Polizei: Beamter unterliegt vor dem Verwaltungsgericht: Umkleiden ist kein Dienst

  • Nach dem Durchlesen des Threads kommt man zu folgendem Schluß: Umziehen kann sowohl Arbeitszeit als auch Freizeit sein. Ergo sind wir genauso schlau wie vorher.


    Gaaaanz genau :-)
    Je nachdem, wie es im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag steht. Im Zweifelsfalle hat man zum Dienstbeginn umgezogen auf der Matte zu Stehen.

  • Nach dem Durchlesen des Threads kommt man zu folgendem Schluß: Umziehen kann sowohl Arbeitszeit als auch Freizeit sein. Ergo sind wir genauso schlau wie vorher.


    Bei der Mehrzahl scheint es sich beim Umziehen allerdings um Arbeitszeit zu handeln.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ist bei uns auch so, umziehen ist arbeitszeit, da explizit in einer Dienstanweisung drin steht, das man nicht schon umgezogen auf der Wacher von zuhause erscheinen darf.


    Früher waren es mal pauschal 20 min ( 10 min vor und 10 min nach Dienst), die auch als Arbeitszeit geschrieben wurden. Mittlerweile ist die min Regel weg, dafür gibts im Jahr 2 Urlaubstage ( 24 Stunden) zusätzlich

  • Das wird eine Frage der Verhandlungsgeschicklichkeit zwischen den jeweiligen Tarifvertragspartner sein.
    Wenn die AN auf die Umkleidezeit verzichten, kommt ihnen der AG in einem anderen Punkt entgegen. So oder so ähnlich stelle ich mir das vor...


    Gruß, Christian

  • Guten Morgen!!
    Ich find`s unmöglich das so etwas in einen Tarifvertrag oder in einer Dienstanweisung geregelt werden muss...Hier bei mir auf der Wache wird das nach reinem persönlichen ermessen geregelt, d.h.
    die meisten Kollegen sind 10 min vorher da, ziehen sich um und ich freu mich wenn 2min vor Feierabend der Melder geht und ich nicht noch mal los muss. Ergänzend ist zu sagen, einen TV ö.ä. gibts hier nicht :rolleyes:

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Ich find`s unmöglich das so etwas in einen Tarifvertrag oder in einer Dienstanweisung geregelt werden muss...Hier bei mir auf der Wache wird das nach reinem persönlichen ermessen geregelt,


    Nicht verwechseln: hier geht es um die Frage, ob die Zeit, welche zum An- und Ausziehen der vorgeschriebenen Dienstkleidung benötigt wird, als Arbeitszeit gewertet wird. In einem Tarifvertrag wird nicht geregelt, wer wann wen um welche Zeit ablöst.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hallo!
    Daniel Grein
    ja gut, hab ich wieder mal zusammengewürfelt...(kenn mich ja ne aus mit TV ;) )
    vielleicht hat ja jemand noch ein paar schlüssige Argumente aus Sicht des AG und des AN .....
    Grüsse D.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Wieso?
    Entweder ist es vertraglich geregelt, das es bezahlt wird, oder Du hast um Punkt umgezogen parat zu Stehen. Ist doch ganz einfach.

  • Wieso?
    Entweder ist es vertraglich geregelt, das es bezahlt wird, oder Du hast um Punkt umgezogen parat zu Stehen. Ist doch ganz einfach.

    so schaut es aus, alles andere währ ja nur ne Abmachung unter den Kollegen, das man früher da ist, um rechtzeitig abzulösen.


    Weil, sind wir mal ehrlich, durch den neuen TV wurden so manche Annehmlichkeiten für den AN gestricken und gekürzt. Warum also freiwillig OHNE Bezahlung am arbeitsplatz erscheinen, wenn es net notwendig ist.


    wie Snoopy geschrieben hat, wenn nix geregelt ist, heißt es das man zu Schichtbegin, also PUNKT Uhrzeit fertig auf der Matte stehen muss. Alles VOR Dienstbeginn ist also Freizeit, und die kann der AN noch so gestalten wie er/sie es will, ist ja SEINE/IHRE Zeit und nicht die des AG.


