Rettungsassistent wegen Medikamentengabe entlassen

  • Zitat

    Es kann aber nicht sein, das bei korrekter Handlungsweise im Rahmen der Berufsausübung trotzdem nichtärztliches Personal bestraft wird. Dies kommt aber hin und wieder vor, leider.


    So lange der Beruf dem Berufsbild entsprechend als qualifizierter Assistent des Arztes mit der Befähigung, ausschließlich in Notfällen "am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Massnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen", ausgeübt wird, erscheint mir das eher unwahrscheinlich. Ich habe allerdings den Eindruck, dass Dir ein anderes Berufsbild vorschwebt.


    Dass eine Midazolamgabe - oder was auch immer - zur Krampfdurchbrechung nicht lebensrettend ist, weil ein Versterben daran doch höchst unwahrscheinlichlich erscheint, erscheint mir durchaus nachvollziehbar.


    Und selbstverständlich deckt der *Wortlaut* des § 3 RettAssG - unabhängig von der Frage, ob die Anforderungen an die Ausbildung den Absolventen nicht nur zur Durchführung dieser Maßnahmen qualifizieren, sondern auch berechtigen - auch andere, durchaus wünschenswerte Standardmaßnahmen nicht ab wie bspw. den intravenösen Zugang, der im Regelfall nicht lebensrettend ist, weil schlicht zur Lebensrettung zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich. Man kann sogar durchaus den Standpunkt vertreten, der Gesetzgeber haben bewusst dort "lebensrettend" formuliert und nicht - wie an anderer Stelle - "um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden" oder "Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei [...] Patienten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von [...] auch invasiven Maßnahmen, um einer Verschlechterung der Situation der [...] Patienten bis zum [...] Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind".


    Zitat

    Ich denke, dass das nichtärztliche Personal mit dem Notfallsanitäter den richtigen Weg eingeschlagen hat, das RFP bereit ist, sich schulisch wesentlich zu verbessern um für die Tätigkeit in der Zukunft gewappnet zu sein. Hier auch ein großer Dank an den DBRD. Aber es geht trotzdem nichts vorwärts, im Gegenteil, teilweise habe ich den Eindruck wird die Situation im Rettungswesen durch ausschließlich politische Haltung wesentlich verschärft.


    Bis jetzt gibt es ja auch noch keine Notfallsanitäter, die ausgebildet (und befugt) sind, mehr als akut lebensrettende Überbrückungsmaßnahmen durchzuführen.


    Zitat

    Und noch ein Paradoxum das mir hier im Forum sehr auffällt ist, das nichtärztliche Kollegen, die eben bereit sind, Verantwortung zu tragen, die dafür bestraft wurden, von ihren eigenen Kollegen auch noch gesteinigt werden.


    Das halte ich - im konkreten Fall - nicht für paradox, sondern für eine überzeugende Darstellung der Fähigkeit zu einer faktenorientierten, unvoreingenommenen Sachverhaltsbeurteilung jenseits des Schubladendenkens von "wir" und "die".


    Zitat

    Anpassung des Rettungssystems in Deutschland, an die jetztigen Gegebenheiten


    Das ist - hinsichtlich von Ausbildung und Kompetenzen des Rettungsfachpersonals - eine Aufgabe des Gesetzgebers und der Verwaltung und weder eine solche der Ärzteschaft noch eine solche des RFPs.


    -thh

  • Erstmal allen Usern, vorab ein frohes neues Jahr.


    ...und wieder wird vollkommen an der Grundproblematik vorbeigeredet, die nämlich ist:


    RTW trifft als erstes am Notfallgeschehen ein, Notarzt ist noch nicht vor Ort, es liegt ein Krankheitsbild vor, das einer schnellen Linderung bedarf, das nichtärztliche Personal führt diese mit den Mitteln durch, die ihnen zugestanden werden.


    Problem: Aus rein medizinischer Sicht gabe es keine Beanstandung bei der Durchführung der Maßnahme aber eine Überschreitung des nichtärztlichen Personals bzgl. erlassener Anweisungen von Arbeitgeber bzw. und/oder ÄLRD was zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führt.


