Rettungsassistent wegen Medikamentengabe entlassen

  • ääh, welche Fehlbehandlungen, Maggus?

    ..da siehste mal Ani, ....und trotzdem keine Änderung der Dinge in Sicht!



    Der Patient hat also mindestens 30 Minuten gekrampft und tat dies noch als das Personal am Einsatzort ankam? Die Kollegen haben gelagert und abgesichert, 100% Sauerstoff verabreicht und den Blutzuckerspiegel gemessen bevor sie Midazolam richtig dosiert verabreichten und einen Notarzt nachgefordert?


    Du weist nichts über den Einsatz und argumentierst als ob du dabei warst. Total ignorant.

  • @ Maggus


    Wovon redest Du?


    Du sagtest der Patient war in einem Status Epilepticus, schau dir die Definition an, und das die Kollegen nicht fehlbehandelt haben. Du hast also Detailwissen oder denkst dir den Mist einfach aus.

  • @ Schmunzel
    nur weil es nicht in Dein Weltbild passt war Mayen ein Fehlurteil? Oder ist der Richter ein derart schlechter Jurist, das man ihm das vorwerfen kann?


    Leg´ mir doch nichts in den Mund, was ich nicht gesagt habe. Mit meinem Weltbild (über das Du nichts weißt) hat das nichts zu tun. Ob der Richter dort ein schlechter Jurist ist, weiß ich nicht, dieses eine Urteil jedenfalls ist schwach. Soweit man aus dem Urteilstext rückschließen kann, liegt das am Gericht genauso wie an den beteiligten Anwälten. Mehr sage ich dazu in der Öffentlichkeit nicht, zumal das nichts ist, dass man mit Fachfremden sinnvoll diskutieren kann.

  • Guten Abend zusammen,


    ich habe mich im Forum schon lange nicht mehr zu Wort gemeldet, aber insbesondere diesen Thread in den letzten Wochen aufmerksam verfolgt und mitgelesen.
    Fakten -und zwar genaue- kenne ich. Teile der Moderation des Forums wissen auch warum!
    Sehr schmunzeln muss ich über die Beiträge von Usern hier mit teilweise sehr interessanten Interpretationen der Fälle, die sich lustigerweise auch genau mit den "Geschichten" der Presse/TV/Gewerkschaft decken.
    An diese User mein "Appell":
    Glaubt bitte NICHT was die Presse und nahezu alle Fernsehsender berichtet haben. Wer etwas genauer hinsieht wird feststellen dass die Berichterstattung sehr einseitig und schlecht recherchiert ist.
    Weder die Eintreffzeiten des Notarztes noch die Medizinischen Diagnosen bzw. Patientenzustände bei Eintreffen sind korrekt! Fakt ist dass in einem der Fälle Midazolam nasal gegeben wurde. Jedoch in nicht korrekter Dosierung, bei fehlender Indikation (kein Krampf mehr vorhanden-Nachschlafphase!) und fehlendem Fachwissen der Nebenwirkungen bzw. der richtigen Dosierung nasal gegenüber dem Notarzt bei dessen Nachfragen. Zudem wurden nur 25% der vorhandenen mobilen RTW Ausrüstung, in Form des Notfallkoffers, zum Einsatz gebracht was ich bei einem Notarzteinsatz dieser Kategorie als zu wenig erachte.
    Die Kündigungen beruhen auf vorhandene Abmahnungen.
    Das Arbeitsgericht wird in einem der beiden Fälle nun entscheiden, bis dahin wird sich jeder Arbeitgeber keiner öffentlichen Diskussion stellen denke ich.
    Korrekt ist dass sich ein MItarbeiter mit dem Arbeitgeber mittels Aufhebungsvertrag und entsprechenden Konditionen über die Details seinen Ausscheidens außergerichtlich geeinigt hat.


    Bei weiteren Fragen stehe ich gerne per PN zur Verfügung und wünsche mir insbesondere eine sachliche Diskussion die nicht auf Halbwahrheiten sondern Tatsachen beruht!

  • Mütom, es gibt durchaus eine Weiter- bzw. Ausbildung, die Rettungsdienstpersonal dazu befähigt, ohne jegliche Kompetenzfreigabe durch irgendwelche ÄLRD medikamentöse Therapien einzuleiten und durchzuführen - ganz auf eigenes Risiko und ohne lokale - rettungsdienstkreisbezogene - Bedingungen. Sie nennt sich Medizinstudium, dauert in etwa sieben Jahre. Und dann darfst Du tun, was Du für richtig hälst. Und wenn Du tatsächlich so bist, wie ich Dich hier einschätze, bist Du dann der erste, der nichtärztlichem Personal alle Kompetenzen abspricht.


    Gruß, Christian

  • ...eine Weiter- bzw. Ausbildung, die Rettungsdienstpersonal dazu befähigt, ohne jegliche Kompetenzfreigabe durch irgendwelche ÄLRD medikamentöse Therapien einzuleiten und durchzuführen - ganz auf eigenes Risiko und ohne lokale - rettungsdienstkreisbezogene - Bedingungen.


    Es soll ja Leute geben, die schon an der Zitierfunktion dieses Forums scheitern. *Hüstel*


    J. :bye2:

  • mütom: es gibt deutlich banalere Dinge, für die Abmahnungen ausgesprochen werden und mit denen sich die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit dann beschäftigen darf. Aber meinetwegen plärre weiter das Lied des einsamen Cowbays im Kampf gegen fachliche und disziplinarische Vorgesetzte, dem sich die 47000 Rettungsdienstkräfte in Deutschland täglich stellen müssen. Möglicherweise ist das in deinem Bereich ja tatsächlich der übliche Umgang. Dann kann ich dir nur den Arbeitgeberwechsel empfehlen, hier im Norden gibt es bspw. http://www.rkish.de - ein toller Arbeitgeber mit ausdrücklicher Unterstützung der Maßnahmen seines Personals.

  • Korrekt ist dass sich ein MItarbeiter mit dem Arbeitgeber mittels Aufhebungsvertrag und entsprechenden Konditionen über die Details seinen Ausscheidens außergerichtlich geeinigt hat.


    Ich hatte das vermutet, mangels Kenntnis des Falles aber nicht angesprochen. Ich nehme das dann jetzt zum Anlass, Mütom, um darauf hinzuweisen, dass Gerichtsverfahren nicht immer deshalb enden, weil eine Partei in der Sache obsiegt.

  • Zitat

    Auszug aus dem Kündigungschreiben des BRK:


    Diese Kündigung erfolgt, weil sie als Rettungsassistent, ohne das die Voraussetzung zur Ausübung von "Notkompetenz" vorlagen, ärztliche Maßnahmen durchgeführt haben.

    Die Vorträge von Pillenhändler und Andreas als vermeintliche "Insider" sehe ich sehr skeptisch, da sie zum Teil einfach nicht schlüssig sind.

    Zitat

    Andreas schrieb:
    Fakt ist dass in einem der Fälle Midazolam nasal gegeben wurde. Jedoch
    in nicht korrekter Dosierung, bei fehlender Indikation (kein Krampf mehr
    vorhanden-Nachschlafphase!) und fehlendem Fachwissen der Nebenwirkungen
    bzw. der richtigen Dosierung nasal gegenüber dem Notarzt bei dessen
    Nachfragen.

    Im Rettungsdienst werden Midazolamampullen in 3ml/15 mg, 1ml/5mg bzw. 5ml/5mg. Wer sich ein wenig mit der nasalen Gabe dieses Medikamentes auskennt, wird zumindest feststellen, das es sehr unwahrscheinlich ist, das es hier zu einer Überdosierung gekommen ist. Zudem erlaube ich mir den Hinweis, das die nasale Gabe bei nicht bewußtlosen Personen als doch sehr unangenehm bis schmerzhaft empfunden wird.

    Zitat

    Aber meinetwegen plärre weiter das Lied des einsamen Cowbays im Kampf
    gegen fachliche und disziplinarische Vorgesetzte, dem sich die 47000
    Rettungsdienstkräfte in Deutschland täglich stellen müssen.

    Die vorherrschende Meinung in diesem Forum, das alles rechtens und normal ist, spiegelt mit Sicherheit nicht die breite Meinung der in Deutschland tätigen Rettungsdienstmitarbeiter wieder.

  • So und jetzt mal im detail.... Was ist denn unschlüssig in der Darstellung der beiden Kollegen Mütom, und wer sagte was von Überdosierung?
    Das Eis wird dünn.

  • Zudem erlaube ich mir den Hinweis, das die nasale Gabe bei nicht bewußtlosen Personen als doch sehr unangenehm bis schmerzhaft empfunden wird.


    Aha. Und was willst Du uns damit sagen? Dass, da der Patient nicht vor Schmerzen geschrieen hat, die Gabe indiziert war?

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Im Rettungsdienst werden Midazolamampullen in 3ml/15 mg, 1ml/5mg bzw. 5ml/5mg. Wer sich ein wenig mit der nasalen Gabe dieses Medikamentes auskennt, wird zumindest feststellen, das es sehr unwahrscheinlich ist, das es hier zu einer Überdosierung gekommen ist.


    Würde man - rein hypothetisch - 3 ml./15 mg entsprechend der Ampulle (und diese sind für die nasale resp. i.m. Gabe notwendig) komplett in ein Nasenloch applizieren, wäre die Verabreichung fehlerhaft. Nur so als Einwurf, es geht nicht alleine um Überdosierung.

  • Warten wir es ab, am 14.01. ist Gerichtstag!



    Genaugenommen: Arbeitsgerichtstag… Nicht mehr und nicht weniger wird da verhandelt werden…

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Genaugenommen: Arbeitsgerichtstag… Nicht mehr und nicht weniger wird da verhandelt werden…

    ...Genaugenommen: geht es nur um die Existenz eines Arbeitskollegen, nicht mehr und nicht weniger! Aber über sowas machen sich wohl die wenigsten einen Kopf!

  • Warten wir es ab, am 14.01. ist Gerichtstag!


    Weil es mir gerade erst einfällt:
    Echt? Wirklich?
    Weil weiter oben hast Du ja wiederholt mit Hinweisen auf die objektive Presseberichterstattung geschrieben, dass das BRK die Kündigung zurückgenommen habe und dann damit begründet, dass sich der RA wohl richtig verhalten habe….
    Was stimmt denn nun? Gericht oder Rücknahme der Kündigung? Oder war die Berichterstattung in der Presse doch nicht so genau, detailliert und objektiv, dass man daraus generelle Schlüsse über dieses Vorkommnisse ziehen kann?

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Wer sich ein wenig mit der nasalen Gabe dieses Medikamentes auskennt, wird zumindest feststellen, das es sehr unwahrscheinlich ist, das es hier zu einer Überdosierung gekommen ist.


    WENN man sich damit auskennt. Und genau das war hier möglicherweise nicht der Fall, auch wenn die Medienberichterstattung etwas Anderes suggeriert...

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)