Erweiterte Kompetenzen für Pflegepersonal - auch für Rettungsfachpersonal?

  • Zitat

    Original von Mr. Blaulicht
    Allerdings kenne ich auch ein Modellprojekt innerhalb eines Krankenhauses: Dort sollen ärztliche Maßnahmen (Blutabnehmen, Zugänge legen, EKG-schreiben etc) von Pflegepersonal übernommen werden, die wiederum andere Tätigkeiten (Essen austeilen, Betten machen) auf sog. Pflegeassistenten übertragen werden.


    Das ist eigentlich in vielen Krankenhäusern seit Jahren üblich.

  • Zitat

    Original von mhn-paramedic
    Es kommt den Kostenträgern wohl eher sehr gelegen anstatt pauschal für jede kleine Schnittwunde ~300? zu zahlen leistungsgerecht abrechnen und bezahlen zu können.


    Bei Notfalleinsätzen ohne Notarzt ist in den meisten Fällen die Anfahrt und das gebundene Personal die kostentreibende Größe. Diese beiden Größen bilden einen Hauptteil der Kosten und damit sind die Pauschalen nicht so ungerechtfertigt. Ich meine einmal gelesen zu haben, dass der reine Materialeinsatz pro Notfalleinsatz im Schnitt unter 20 Euro liegt.
    Edit: lese gerade in meinem bisherigen KV waren es gut 4,50 Euro pro Notfalleinsatz.


    Gruß
    Bambi

  • Bislang gibt es wohl noch keine konkreten Aussagen darüber, welche Leistungen/Kompetenzen auf nicht-ärztliches Personal übertragen werden sollen. Es wurde aber grundsätzlich die Möglichkeit dafür geschaffen, über sogenannte Modellvorhaben bislang ausschließlich ärztliche Leistungen auf nicht-ärztliches Personal zu übertragen, sofern die Leistungen aufgrund der Ausbildung auf dieses übertragbar sind.
    Von ärztlicher Seite wurde hierzu bereits Stellung genommen: http://www.egms.de/en/journals/awmf/2008-5/awmf000154.shtml


    Aus dem vorliegenden Text wird deutlich, dass durchaus Tätigkeiten, die der Heilkunde zuzuorden sind, auf nicht-ärztliches Personal übertragen werden kann bzw. soll:


    Zitat

    Bei solchen in Modellvorhaben näher beschriebenen Tätigkeiten soll es sich um die selbstständige Ausübung der Heilkunde handeln. Die Übertragung solcher ärztlichen Tätigkeiten soll für die Angehörigen der im Kranken- und Altenpflegegesetz geregelten Berufe gelten, die auf Grund einer Ausbildung nach dem Kranken- und Altenpflegegesetz besonders qualifiziert sind.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • moin.


    sacht mal, irre ich mich, oder warum glaubt ihr alle, dass das auch auswirkungen auf den rettungsdienst haben wird?
    wenn ich die texte so überfliege, lese ich immer wieder nur sinngemäß "pflegepersonal (sb), welches nach dem kranken- und altenpflegegesetz besonders dafür geeignet ist".
    ich habe bislang nirgendwo rettass oder ähnliches gelesen...

  • Valandil


    Es geht nicht darum, diese Regelung nun automatisch auch auf das Rettungsfachpersonal zu übertragen, sondern um die grundsätzliche Möglichkeit, bislang rein ärztliche Tätigkeiten auf nicht-ärztliches Personal zu übertragen, die der Gesetzgeber offensichtlich sieht.
    Dies ist insbesondere bei der Novellierung des RettAssG bzw. der Ausbildung von Interesse.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ja, soweit klar. Aber irgendwie tut hier (fast) jeder so, als wäre das alles und insbesondere auch die Ausweitung auf das RFP beschlossene Sache.
    Abwarten, sage ich...

  • Zitat

    Original von Valandil
    moin.


    sacht mal, irre ich mich, oder warum glaubt ihr alle, dass das auch auswirkungen auf den rettungsdienst haben wird?
    wenn ich die texte so überfliege, lese ich immer wieder nur sinngemäß "pflegepersonal (sb), welches nach dem kranken- und altenpflegegesetz besonders dafür geeignet ist".
    ich habe bislang nirgendwo rettass oder ähnliches gelesen...