    Dies ist für mich ein absolut haltloser Zustand unseres Rettungsdienstsystems, zumal hier wie auch in anderen Dingen ein Gewissenskonflikt ausgelöst wird, ob dem Patienten unmittelbar geholfen wird oder eben nicht um keine arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.


    Auch ich fand das Urteil aus Mayen sehr gut, wobei ein anderslautendes Urteil auch sehr spannend geworden wäre, zumal viele Rettungsdienstbetreiber und Ärzteverbände hier doch sehr genau hingeschaut haben. Die Folge eines anderen Urteils wären fatal gewesen, weil höchstwahrscheinlich das nichtärztliche RFP wieder in die Steinzeit zurückkatapultiert worden wäre. Zudem hätte kein normaler Bürger (die sind natürlich alle doof und haben keine Ahnung) dies verstanden. Tatsächlich geht es ja auch nur darum, das eben dann sofort geholfen wird, wenn die Hilfe am Notfallgeschehen eintrifft. Bei unserer derzeitigen Rettungswesenstruktur ist festzustellen, das wir zwar ein engmaschiges Netz an RTW - Wachen/Stationen haben, während das NEF - Netz viel breitmaschiger ist. Kurioserweise gibt es sogar Regionen, wo noch nichtmal gewährleistet ist, das ein NEF in einer halbwegs adäquaten Zeit am Notfallgeschehen eintrifft.
    Selbst in einem Ballungsraum wie München kommt es allerdings nicht selten vor, das ein Notarzt sehr lange zum Einsatzort brauch, da gemäß Notarztindikationskatalog alarmiert wird und sehr häufig Notärzte zu Einsätzen gerufen werden, die keinen Notarzt bedürfen. Bestes Beispiel ist das Einsatzstichwort: Bewußtlos am Hauptbahnhof. In den meisten Fällen handelt es sich hier um betrunkene Personen, die geweckt werden und dann ihre Wege gehen. Beim Bayerischen Roten Kreuz in München müssen die Rettungsassistenten jährlich eine Medikamentenprüfung ablegen, der sie berechtigt, ein Ampullarium mit sich zu führen. Andere Kreisverbände haben ähnliche Fortbildungsmaßnahmen für ihr Personal, allerdings gibt es auch Kreisverbände in Bayern, die in dieser Richtung rein gar nichts anbieten. Hier muss sich das RFP selbstständig schulen. Persönlich wohne ich im Rettungsdienstbereich eines KV, der eine Ausbildung in Medikamenten seinen Mitarbeitern nicht anbietet. Dementsprechend werden von diesen Kollegen auch keine Maßnahmen durchgeführt, bis der Notarzt eintrifft. Die Notärzte rekrutieren sich aus den Hausärzten in dieser Region. Aus meiner Sicht ist die medizinische Notfallversorgung hier eine echte Katastrophe. Wiederum knappe 12 Kilometer weiter sieht es ganz anders aus, dort wird das RFP sehr gut geschult, der Notarzt kommt von dem dortigen Krankenhaus und rekrutiert sich zum Größtenteil aus den dort arbeitenden Ärzten. Vergleicht man beide Kreisverbände dann prallen Welten aufeinander. Bedauerlicherweise wird dies bei der Argumentation von den Kritikern einfach nicht gesehen. Spannungen zwischen Ärzten und RFP sind hier einfach vorprogrammiert.


    Grundlegend wird auch von den Kritikern verkannt, das die Möglichkeiten zum agieren des RFP von Rettungsdienstbetreiber und dem ÄLRD selber zugestanden werden. Es gibt RTW, auf denen findet man nur ein paar Infusionen, Nitro und Suprarenin, während wiederum andere RTW von BtM bis zum Abführmittel alles an Bord haben. Kurioserweise ist dies z.B. an meinem Wohnort so, allerdings traut sich kein RFP die Medikamente einzusetzen. (Ausnahme: Reanimation).


