Eine Abfuhr holte sich ein Mannheimer Polizeibeamter vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Der - inzwischen schon pensionierte - Polizeihauptmeister im Streifendienst verlangte, dass ihm für das An- und Ausziehen der Dienstkleidung pro Schicht zusätzlich 15 Minuten Arbeitszeit gutgeschrieben werden. Das lehnte das Gericht nach längerem Rechtsstreit in dem schon im Herbst 2009 gefällten und gestern veröffentlichten Urteil aber ab.
"Im Polizeidienst gehören Rüstzeiten, also die Zeiten, in denen ein Polizeibeamter seine Uniform anlegt und persönlich zugeteilte Ausrüstung vor dem Dienstbeginn aufnimmt, nicht zum Dienst im Sinne des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechts", urteilte die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts.
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