ZitatEs kann aber nicht sein, das bei korrekter Handlungsweise im Rahmen der Berufsausübung trotzdem nichtärztliches Personal bestraft wird. Dies kommt aber hin und wieder vor, leider.
So lange der Beruf dem Berufsbild entsprechend als qualifizierter Assistent des Arztes mit der Befähigung, ausschließlich in Notfällen "am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Massnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen", ausgeübt wird, erscheint mir das eher unwahrscheinlich. Ich habe allerdings den Eindruck, dass Dir ein anderes Berufsbild vorschwebt.
Dass eine Midazolamgabe - oder was auch immer - zur Krampfdurchbrechung nicht lebensrettend ist, weil ein Versterben daran doch höchst unwahrscheinlichlich erscheint, erscheint mir durchaus nachvollziehbar.
Und selbstverständlich deckt der *Wortlaut* des § 3 RettAssG - unabhängig von der Frage, ob die Anforderungen an die Ausbildung den Absolventen nicht nur zur Durchführung dieser Maßnahmen qualifizieren, sondern auch berechtigen - auch andere, durchaus wünschenswerte Standardmaßnahmen nicht ab wie bspw. den intravenösen Zugang, der im Regelfall nicht lebensrettend ist, weil schlicht zur Lebensrettung zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich. Man kann sogar durchaus den Standpunkt vertreten, der Gesetzgeber haben bewusst dort "lebensrettend" formuliert und nicht - wie an anderer Stelle - "um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden" oder "Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei [...] Patienten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von [...] auch invasiven Maßnahmen, um einer Verschlechterung der Situation der [...] Patienten bis zum [...] Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind".
ZitatIch denke, dass das nichtärztliche Personal mit dem Notfallsanitäter den richtigen Weg eingeschlagen hat, das RFP bereit ist, sich schulisch wesentlich zu verbessern um für die Tätigkeit in der Zukunft gewappnet zu sein. Hier auch ein großer Dank an den DBRD. Aber es geht trotzdem nichts vorwärts, im Gegenteil, teilweise habe ich den Eindruck wird die Situation im Rettungswesen durch ausschließlich politische Haltung wesentlich verschärft.
Bis jetzt gibt es ja auch noch keine Notfallsanitäter, die ausgebildet (und befugt) sind, mehr als akut lebensrettende Überbrückungsmaßnahmen durchzuführen.
ZitatUnd noch ein Paradoxum das mir hier im Forum sehr auffällt ist, das nichtärztliche Kollegen, die eben bereit sind, Verantwortung zu tragen, die dafür bestraft wurden, von ihren eigenen Kollegen auch noch gesteinigt werden.
Das halte ich - im konkreten Fall - nicht für paradox, sondern für eine überzeugende Darstellung der Fähigkeit zu einer faktenorientierten, unvoreingenommenen Sachverhaltsbeurteilung jenseits des Schubladendenkens von "wir" und "die".
ZitatAnpassung des Rettungssystems in Deutschland, an die jetztigen Gegebenheiten
Das ist - hinsichtlich von Ausbildung und Kompetenzen des Rettungsfachpersonals - eine Aufgabe des Gesetzgebers und der Verwaltung und weder eine solche der Ärzteschaft noch eine solche des RFPs.
-thh