    Bereits in der Rettungsassistentenausbildung werden die Schüler in diversen Medikamenten geschult, die in etwa der Empfehlung der BÄK entsprechen. Es gibt Rettungsdienststandorte mit einer sehr guten Fortbildung, auch was Medikamente betrifft und natürlich das Gegenteil, Standorte ohne derartige Fortbildungen, hier hat aber das RFP die Möglichkeit selbstständig an diversen Fortbildungen teilzunehmen, was auch hin und wieder passiert.


    Nun zu der hiesigen Debatte, natürlich kann man Sch...ße als Bonbons verkaufen, aber das funktioniert nicht mehr. Man kann ellenlange Texte schreiben, letztendlich bleiben aber immer nur sehr wenige Argumente stehen:


    1. Qualifikation des RFP
    2. ungenügende Hilfe
    3. Gefährdung des Patienten durch das RFP


    Zu 1.
    Unser Beruf ist eben nicht vergleichbar mit der eines Bäckermeisters oder Schlossers. Hier hat der Erwerb des Meisters oftmals eine ganz andere Bedeutung als bei uns. Bei uns stellt sich eher die Frage der Befähigung! Kann er die Maßnahmen oder kann er sie nicht! Dementsprechend ist auch das Handeln des RFP ausgelegt. Unter Berücksichtigung meiner o. g. Punkte ist dieser regelrecht gezwungen, dann auch Maßnahmen ohne den Notarzt zu ergreifen.


    Zu 2.
    Dieses Argument ist ebenfalls am Thema vorbeidiskutiert. Wie bereits erwähnt, hat das RFP keinen Einfluß auf die Austattung seines Rettungsmittels. Es geht zum Teil ja sogar soweit, das dem RFP von Rettungsdienstbetreibern wesentlich gefährlichere Medikamente zur Schmerzbekämpfung zugestanden werden, als z.B. das Morphin (das bekanntlich sehr gut steuerbar ist) mit dem Hinweis auf das BtmG.
    Vielmehr ist diese Argumentation auch politisch zu sehen, denn durch diese Umstände werden die Notärzte eben unersetzlich gemacht, weil sie eben benötigt werden, weil diverse Medikamente nicht an Bord des RTW gelagert sind.


    Zu 3.
    Die Frage zur grundsätzlichen Gefährdung des Patienten stellt sich mir auch, wenn das RFP rein aus Eigenschutz nicht tätig wird und auf das Eintreffen des Notarztes wartet. Ebenso bezweifel ich, das mit den Mitteln die im Rettungsdienst gegeben sind ein Notarzt einen Patienten tatsächlich weniger gefährdet als ein gut ausgebildeter Rettungsassistent. Hier sind neben einem fundierten notfallmedizinischen Fachwissen auch Erfahrung gefragt da dem gesamten Rettungsdienstpersonal (Ärzte wie RFP) nicht die diagnostischen Möglichkeiten eines Krankenhauses zur Verfügung stehen.


    Letztendlich ist dies hier eine verlogene Debatte. Aufgrund der Unzulänglichkeiten unseres Rettungsdienstsystems kommt es genau zu diesem Phänomen, das dem angeblich unfähigen RFP die Möglichkeiten in die Hand gegeben werden, ärztliche Maßnahmen durchzuführen, weil ansonsten ein zu großes therapiefreies Intervall oder das Versterben von Notfallpatienten die Verantwortlichen ebenfalls dem verstärkten und berechtigten Nachfragen der Bevölkerung aussetzen würde.


    Anstatt, das endlich dem RFP eine gewisse Flexibilität in seinen Handlungen zugestanden wird ohne das er dafür irgendwelchen Repressalien ausgesetzt ist, passiert nun genau das Gegenteil und dies aus rein politischen Gründen. Hier versagt m. E. der normale Menschenverstand und die Erklärungsversuche sind entweder die Unfähigkeitserklärung des RFP und/oder irgendwelche juristische Gründe, hinter dem sich die Gegner eines patientenorientierten Rettungsdienstsystems verstecken.

