Brandheiß: Leiter StA 39/IfR Dortmund suspendiert

  • Bin ja mal gespannt welche arbeitsrechtlichen Folgen das Ganze haben wird; immerhin ging er als Privatmann auf eine genehmigte Demonstration.


    Gewagte Frage: Ob die Empörung bei einer Teilnahme an einer linksextremistischen Demonstration dieselbe wäre? Deren Parolen und Ziele sind ja meist nicht weniger anti-demokratisch und extremistisch.

  • Interessante Frage @ Dorsk ich denke solang die Treuepflicht zum GG die ein Beamter hat, nicht verletzt wird, werden keine Konsequenzen gezogen werden können (zumindest für mein Rechtsverständnis).


  • Gewagte Frage: Ob die Empörung bei einer Teilnahme an einer linksextremistischen Demonstration dieselbe wäre?


    Welchen Grund gibt es, daran zu zweifeln?

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Das Eintreten von Personen im öffentlichen Dienst bzw. als Beamte für die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) hat Vorbildfunktion!
    Auch nur geringe Zweifel daran führten in der jüngeren deutschen Vergangenheit oft zur Entlassung aus dem Dienstverhältnis; die hiervon betroffenen Personen sind nach meiner -subjektiven- Erinerung eher dem linken Spektrum zuzurechnen gewesen.


    Die Feuerwehr als öffentliche Institution hat zudem ein besonderes Kommunikationsproblem, z.B. mit Migranten.
    Erstens ist in den Heimatländern dieser Menschen i.d.R. keinerei freiwillige Struktur der Feuerwehren erkennbar, dies sind dort rein staatliche Strukturen.
    Damit verbunden ist die Lebenserfahrung, daß "STAAT" eben auch Repression bedeuten kann.
    Dies kann z.B. dazu führen, daß es wohl Situationen gegeben hat, wo die Feuerwehren bei Notlagen in Gebieten mit "unliebsamer" Bevölkerung keine oder keine effektive, weil z.B. zeitverzögerte Hilfe geleistet hat.


    Hier in Deutschland leisten die Feuerwehren schnell, unbürokratisch und ohne Ansehen der betroffenen Menschen ihre tgl. Arbeit.
    Dieses Bild wird zunichte gemacht, wenn Mitarbeiter der Institution Feuerwehr (auch in der Freizeit und in privater Garderobe) politische Richtungen unterstützen, die u.a. unverblümt Agitation gegenüber Migranten betreiben und Parolen der 30-er-Jahre zu reanimieren versuchen.


    Im Sinne von "wehret den Anfängen" ist die schnelle Reaktion einer Stadt, die u.a. einen hohen Anteil von Migranten in der Gesamtbevölkerung hat, nur zu begrüssen!

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Bin ja mal gespannt welche arbeitsrechtlichen Folgen das Ganze haben wird; immerhin ging er als Privatmann auf eine genehmigte Demonstration.


    Seinen Amtseid hat der Mann jedenfalls nicht nur für seine Arbeitszeit geleistet. Man schwört da unter anderem auf Verfassungstreue. Wenn man sich dann mal den Link von fakl durchliest, lässt das schon erhebliche Zweifel an einer Verfassungskonformität der genannten Gruppierung aufkommen. Man demonstriert hier ja nicht gerade für einen demokratischen Umbruch, sondern für eine gewalttätige Revolution und direkte Übergriffe auf seinen Feind, die Polizei. Insofern könnte der Herr schon disziplinarrechtliche Probleme bekommen. Am Rande bemerkt wäre das ein gutes Beispiel dafür, dass das oft geneidete Beamtentum nicht nur Vorteile mit sich bringt. Die Treuepflicht beispielsweise besteht in beide Richtungen des Dienstverhältnisses...


    J.

  • Nur eine gesellschaftliche Randbemerkung, die mir als stiller Mitleser auffällt:
    Auf http://www.feuerwehr.de gibt es ein Forum.
    Dort wird derzeit (noch?) nicht über die Entlassung/Suspendierung des Feuerwehrbeamten aus Dortmund diskutiert.


    Ein anderer ellenlanger Thread beschäftigte sich aber mit dem Vorfall in Frankfurt und dem Leitstellen-Disponnenten.
    Dort hat man rasch und seitenlang über den Vorfall diskutiert mit dem überwiegenden Ergebnis, dass der Mitarbeiter nichts dafür kann in dieser von Migranten besiedelten Stadt.


    Das soll keine Wertung sein, sondern nur eine Beobachtung.

  • Bei einer BF finden sich üblicherweise Beamte bzw. Angestelte des öffentlichen Dienstes.
    Bei den klass. Hiorgs sind es "nur" Angestellte, zwar im öffentlichen Dienst, aber i.d.R. nicht verbeamtet.
    Das Profil des Arbeitgebers, seine Prägung und Ausrichtung, kurz seine "Kultur" ist eine Verpflichtung für alle Personen, die unter dem jeweiligen Abzeichen arbeiten.


