Wobei es da eigentlich keinen Strafzettel geben dürfte, zumindest nicht wegen Übertretung der Geschwindigkeit. Weil die ist ja nach der StVO im Einsatzfall erlaubt. Anders sieht das natürlich mit einem evtl. "Gefaährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aus...
Wobei hier eine Unterscheidung immer auch Auffassungssache ist.