    Aber warum sollte man es zB einem Pflegedienst "erlauben" und dem RFP nicht?
    Ich denke es ist einfach nur eine logische Schlußfolgerung.

  • Solange viele RettAss immer noch nicht alle derzeit erlaubten Massnahmen ergreifen bzw. sich nicht trauen mit allem was derzeit vorgehalten wird umzugehen, wird es keine Erweiterung der Massnahmen geben.

  • Zitat

    Original von crazyandy
    Solange viele RettAss immer noch nicht alle derzeit erlaubten Massnahmen ergreifen bzw. sich nicht trauen mit allem was derzeit vorgehalten wird umzugehen, wird es keine Erweiterung der Massnahmen geben.


    Liegt vielleicht an den individuellen Ausbildungsständen, ich beispielsweise durfte in meinem Klinikpraktikum nicht Intubieren(durch Chefarzt allen Nichtärzten verboten) jetzt ist es wohl logisch, dass ich meine ersten "Versuche" nicht an Notfallpatienten auslassen würde.


    Nebenbei, welche Maßnahmen sind denn dem RettAss "erlaubt"? Wenn jetzt Notkompetenz fällt, ist diese Diskussion endgültig für mich gelaufen..

  • Zitat

    Original von crazyandy
    Solange viele RettAss immer noch nicht alle derzeit erlaubten Massnahmen ergreifen bzw. sich nicht trauen mit allem was derzeit vorgehalten wird umzugehen, wird es keine Erweiterung der Massnahmen geben.


    Vielleicht deshalb, weil man keine Lust hat, seine Urkunde bei gericht abgeben zu dürfen???

  • Zitat

    Original von Taubenzüchter


    Vielleicht deshalb, weil man keine Lust hat, seine Urkunde bei gericht abgeben zu dürfen???


    Oder liegt es daran, dass geschätzen 70% der Rettungsassistenten die gegenwärtige Rechtslage eher unklar ist? Man sieht alleine hier im Forum, welche Ansichten teilweise in den Schulen gelehrt werden und wie falsch diese teilweise sind.
    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass man erstmal glaubt, was einem beigebracht wird und Recht nun nicht gerade die spannendste Materie des Rettungsdienstes ist (auch wenn ich das subjektiv mittlerweile anders sehe), darf man manchem die Unsicherheit einfach nicht verübeln.


    zu dieser Thematik fallen mir immer zwei Extreme ein:


    Kollege A, der immer und jederzeit erweiterte Maßnahmen durchführt, weil er ja gelesen t wie das geht und der Ansicht ist, er könne das auf Niveau des Mediziners.


    Kollege B, der schon bei der kleinsten EKG-Veränderung in Panik gerät und den Notarzt um Hilfe ruft, unabhängig von der etwaigen Klinik des Patienten.


    Beide sind in diesem Kontext, feuer gefährlich. Kollege A ist der Grund, warum die Ärzteschaft in Ihren Stellunganhmen eher zurückhaltend ist und keine weitreichenden Kompetenzen an das Rettungsfachpersonal geben möchte. Kollege B ist der Grund für das Gleiche, denn wer immer sofort nach dem Notarzt ruft, braucht ja keine weiten Kompetenzen.


    Aber auch beide Kollegen haben in gewisser Weise ja Recht. Kollege A zeigt, dass es manchmal nicht anders geht und man im Sinne des Patienten auch erweiterte Maßnahmen treffen muss. Kollege B zeigt, dass es genauso Einsatzsituationen gibt, in denen der RettAss eben nicht mehr Herr der Lage ist, sondern den Notarzt im Sinne des Patienten hinzuziehen muss. Hier denke ich ist der goldene Mittelweg der Schlüssel zum Erfolg:
    Einerseits muss ich fordern, erweiterte Maßnahmen zu erlernen, um die Fertigkeiten zu erlangen diese auch anzuwenden, wenn notwendig. Andererseits muss ich von den Kollegen fordern, selbstkritisch mit jedem Patienten umzugehen, und die eigenen Fähigkeiten an den Bedürfnissen des Patienten zu messen. Sollten die Bedürfnisse des Patienten die eigenen Fähigkeiten übersteigen, sollte entsprechend reagiert werden und der Arzt nachgefordert werden.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Da stimm ich Opfae zu, ich z.B. sage jedem praktikanten: wenn du dir unsicher bist ob du den Notarzt benötigst, dann brauchst du ihn. Aber wie gesagt, erst wenn jeder die erlernten Massnahmen áuch einsetzt kann man über Erweiterungen reden!

