Kanada: Paramedics müssen sich wegen Versorgung eines Hundes verantworten

  • Weil sie einem schwer verletzten Hund ein Schmerzmedikament verabreicht haben, müssen sich zwei Paramedics im kanadischen Calgary verantworten.
    Der neun Jahre alte Schäferhund war von einem Lastwagen angefahren und schwer verletzt worden. Mit offenen Brüchen saß das Tier auf der Straße, unfähig, sich wegzubewegen. Sein Besitzer, Keith Blake, wich dem Tier nicht von der Seite, benötigte allerdings selbst medizinische Hilfe, nachdem der Hund aufgrund seiner starken Schmerzen nach ihm gebissen und ihn ebenfalls verletzt hatte.


    Als die Paramedics am Einsatzort eintrafen war es ihnen jedoch nicht möglich, Blake zu versorgen. Der schwer verletzter Hund versuchte seinem Herrchen zu folgen, sobald dieser sich von ihm entfernte, weshalb der durch die Bisse selbst verletzte Blake bei seinem Hund blieb. Aus Sorge, das Tier könnte weitere Personen beissen und um seinen Besitzer medizinisch versorgen zu können entschieden die Paramedics, dem Tier ein Schmerzmedikament zu verabreichen. Ein telefonisch verbundener Tierarzt gab Anweisungen zur korrekten Dosierung.
    Nachdem der schwer verletzte Hund sediert war, konnte ein städtischer Mitarbeiter das Tier zu einem Veterinär bringen, der der Schäferhund einschläferte.


    Obwohl alle Beteiligten sowie Vorgesetzte den Paramedics keinen Vorwurf machen und sie für ihre Handlung sogar loben, müssen sie sich wegen der Behandlung eines Tieres verantworten. Auch der städtische Mitarbeiter, ein ehemaliger britischer Polizist und Hundeführer, der das verletzte Tier mit eingeschalteten Sondersignalen zu einem Veterinär transportierte, muss sich wegen Verletzung von Vorschriften verantworten. Allerdings wird auch sein Verhalten angesichts der Umstände nicht verurteilt.


    Quelle: http://www.metronews.ca/toront…ing-dying-dog-painkillers

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Muß ich DAS denn verstehen?? Ein großes Lob an die Paramedics für die Courage und den Mumm, in Absprache und Befürwortung aller Betroffenen,einen schwer verletzten Hund zu versorgen.
    Ebene jener Fall erinnert mich an meine "Hundeversorgung" nach einem Hausbrand,wo ich einen Hund intubierte und mit Medis versorgte.Auch dieser Hund wurde dann von der BFW zu einem Veterinär gefahren...mit Sondersignal!!!
    In Deutschland kriegste nen Orden am Bande wenn du ein Museum eröffnest...andere werden Bestraft,Ermahnt und Getadelt wenn sie ihr Fachwissen und Können einem lebendigen Wesen zukommen lassen. Muß ich DAS verstehen??
    Hans

  • Die emotionale Reaktion ist zu verstehen, aber es gibt halt Vorschriften und Gesetze. Wenn man sich über diese hinweg setzt, muß man nun mal mit Konsequenzen rechnen. Man stelle sich nur mal vor, die gäbe es in diesem Fall nicht. Dann würden RTW möglicherweise regelmäßig mit Sonderrechten Wellensittiche zum Tierarzt fahren. Die Vorgehensweise und die Intention zu helfen wird unter Umständen zu einer milderen Strafe führen. Damit ist beiden Seiten Genüge getan.

  • ...
    Auch dieser Hund wurde dann von der BFW zu einem Veterinär gefahren...mit Sondersignal!!!
    ...


    Ach, wie ich solche Heldengeschichten liebe! Ok, dann lasst uns einmal einen Fall konstruieren:
    Das Fahrzeug, dass den verletzten Hund mit Sondersignal transportiert, verursacht einen Unfall, bei dem ein Mensch stirbt oder verletzt wird.
    Was dann? Wahrscheinlich steht der Fahrer dann ganz alleine da, darf sich vor Gericht verantworten, verliert seinen Job und lebt von nun an damit, einen Menschen getötet bzw. geschädigt zu haben.


    Hier im Forum werden doch sehr gerne Gesetze und Vorschriften zitiert, warum also nicht auch in diesem Fall?
    Die Paragraphen bezüglich der Benutzung von Blaulicht und Einsatzhorn sind uns doch allen bekannt, also fragen wir uns: War der Einsatz des Sondersignals in dem von Hans geschilderten Fall rechtens?