  • Und was hat das alles jetzt mit dem Thema dieses Threads zu tun?


    Du magst ja in einigen Punkten, die du ansprichst, Recht haben. Vieles sehe ich ähnlich. Dennoch hat es absolut NICHTS mit der Frage zu tun, ob die beiden gekündigten Kollegen in NEA richtig oder falsch gehandelt haben und ob demzufolge deren Kündigung rechtmäßig war.
    Das ist keine Frage von Weltanschauung, sondern von Detailwissen zur konkreten Situation. Und das hast weder du noch ich. DARUM geht es in diesem Thread.

  • Zitat

    Beim Bayerischen Roten Kreuz in München müssen die Rettungsassistenten jährlich eine Medikamentenprüfung ablegen, der sie berechtigt, ein Ampullarium mit sich zu führen.


    Wie schaut diese Prüfung aus?

  • @ Jörg


    ich persönlich gehe anhand der Presseberichte davon aus, das beide Rettungsassistenten aus fachmedizinischer Sicht korrekt gehandelt haben. Wäre das nicht der Fall, hätte der Kreisverband, der durch die ausgesprochene Kündigung massiv unter Druck geraten ist, dies auch dementsprechend mitgeteilt. Der Fall hätte aus Mediensicht einen gänzlich anderen Verlauf genommen. Ebenso verwundert es dann, wenn der Rettungsassistent einen medizinischen Fehler begangen hätte, wieso weder straf- noch zivilrechtlich gegen ihn ermittelt wird, oder bereits ein Verfahren eröffnet wurde.


    Ein weiterer Aspekt ist dieser, das selbst, wenn der Rettungsassistent aus medizinischer Sicht falsch gehandelt hätte, weil er die Notfallsituation nicht richtig eingeschätzt hat, dieses für mich immer noch ein klarer Systemfehler ist. Wenn der ÄLRD und der KV, wie sie es auch mitgeteilt haben, medikamentöse Maßnahmen durch RFP nicht befürworten und es diesen sogar verbieten, dann ist dementsprechend das Rettungsmittel auch so auszustatten. Oder aber, das RFP ist dementsprechend zu schulen, das es eben in der Lage ist, mit diesen Medikamenten fachgerecht umzugehen. Dies ist aber nicht geschehen, es ist auch nicht geplant, in dieser Hinsicht etwas zu tun, man wartet lieber auf den Notfallsanitäter. Dies ist für mich ein Führungsveragen sondersgleichen.


    Menschen machen halt Fehler, dementsprechend muss man Fehler auch dem nichtärztlichen RFP zugestehen. Das heißt, das bei einer tatsächlichen Patientenschädigung aufgrund einer Fehltherapie der Rettungsassistent dafür auch geradezustehen hat. Durchaus ist er dann straf- wie zivilrechtlich zu belangen, aber arbeitsrechtlich?


    @ Dorsk


    Einmal jährlich findet eine schriftliche und praktische Prüfung unter ärztlicher Aufsicht statt. Bei Nichtbestehen muss das Ampullarium abgegeben werden, der Lehrgang Medikamentenkompetenz muss erneut besucht werden und mit einer erfolgreichen Prüfung ist der Rettungsassistent dann wieder berechtigt, das Ampullarium im Rahmen seines Dienstes mit zuführen.


    In den 4 Fortbildungslehrgängen die jährlich abgehalten werden, werden über Medikamentenneuerungen gesprochen, es finden in allen Fortbildungsveranstaltungen auch präktische Übungen in Form von Fallbeispielen statt, bei denen dann das Wissen und der Einsatz der Medikamente (Ampullarium) gefragt sind.

