Notruf ohne SIM Karte bald nicht mehr möglich

  • Notrufverbindungen: Bundesrat will Übergangsfrist für VoIP
    Der Bundesrat hat eine Verordnung über Notrufverbindungen verabschiedet. Notrufe von einem Handy ohne aktive SIM-Karte werden künftig nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus regelt die Verordnung Notrufe über VoIP.
    Die am Freitag im Bundesrat verabschiedete Verordnung setzt die sogenannte Universaldienstrichtlinie der EU sowie die Empfehlung der EU-Kommission um. Danach haben die EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die Netzbetreiber den Notrufabfragestellen auch die Informationen zum Anruferstandort übermitteln, soweit das technisch möglich ist. Mit Inkrafttreten der Verordnung entfällt die bisherige Möglichkeit, Notrufe ohne SIM-Karte abzusetzen. Notrufverbindungen von Mobiltelefonen werden dann nur mit betriebsbereiter Mobilfunkkarte zulässig sein.


    Darüber hinaus entschied der Bundesrat auf Empfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses, die Bundesregierung darum zu bitten, die Notrufverpflichtung bei IP-Sprachtelefonie (VoIP) erst nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten einzuführen. Da VoIP standortunabhängig, also nomadisch genutzt werden kann, stellt die geforderte Bestimmung des Endgerätestandortes ein bislang technisch noch nicht zufriedenstellend gelöstes Problem dar, heißt es zur Begründung.


    Quelle:


    http://www.golem.de/0902/65264.html

  • Die Frage für mich ist, funktioniert es mit dem Handy immer noch ohne die eine PIN-Eingabe? Sollte diese nicht der Fall sein finde ich es doch sehr fragwürdig.

  • Hm, darauf warten ich und viele meiner Kollegen schon lange. Warten wir mal ab wie lange es noch dauern soll. Notrufe ohne Eingabe der PIN sollten dann immer noch funktionieren. So wie es heute der Fall ist. Die Rufnummer wird dann trotzdem übermittelt.

  • Unter dem Phänomen von "Spassanrufen" leiden wohl alle Anbieter von 0800-Nummern - egal, ob es sich um die Bestellannahme eines Versandhandels oder die Telefonseelsorge handelt.


    Schon vor der flächendeckenden Ausstattung mit Funktelefonen galt bereits der Grundsatz, dass alle Besitzer eines wie-auch-immer-gearteten-techn.-Gerätes dieses auch einmal benutzen möchten.


    Aus diesem Grund besitze ich keine Schusswaffe :-D

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Es ist soweit...


    Die Notrufverordnung für das absetzen ohne Betriebsbereite SIM Karte ist raus. Das steht im $ 4 Abs. 7 Ziff. 1.


    Es soll ab dem 1.Juli 2009 inkraft treten. Siehe § 7 Absatz 7.


    Im Anhang könnt ihr euch das Gesetzesblatt durchlesen.


    Welch freude wenn es wirklich soweit ist...

  • Verständlich für einen von nervigen Kindern und sonstigen Id**ten geplagten Disponenten - prinzipiell traurig für den Rest der Bevölkerung, dass es erst soweit kommen musste...


    BTW: Nicht nur kostenlose Notrufnummern werden von oben genannten Blitzbirnen bespaßt. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass z.b. auch kostenpflichtige Servicenummern, wie die des ÄBD entsprechend "genutzt" werden.

  • Müssten dann eigentlich endlich auch die unsäglichen 19222 Nummern verschwinden, oder müssen sie das nicht, weil diese nur zusätzlich zur 112 im Umlauf ist?

  • Müssten dann eigentlich endlich auch die unsäglichen 19222 Nummern verschwinden, oder müssen sie das nicht, weil diese nur zusätzlich zur 112 im Umlauf ist?


    Das wäre zwar schön und begrüssenswert, aber ich vermute, dass hierfür grundsätzlich verantwortliche Personen auch des festen Glaubens sind, dass die Erde eine Scheibe ist.


    Weil wir ein neues Mitglied aus Südtirol bei uns haben: auch in Italien gibt es z.B. die Notrufnummer 112. Diese läuft dort allerdings bei den Carabinieri auf, also der Polizei, die unter der Führung des Verteidigungsministeriums steht.


