Kasse stellt Privatrechnung - Eltern verärgert über teure Kirmesfahrt

  • Ein Kollege erhielt mal auf die Frage, warum man für einen verstauchten Daumen auf dem Sportplatz den Rettungsdienst alarmiert und nicht einfach die Eltern angerufen hätte, die Antwort, dass das Wählen der Notrufnummer vom Handy aus kostenlos wäre.

    Whow, irgendwie kommt mir das bekannt vor. Scheint ja doch in ganz Deutschland verbreitet zu sein, nicht nur in den westlichen Ballungsgebieten. Das schlimme ist, dass man so einen Transport leider nicht so einfach verweigern kann.

  • Whow, irgendwie kommt mir das bekannt vor. Scheint ja doch in ganz Deutschland verbreitet zu sein, nicht nur in den westlichen Ballungsgebieten. Das schlimme ist, dass man so einen Transport leider nicht so einfach verweigern kann.


    Nee, auch in südlichen Ballungsgebieten :-D
    Verweigern, wozu ? Wer zahlt hat Recht.

  • Verweigern, wozu ? Wer zahlt hat Recht.

    Stimmt. Und ich anschließend mindestens eine halbe Stunde Ruhe, weil kein anderer Einsatz kommt. Ich glaube mittlerweile muss man es einfach so sehen. ;-)

  • Schön das ihr bei euch selbst entscheidet wann ihr was abrechnet, dies ist bei uns nicht möglich da hier immer die Disposition der Leitstelle entscheidend ist. (Bis auf einige Ausnahmen, die mit solchen Fällen aber auch überhaupt nichts zu tun haben.)

    Das berühmte Nord-Süd-Gefälle....


    Ein Beispiel: Einsatz in der Grundschule, Schnitt im Finger, Transport ins KH. Die GUV zahlt keinen Notfalleinsatz, selbst wenn ich es angeben würde. Ergo muss ich ihn als KT abrechnen.
    Gäbs noch einige Beispiele mehr.

  • Das ist der bayerische Fall. Andere Länder andere Sitten. Es gibt Gegenden, da kann man auch eine Versorgung usw. abrechnen.


    Ist mir nicht bekannt, ich kann nur Notarztversorgungen oder als einzige Möglichkeit einer RTW-Versorgung,eine Zusammenarbeit mit dem Hubschrauber abrechnen.
    Weiter muss der Transport von einem Arzt angewiesen sein, dass heißt im Falle eines Notfalleinsatzes wird der Transport im nachhinein angeordnet, was in dem geschilderten Fall schwierig sein wird.


    Ich wäre nie auf die Idee gekommen, das Mädel "offiziell" nach Hause zu fahren. Entweder Transport in Krankenhaus oder Abholung durch die Erziehungsberechtigten.


  • Ein Beispiel: Einsatz in der Grundschule, Schnitt im Finger, Transport ins KH. Die GUV zahlt keinen Notfalleinsatz, selbst wenn ich es angeben würde. Ergo muss ich ihn als KT abrechnen.


    Wenn das bei euch so ist, dann könnt ihr das wohl tatsächlich selbst entscheiden. Bei uns würde dieser Einsatz als NF abgerechnet werden.
    Anders sieht es bei uns mit Verlegungen aus, die werden immer als KT abgerechnet.

  • Ein Beispiel: Einsatz in der Grundschule, Schnitt im Finger, Transport ins KH. Die GUV zahlt keinen Notfalleinsatz, selbst wenn ich es angeben würde. Ergo muss ich ihn als KT abrechnen.
    Gäbs noch einige Beispiele mehr.


    Das versteh ich nicht. Wenn der Trapo von einem Arzt unterschrieben worden ist und das Häckchen bei RTW ist, dann kann die GUV da nicht einfach nicht zahlen. Wie ist denn dafür die Begründung? KAnnst du das mal etwas erläutern?

  • Das versteh ich nicht. Wenn der Trapo von einem Arzt unterschrieben worden ist und das Häckchen bei RTW ist, dann kann die GUV da nicht einfach nicht zahlen. Wie ist denn dafür die Begründung? KAnnst du das mal etwas erläutern?

    Das frage ich mich gerade auch.

  • Was sie können oder nicht können...
    Ich sage mal, was sie machen:


    Schüler schneidet sich im Werkunterricht in den Finger.
    Man rechnet den Schnitt in den Finger als Notfalleinsatz ab.
    --> Nach einiger Zeit kommt von der GUV die Aufforderung zu einer schriftlichen Stellungnahme durch die RTW Besatzung.
    Fragestellung: War es wirklich ein Notfalleinsatz ?
    Folge:
    Keiner hat Bock Stellungnahmen zu schreiben und sich gegenüber der GUV zu rechtfertigen.
    --> Solche Einsätze werden nur noch als Krankentransporte erfasst.