  • @mütom:
    Das Problem dabei ist, dass die Presse die Sichtweise des betroffenen RA und der ihn unterstützenden Gewerkschaft verbreitet, da diese sich an die Presse gewandt haben. Dem BRK (bzw. einen Arbeitgeber allgemein) sind im Rahmen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen die Hände gebunden, was deren öffentliche Reaktion auf eine solche Berichterstattung angeht. Insofern ergibt sich aus der Presse eben kein objektiver Blick auf das Geschehen, sondern ein extrem einseitig-subjektiver, aber das habe ich in diesem Thread schon mehrfach geschrieben.
    Insofern ist es nicht möglich, zu beurteilen, ob diese aus medizinischer Sicht richtig gehandelt haben, angefangen von der Diagnose über die getroffenen Massnahmen bis hin zur Beherrschung eventueller Komplikationen. (Und nein, die Umfrage des BR bei den Neurologen ist hier nicht wirklich hilfreich, weil man durch die Art und Weise, wie die Fragen gestellt werden, man auch entsprechende Antworten bekommt….)


    Das andere ist, dass ein medizinischer Fehler nicht notwendigerweise straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden muss, um auch arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen zu können. Das sind juristisch unterschiedliche Paar Stiefel.


    Oder anders gesagt: Ein Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter wegen vom diesem begangener Fehler (egal welcher Art) bzw. auch wegen der Nichteinhaltung von Dienstanweisungen feuern, ohne dass das auch zivil- oder strafrechtlich geklärt werden muss, alles andere wäre auch merkwürdig.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • @ Analyse drücken


    ..u. a. Midazolam



    Zu den Kündigungen wurde sehr viel geschrieben von unterschiedlichen Medien:

    Zitat

    SK – Verlag vom 22.11.2013


    Gewerkschaftssekretär Hans-Christian Kleefeld weist in der Einladung darauf hin, dass die Entlassungen weder auf einer
    patientenseitigen Beschwerde, noch auf einem entstandenen Schaden basieren. Zudem sei die Kündigung des einen Rettungsassistenten erfolgt, ohne dass tatsächlich ein Medikament verabreicht wurde, es sei lediglich vorbereitet worden. Auslöser der Kündigung ist nach Ver.di-Angaben wohl die Beschwerde eines Notarztes. Kleefeld: „Dies stellt insbesondere vor dem Hintergrund der Feststellung eines Notarztes aus dem gleichen Einsatzbereich, welcher die entsprechende
    Fachlichkeit sowie die Richtigkeit der Handlungsweise beider Kollegen bestätigt, eine völlig überzogene arbeitsrechtliche Maßnahme dar.“ Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg soll am 14. Januar 2014 erfolgen.

    @ Condorp
    ..durchaus ist dieser Fall mit viel Polemik belastet. Allerdings bezweifel ich, das die Fakten derart verschoben werden können, das letztendlich die gekündigten Rettungsassistenten doch erhebliche medizinische Fehler gemacht haben. Persönlich kann ich es nicht glauben, dass das BRK einen Mitarbeiter kündigt, weil er für den Notarzt ein Medikament vorbereitet hat und gehe darauf auch nicht weiter ein. Kein Mensch mit ein wenig Hirn kann Kündigungen wegen versuchter/geleisteter Hilfe beim Notfallpatienten nachvollziehen. Dies mag vielleicht juristisch begründet sein, aber mit Vernunft hat dies nichts mehr zu tun. Wenn ein Rettungsdienstsystem es soweit wie hier geschafft hat, sind m. E. Reformen mehr als dringend notwendig.


    Und natürlich darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter feuern, wenn er sich nicht an die Dienstanweisungen hält. Allerdings stellt sich mir hier dann die Frage, warum dann derartige Dienstanweisungen erlassen werden, die mit der Berufsausübung dann kollidieren?


    ....richtig, allerdings denke ich, das wir unterschiedliche Personen für ungeeignet halten.


    @ Jörg


    Es geht um die Arbeitsbedingungen, wenn trotz korrekt durchgeführter Massnahmen das RFP bestraft wird. Hierbei ist es unerheblich ob dies mit Abmahnungen, Kündigungen oder Versetzungen geschieht. Hier ist m. E. dringender Handlungsbedarf notwendig, um derartige Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen.

