Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg warnt davor, die in einem Faltblatt beworbenen medizinischen Leistungen des luxemburgischen Rettungs- und Artzdienstes "medic AMBULANCE" mit den Leistungen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes oder dem Notarztdienst des Rettungsdienstes zu verwechseln.
Das luxemburgische Unternehmen wirbt im Raum Trier, Bittburg und Wittlich mit einem Faltblatt für seinen "Medizinischen Notdienst".
Die Verwaltung betont, dass die ebenfalls beworbenen Beförderungsleistungen - soweit es sich um Rettungs- oder Krankentransporte handelt - durch das Unternehmen nicht angeboten werden dürfen; es besteht keine Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz.
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, die für den ärztlichen Bereitschaftsdienst in der Region zuständig ist bestätigt, dass sie ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag vollumfänglich genüge und die ambulante Haus- und Fachärztliche Versorgung auch zu sprechstundenfreien Zeiten gewährleistet ist.
Quelle: http://www.16vor.de/index.php/2007/12/03/keine-genehmigung/