Rettungsassistent wegen Medikamentengabe entlassen

  • Heute, 20:50


    Von oepfae









    Stimmt... aber eben auf beiden "Seiten".




    In diesem Sinne fröhliche Weihnachten...


    ...Danke, aber Deine Feststellung....aber eben auf beiden "Seiten", ist falsch! Patienten und nichtärztliches Rettungsdienstpersonal sind die Leidtragenden des derzeitigen System. Diese beiden Gruppen werden bei der versuchten Problemaufarbeitung nur bedingt oder gar nicht mit einbezogen. Leider schießen sich die Rettungsassistenten allzuoft selber ins Knie, sodass Gespräche und das Anbringen von berechtigten Forderungen mit anderen Beteiligten im Rettungswesen kaum auf gleicher Augenhöhe möglich ist. Auch dies wird hier im Thread sehr gut wiedergespiegelt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Mütom ()

  • Leider schießen sich die Rettungsassistenten allzuoft selber ins Knie, sodass Gespräche und das Anbringen von berechtigten Forderungen mit anderen Beteiligten im Rettungswesen kaum auf gleicher Augenhöhe möglich ist. Auch dies wird hier im Thread sehr gut wiedergespiegelt.


    Sehr richtig erkannt... geht doch...


    Im Übrigen hat der gemeine Patient mit der sachorientierten Problembewältigung im RTD nichts zu tun. Das ist nunmal die Aufgabe des ärztlichen und nicht-ärztlichen Rettungsfachpersonals. Und diese beiden Gruppen meinte ich mit "beide Seiten". Der Patient mag vielleicht "das Opfer" sein, nicht aber das Rettungsfachpersonal.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Der Patient mag vielleicht "das Opfer" sein, nicht aber das Rettungsfachpersonal.

    was den Rettungsassistenten betrifft, ...das sehe ich etwas anders.


    Habe noch niemals gehört, das ein Arzt wegen der Ausübung seines Berufes gekündigt worden ist.
    Genauso werden die Rahmenbedingungen der Arbeitsausführung für Rettungsassistenten in den Rettungsdienstbereichen (zumindest in Bayern) weitgehenst von Ärzten bestimmt. Ein wirkliches Mitspracherecht des nichtärztlichen Personals besteht nicht.


    Der Patient ist mit seinen Krankenkassenbeiträgen weitgehenst der Finanzierer des Systems, doch diese werden nicht im geringsten gefragt, wie sie sich den Rettungsdienst von heute vorstellen. Was für sie als Patienten wichtig ist.

  • Ich denke nicht, dass der 34er regelmäßig für die ganz normale Tätigkeit strapaziert werden kann. Aber ich bin kein Jurist.


    Für den Notfallsanitäter wird es leider genau darauf hinauslaufen...

    Das scheint mir insoweit eine nicht mehrheitsfähige Auffassung zu sein, ist aber im Ergebnis weitgehend egal.


    Entsprechende Feststellungen sind zumindest in einem häufig bemühten - allerdings sehr umstrittenen - Urteil zu finden. Für die Zukunft dürfte dieses egal sein...schließlich hat sich der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Verabschiedung des NotSanG klar positioniert.

    Der Patient ist mit seinen Krankenkassenbeiträgen weitgehenst der Finanzierer des Systems, doch diese werden nicht im geringsten gefragt, wie sie sich den Rettungsdienst von heute vorstellen.

    Ich weiß nicht nicht, ob ich darüber unglücklich sein soll, dass die Patienten nicht gefragt werden...wenn ich mal so an die Antworten denke, die ich vom Durchschnittspatienten im Rahmen der Anamneseerhebung erhalte...

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Habe noch niemals gehört, das ein Arzt wegen der Ausübung seines Berufes gekündigt worden ist.
    Genauso werden die Rahmenbedingungen der Arbeitsausführung für Rettungsassistenten in den Rettungsdienstbereichen (zumindest in Bayern) weitgehenst von Ärzten bestimmt. Ein wirkliches Mitspracherecht des nichtärztlichen Personals besteht nicht.