  • Mod.: Du sprichst mir in den letzten Tagen ein wenig zu oft von "Hirn und Verstand" bzw. anderen Usern diese ab.
    Bitte sei dahingehend etwas zurückhaltender! Danke.


    Oligocephalie ist im RD doch aber weit verbreitet........

  • Zitat von Mütom

    ...und wieder wird vollkommen an der Grundproblematik vorbeigeredet


    Sehr interessant. Du springst von einem Thema zum nächsten und beschwerst dich dann anschließend, dass die Diskussion keine klare Linie mehr hat. Na, was ein Wunder.


    Zitat von Mütom

    RTW trifft als erstes am Notfallgeschehen ein, Notarzt ist noch nicht vor Ort, es liegt ein Krankheitsbild vor, das einer schnellen Linderung bedarf, das nichtärztliche Personal führt diese mit den Mitteln durch, die ihnen zugestanden werden.


    Problem: Aus rein medizinischer Sicht gabe es keine Beanstandung bei der Durchführung der Maßnahme aber eine Überschreitung des nichtärztlichen Personals bzgl. erlassener Anweisungen von Arbeitgeber bzw. und/oder ÄLRD was zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führt.


    Dies ist für mich ein absolut haltloser Zustand unseres Rettungsdienstsystems, zumal hier wie auch in anderen Dingen ein Gewissenskonflikt ausgelöst wird, ob dem Patienten unmittelbar geholfen wird oder eben nicht um keine arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.


    Das hast du weiter oben auch über Koblenz/Mayen behauptet. Es gab dort medizinisch zu beanstandene Maßnahmen. Und das ist kein Systemproblem, sondern ein individuelles.


    Damit möchte ich keinesfalls negieren, dass es Systemprobleme bei der Frage von Medikamentenapplikationen gibt. Aber deine Beispiele gehen hier fehl.


    Es geht um die Arbeitsbedingungen, wenn trotz korrekt durchgeführter Massnahmen das RFP bestraft wird. Hierbei ist es unerheblich ob dies mit Abmahnungen, Kündigungen oder Versetzungen geschieht.


    Das wird sich ja zeigen. Ich werde mich dazu erst abschließend äußern, wenn ich im irgendwann vorliegenden Urteil nachlesen kann, was tatsächlich vorgefallen ist; bislang kennen wir nur die Darstellung der klagenden Partei.

  • Sorry Nils, das mag vielleicht den Anschein haben, allerdings wird eine doch ziemlich einfache Sachproblematik aufgrund vieler juristischer und fachmedizinischer Einwände derart verkompliziert, das es manchmal tatsächlich schwer ist, den Überblick zu behalten.

    Zitat

    Das hast du weiter oben auch über Koblenz/Mayen behauptet. Es gab dort
    medizinisch zu beanstandene Maßnahmen. Und das ist kein Systemproblem,
    sondern ein individuelles.

    Weil in 2 Fällen nicht der Notarzt nachalarmiert wurde? Sofern der Patient nach der Notfallbehandlung beschwerdefrei und stabil ist, kann ich persönlich keinen Unterschied erkennen, ob nun ein Notarzt oder Krankenhausarzt die weiterführende Behandlung fortsetzt.


    Am 14.01.2014 soll eine Entscheidung in dem Arbeitsgerichtsverfahren in Neustadt/Aisch fallen. Auch ich bin sehr gespannt. Meine Prognose lautet: Wiedereinstellung in das gekündigte Arbeitsverhältnis.


    @ Jörg
    vielen Dank für den Hinweis. Manche Beiträge, selbst von Akademikern, verwundern mich halt. Damals, als ich noch klein war - und noch weniger Verstand hatte - hätten diese Personen von mir "einen Satz heißer Ohren" bekommen. Heute wo ich ein klein wenig weiser und weißer bin, stelle ich erschüttert fest, das die genauso schlau sind wie meine wenigkeit! (Extra kleingeschrieben um niemanden zu provozieren).