    Will der AG aber, das das ablösende Personal früher als Dienstbeginn da ist, dann muss es entsprechend geregelt werden per DA.


    Bei uns wurde dies auch schon mal versucht komplett zu kippen, als ne Dienstplanumstellung anstand, jedoch wurde dem AG von Seiten des BR schnell klar gemacht, das die Leut dann hatl eben ersst PUNKT Uhrzeit auch da sein würden, und die Gefahr, das die Überstunden , die eben entstehen könnten, wenn kurz vor Schichtende eben die Ablösung noch net da ist und der Melder geht , sehr schnell in die Höhe gehen könnten.
    Da hat der AG schnell n alternatives Angebot gemacht, eben die 2 Zusatztage Urlaub

  • Bei uns gibt es keine Regelung zur Rüstzeit. Heißt also, wir ziehen uns in der Freizeit um, trotzdem sind fast alle 10-15 Minuten früher da, um den Kollegen Überstunden durch Einsätze kurz vor Feierabend zu ersparen.
    Problematischer an der Sache finde ich aber, daß wir entweder auch vor Dienstbeginn unsern RTW checken oder wir riskieren mit ungechecktem Auto vom Hof zu fahren.
    Gibt es dazu bei euch nochmal gesonderte Lösungen?

  • Das kenne ich auch in der "freien" Wirtschaft anders. Da wird zum Teil am Tor gestempelt und der Weg vom Tor in die Umkleide und dann an den Arbeitsplatz ist damit Arbeitszeit.


    In den vor mir gemeinten Betrieben, gab es 2 Arten zu "stempeln" :
    - Drehkreuz am Eingang zum Werksgelände, zur Einlasskontrolle.
    - Stempelautomat beim Arbeitsplatz.


    Das erscheint auch der betriebswirtschaftlich modernere Weg zu sein.

  • Hallo!


    Problematischer an der Sache finde ich aber, daß wir entweder auch vor Dienstbeginn unsern RTW checken oder wir riskieren mit ungechecktem Auto vom Hof zu fahren.


    Ist bei uns auch üblich, dass der RTW nach Dienstbeginn gecheckt wird. Kommt dann ein Einsatz dazwischen, ist das Pech und ich muss mich auf die vorherige Schicht verlassen. Sollte aber im Regelfall kein Problem darstellen, da zumindest bei uns der RTW nach jedem Einsatz bzw. bei jeder Rückkehr auf die Wache aufgefüllt wird und somit alles wichtige vollständig sein sollte.


    Was würdest Du denn tun, wenn Dein Dienstherr Dir sagen wir 15 Minuten vor der eigentlichen Schicht Zeit gibt, den RTW zu checken und es kommt dann ein Einsatz? Lässt Du die vorherige Schicht noch fahren und somit Überstunden schieben oder würdest Du doch den Einsatz mit einem nicht von Dir gecheckten Fahrzeug übernehmen?


    Ciao
    Rettungshund

  • Also für mich als Beamten zählt das Umziehen ganz klar zur Freizeit.
    Ich muss den Dienst ja schliesslich einsatzbereit beginnen.
    Unsere Fahrzeuge Checken wir dann nach der Übergabe.
    Übrigens muss ich auf einer relativ großen Wache erst meine Einsatzkleidung aus einem Raum der drei Stockwerke entfernt liegt holen. Da gehen gerne mal 15 Minuten mit allem drum und drann drauf, auch ohne Waffe laden und Schutzweste überziehen.


    Ich weiss gar nicht was Ihr alle gegen Beamte habt, die tun doch gar nichts! :lol:


    Schöne Grüße aus dem verschneiten Berlin