  • Der Umstand, dass manch ein Rettungsassistent nicht in der Lage (oder Willens) ist, das Erlernte am Patienten situationsgerecht umzusetzen, rechtfertigt nicht die Behinderung der Entwicklung unseres Berufsbildes.
    Die Ausbildung und Zuweisung von Kompetenzen ist eine Sache, die Kontrolle der Umsetzung eine andere.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.


  • Ich denke da eher an Kollegen C, der sich zwar nicht auskennt, aber trotzdem fleißig große Medizin macht und die 15-jährigen mit US# und C2-Abusus selbstständig mit KetanestS und Dormicum versorgt. Fünf und zwölf Milligramm, in der genannten Reihenfolge...


    Solche Einzelfälle sprechen sich rum und bleiben haften, insbesondere da der Patient natürlich atemdepressiv im KH abgegeben wird.


    Gruß Marcus


  • der beschriebene Einzelfall würde dem Kollegen A entsprechen, den ich etwas allgemeiner dargestellt habe. Mir ging es nicht darum, konkrete Einzelfälle heranzuziehen...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von Maverick83


    Aber warum sollte man es zB einem Pflegedienst "erlauben" und dem RFP nicht?
    Ich denke es ist einfach nur eine logische Schlußfolgerung.


    Vielleicht deswegen, weil ein RettAss eine zweijährige - in der Praxis nicht einheitliche Ausbildung hat, und ein Krankenpfleger eine dreijährige. Da von "besonders geeignet" die Rede ist, schließe ich sogar nicht aus, dass für bestimmte Maßnahmen eine zusätzliche Qualifikation von nöten sein wird.
    Vielleicht aber auch deswegen, weill bei einem Notfalleinsatz, der sowieso eine Notarztindikation darstellt es finanziell keinen Sinn macht, Aufgaben an das Rettungsfachpersonal zu übertragen.


    Gruß, Mr. Blaulicht

  • Vielleicht hält man eine Kompetenzerweiterung für Rettungsdienstpersonal auch einfach nicht für notwendig...

  • Zitat

    Original von Ani
    Vielleicht hält man eine Kompetenzerweiterung für Rettungsdienstpersonal auch einfach nicht für notwendig...


    Richtig, daher tut sich auf diesem Sektor auch seit Jahren nichts... Die Novellierung des RettAssG ist schon geraume Zeit geplant, aber bis dato nicht umgesetzt... weil man es nicht für notwendig erachtet. Aber warum? Für die Qualität des Rettungswesens ist diese abwartende und teils ignorante Haltung nicht fördernd. Wie man sehr klar in den verschiedensten Diskussionen erkennen kann, besteht eine große Handlungsunsicherheit aufgrund mangelhafter Regelung. Alleine das Konstrukt der "Notkompetenz" zeigt doch, wie unbefriedigend unser Berufsbild anerkannt und auch geregelt ist.


    Arbeitgeber versuchen ihren Mitarbeitern Handlungsweisen zu untersagen, die selbst von der Bundesärztekammer in Ihren Empfehlungen, dem RettAss zugesprochen werden. Schulen lehren aggressiv oder aber restriktiv, erweiterte Maßnahmen, mit unterschiedlicher rechtlicher Begründung.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Morsche


    Das mit der Kompetenz-Erweiterung ist so eine Sache. Mir würde es zunächst schon genügen, wenn dass, was ich durchaus nicht selten in der Tagespraxis tue (der exsikkotischen Oma mit dem 70er Druck geschwind eine Ringer-Infusion verabreichen, erst 12-Kanal-EKG schreiben, um beim vermeintlichen ACS zu differenzieren, eine vorgefundene Hypoglycämie therapieren und ins Kh mitnehmen und noch ein paar Dinge mehr) endlich auf einem sicheren rechtlichen Unterbau stünde.


    @ani: Anstatt einen Einzeiler hinzuzwerfen, sage uns doch mal KONKRET, welche Kompetenzen du RFP zugestehst, bzw. welche du erwartest - vielleicht brächte das Licht in deine manchmal ein wenig mystischen Kommentare... 8)

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...