  • vielen Dank für den Hinweis. Manche Beiträge, selbst von Akademikern, verwundern mich halt. Damals, als ich noch klein war - und noch weniger Verstand hatte - hätten diese Personen von mir "einen Satz heißer Ohren" bekommen. Heute wo ich ein klein wenig weiser und weißer bin, stelle ich erschüttert fest, das die genauso schlau sind wie meine wenigkeit! (Extra kleingeschrieben um niemanden zu provozieren).


    Das spricht nicht gerade für dein Urteilsvermögen. Das überrascht jetzt aber auch nicht unbedingt. Weise wäre es beispielsweise, gelegentlich auf Expertenmeinungen zu vertrauen.
    So fällt es mir sehr schwer zu glauben, dass du im Beruf deine Grenzen kennst. Womit wir fast schon wieder beim Thema wären.
    Aber ich will das nicht als Diskussionsauftakt verstanden wissen, eher als Hinweis.


    J.

  • Das hier noch jemand versucht inhaltlich zu diskutieren...


    Mütom: was ist 1+1?


    Antwort: 2


    Mütom: Das ist doch völlig am Thema vorbei.

  • In den letzten Tagen wurde mir bekannt dass der sich beschwerende Arzt in der Vergangenheit auch an einer Klinik im mittleren Neckarraum als Notarzt eingesetzt war. Auch dort habe er sich wiederholt über durchgeführte Maßnahmen einzelner Kollegen beim betreffenden Arbeitgeber beschwert. In der Folge mussten wohl Kollegen ihre Maßnahmen gegenüber dem Arbeitgeber begründen aber es sei zu keiner arbeitsrechtlichen Maßnahme gekommen da der Arbeitgeber jeweils keine Verstöße der Betreffenden gegen Arbeits- und/oder Dienstrecht erkennen konnte. Offensichtlich führte das Verhalten des Notarztes jedoch zur Verunsicherung des RD Personals, so dass einige sich sehr restriktiv bei ihrer Patientenversorgung verhalten hätten und dies wiederum andere Notärzte negativ aufgefallen wäre. Erst nach Weggang des betreffenden Arztes von dieser Klinik sei nach und nach wieder Normalität in die Patientenversorgung eingekehrt.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Nein. Weil nachweislich a) falsch und dies b) auch noch ohne Not gehandelt wurde. Das helfen auch die ellenlangen Beiträge nichts, mit denen du auf Teufel komm raus Zusammenhänge konstruieren möchtest (was dir, rein argumentativ übrigens nicht gelingt. Du machst lediglich lauter Nebenschauplätze auf, statt die eigentliche Frage zu beantworten, denn deine Hypothese lautet ja: ein Konglomerat aus Geschäftsführern und Ärzten kriminalisiert die Berufsausübung der Rettungsassistenten. Und das ist schlichtweg falsch, da helfen auch keine Einzelfälle (anscheinend 5 seit 1998, also im Schnitt alle 5 Jahre ein Fall. Die Empirie spricht gegen deine Hypothese). Der Rest ist Emotionsgeschwalle mit Verweis auf "Fakten", bei denen dir anscheinend das Quellenstudium fehlt und du lieber auf Sekundärquellen niederer Güte abstellst).

  • Zitat

    Nein. Weil nachweislich a) falsch und dies b) auch noch ohne Not gehandelt wurde.

    Woher hast Du diese Informationen! Warum hat der Richter dann trotzdem für den Beklagten entschieden? Aus meinen Informationen kann ich Deinen Punkt A nicht bestätigen, Punkt B ist m. E. reine Ansichtssache.


    Ich bin kein Jurist, sondern Praktiker in einer großen Rettungsdienstorganisation. Was zur Zeit läuft ist weder für mich noch einen Großteil meiner Arbeitskollegen verständlich und nachvollziehbar. Gerade bei uns in München hat es in diesem Zusammenhang bereits eine große Diskussion gegeben, die hier auch gepostet wurde.