    Erstens glaube ich, dass auch ein Arzt gekündigt werden kann, wenn er Maßnahmen ergreift, die nicht in seiner Kompetenz liegen. Es stellt sich halt die Frage, was genau unter Ausübung des Berufs zu verstehen ist. Und beim Rettungsfachpersonal ist das m.E. doch gar nicht so schwer zu definieren. Angepasste und patientenorientierte Medizin, im Rahmen der jeweiligen Fähigkeiten. Ach so, natürlich... Zur Pflicht des Rettungsfachpersonals im Rahmen der Berufsausübung gehört (wie zu der des Arztes) natürlich auch, den jeweiligen Patienten nicht zu gefährden. Und wenn man Maßnahmen anwendet, die entweder nicht indiziert sind oder deren Durchführung und auftretenden Komplikationen vom Anwender nicht beherrscht werden, ist immer mit einer Gefährdung zu rechnen.


    Zudem werden die Rahmenbedingungen von den Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften bestimmt, denn daran orientiert sich, welche Behandlung dem jeweiligen Patienten geschuldet wird. Das ist völlig unabhängig ob man nun Rettungsfachpersonal ist oder Arzt. Insofern ist es auch nicht weiter verwerflich, wenn das Rettungsfachpersonal nicht selbst über seine "erlaubten" Tätigkeiten bestimmt. Wobei halt, das kann es doch, indem es sich das entsprechende Wissen und die notwendigen Fertigkeiten aneignet und dann auch noch patientenorientiert einsetzt. Bitte nicht verwechseln mit "ego-orientiert"!


    und by the way... die Patienten werden auch nicht gefragt, welche ärztliche Versorgung sie sich vorstellen oder welche medizinischen Heil- und Hilfsmittel von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden müssen. Und das ist auch gut so!


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Habe noch niemals gehört, das ein Arzt wegen der Ausübung seines Berufes gekündigt worden ist.


    Das gibt es wie überall auch. Nach ärztlichen Behandlungsfehlern kommt das durchaus vor, wenn der Arbeitgeber einen groben Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht sah. Oder man sich nicht auf seine Arbeit verlassen konnte. Ich kenne sogar persönlich welche, die entlassen wurden.

  • Zitat

    Habe noch niemals gehört, das ein Arzt wegen der Ausübung seines Berufes gekündigt worden ist.


    Wenn das, was er für die Ausübung seines Berufes hält, mit den Vorstellungen anderer darüber kollidiert, passiert das durchaus vergleichbar schnell - wenn wie mal davon absehen, dass "Arzt" grundsätzlich ein freier Beruf und daher in der Regel immer noch selbständig ausgeübt wird, wenn auch nicht in den Bereichen, mit denen der RD regelhaft in Kontakt kommt.


    Zitat

    Genauso werden die Rahmenbedingungen der Arbeitsausführung für Rettungsassistenten in den Rettungsdienstbereichen (zumindest in Bayern) weitgehenst von Ärzten bestimmt. Ein wirkliches Mitspracherecht des nichtärztlichen Personals besteht nicht.


    Das halte ich in dieser Allgemeinheit ohne Kenntnis der bayrischen Verhältnisse für offensichtlich unzutreffend - ärztlich bestimmt dürfte nur der medizinische Bereich sein, und das zu recht; im Übrigen gilt das überall, wo Personal verschiedener Qualifikationsebenen eng (Krankenhaus) oder weniger eng (Rettungsdienst, Strafverfolgung) verzahnt zusammenarbeitet.


    Zitat

    Der Patient ist mit seinen Krankenkassenbeiträgen weitgehenst der Finanzierer des Systems, doch diese werden nicht im geringsten gefragt, wie sie sich den Rettungsdienst von heute vorstellen. Was für sie als Patienten wichtig ist.


    Und das ist aus zwei Gründen gut und richtig so: zum einen hat der Patient nun wirklich keinerlei Ahnung von der Materie, und zum anderen ist nicht "der Patient mit seinen Krankenkassenbeiträgen" der Finanzierer des Rettungsdienstsystems, sondern die Krankenkassen sind es, und wenn jemand ein Mitspracherecht hat, dann die Kassen. Das Mitspracherecht des Versicherten erschöpft sich in der Auswahl seiner Versicherung und der Mitbestimmung in deren Strukturen. Anders kann das allenfalls für Selbstzahler, also Privatpatienten, aussehen.


