Weiterbildungen. Welche lohnen sich, welche eher nicht?

  • Meines Wissens gibt es in Luxemburg mindestens einen privaten Rettungsdienst (da ist meine ehemalige Team-Partnerin hin gegangen) aber ausser San-Betreuung und KTP dürfen die da laut selbiger nach nix machen , bei Notfällen müssen die den "Staatlichen" RD rufen ... soll aber sehr gut bezahlt sein ?!


    Gruß
    Mäc

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  • Ich habe da noch eine Frage zu Weiterbildung als MPG-Beauftragter.
    Kann mir jemand sagen, wo der Unterschied zwischen einem ein- und einem zweitägigen Seminar liegt?
    Hier die entsprechenden Links, finde da keinen Unterschied, aber vielleicht hat ja jemand damit Erfahrung gemacht:
    1 Tag MPG


    und


    2 Tage


    Danke schonmal

  • Anbieter A hat den eintägigen Lehrgang.
    In der Zeit von 09:00 - 16:00 Uhr sollen 15 aufgelistete Inhalte behandelt werden.
    Es gibt eine Mittagspause mit warmen Essen und dazu wohl auch noch Zwischenpausen, denn es wird von Pausensnacks gesprochen.
    Es gibt eine spezielle TN-Vorgabe bzgl. der Mindestqualifikation (RD-Personal).


    Anbieter B. hat den zweitägigen Lehrgang.
    Die Inhalte sind hier nicht speziell beschrieben; als Zielgruppe ist quasi "jedermann" angesprochen.


    Aus eigener Berufserfahrung weiß ich, das Pausenzeiten durch die TN-Gruppe gelegentlich flexibel gehalten werden.
    Bei einer Mittagspause von 30'min. ist immer von 40'min. auszugehen, da die Suchtkranken ihr gottgegebenes Recht auf die Verdauungszigarette immer - auch ohne Rücksprache - durchsetzen.
    In den Zwischendurchpausen ist das Pausengespräch oft themenbezogen bzw. artverwandt besetzt.
    Da vernünftige Erwachsene ja natürlich den Seminarverlauf nicht stören möchten mit ihren "Schwätzereien", wird dies in den Pausen ausgiebigst erledigt.


    Mein Rat:
    nimm den zweitägigen Lehrgang.
    Am Ende eines Seminartages tauchen gelegentlich Gedankengänge auf, die bei einer dann zu Ende gegangenen Veranmstaltung nicht mehr besprochen werden können.
    Die Einstiegsfrage vieler Referenten an einem zweiten Tag lautet stets: "Gab oder gibt es Fragen?"
    Das ist keine lockere Rhetorik sondern eigentlich ernst gemeint.


    Auch das DAB (Dienstabschlussbier) im halbprivaten TN-Gefüge dient durchaus einer Unterrichtsaufbereitung und führt oft zu der Erkenntnis, daß es auch andere TN gibt, die etwas genauer wissen wollen oder womöglich auch nicht alles verstanden haben.
    Dann ist der Mut für Fragen und Diskussion mit dem Referenten am zweiten Tag größer, als wenn Du da als Einzelkämpfer auftrittst.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • @ raphael-wiesbaden
    vielen dank, so ähnlich hatte ich mir das fast auch schon gedacht
    also ist im endeffekt die bescheinigung die gleiche nur der inhalt bzw. das was man vermittelt bekommt anders. denn logisch ist auch, dass man in zwei tagen mehr auf die fragen der tn eingehen kann

  • Puh, also ich stehe jetzt mehr oder weniger vor der Qual der Wahl entweder meinen Lehrrettungsassistenten zu machen oder den Dozentem im Rettungsdienst.
    Was würdet ihrem mir den empfehlen.
    Wenn ich das so groß richtig verstanden habe, ist der LRA mehr an der Wach zu ständige für die Praktikanten und der Dozent mehr an der Schule für die Ausbildung tätig, oder liege ich da falsch?

  • Wenn ich das so groß richtig verstanden habe, ist der LRA mehr an der Wach zu ständige für die Praktikanten und der Dozent mehr an der Schule für die Ausbildung tätig, oder liege ich da falsch?

    Korrekt.
    Also ist für dich eigentlich die Frage, was du genau möchtest. Für die Arbeit auf der Wache ist das eine besser, das andere falls du Aussicht auf eine Stelle an einer RD-Schule hast.


    Bei dem LRA-Kurs würde ich einfach mal die Frage stellen, ob sich jemand (dein Arbeitgeber) dafür interessiert, dass du den Kurs machst. Wenn du als Ausbilder auf der Wache nicht gebraucht bzw. eingesetzt wirst, würde ich mir die Investition ernsthaft überlegen. Falls dein Einsatz als Ausbilder auf der Wache auch vom Arbeitgeber gewünscht ist, könnte der auch die Ausbildung bezahlen.

  • Sagen wir es mal so, wir brauchen auf jeden Fall einen LRA.
    Da aber niemand aus den Puschen kommt wer den nun machen soll und wer nicht, dachte ich mir, greife ich der Sache einfach vor. Der Vorteil wäre erstmal auch für mich, ich erhoffe mir daraus erstmal unverzichtbar zu werden.
    Allerdings würde es mir auch Spaß an einer RD-Schule zu unterrichten.

