News: Anerkennung "HF"

  • Ich denke sobald wir mehr Wissen über die Inhalte der Ausbildung zum NFS wird man in die Richtung klarer sehen aber ich könnte mir Vorstellen das es eine Neubewertung geben wird und vlt. das Anerkennungsverfahren angepasst wird.


    Eine grundsätzliche Neubewertung wird es nicht geben, da es sich - de jure - stets um eine Einzelfallentscheidung handelt. Ob sich dieser Ermessensspielraum verändern wird, wird sich zeigen, insbesondere in welche Richtung hier der politische Wille geht. Der Knackpunkt wird die Zugangsvoraussetzung bleiben, in wie weit dieser ab 2014 und folgende eine Rolle spielt, bleibt abzuwarten.

  • Was mach ich denn wenn (m)ein Gesundheitsamt das nicht ausstellen kann?


    Eine Bescheinigung (Fotokopie), dass Ihr Ausbildungsabschluss staatlich anerkannt ist,
    mit Angabe der für die Anerkennung massgebende EU-RL 2005/36/EG (EU-RL) sowie der Angabe des Qualifikationsniveau gemäss Art. 11 der EU-RL.
    Diese Bescheinigung muss von der in Ihrem Land zuständigen Behörde ausgestellt sein

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Diese Bescheinigung benötigt meine Frau für die Anerkennung zum TS plus Ergänzungsmassnahmen. Ihr Fesundheitsamt sagt: geht nicht. Eine lose Anfrage an mein GA (Ort der Urkunden Ausstellung) sagt: kostet 24 Euro...

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  • Diese Bescheinigung benötigt meine Frau für die Anerkennung zum TS plus Ergänzungsmassnahmen.


    Nur damit wir vom gleichen reden, fasse ich kurz zusammen:


    Wenn ich es richtig weiss, Matthias, ist deine Frau auch Rettungsassistentin. Sie möchte den Transportsanitäter beantragen und danch die Ergänzungsmassnahmen vom RettAss zum RS Niveau HF absolvieren. So richtig ?


    Ich bin mir eben nicht sicher, ob das so funktioniert. Mit dem ersten Antrag beim SRK wird ein Bearbeitungsdossier eröffnet. Du hast dann die Möglichkeit, auf dem Antragformular anzugeben: Antrag auf Transportsanitäter ODER Antrag auf Ausgleichmassnahme zum RS Niv.HF. Meines Erachtens geht beides eben nicht.


    Die Akte wird grundsätzlich und unwiederbringlich geschlossen wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
    - Der Transportsanitäter anerkannt ist.
    - Die Ausgleichmassnahme / Prüfung zum RS Niv. HF erfolgreich bestanden ist.
    - 2 Jahre vergangen sind.


    Daraus resultiert für mich, wenn die Anerkennung TS erfolgt ist, ist die Akte geschlossen. Es wäre dann nur noch möglich, das 2. und 3. Lehrjahr RS zu absolvieren und dipl. RS HF zu werden.


    In jedem Falle würde ich vor einer Akteneröffnung dies umfassend mit dem SRK und dem Bundesamt für Bildung und Technologie in Bern abklären.


    Soweit meine Auffassung. :stop_1: Vielleicht weiss es jemand besser !

  • Ich bin mir eben nicht sicher, ob das so funktioniert. Mit dem ersten Antrag beim SRK wird ein Bearbeitungsdossier eröffnet. Du hast dann die Möglichkeit, auf dem Antragformular anzugeben: Antrag auf Transportsanitäter ODER Antrag auf Ausgleichmassnahme zum RS Niv.HF. Meines Erachtens geht beides eben nicht.


    Hoi zäme. Sehe ich auch so. Es ist eine entweder oder Beantragung. Wurde der TS beantragt wird der Antrag unter dieser Prämisse bearbeitet. Bei Anerkennung kann dann direkt im 2. Jahr der RS Ausbildung eingestiegen werden. Vorausgesetzt es findet sich ein Arbeitgeber. Somit umgeht sie die Berufsprüfung ohne jegliche Ergänzungen. Ob dies zu empfehlen ist, muss Sie für Sich entscheiden. Eine Beantrgung TS auf RS gibt es mit RettAss Urkunde eben nicht.



    Übrigen Klugscheissmodus an das BBT heisst jetzt SBIF sonst ändert sich nix....

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.

  • Übrigen Klugscheissmodus an das BBT heisst jetzt SBIF sonst ändert sich nix....


    Nix KS-Modus - da hast du recht, ich hatte echt nicht dran gedacht gehabt, dabei hatte ich die Info. Alte Gewohnheiten legt man doch nicht so schnell ab.