  • Mal ganz ehrlich: Das IST ja auch nur ein Krankentransport.


    J.

  • Liebe Leute, in welchem Schlaraffenland lebt ihr? Sagt es mir, denn da möchte ich auch hin!
    Es ist leider in der realen Welt[TM] absolut üblich, dass die Kostenträger die Übernahme der Kosten kathegorisch ablehnen, sobald sie einen (vermeintlichen) Grund dazu finden - wie sie z.B. die Indikation für den Transport oder das Transportmittel in Frage stellen.
    Ob oder welcher Arzt da welchen Zettel und welche Kreuzchen auch immer unterschrieben hat, spielt da oft nur eine zweitrangige Rolle.

  • Ob dies jetzt ein Transport für den RTW oder den KTW oder für sonstwen ist sei mal dahingestellt.


    Also geschieht es aus Druck seitens der Kassen und aus der Haltung heraus, dass es Stress für euch bedeutet, richtig verstanden? Grundsätzlich ist dies eine med. Einweisung und die hat ein Arzt angeordnet. Hier kann eine Kasse nicht einfach sagen, wir zahlen nicht, weil das war bestimmt nichts für den RTW. Diese Begründung zieht nicht. Zudem finde ich es ein wenig verwunderlich, dass Ihr Patientendaten an die KK übermittelt. Wenn ich das richtig verstanden hab sogar das DIVI in Kopie. Wenn so eine Anfrage an uns kommt kann die KK mir ein Papier vorlegen, dass der Pat. das erlaubt hat. Nicht umsonst ist es nicht zulässig auf den Trapo zu schreiben was genau der Pat. hat, sondern hier nur "NOTFALL" hinzuschreiben.


    Und zu der Traumwelt in der ich lebe. Si eheißt NRW hier ist es sogar von der GUV ausdrücklich gefordert entweder die Eltern oder den RTW und zwar nur den RTW (ggf. mit NA) zu schicken. Einen KTW wollen die gar nicht. Warum weiß ich nicht, aber es ist so.

  • SeLa: Sag' ich doch, da will ich hin! Mach mal bitte eben zwei Stellen klar, danke. :D
    Allerdings habe ich die starke Befürchtung, dass das Schlaraffenland bei euch bis dahin auch Geschichte sein wird...


    Monschi: Die BG'en und der GUV sind in NRW tatsächlich eine Ausnahme. Die GKV'en machen dir hier aber hübsch regelmäßig das Leben schwer. Und einklich müsstest du das wissen, denn wie ich der Karte entnehme, sind wir nicht sooo weit weg voneinander. Ich habe bereits mit Vertretern der GKV'en am Verhandlungstisch gesessen und ich kann dir sagen, das sind Haie!
    Was die Übermittlung von Daten an die GKV angeht - sie bekommen die Informationen über die transportbegründenden Diagnosen sowieso letztlich über die Liqudation aus den Krankenhäusern oder Praxen.
    Z.B. in einer nicht kleinen Stadt im östlichen Ruhrgebiet sind die Notarztprotokolle abrechnungsbegründende Unterlage für das NEF. Da wirst du mit "Notfall" auf dem Muster 4 nicht weit kommen...
    Und woher nimmst du die Weisheit, dass es unzulässig sei, die Transportbegründung auf dem Muster 4 zu vermerken?

  • Zitat

    Zudem finde ich es ein wenig verwunderlich, dass Ihr Patientendaten an
    die KK übermittelt. Wenn ich das richtig verstanden hab sogar das
    DIVI in Kopie.

    Also Patientendaten übermitteln wir auch an die KK - in Form einer Rechnung und des T-Scheins.
    Einsatzprotokolle bekommen die KK von uns mit Sicherheit nicht. Das dies in anderen Bundesländern allerdings schon vorkommt kann ich bestätigen, bei Rückläufern lagen hin und wieder DIVI Protokolle aus Bayern in unseren Unterlagen.

  • Zitat

    Allerdings habe ich die starke Befürchtung, dass das Schlaraffenland bei euch bis dahin auch Geschichte sein wird...

    Das wurde uns schon vor Jahren vorhergesagt und bis jetzt läufts ganz gut. - Gehe ich jetzt aber mal nicht näher drauf ein.

  • Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Mach mal zwei Stellen klar... ^^