Nach tödlichem Unfall mit BRK-KTW: Konkurrenten erheben Vorwürfe

  • Nach dem tödlichen Unfall mit einem Krankentransportwagen des Bayerischen Roten Kreuzes im hessischen Landkreis Fulda werden Vorwürfe laut, nach denen das Fahrzeug des BRK nicht den Anforderungen der EN 1789 entsprochen haben soll und daher hätte den Krankentransport garnicht durchführen dürfen. Die Vorwürfe kommen von einem ehemaligen privaten Krankentransportunternehmer sowie dem Inhaber des privaten Rettungsdienstes O-M-R-S, Klaus Spörl.


    Die Staatsanwaltschaft Fulda hat inzwischen ein Gutachten zur Feststellung der Unfallursache in Auftrag gegeben. Es wird damit gerechnet, dass darin auch über die Zulässigkeit des Transports eine Aussage getroffen wird.
    O-M-R-S-Chef Spörl weist darauf hin, dass der BRK-Transporter lediglich eine Zulassung als Mietwagen hatte, wofür laut Personenbeförderungsgesetz allerdings nur Personenkraftwagen, nicht aber Krankenkraftwagen in Frage kommen. Als Pkw wäre aber der Einsatz einer Trageliege nicht zulässig, auch wenn diese vom TÜV genehmigt wurde.
    Nach BRK-Aussagen habe man die erforderlichen Genehmigungen sowie eine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, inzwischen möchte sich der BRK-Kreisgeschäftsführer in Bad Neustadt aber nicht mehr zu dieser Angelegenheit äussern. Der BRK-Kreisvorsitzende und Landrat Thomas Habermann spricht von einem "bedauerlichen Vorfall", möchte aber zur Sache selbst nichts sagen. Allerdings habe er sich über den ehemaligen Krankentransportunternehmer informiert und festgestellt, dass dieser bekannt sei "als einer, der immer Kritik am BRK übt".


    Quelle: http://www.mainpost.de/lokales…-den-Plan;art1727,5184266

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hmm.. irgendwie sieht das Bild nicht nach einem KTW aus (wozu dann auch die Zulassung als Mietwagen passt). Und wenn's kein KTW ist muss das Ding doch auch nicht nach DIN EN 1789 ausgestattet und besetzt werden, denn die gilt doch nur für Kranken- und Rettungswagen. Und dass Liegendtransporte außerhalb eines Krankenwagens verboten wären wäre mir neu, bei mir im Kreis gibt's auch so einige Anbieter von diesen Krankenfahrten/betreuten Krankenfahrten/usw..

  • Ich würde mal auf einen nicht qualifizierten KTW tippen..die Dinger fahren zu tausenden durch die Landschaft und die meisten haben eine Trage und einen Tragestuhl meistens dabei.

  • Das Fzg. hat keine Signalanlage, die auch im dem Regel-RD anhängigen KT zur Ausstattung der Fzg. dazugehört... sieht in der Tat aus wie ein Liegetaxi des unqualifizierten KTs

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Dr

    In Bayern fährt der qualifizierte Krankentransport mit dem Bayern-RTW (Ausnahmen stellen die privaten KTWs da).


    Drum gibts ja auch extra den "Bayern-KTW" .... :pfeif:


    Aber, halt, stimmt.....man fährt genügend Krankentransporte mit dem großen BayernRTW.... :-D


    Grüße aus München

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Aus der fehlenden Sondersignalanlage darauf zu schließen, dass es kein "richtiger" KTW war, halte ich von der Ferne für gewagt, besonders weil da ja im Unterton mitklingt, dass das Fzg. dann schlecher ausgebaut ist.



    Eddy

  • Zitat

    ...Bei der Kollision eines ihrer Krankenwagen mit einem Lkw im hessischen Landkreis Fulda war eine 84-jährige Frau ums Leben gekommen. Die Seniorin, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes liegend transportiert werden musste, sollte von Bad Neustadt in ein Altenheim nach Frankfurt gebracht werden. Zwei Mitarbeiter des BRK-Patientenfahrdienstes waren bei dem Unfall schwer verletzt worden. ...

    Klingt für mich nach nem nicht qualifizierten Krankentransport. Somit wäre das Fahrzeug ausreichend. Da wir den Transportschein nicht zu Gesicht bekommen werden müssen wir wohl auf das Gutachten warten.

  • Vielleicht steh ich ja etwas auf dem Schlauch, aber welche Rolle spielt es bitte, ob es sich um ein Krankenwagen oder um ein Liegendtaxi handelt? Allein die Tatsache, dass das Transportziel ein Altenheim war, spricht dafür, dass es sich um eine unqualifizierte Krankenfahrt gehandelt haben kann (nicht muss). Und warum bitte sollten in Nicht-KTWs keine Liegendtransporte zugelassen sein?


    Und gilt die besagte Norm nicht nur für seitdem zugelassene Fahrzeuge?


    Gruß, Christian

  • Bei dem Bild frage ich mich eher, warum das fotografierte Feuerwehrauto im Einsatz und nicht im Museum war. :hmm:

    Weils schade drum währe, ;) des ist noch ein RICHTIGER LKW, für echte Kerle! Nichts für Automatikverwöhntle, Klimaanlagengeschädigte Servoweichlinge!


    Sorry, total OT, aber es musste raus! :pfeif:

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Wieso soll ein Liegendtaxi schlechter ausgebaut sein. Die technischen Komponenten für die dort verbauten Tragetische sind im großen und ganzen die gleichen, wie sie auch in "normalen" Krankenkraftwagen zu finden sind. Darüber hinaus stellt das Vorhandensein einer Signalanlage kein Qualitätsmerkmal dar...

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Mowl


    So ganz stimmt das nicht..der qualifizierte KT in Frankfurt/Main fährt auch ohne Sigalanlagen. Aber ich denke wirklich, das es kein qualifizierter KT war.

    Im Ernst?! Kenne ich so überhaupt nicht. Ist jetzt nicht so, dass bei uns die KTWs ständig alarmmäßig durch die Stadt flitzen würden, absolut nicht. Aber mit SoSi-Anlage ausgestattet sind die doch alle, falls mal wirklich alles ausgeflogen sein sollte, im KatS-Fall, bei Verschlechterung des Patientenzustandes in KH-Nähe etc.
    Bei uns lässt sich also der Unterschied KTW - "Liegendtaxi" ganz einfach daran festmachen.
    ...ich glaub' das immer noch nicht so richtig. Ein Norm-KTW wird doch sicherlich 'ne Sondersignalanlage haben müssen?!


  • ...ich glaub' das immer noch nicht so richtig. Ein Norm-KTW wird doch sicherlich 'ne Sondersignalanlage haben müssen?!


    Nein. Es gab vor einigen Jahren mal in der RETTUNGSDIENST viel Aufregung, weil ein VerwG die Aussage traf, dass ein KTW keine Blaulichtzulassung bräuchte, da er nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen sei.