  • Die Paragraphen bezüglich der Benutzung von Blaulicht und Einsatzhorn sind uns doch allen bekannt, also fragen wir uns: War der Einsatz des Sondersignals in dem von Hans geschilderten Fall rechtens?


    Ja.

    Zitat

    § 35 Sonderrechte
    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.


    Anders als beim RD sind die Feuerwehren relativ frei in der Indikationsstellung. Es gibt m.W. bei einigen Berufsfeuerwehren auch Tierrettungsfahrzeuge.



    Edit: wundert mich aber, dass du dich da jetzt drüber aufregst. Die Stories sind doch uralt:
    Tierischer Fallbericht
    ähnliche Geschichten: Rettungssanitäter reanimieren Hund und Kurioser Notfall!

  • @ Nils:
    Ich reg mich doch gar nicht auf.


    Allerdings frage ich mich nun, ob die den Hund transportierende BF eine hoheitliche Aufgabe erfüllt hat. Ich hab mal schnell in den Unterlagen meines letzten Laufbahnlehrgangs nachgeschlagen (ok, Stand Januar 2000, aber an der Definition sollte sich nichts geändert haben), um zu schauen, was hoheitliche Aufgaben eigentlich sind:
    "Hoheitliche Aufgaben sind alle Aufgaben, deren Erfüllung dem Staat kraft öffentlichen Rechts obliegen."
    Die Begriffe "Öffentliches Recht" und "Hoheitsakt" habe ich gegoogelt.


    Von daher finde ich, dass die Nutzung des Sondersignals selbst bei relativ freier Indikationsstellung nicht rechtens war.

  • Ich muß Philipp Recht geben. Sonst ist dem Rettungsfachpersonal Gesetze und Vorschriften heiliger als der Gral.

  • Auch wenn engagierte Tierschützer und Tierbesitzer aufschreien mögen (ich bin selbst Tierhalter): soweit mir erinnerlich sind (waren) Tiere "Sachen" und sind aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte in der Empfindungsskala der Menschen zwischenzeitlich höherwertiger angesiedelt (gilt i.d.R. nur für Haustiere...)


    Bei einem landwirtschaftlich genutzten Tier ist der "Wert" präzise zu beziffern. Das gleiche gilt für Haustiere bestimmter Rassen, die oft einen hohen Zuchtwert haben - egal ob Zwergkaninchen oder Rennpferd. Die "Rettung" derartiger Tiere ist damit für mich eine klassische Aufgabe der Feuerwehren.


    Neben den objektiven Gründen für den Einsatz von "Blaulichtdiensten" für (Haus-)Tiere gibt es aber auch subjektive Gründe:


    Bei einem Parkspaziergang vor einigen Jahren wurden meine Frau und ich von drei Kindern angesprochen und gefragt, ob wir ein Handy hätten. Auf unsere Bejahung baten uns die Kinder, die FW über 112 anzurufen, weil es einer Ente schlechtgehen würde. Die Kinder führten uns zu einem am Boden liegenden Erpel, der keine Fluchtbewegungen machte. Das Tier sah "komisch" aus, wirkte erschöpft und war vielleicht schon moribund. Während meiner Inspektion kamen die drei Kinder mit Gras angelaufen und bauten so etwas wie ein Nest um das Tier herum. Das jüngste Kind sagte unaufgefordert: "Ich hab in der Schule gelernt, daß man die 112 anrufen soll, wenn es jemand schlecht geht. Rufen Sie jetzt bitte an?"


    Ich kam der Bitte nach und rief unsere BF über die normale Amtsleitung an und schilderte die Lage. Die erste Reaktion des Disponenten war mehr als verhalten. Auf meinen Hinweis, daß die Kinder in der Schule den Notruf 112 gelernt hätten, wandelte sich das Stimmungsbild und mir wurde das Kleinalarmfahrzeug der BF angekündigt. Ob es die Ente letztendlich überlebt hat, ist mir nicht bekannt. Pädagogisch gesehen war es ein Erfolg! Die Kinder haben erfahren, daß in der Schule gelerntes tatsächlich funktioniert und die Feuerwehr tatsächlich komt, wenn man sie ruft und auch fremde Erwachsene auf Bitten von Kindern reagieren.


