Luxemburg: was passieren kann, wenn der RTW "von zu Hause aus" besetzt ist

  • Wobei es da eigentlich keinen Strafzettel geben dürfte, zumindest nicht wegen Übertretung der Geschwindigkeit. Weil die ist ja nach der StVO im Einsatzfall erlaubt. Anders sieht das natürlich mit einem evtl. "Gefaährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aus...


    Wobei hier eine Unterscheidung immer auch Auffassungssache ist.

  • Also ich fahre da, wo es die Straßenverhältnisse und die Situation zulassen auch mit nem Einsatz-PKW / NEF 100km/h und das auch in der Stadt...
    Aber es kommt natürlich auch auf Wetter an, wieviel grade auf der Straße los ist und natürlich auch auf die Einsatzmeldung...
    Aber ich fahre immer nur so, dass ich mich sicher fühle und eben nach meiner Überzeugung niemand anderen mehr als Notwendig gefährde...
    Und wenns halt nicht geht, weil es glatt ist, dann gehts halt auch mit Blaulicht nur mit 30 zum Einsatzort... das ist dann eben so...
    Ich finde es nicht richtig, dem Kollegen zu unterstellen, dass es die engste Gasse war, wo er mit über 100 durchgefahren ist...

  • Innerorts ?
    Das kann von der Spielstraße über die 4 spurige Hauptverkehrsstraße alles sein.
    Sich an den 100km/h innerorts zu stören halte ich für unseriös.
    Wir kennen die Straße nicht, wir kennen die Situation nicht, usw..
    -->
    sinnlose Spekulationen aus der Ferne.


    Darüberhinaus bin ich, glaube ich, auch schon einmal innerorts 100 gefahren...

  • Die meisten meiner Alarmfahrten haben keine Eile.


    Das kenne ich... Aber manchmal kann man sich von den Einflüssen der Einsatzmeldung nicht so ganz frei machen...
    Aber wenn das allen Anderen gelingt, dann bin ich halt eben unprofessionell...

  • Was ist denn eine notwendige Gefährdung?


    Damit meine ich die Gefährdung die von der allgemeinen Teilnahme am Straßenverkehr ausgeht...

  • Dann bin ich wohl unprofessionell. Die meisten meiner Alarmfahrten haben keine Eile.

    Ich glaube, das hast Du absichtlich falsch verstanden. Das ist der nicht ganz zulässige Umkehrschluss der Aussage.


    Aber mal im Ernst: Jeder von uns ist äußeren Einflüssen ausgesetzt, hier denken wohl viele an die vielzitierten Kindernotfälle. Aber gerade das unterscheidet doch den Profi vom Amateur, dass man zumindest versucht, sich professionell zu verhalten und auch dann nicht kopflos mit dem RTW sich und andere über das sontige Mass in Gefahr zu bringen.
    Zumal, wie Nils richtig schreibt, ein Großteil der Notfälle gar nicht so dringend ist.


    Ich bekomme immer Ausschlag, wenn sich Kollegen damit brüsten, dass Sie es unter 15 Minuten bis xy-Stadt geschafft hätten. Nochmals die Frage: Warum sollte ich durch Raserei kompensieren, wenn es Fehler im System gibt (zu wenige RTWs, falsche Disposition, etc.)?

  • Ich bin kein Anarchist, wenn ich sage das jeder selber entscheiden muss wie er fährt. Ich bin eher ein realist, weil ich weiß, dass jeder sich seine eigenen Gedanken darüber macht ob und wie er am Einsatzort ankommen will.


    Man kann und darf nicht immer alles mit Regeln festhalten. Da gibt es weitaus wichtigere Dinge als sich darüber zu zanken ob man nun innerorts über 100km/h fahren darf oder nicht bei Notfalleinsätzen.


    Gruß Punki


    PS: In meinem RD Bereich fahre ich regelmässig mal mit über 100km/h durch die Stadt. Da ist es auch oft möglich.

  • Natürlich ist eine Diskussion über Sondersignalfahrten bzw. die erlaubte oder zumutbare Höchstgeschwindigkeit dabei wichtig.
    Sie wied hier in diesem Foum auch nicht zum ersten Mal geführt.


    Aber letztendlich ging es doch darum, dass hier mit einem privaten Fahrzeug eines privaten Helfers auf dem Weg zum Einsatzfahrzeug die Geschwindigkeit überschritten wurde.
    Daher wäre es m.E. sinnvoller, einmal zu beschreiben, wie unsere ehrenamtlichen HelferInnen mit ihren privaten Fahrzeugen zur Dienststelle kommen, wenn z.B. der SEG-Melder aufgeht.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich halte es für grob fahrlässig mit einem privat Wagen so zu fahren. Es gibt keine Kennzeichnung, kein Horn kein gar nichts. Alleine die Gefahr übersehen zuwerden ist wesentlich höher als mit unseren blinkenden, lärmenden Fahrzeugen.

  • Wenn mein SEG Melder hochgeht, fahre ich relativ zügig auf die Autobahn und fahre in der Regel 20 km/h mehr als erlaubt.
    Wenn ich von der Autobahn runter bin halte ich an roten Ampeln, fahre dann aber im zügigen, knackigen Stil zur Unterkunft.


    Gruß Punki

  • @ QRS,


    Zitat

    Alleine die Gefahr übersehen zuwerden ist wesentlich höher als mit unseren blinkenden, lärmenden Fahrzeugen.


    Muss ich Dir auch hier widersprechen, sonst gäbe es ja diesen Thread hier nicht :kaffee:


    greetz


    Medic 2 :rtw:

  • Ich schliesse mich Jörg an... Das widerspricht sich nicht... Schon mit buntem, mehr oder weniger auffälligem und blinkendem/lärmendem Einsatzfahrzeug geschehen Unfälle... Die gleiche Situation mit einem unauffälligen Privatwagen würde prognostisch wohl kaum besser ausgehen...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Seht ihr es nicht auch so, dass sich jetzt vielleicht dort was tun könnte in Luxemburg? Ich meine in dem kleinen Land, macht dies unter den Helfern bestimmt rasend schnell die runde und wird heiß diskutiert. Jetzt könnte es doch dort zu Veränderungen kommen, da darüber intensiv geredet wird und vielleicht sogar Forderungen nach Richtlinien oder Regelungen laut werden.


    Gruß Punki