  • Also für die meisten RD-Schulen, die ich kenne, reicht der LRA auch aus, um dort zu unterrichten. Jedenfalls ist das hier im Süden so. Auch sind die meisten Hiorgs durchaus bereit den LRA von einer anderen Organisation anzuerkennen, während der Ausbilder/Dozent RD doch eher so ne Sache ist. Und vergiss nicht, daß du meist die Genehmigung von deinem AG brauchst, um an einer Schule zu unterrichten. Klappt fast immer, wenn das eine eigene Schule ist, aber wehe, die gehört einem "Konkurrenten".

    Einmal editiert, zuletzt von Gnille ()


  • Also für die meisten RD-Schulen, die ich kenne, reicht der LRA auch aus, um dort zu unterrichten. Jedenfalls ist das hier im Süden so.


    Viele Schulen, unter anderem auch im Südwesten, wünschen zwischenzeitlich den Dozenten, wenn regelmässig unterrichtet wird. Anders wäre es, wenn man nur ein Fachthema einmal pro Jahr unterrichtet.




    Auch sind die meisten Hiorgs durchaus bereit den LRA von einer anderen Organisation anzuerkennen, während der Ausbilder/Dozent RD doch eher so ne Sache ist.


    Auch hier gibt es eine gegenseitige Anerkennung, korrekt ist natürlich, dass niemand den LRA oder Dozenten einer anderen Organisation anerkennen muss. Üblich ist es aber.



    Und vergiss nicht, daß du meist die Genehmigung von deinem AG brauchst, um an einer Schule zu unterrichten. Klappt fast immer, wenn das eine eigene Schule ist, aber wehe, die gehört einem "Konkurrenten".


    Zunächst hängt dies von der Art der Mitarbeit ab. Handelt es sich hier um eine Art "Angestelltenverhältnis" oder um eine Freelancer-Tätigkeit. Problematisch wird das ganze, wenn man als freier Mitarbeiter unter die "Scheinselbstständigkeit" fällt, wenn man also nur einen Auftraggeber hat. Als Freelancer ist eine Genehmigung m.E. nicht notwendig. Zur "eigenen Schule", sofern der Hauptarbeitsplatz und die Schule der gleichen Institition unterstehen, kann dies eine "Nebentätigkeit im eigenen Betrieb" bedeuten, was wiederum problematisch ist.

  • Sagen wir es mal so, wir brauchen auf jeden Fall einen LRA.
    Da aber niemand aus den Puschen kommt wer den nun machen soll und wer nicht, dachte ich mir, greife ich der Sache einfach vor. Der Vorteil wäre erstmal auch für mich, ich erhoffe mir daraus erstmal unverzichtbar zu werden.


    Ich behaupte nicht, dass alle meine Äußerungen immer richtig sind, aber ich würde in diesem Fall anders vorgehen. Lege deinem Arbeitgeber gegenüber offen die Karten auf den Tisch. Mach ihnen klar, dass der Bedarf besteht und dass du genau der richtige Mann für diesen Job bist. Unterbreite deinem AG ein Angebot dass er nicht ablehnen kann. Natürlich inklusive der Kostenübernahme durch den AG.
    Ich gebe dir die Garantie, dass nix passieren wird, wenn du nur darauf wartest, dass man dich fragt. Dann kannst du nämlich so lange warten, bis jemand anderes diesen Schritt geht.


    Jeder noch so lange Weg beginnt immer mit einem ersten Schritt!

  • @ Ferruccio
    ich denke ich werde die sache auch mal so in den angriff nehmen.
    hätte sonst bezüglich der kosten den bildungsscheck nrw genutzt.
    den dozenten würde ich eh nur machen um als mini jobber bzw. auf 400 Euro etwas dazu zu verdienen, aber für später ist das auch nicht schlecht, denn man möchte ja nicht ein leben lang asuf der karre sitzen oder?

  • Welche Schule bildet denn "Dozent im RD" aus, ohne dass die Teilnehmer den LRA bereits vorweisen können? Das macht doch keinen Sinn, Leute für die RD-Schule zu pimpen, die keine klare Vorstellung von den Grundlagen der Didaktik haben.

  • Hallo,


    kann mich Nils nur anschließen.


    Kenne es auch nur so, dass der Dozent auf den LRA aufbaut.


    Wäre ja andernfalls auch ein bisschen zu komisch. LRA 120 Unterrichtsstunden und Dozent 40 Stunden.


    Grüße

  • ....
    Kenne es auch nur so, dass der Dozent auf den LRA aufbaut. ...


    Ich habe meinen LRA im Frühjahr 2007 gemacht und werde im Herbst 2009 den Dozentenkurs nachlegen. Beides bei der selben Schule. Ich kann dann ja mal berichten.
    Aber grundsätzlich ist es schon so, dass die Dozententätigkeit nicht unbedingt vom LRA oder ähnlichem abhängig ist.
    Es gibt ja auch Rechtsanwälten oder Ärzte, die an RD-Schulen unterrichten. Ich denke, dass ist stark themenabhängig.


    Entscheidend ist doch, dass der Schulleiter einen für tauglich hält und die Unterrichte bzw. die Schüler den Eindruck bestätigen.

  • Aber grundsätzlich ist es schon so, dass die Dozententätigkeit nicht unbedingt vom LRA oder ähnlichem abhängig ist. Es gibt ja auch Rechtsanwälten oder Ärzte, die an RD-Schulen unterrichten. Ich denke, dass ist stark themenabhängig.


    Je nach Politik der Schulleitung wird der LRA oder der Dozent im Rettungsdienst für die Ausbilder an Schulen vorausgesetzt. Hiervon sind Fachdozenten (z.B. Biologen) nicht betroffen. Ärzte und Rechtsanwälte sind bereits durch ihre Berufszulassung zur Ausbildung berechtigt.