    Natürlich ist es menschlich verständlich, wenn da aus Frustration einmal über bestimmte Patientengruppen gelästert wird - hiervon kann aber auch eine negative Aussenwirkung ausgehen.
    Es betrifft zwar im besonderen Maße jetzt die Instititution Feuerwehr, doch auch die Hiorgs kennen dieses Problem:
    trotz eines grossen Bevölkerungtsanteils ist der Prozentsatz nichtdeutscher Einsatzkräfte sehr gering.


    Zum einen liegt es daran, daß viele AusländerInnen festen Glaubens sind, daß "deutsche" Vereine eben nur für Deutsche als Mitglieder offenstehen; zum anderen - wie bereits von mir so formuliert - das ehrenamtliche Arbeit in der bei uns ausgeübten Form in vielen Staaten und Kulturen überhaupt nicht bekannt ist.
    Und während die Vereinsoberen weiter über ausbleibenden Nachwuchs jammern, gibt es keinerlei Bestrebungen, dies aktiv zu verändern - in der Erwartung, daß dies ja schon in der "Hürriyet" stehen wird...

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Hier mal ein kleiner Auszug aus dem Wikipedia-Artikel zum Thema Beamtenrecht:



    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenrecht

  • Du redest und schreibst viel. Aber es ist manchmal "a Schmarrn", u.a. das eine Anstellung bei einer HiOrg dem öffentlicher Dienst gleichkommt.


    Einerseits geht dies durchaus aus den tariflichen Verträgen hervor.
    Welche Gewerkschaften vertreten die AN-Interessen des RD? Bestimmt nicht die IG Bau-Steine-Erden!
    Weiterhin gibt es etliche RD (vielleicht nicht gerade in Bayern), wo der RD durch angestellte MitarbeiterInnen einer FW geleistet wird.
    In z.B. relativ vielen Großstädten besetzen Hiorg-Besatzungen kommunale RTW der BF.
    Letztendlich ist es - gesehen durch die Augen eines Laien - eine öffentliche Aufgabe, die sich dem Insider alleine schon dadurch offenbart, daß wir nicht nur von Behörden, sondern eben auch von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sprechen.


    Alle Hiorgs übernehmen (gerne) die öffentliche Aufgabe des Katastrophenschutzes.
    Wenn Du der Meinung bist, daß dies keine öffentliche Aufgabe ist, dann geh zur Geschäftsführung bzw. ehrenamtlicher Leitung Deines AG bzw. Vereins und verlange die sofortige Rückgabe der Ausrüstung (z.B. Fahrzeuge), die durch das Bundesland bzw. den deutschen Staat zur Verfügung stellt wurden - Du wirst bestimmt Freunde bekommen :ironie:


    Ein Mensch mit Migrationshintergrund wird auch trotz bestandenem Einbürgerungstest keine grundlegenden Kenntnisse über die unterschiedliche Struktur von Hilfsorganisationen haben, die den öffentlichen RD wahrnehmen.


    Darauf kommt es nämlich an: wie wird der RD in den Augen der Öffentlichkeit wahrgenommen.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

    Einmal editiert, zuletzt von raphael-wiesbaden ()

  • Feuerwehr und Extremismus
    30.04.2010 - Kein Platz für Radikale


    Von feuerwehr.dortmund.de (da von dort das verlinken manchem nicht will)
    Nach der Teilnahme des Leiters des Instituts für Feuerwehr- und Rettungstechnologie der Stadt Dortmund (IFR) an einer Demonstration der Rechten am Freitagabend, wurde dieser mit sofortiger Wirkung vom Dienst bei der Stadt Dortmund suspendiert.


    In einem Gespräch um 21.15 Uhr teilten Stadtdirektor Siegfried Pogadl und Stadtkämmerer Jörg Stüdemann - zu dessen Dezernat auch das IFR gehört - dies dem Institutsleiter des IFR mit. Ein Gespräch zwischen Klaus Schäfer und seinem Dienstherren ist für den 3. Mai, 12.00 Uhr terminiert. Bis dahin darf er die Diensträume der Stadt Dortmund nicht betreten.


    Klaus Schäfer war bis Ende 2008 Amtsleiter der Dortmunder Feuerwehr. Im Januar 2009 verließ Schäfer die Feuerwehr und übernahm die Leitung des Stadtamtes 39 (Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie).


    Eine offizielle Mitteilung in dieser Angelegenheit erfolgt über die Pressestelle der Stadt Dortmund.
    Feuerwehr und Extremismus - Kein Platz für Radikale!


    Das Ansehen der Feuerwehr in der Bevölkerung ist sehr hoch. Dies resultiert zum einen aus der hohen Fachkompetenz, zum anderen auch auf der berechtigten Erwartung, dass jedem ohne Ansehen seiner Person geholfen wird.