  • Ist schonmal ein RettAss wegen einer Medikamentengabe belangt worden, für die er NICHT die Unterstützung des ÄLRD hatte?


    Verstehe ich Deine Ironie nicht, oder geht's in diesem Thread genau um das?!


    Und geht mir weg mit diesen Haarspaltereien um "vorweggenommene Gutachten". Aber selbstverständlich steht man vor Gericht besser da, wenn der dafür gesetzlich vorgesehene Arzt bescheinigt, dass unter seiner Aufsicht die korrekte Beherrschung einer Maßnahme nachgewiesen wurde. Ebenso selbstverständlich ist das auch keine Garantie oder Freifahrtschein.

    2 Mal editiert, zuletzt von der_Tobi ()

  • :biggrin_1: genau das habe ich hören wollen! Also, alles bestens, oder?


    Fakt in diesem Fall war, das ein Rettungsassistent selbstständig einen cerebralen Krampfanfall medikamentös durchbrochen hat. Dies hat einigen Ärzten nicht gepasst, zumal anscheinend das Medikament zur Krampfdurchbrechung nur Ärzten dort vorbehalten ist. Die Ärzte haben dann beim Arbeitgeber des besagten Rettungsassistenten interveniert. Es kam zur Kündigung dieses Rettungsassistenten, obwohl ihm bescheinigt wurde, das er die medizinischen Maßnahmen korrekt durchgeführt hat. (allerdings nicht von seinem ärztlichen Leiter, der hier noch den möglichen Tatbestand der Körperverletzung sieht!)


    Nachdem wohl sämtliche Fakten auf den Tisch gekommen sind, sah sich der Arbeitgeber des gekündigten Mitarbeiters gezwungen, die Kündigung zurückzunehmen.


    Nicht mehr oder weniger ist passiert. Anzumerken sei noch, das dies in unserer Republik kein Einzelfall gewesen ist.


    Ich bitte daher um Verständnis, das die letzten Posts bei mir dann doch eine gewisse Irritation erzeugen. Irgendwie wird hier die Realität vollkommen ausgeblendet. Zu diesem Fall darf ich aus meinem RDB berichten. Im Bezug auf die Medikamentengabe in unserem RDB wird von den ärztlichen Leitern der große Fortschritt und der Durchbruch bzgl. Medikamentenkompetenz von nichtärztlichen Personal gefeiert. Tatsächlich haben wir aber 3 Schritte zurückgemacht. Selbst die Gabe von Glucose bei einem Unterzucker bedarf zur Zeit die Notarztnachalarmierung.

    Einmal editiert, zuletzt von Mütom ()

  • @mütom:
    Reden wir hier wirklich vom gleichen Fall?

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Zitat

    Fakt in diesem Fall war, das ein Rettungsassistent selbstständig einen cerebralen Krampfanfall medikamentös durchbrochen hat. Dies hat einigen Ärzten nicht gepasst [..].
    Ich bitte daher um Verständnis, das die letzten Posts bei mir dann doch eine gewisse Irritation erzeugen. Irgendwie wird hier die Realität vollkommen ausgeblendet. Zu diesem Fall darf ich aus meinem RDB berichten.


    Es wurde doch anfangs nur behauptet, dass ein Krampfanfall in der Regel innerhalb von 2 Minuten selbstlimitierend ist und im Falle des postiktalen Nachschlafes keiner medikamentösen Therapie bedarf und bei einer Dauer von >2 Minuten ein dissoziatives Geschehen (PNEA) in Betracht gezogen werden muss, wo die Gabe eines Benzodiazepins, unabhängig ob durch Arzt oder RA, kontraindiziert ist.


    Im Endeffekt ist aber auch dieses potenziell mögliche Szenario, dass der Krampfanfall bereits bei Eintreffen am Einsatzort beendet war, genauso möglich, aber ohne genauere Info, die hier vermutlich niemand hat, genauso nur eine weitere Theorie.
    Ich verstehe nicht, wieso man hier ständig Grundsatzdiskussionen starten muss - wir drehen uns hier seit Wochen im Kreis.

