem Maße wie bisher weiterbetreiben zu können, wenn die RettAss Qualifikation auf dem RTW gefordert wird. Allerdings gab es in meinem RD Umfragen zu dem Thema und ich weiß von wenigstens zwei weiteren, wo dies ebenfalls ermittelt wurde. Es könnte sich also tatsächlich um eine Hochrechnung handeln.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Zur Zeit finde ich es als NRW'ler seltsam still was das die Umsetzung des NotSanG angeht; angeblich soll auf Länderebene im Hinblick auf Ergänzungsprüfungen eine Erlass vorbereitet werden bzw. vorbereitet worden sein. Weiß dazu jemand mehr?

  • Ich von meinem Rasenmäher...


    Meint Harun vielleicht die Tatsache, dass das Gesetz noch nicht überall voll umgesetzt wird/wurde/ist?

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Beim Rasenmäher ist es die Anlauf"Strom"Begrenzung :D


    ja das letzte meine ich, mir ist nichts anderes eingefallen wie man es sonst nennen könnte, aber irgendwie ist es ja auch nicht so schwer zu verstehen was gemeint war... :blum1:

  • Ich krame das Thema mal wieder nach oben. Die Suchfunktion hat mir nichts angezeigt, daher frage ich mal hier nach. War irgendwer von euch in Hamburg auf dem NotSan Symposium?
    Gibt es von dort etwas zu berichten? Bislang habe ich noch nicht viel davon gehört.