    Nein, meine Frage lautet, wie es sein kann, das RFP für selbstständig korrekt durchgeführte medizinische Maßnahmen trotzdem bestraft wird? Nicht mehr und nicht weniger und dies kann selbst bei 5 Fällen als nicht "Normal" bezeichnet werden. Und warum das so ist kann ich nicht beantworten, eine Antwort von Dir oder anderen habe ich diesbezüglich auch noch nicht erhalten. Allerdings sind in diesem Zusammenhang selbstverständlich Geschäftsführer und ÄLRD für die Dienstanweisungen und auch die Kündigungen bzw. anderen arbeitsrechtlichen Maßnahmen zuständig. Das was Du ansonsten schreibst ist Deine Interpretation der Dinge!


    Im übrigen gibt es mehr als 5 Fälle, nur das die anschließenden arbeitsrechtlichen Maßnahmen nicht in eine Kündigung und Arbeitsgerichtsverfahren mündeten und somit öffentlich wurden.

  • Dann nenn diese Verfahren doch mal bitte! Selbst wenn es 20 pro Jahr sind, kann man statistisch nicht von einer Abstrafung sprechen. Bei 100.000 medikamentösen Therapien durch RA pro Jahr wären diese Fälle anekdotal.

  • Woher hast Du diese Informationen! Warum hat der Richter dann trotzdem für den Beklagten entschieden?


    Vielleicht weil der Richter eben gerade nicht über die medizinische Maßnahme bzw. deren Richtigkeit (Indikation, Durchführung, etc.) zu entscheiden hatte und auch nicht entschieden hat, sondern rein über das arbeitsrechtliche Vorgehen des Arbeitgebers geurteilt hat.
    Dieser feine, aber nicht minder wichtige juristische Spitzfindigkeit wird in der Diskussion von vielen (so auch von Dir) leider nicht bedacht, nicht gesehen und sogar z.T. negiert.


    Ansonsten ist es leider so, dass hier mal wieder fröhlich versucht wird, grundsätzliche politische Fragestellungen im Rahmen eines Einzelfalls (und ja, dass ist es, eine Einzelfall) dessen objektive Details nicht bekannt sind, zu klären.


    Ansonsten muss man sich im Allgemeinen und im Speziellen auch in der Medizin, egal ob in der (präklinischen) Notfallmedizin oder irgendeinem anderen Bereich, klar machen, dass Handeln (aber auch Nicht-Handeln) bewusste Entscheidungen eines einzelnen, egal ob Arzt (2) oder RA, sind für die derjenige die Verantwortung (1) (und damit auch die Konsequenzen) trägt, der die Entscheidung getroffen hat. Eine Carte Blanche wird und kann es für niemanden geben, und auch Algorithmen egal welcher Art sind hier nicht die Weisheit letzter Schluß.


    (1) Wobei "Verantwortung" hier ein sehr weitgefaßter Begriff ist, der nicht alleine die juristische (straf- aber auch zivilrechtlich) Verantwortung oder die Verantwortung dem Patienten gegenüber meint, sondern auch die Verantwortung des Einzelnen sich selbst aber auch Kollegen und Arbeitgeber gegenüber und die ethisch-moralische Verantwortung einschließt, um nur einige Bereiche zu nennen.
    In diesem Spannungsfeld bewegt sich nunmal menschliches Handeln in der Medizin, und jeder, der in diesem Bereich arbeitet (bzw. arbeiten will) sollte bzw. muss sich diesem bewusst sein. Ansonsten darf bzw. sollte er sich einen anderes Arbeitsumfeld suchen.


    (2) Hier ist anzumerken, dass die nicht-ärztlichen medizinischen Berufe einen kleinen, aber entscheidenden Vorteil haben, da sie Entscheidungen in vielen Fällen durch Aussitzen umgehen und damit auf die (ansonsten so ungeliebte (oder sollte ich hier in Anbetracht einirr Diskussionsbeiträge lieber "verhasste" schreiben?) Ärzteschaft abwälzen können.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker