GfB-Vertrag

  • Ich hab da mal eine Frage, vielleicht kann mir der ein oder andere einen Rat geben.
    Ich habe bei einer Großen Diözese seit mehren Jahren einen unbefristeten 400,-Euro Vertrag.
    Ich schiebe einmal im Monat Rettungsdienst auf einer BF-Wache und erhalte dafür 180 Euro netto für eine 24h Schicht.
    Nun schrieb mir die Diözese, man müsste den Vertrag ändern.Ob es Probleme gab mit dem Finanzamt, oder mit der Buchhaltung, kann ich nicht sagen.
    Vorallen ist mir absolut suspekt das die meinen alten 400,-Euro Vertrag zurück haben wollen. Haben die vielleicht Angst das mal einen vollen 400,-Eurojob fodere???
    Ich haben denen heute zurück geschrieben das ich daß erst anwaltschaftlich klären möchte, da ich der Diözeseleitung nur von 12 bis Mittags vertraue!
    Die versuchen schon seit 8 Monaten den Vertrag zurück zu bekommen.
    Nun hat die Diözese angedroht meine Zahlung zu sperren!

    Einmal editiert, zuletzt von Seyko ()

  • Na ja; ich weiß ja nicht ob ich direkt mit einem Anwalt gedroht hätte - Aber ich hätte mal neugierig gefragt was denn Sache wäre.
    Wenn die fair sind sagen die ja warum die einen neuen Vertrag aufsetzen wollen und wo die Unterschiede liegen ...

  • Mit dem Anwalt gedroht hätte ich jetzt auch nicht...


    Aber so wie Du die Sache schilderst kann eine Beratung sicher nicht schaden. Macht auf mich stark den Eindruck als wolle die Dioziöse sich einen taktischen Vorteil verschaffen. Ohne bestehenden Vertrag bist Du Ihrem kommenden Angebot ausgeliefert- 'Annehmen oder Raus'. Und die Drohung andernfalls die Zahlung einzustellen halte ich für Säbelrasseln...

    Manchmal ist das Blatt zwischen den Zeilen auch einfach nur weiß.

  • WEnn eine Geschäftsleitung einem Mitarbeiter in dieser Form gegenübertritt, kann man nur raten sich anwaltschaftlich beraten zu lassen...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Ich glaube, es ist noch keine in diesem Forum unerwünschte Rechtsberatung, auf zwei Gesichtspunkte hinzuweisen:


    1. Normalerweise können Verträge nur durch beide Parteien gemeinsam geändert werden, nicht einseitig. Rechtliche Ausnahmen sind aber denkbar. Davon abgesehen mag es sein, dass es im wohlverstandenen Interesse liegt, auf einen Änderungswunsch einzugehen.


    2. Ich sehe keinen Grund, aus dem man eine Vertragsausfertigung - die zum Beispiel als Beweismittel dienen kann - ohne weiteres zurücksenden sollte. Auch hierfür mag es im Einzelfall Gründe geben.


    Fazit: Nichts tun, ohne vorher eine brauchbare Erklärung des Arbeitgebers zu haben.


    Beste Grüße

  • Wenn ich zu Hause bin werde ich es hier nochmal schildern was in dem neuen Vertrag steht. Soweit ich das in Erinnerung habe sagten die etwas von einer gewissen Anzahl von Arbeitsstunden die man dort nur in einem gewissen Rahmen tätigen darf und machen muss. Den Grund warum dieser Vertrag geändert wurde ist, das es immer schwieriger wurde Leute zu finden die das Fahrzeug an diesen Tag besetzen.Also bot man einen höheren Stundenlohn an, aber die Leute verpflichten sich dann auch diesen Dienst zu schieben. Man will die Leute binden! Sollte ich aus irgendwelchen Gründen ausfallen oder nicht können,muss ich selber dafür Sorge tragen das jemand für mich einspingt, oder den Dienst tausche. Das finde ich sowieso der Oberknaller!
    Das ich hier den neuen Vertrag unterschreiben soll ist mit imgrunde Wurscht,da ich sowieso nur einmal im Monat einen solchen Dienst schiebe.
    Was mir halt spanisch vorkommt, ist halt das die alten Verträge zurückgefordert werden. Das macht mir halt einen Eindruck ,da will jemand etwas vertuschen oder ungeschehen machen.
    Ich werde diesen alten und neuen Vertrag mal einscannen und wer Einsicht haben möchte kann ich das gerne mailen.

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  • Zitat

    Original von Seyko
    Ich haben denen heute zurück geschrieben das ich daß erst anwaltschaftlich klären möchte, da ich der Diözeseleitung nur von 12 bis Mittags vertraue!




    Als Arbeitgeber würde ich mich Fragen, ob ich einen Mitarbeiter behalten möchte, der so auftritt, also direkt schriftlich mit Anwalt droht, egal ob zu Recht oder nicht.


    Hier in der Gegend wurde nach Hausbesuchen vom Finanzamt massenhaft Aushilfeverträge umgestellt, gemäß den Forderungen des Finanzamtes.


    Es ist zwar komisch, das Dein AG die alten Verträge im Original zurück möchte, aber darauf kann er nicht bestehen.
    Du schreibst, das sich durch den neuen Vertrag für Dich nichts ändern würde, also wo ist das Problem?

  • Snoopy, findes du es schöner wenn man dir droht den Lohn so direkt "schriftlich" zu sperren???
    Warum machen den die Finanzämter solche Hausbesuche?Warum wohl?

    Einmal editiert, zuletzt von Seyko ()

  • Zitat

    Original von Snoopy
    Als Arbeitgeber würde ich mich Fragen, ob ich einen Mitarbeiter behalten möchte, der so auftritt, also direkt schriftlich mit Anwalt droht, egal ob zu Recht oder nicht.


    Aus dem oben Geschriebenen geht nicht hervor, dass mit dem Anwalt gedroht wurde, lediglich, dass man sich beraten lassen möchte. Das halte ich für mehr als legitim, da der Arbeitgeber das sicher zuvor auch gemacht hat.


    Außerdem, warum soll man sich keine Fachhilfe hinzuziehen, wenn man in bestimmten Dingen nicht firm ist?

  • Zitat

    Original von Seyko
    Snoopy, findes du es schöner wenn man dir droht den Lohn so direkt "schriftlich" zu sperren???
    Warum machen den die Finanzämter solche Hausbesuche?Warum wohl?


    Das soll also heissen, das Dein bestehender Vertrag nicht ganz sauber ist und deswegen geändert werden soll? Ist doch ganz OK, wo ist dann das Problem?
    Es ist nicht OK, Dir einfach den Lohn zu Sperren, aber es scheint mir, als wäre noch mehr vorgefallen und irgendwann kam das berühmte Tröpflein.





    @ Hilope
    Klar das man sich im Zweifelsfalle erst kompetent beraten lassen will. Klar ist aber auch, das man dann einfach stillschweigend zum Anwalt geht und seinem Chef nicht als erste Reaktion schriftlich mit dem Anwalt droht, anstatt erstmal in Ruhe einen Kaffee zu Trinken.

  • Zitat

    Original von ahnungsloser
    Bist Du ein Einzelfall, oder was ist mit den anderen Aushilfen?


    Ein Teil hat gekündigt unter diesen Vorausetzung nicht arbeiten, andere haben unterschrieben. Mir ist der Vertrag einfach suspekt!


  • Nein, mein alter Vertag ist sauber, der neue Vertrag und die Rückforderung des "Alten bestehenden Vertrag" macht mich stutzig!

  • Vergleiche einfach die beiden Verträge. Ich Denke nicht, das sich für Dich als Aushilfe was besonderes ändern wird.


    Ach ja, der alte Vertrag den möchtest Du aus sentimentalen Gründen behalten, wen der durch den neuen ersetzt wird. Das ist Dein Recht. Außerdem ist der eh gerade mit Deinen Steuerunterlagen bei Deinem Finanzmenschen.



    Edit:
    Sch.Tippfehler

    Liebe Dein Leben, denn Du hast nur das eine.

    Einmal editiert, zuletzt von Snoopy ()

  • Zitat

    Ein Teil hat gekündigt unter diesen Vorausetzung nicht arbeiten, andere haben unterschrieben. Mir ist der Vertrag einfach suspekt!


    Also verstehe ich das richtig, beide Veträge liegen Dir vor?


    Wenn ja, dann kannst Du uns ja verraten wo die konkreten Unterschiede sind.


    Ansonsten, kannst Du ja eine Tendenz der Meinungen erkennen ;)

  • Sicher kann ich machen, dauerd allerdings bis Morgen. Da ich erst morgen in meiner Heimatstadt bin um auf die Unterlagen zu greifen.

  • Warum sollte der Vertrag nicht im Original zurückgesandt werden ?
    Als "Hintertürchen" ist es immer noch möglich, diesen zu kopieren und die Kopie beglaubigen zu lassen.


    Da hier mehrfach der Begriff "Diözese" benutzt wurde, sei verraten, dass auch ein Priester/Pfarrer in seiner Pfarrer ein "Dienstsiegel" hat, mit dem er solche Kopien beglaubigen darf.


    Damit erspart "man" sich die Kosten bzw. die Warterei auf der Gemeindeverwaltung und zeigt damit auch (wieder) dass man ja fest auf dem Fundament einer christlichen Kirche steht, die i.d.R. auf dem Boden der AVR ihre tarifrechtlichen Dinge regelt.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • [mod/]
    Ich möchte anraten, davon Abstand zu nehmen, Details eines Dienstvertrages hier offen darzulegen.


    Zum Einen könnte das von Seiten des Dienstgebers kritisch gesehen werden und ggf. zu Konsequenzen führen.


    Andererseits führt das möglicherweise dazu, dass hier eine konkrete Rechtsberatung durchgeführt wird, die nicht statthaft ist. [/mod]


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von raphael-wiesbaden
    Warum sollte der Vertrag nicht im Original zurückgesandt werden ?


    Weil es dafür keinen Anlass gibt?