Nach dem tödlichen Unfall mit einem Krankentransportwagen des Bayerischen Roten Kreuzes im hessischen Landkreis Fulda werden Vorwürfe laut, nach denen das Fahrzeug des BRK nicht den Anforderungen der EN 1789 entsprochen haben soll und daher hätte den Krankentransport garnicht durchführen dürfen. Die Vorwürfe kommen von einem ehemaligen privaten Krankentransportunternehmer sowie dem Inhaber des privaten Rettungsdienstes O-M-R-S, Klaus Spörl.
Die Staatsanwaltschaft Fulda hat inzwischen ein Gutachten zur Feststellung der Unfallursache in Auftrag gegeben. Es wird damit gerechnet, dass darin auch über die Zulässigkeit des Transports eine Aussage getroffen wird.
O-M-R-S-Chef Spörl weist darauf hin, dass der BRK-Transporter lediglich eine Zulassung als Mietwagen hatte, wofür laut Personenbeförderungsgesetz allerdings nur Personenkraftwagen, nicht aber Krankenkraftwagen in Frage kommen. Als Pkw wäre aber der Einsatz einer Trageliege nicht zulässig, auch wenn diese vom TÜV genehmigt wurde.
Nach BRK-Aussagen habe man die erforderlichen Genehmigungen sowie eine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, inzwischen möchte sich der BRK-Kreisgeschäftsführer in Bad Neustadt aber nicht mehr zu dieser Angelegenheit äussern. Der BRK-Kreisvorsitzende und Landrat Thomas Habermann spricht von einem "bedauerlichen Vorfall", möchte aber zur Sache selbst nichts sagen. Allerdings habe er sich über den ehemaligen Krankentransportunternehmer informiert und festgestellt, dass dieser bekannt sei "als einer, der immer Kritik am BRK übt".
Quelle: http://www.mainpost.de/lokales…-den-Plan;art1727,5184266