    Ohne auf die Situation in Kanada eingehen zu wollen (denn wir haben genug Tiere bei uns): der RD ist eine Aufgabe für Menschen. Der RD kommt des öfteren in Situationen, bei denen auch Tiere anwesend sind, wenn Menschen versorgt werden. Der RD kann in Situationen kommen, bei der eine notfallmedizinische Intervention auch bei einem Tier notwendig ist. Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, daß das Leben und die Gesundheit eines Menschen höherwertiger ist! Doch bei freien Ressourcen sollte der RD als Bestandteil unserer Wertegesellschaft sich nicht der primären Versorgung von (Haus-) Tieren verschließen.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Jetzt mal abgesehen von der Nutzung der Sonderrechte: Warum müssen sich die beiden Paramedics verantworten? Ich kenne die Gesetze in Kanada nicht, aber sollte dort nicht ein Fall vorgesehen sein, dass ihr Handeln unter den gegebenen Unmständen straffrei bleibt? Schließlich konnten sie dem verletzten Mann nur helfen, indem sie den Hund "ausschalteten". Die Maßnahmen, die sie ergriffen, erscheinen, zumindest der Pressemeldung nach, als angemessen und unter Anleitung des Veterinärs auch als korrekt ausgeführt.

  • ach wie schön, das ich damals alles richtig gemacht habe und ich keine hundeklage am hals habe :)


    sogar hundefreund snoopdog hat mich gelobt ^^

  • Obwohl alle Beteiligten sowie Vorgesetzte den Paramedics keinen Vorwurf machen und sie für ihre Handlung sogar loben, müssen sie sich wegen der Behandlung eines Tieres verantworten. Auch der städtische Mitarbeiter, ein ehemaliger britischer Polizist und Hundeführer, der das verletzte Tier mit eingeschalteten Sondersignalen zu einem Veterinär transportierte, muss sich wegen Verletzung von Vorschriften verantworten. Allerdings wird auch sein Verhalten angesichts der Umstände nicht verurteilt.

    So liebe Mituser, wo bitte steht denn, dass die Paramedics bestraft werden? Und wo steht, dass die Paramedics den Hund mit Sondersignalen transportiert haben?


    Die Einsatzkräfte müssen sich den geltenden Regeln fügen und wahrscheinliche eine Stellungnahme schreiben. Der Dienstherr (im ugs. auch Chef genannt) wird dann entscheiden was seine Männer nun an Buße tun müssen (wenn überhaupt).


    Ihr regt euch grad mal wieder umsonst auf.


    Gruß Punki

  • ach wie schön, das ich damals alles richtig gemacht habe und ich keine hundeklage am hals habe :)


    sogar hundefreund snoopdog hat mich gelobt ^^


    Habe es eben Snoopy erzählt und er stiftet Dir dafür einen seiner Hundekuchen.
    Spass beiseite, ich fand die Aktion richtig toll!

  • Aus Sorge, das Tier könnte weitere Personen beissen und um seinen Besitzer medizinisch versorgen zu können entschieden die Paramedics, dem Tier ein Schmerzmedikament zu verabreichen. Ein telefonisch verbundener Tierarzt gab Anweisungen zur korrekten Dosierung.
    Nachdem der schwer verletzte Hund sediert war, konnte ein städtischer Mitarbeiter das Tier zu einem Veterinär bringen, der der Schäferhund einschläferte.


    So regeln das Stadtmenschen...
    Auf dem Land :
    in entsprechend hoher Dosierung: Etomidat, Lysthenon und ein Analgetikum...
    Falls ein Jäger in der Nähe ist, gibt es da auch noch eine andere Möglichkeit (Stichwort Wildunfall)...


    P.S:
    Ich arbeite an meinem Ruf als Tierfreund. :hallo:

  • Dann kuck mal hier: http://www.freerepublic.com/focus/f-chat/2227404/posts :golly:


    Die kommen bei diesem Thema wirklich auf ganz andere Problematiken...


    Man sollte nicht für möglich halten, was für dämliche Aussagen dort teilweise getroffen werden...

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Gilt das auch für Kanaris mit Vogelgrippe?

    Ein guter Rettungsdienstler weiss natürlich um die Pandemieplanung in seinem RD-Bereich und fordert deshalb nach AAO OLRD, LNA, SEG, Stab HVB etc. an. Bis zum Eintreffen und Betreiben eines ELW 3 ist natürlich bereits das Präp. "Tamiflu" aus dem nächsten Depot mit Blaulichtstaffette der Fraktion Blau-Silber an den Einsatzort gebracht worden (bei einem sehr großen Landkreis empfiehlt sich die Einschaltung der BW, die im Rahmen des SAR-Dienstes auch einen Tornado-Kampfflieger als Zubringerfahrzeug abkommandieren kann :ironie:

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?