  • ich wollte nur etwas auftrumpfen ;-) ich sags auch immer noch falsch S´FBI :cool_1:

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.

  • Interessante Fragestellung. Für die Anerkennung des Rettungsassistenten war das Einreichen eines von der Schule bestätigten Curriculums nötig, da kommt man bislang vermutlich nicht so leicht ran...


    (PS: Frohe Weihnachten!)

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Es gibt keine generelle Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Es wird jedesmal der Einzellfall bewertet. Dass heisst die reellen Ausbildungszeiten werden berücksichtigt.
    .

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.

  • So,


    bis morgen hat das SRK noch Zeit über meinen Antrag auf Anerkennung zu entscheiden.
    Bin gespannt ;)

    Alle getätigten Aussagen stellen meine private Meinung dar und stehen in keinem Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit.

  • Weil?

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Ja und Nein - da hat man dort eine ganz einfache Lösung :ironie: - es wird einfach ein "Fiktiver Termin" zwischen Posteingang&Zahlung und Teilentscheid definiert wann Deine Unterlagen "vollständig" waren... Wahrscheinlich ist das der Termin wann der Sachbearbeiter die Akte in seinem Büro "gefunden" hat;-)


    Falls Ihr als Notfallsanitäter auch aktuell oder in letzter Zeit Erfahrungen mit dem Anerkennungsverfahren SRK gesammelt habt - freue ich mich über eine PN. Auch Rettungsassistenten dürfen sich gerne melden. Ich kenne hier im Umfeld mehrere Kollegen die gerade das Gefühl haben, das hier seitens des SRK "systematisch auf Zeit gespielt wird" und statt "individueller Prüfung nur Standartschreiben" versendet werden.


    Schon verwunderlich wenn die Anerkennung des Dipl. Rettungssanitäter HF als NotSan in D in verschiedenen Bundesländern wegen wegen fehlender Inhalte und Fähigkeiten abgelehnt wird und anderseits das SRK mit den gleichen Argumenten wie seit 2014 beim Rettungsassistent argumentiert der Notfallsanitäter hätte nicht die erforderlichen Kompetenzen für die Tätigkeit in der Schweiz. Die Gesetzesbegründung verweist ja wie bei der Krankenpflege auf die 2005/36/EG. Vielleicht sollten sich die Berufsverbände und Ministerien hier mal tätig werden und die automatische Anerkennung vereinbaren?


    Hat jemand Erfahrungen mit dem Widerspruchsverfahren (Beschwerde) beim SRK/SFBI? Lohnt sich der Aufwand? Dauer?
    Oder einfach :flag_of_truce: Anpassung bezahlen, machen und das Thema abhaken?

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

    2 Mal editiert, zuletzt von LFX ()

  • Hi!
    Auch wenn ich deinen Text zitiere wie ich ihn brauche... 8-)

    das SRK mit den gleichen Argumenten wie seit 2014 beim Rettungsassistent argumentiert der Notfallsanitäter hätte nicht die erforderlichen Kompetenzen für die Tätigkeit in der Schweiz.

    das sehe ich genau so ( auf alle Nachprüfungen bezogen)

    Schon verwunderlich wenn die Anerkennung des Dipl. Rettungssanitäter HF als NotSan in D in verschiedenen Bundesländern wegen wegen fehlender Inhalte und Fähigkeiten abgelehnt wird

    das wundert mich allerdings und ist für mich unverständlich.
    Grüße

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Hi!
    war eine ganz persönliche Einschätzung. Ich hab mir damals den Dipl.RS anerkennen lassen, hab dann in verschiedenen RD der Schweiz gearbeitet.
    Und ich glaube nach wie vor, das die 3 jährige Schweizer Ausbildung umfangreicher ist, als die bisherigen Nachprüfungen in D zum NfS.
    Möglich das ich mich täusche und mein Blick über Deutschland zu eingeschränkt ist , aber ich kann mir nicht so ganz vorstellen, das der Großteil der momentan geprüften NfS (14 Tage Aufbaukurs) auf dem"Schweizer Niveau" der 3 jährigen Ausbildung ist.
    Grüße

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Hmm, dabei scheint es, man würde in der Schweiz mit einer zweijährigen Ausbildung auch nur eine Prüfung machen müssen, ganz wie in Deutschland für den Notfallsanitäter, um die eigenständige Weiterbildung auf das Niveau der dreijährigen zu beweisen. Nach meinem Erleben in der Schweiz kann es aber sehr gut möglich sein, dass das Niveau der dipl. RS immernoch über dem NotSan liegt.

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