  • @Mütom


    Ich zitier dich mal:

    Zitat

    Leider schießen sich die Rettungsassistenten allzuoft selber ins Knie,
    sodass Gespräche und das Anbringen von berechtigten Forderungen mit
    anderen Beteiligten im Rettungswesen kaum auf gleicher Augenhöhe möglich
    ist.

    Zum Beispiel durch undifferenziertes Übernehmen von Pressemeldungen.....


    Greets

  • ...oder durch das verschließen der Augen vor der Realität!


    Es ist schon mittlerweile belustigend, wie manche User hier im Forum unsere Berufsgruppe quasi in die Eier treten und wiederum viele Forumsuser dann noch ein "I like it" hierauf posten. Versagt ein Arzt - dann ist es es ein Einzelfall, halt ein menschliches Versagen, was halt nie ganz auszuschalten ist. Gefällt einem ärztlichen Leiter nicht, was ein Rettungsassistent im Einsatz gemacht hat, dann ist es, unerheblich ob der Rettungsassistent richtig oder falsch gehandelt hat, ein Paradebeispiel für die grundsätzliche Unfähigkeit unserer Berufssparte.

  • Für das, was Du so schreibst braucht man wirklich dicke Cochones. Da kann man kaum vorbeitreten, so groß sind die. Für diese Eier von mir ein dickes, fettes "I like". :-)

  • Selbst die Gabe von Glucose bei einem Unterzucker bedarf zur Zeit die Notarztnachalarmierung.


    Und was stört Dich daran?
    Du darfst doch lebensrettend eingreifen und bei entsprechender Indikation Glucose spritzen und den dann wachen Patienten stolz dem Notarzt präsentieren.
    Ist keiner verfügbar (nach Versuch der Nachalarmierung) kannst Du das immer noch auf dem Protokoll vermerken und den Patienten halt doch in eine Klinik karren.


    Wo also ist das Problem?

  • Mal eine Frage:
    Wie gut kennst du dich mit der Insulintherapie von Diabetikern aus?
    Ist es vielleicht nicht ganz dumm, wenn man die Hypoglykämie behandelt, der Notarzt,der im übrigen primär zu einem Bewußtlosen gerufen wird, mit anfährt die Therapie überprüft und man sich somit eine Klinikeinweisung spart?


    Nur ein Beispiel...



    Bei dem Thema Hypoglykämie kommt mir aber ein Verdacht. Ich kenne die "Szene". Manchmal werden die tollsten und lautesten Heldengeschichten erzählt. Wenn man sich aber anschaut, wie oft ein i.v. Zugang gelegt wird, dann gibt es hauptamtliche Mitarbeiter, die das noch nie in ihrem Berufsleben gemacht haben und es auch nicht machen wollen.
    Eine flächendeckende Regelmaßnahme im bayerischen Rettungsdienst ist der i.v.-Zugang für RD-Personal eher nicht. Die Zeiten ändern sich da vielleicht aber auch... In anderen Bundesländern ist der i.v. Zugang mit Recht Standard.
    Du heulst hier aber rum, weil du einen Notarzt mitalarmieren musst und das gestaltet deine Argumentation so brutal unglaubwürdig, überzogen und an der Realität vorbei.
    Wer es kann und will macht es, das habe ich in meiner Rettungsdienstzeit gelernt. Probleme gab es da seltsamerweise nie, außer es wurden Patienten gefährdet...
    Ich glaube eher, dass die bisher durch dich eigenständig i.v. therapierten Hypoglykämien bei ungefähr n = 0 liegen. Vielleicht täusche ich mich da aber auch...

  • ein Paradebeispiel für die grundsätzliche Unfähigkeit unserer Berufssparte.


    Wir sind nun mal in der Bredouille uns jeden Tag neu beweisen zu müssen, so ist es halt in einem Job der als Hilfsarbeitertätigkeit in der Masse gesehn wird.
    Aber ehrlich gesagt ist es mir auch wurst was die Masse von mir denkt so lange ich es schaffe einen Bewusstlosen, ob mit oder ohne Notarzt, ohne weitere Schäden und lebendig in einer ZNA abzuladen.