    Weil die unbedingt erforderliche Zweisprachigkeit in Südtirol (deutsch + italienisch) bei "112" wohl nicht befriedigend umzusetzen war, wurde dort schon vor vielen-vielen Jahren die landesweite Notrufnummer "118" eingeführt". Akzeptanz und Verständnis hierfür haben viele Jahre gedauert - dann endlich konnten die Schilder mit den jeweils örtlichen Rufnummern abmontiert werden, die an jedem Ortseingang zu finden waren. Diese so genannten "Notrufnummern" waren teilweise sechsstellig, nicht einfach zu merken und liefen i.d.R. nicht in einer fachkompetent besetzten Leitstelle auf - sondern in einer 24-Std-Tankstelle, einer Hotelrezeption, beim Bürgermeister oder der Rettungswache (wenn es sehr modern war, dann gab es sogar eine Anrufweiterschaltung auf die Nachbarsektion, wenn der eigene KTW unterwegs war).


    Für hiesige Verhältnisse denke ich, dass wir am Tag des Staatsbegräbnisses für die hochbetagt verstorbene Alt-Bundeskanzlerin davon reden können, dass wir tatsächlich von Sylt bis Garmisch nur eine NOTRUFNUMMER haben, die auf einem Rettungsfahrzeug zu finden ist.

    raphael-wiesbaden


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  • Also ich lese diese neue Notrufverordnung auch so, dass die 19222 ihren Status als Notrufnummer verliert - und damit auch in der Bedeutungslosigkeit verschwinden dürfte...

  • Meines Wissens nach war die 19222 auch eigentlich nie als Notrufnummer gedacht, sondern als Telefonnummer für die Leitstellen. Damit sollte sichergestellt sein oder werden, dass ich, mit der entsprechenden Vorwahl, immer an der dort tätigen Leitstelle ankomme. Wer also die 089/19222 wählt sollte auch in Norderney die Leitstelle in München erreichen. In Kreisen wird es da schon schwerer. Wer kennt die Kreisstadt schon aus dem Kopf und wie ist deren Vorwahl. Ich selbst hab dies auch schon ein paar mal gemacht (Köln, Leverkusen, Leipzig,...) und hatte immer Erfolg.
    Als Notrufnummer wurde es wohl erst etabliert als bspw. in Rheinland-Pfalz die dritte Leitstelle neben FW und Pol. geschaffen wurde und man somit auch eine eigene Nummer brauchte. Da hat man dann diese Nummer gewählt. Soweit mein Kenntnisstand.
    Das die 19222 jetzt also abgeschafft werden soll kann ich mir wenig vorstellen. Vielleicht verliert sie ihren Status als Notrufnummer (und das wie ich finde zurecht) aber es wird wohl doch die LEitstellennummer bleiben.

  • Hallo Vossi, Monschi und Markus!


    zu Vossi:


    die Botschaft hör ich wohl - allein, mir fehlt der Glaube


    zu Monschi:


    RLP (Mainz) ist von meiner Wohnung aus 15km nah. Und tgl. fahren da (auch neue) RTW aus allen möglichen RLP-Landkreisen herum (alle auf dem Weg zur und von der Unität) - an deren Seiten deutlich die 19222 als Notrufnummer prangt.


    Dies Telefonnummer als NOTRUFNUMMER aufzugeben, hiesse ja für den dortigen RD-Monopolisten, wirklich integrierte Leitstellen zu wollen und diese fachlich-personell mit den Feuerwehren zu teilen.


    Und eher wird der Papst Kondome erlauben, als dort Hiorg-Fürsten Veränderungen zulassen, weil "das war doch schon immer so..." (wie bei Helmut Kohl: Probleme aussitzen und das war's dann)


    Ergänzung: ein orientierender Blick auf: www.bos-fahrzeuge.info lässt einen da verzweifeln


    zu Markus:


    eine historisch gewachsene Struktur. Als der Notarztdienst aufkam, wollte ihn das BRK nicht haben (zu teuer, zu neumodisch), also hat sich die BF erbarmt - und enormen Profit (im Sinne von Ansehen) daraus gezogen.


    Edit: Ergänzung

    raphael-wiesbaden


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  • Also ich lese diese neue Notrufverordnung auch so, dass die 19222 ihren Status als Notrufnummer verliert - und damit auch in der Bedeutungslosigkeit verschwinden dürfte...


    Ich nicht. Von einer Ausschließlichkeit der 112 ist nicht die Rede.

  • @rw:


    Aber das widerspricht mir doch gar nicht. Ich sehe es ja auch so, dass sie die 19222 eben NICHT abschaffen werden. Allenfalls ihren Status als Notrufnummer könnte umgemünzt werden. Eine Leitstellennummer wird es wohl bleiben. Abgesehen davon ist und bleibt es einfach mächtig peinlich, dass es mittlerweile europaweit die 112 gibt, aber in D meint man immer noch keine einheitliche Nummer haben zu müssen...