Rettungsdienst nimmt Kranken nicht mit

  • Zumindest könnte man hieraus die Transportpflicht ableiten:

  • Die Transportpflicht ist auch in anderen RDG niedergeschrieben, z.B. Baden-Württemberg. Wir hatten dies an anderer Stelle schon diskutiert: rechtsfolgen bei transportpflichtverstoß


    Zum Krankentransport (und natürlich zur Notfallrettung) sind wir verpflichtet, es ist lediglich die Frage, ob es sich auch tatsächlich um einen Krankentransport nach rechtlicher Definition handelt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Eine Transportpflicht hat der Unternehmer. Das betrifft aber nur den wirtschaftlichen Aspekt: "unrentable" Transporte dürfen nicht abgelehnt werden bzw. Rosinenpickerei soll so unterbunden werden.


    Das bedeutet jedoch im Umkehrschluss keine Verpflichtung für das eingesetzte Personal, unnötige Transporte durchführen zu müssen.

  • Ja richtig, Nils, das hatte ich vollkommen überlesen.
    Hätte ich nicht nur den Auszug da gehabt...
    Und er gilt auch nur für Einsätze außerhalb des öffentlichen RD / KTP!

  • Gegenfrage, nicht nur an ani: Was ist, wenn ein Patient einen verordneten Transport ablehnt, der prinzipiell sinnvoll wäre...?


    So oder so behaupte ich einfach mal, dass nur ein sehr geringer Anteil aller an H1N1 Erkrankten überhaupt einer Hospitalisierung bedarf. Anders sind die Empfehlungen des RKI wohl auch kaum zu verstehen.

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Wo war denn jetzt von der konkreten Verordnung die Rede?
    Und wo steht das mit der Transportpflicht???

  • "Rettungsdienst - Hände in den Nacken und dann ganz langsam umdrehen!"

    Das hat was.... Werd ich mir für´s nächste Mal merken. :vain:


    Alternativ:
    "Rettungsdienst - Hände in den Nacken und dann gaaanz langsam auf die Trage legen!" :beer:


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Also ich bevorzuge immer noch das gute alte "FREEZE, PUNK!"

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • 1.
    Danke für die letzten Sprüche, ich habe sehr gelacht! :-D


    2.
    Welcher (Werks-)Arzt hat den Patienten vor dem nicht erfolgten Transport gesehen oder zumindest mit diesem gesprochen (Telefonat?) bzw. Rücksprache mit von ihm beauftragten Personen, z.B. Betriebssanitäter gehalten?


    Es können ja alle möglichen Dienstanweisungen von Seiten eines werksärztlichen Dienstes für den Fall X gelten - aber an diese sind externe Einsatzkräfte zum einen nicht gebunden und zum anderen gilt stets die aktuelle Lagebeurteilung.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?