    Selten kommt es durch Feuerwehrangehörige zu radikalen oder rassistischen Äußerungen oder zur Zustimmung einschlägiger Thesen. Jeder Fall ist jedoch einer zu viel!
    Es ist Aufgabe aller Feuerwehrleute, solchen Dingen sofort und bestimmt entgegen zu treten. Toleranz gegenüber extremistischen Meinungen ist ungeeignet, denn ihre Vertreter bekämpfen die Ideale der Feuerwehr.


    Die Angehörigen der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr legen großen Wert auf ihre weltoffene Haltung und Neutralität.


    TO - Pressestelle Feuerwehr

  • Man sieht schon malö häufiger Beamte bei politischen Aktivitäten. Der Grundsatz des unpolitischen Handelns ist also mit genügend Präzedenzfällen bereits ausgehebelt.
    Wenn das Ganze von der NPD organisiert worden wäre, wäre es nahezu unmöglich, ihn aus dem Amt zu kriegen, da die NPD nach unserer Rechtsprechung nicht gegen die Verfassung arbeitet (täte Sie es nachweisbar, wäre Sie (endlich) verboten). Hier war aber eine Gruppierung tätig, die eindeutig gegen den deutschen Staat arbeitet und Ihn zerstören will. Damit sehe ich sehr gute Chancen, dass es zu noch radikaleren Maßnahmen kommen kann wie z.B. eine Entlassung aus dem Beamtenverhältniss.

  • Weil ich gestern keine Ruhe mehr hatte, habe ich heute morgen noch einmal nachgeschaut.
    Vermutlich weiss auch ein Nichtrotkreuzler unter den UserInnen hier, daß jeder Staat nur eine Rotkreuzgesellschaft hat.


    Nur im Süden unseres Staates ist es anders, also in diesem Gebilde, welches sich "Freistaat" nennt und das Biertischpublikum des öfteren mit den altbekannten "mir-san-mir"-Parolen unterhalten muß.
    Richtig - wir reden von Bayern - und dort gibt es das Bayrische Rotes Kreuz, nicht etwa das DRK.
    Und warum ist dies so?
    Nun, bereits der erste Blick auf die Homepage des BRD verrät es: es ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts!


    Ich gestehe Markus zu, daß der Begriff des "öffentlichen Dienstes" nur unter sehr engen tariflichen Gesichtspunkten gesehen werden kann und Mitarbeiter des BRK womöglich nicht die gleichen Vorteile geniessen wie im Landratsamt "Hintertupf".
    Doch diese sehr enge Betrachtungsweise war nicht meine Intention.


    RD ist eine öffentliche Aufgabe, die halt überwiegend durch Hiorgs unterschiedlicher Orientierung übernommen wird.
    Auch hier kann nicht jede Gegend ihr eigenes Süppchen kochen; wir haben Landesgesetzgebungen für den RD, in denen z.B. etwas über kommunale bzw. Länderaufsicht steht.


    Unsere Patienten erwarten -zu Recht- eine in etwa vergleichbare, einheitliche Leisungserbringung - egal ob an der Kiele Förde oder im Voralpenland.
    Das dies in anderen, völlig privaten Berufssparten natürlich möglich ist (oder schmeckt ein Mc Würg in Hamburg anders als in München?) tut dabei nichts zur Sache.


    Doch alles in allem ist diese Diskussion ein Verlasssen des ursprünglichen Themas, welches schlicht und ergreifend politische Unterstützung politischer Extremgruppen von Personen, die im Licht der Öffentlichkeit stehen, heisst.
    Wenn wir also jetzt mit dem Finger auf den Herren im Ruhrpott von einer BF zeigen, dann sollte uns allen bewusst sein, dass vier Finger unserer Hand auf uns zurückzeigen.
    Aufklärung, Überzeugung, Motivation: auch die Hiorgs haben im Innen- wie Aussenverhältnis noch viele Hausaufgaben zu erledigen.


    Da dies ein weitgehend berufspolitisches Thema ist, schlage ich vor, die entsprechenden Beiträge zu separieren und als neues Thema weiterzuführen.


    Einen schönen Sonntag allen UserInnen :)

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Doch alles in allem ist diese Diskussion ein Verlasssen des ursprünglichen Themas, welches schlicht und ergreifend politische Unterstützung politischer Extremgruppen von Personen, die im Licht der Öffentlichkeit stehen, heisst.


    Nein. Es ging uersprünglich eben nicht allgemein um "Personen, die im Licht der Öffentlichkeit stehen", sondern speziell um Beamte. Die Handlungen von Beamten (auch und gerade in ihrer Freizeit) werden eben auf völlig anderer (rechtlicher) Grundlage zu bewerten sein als die Handlungen von Angestellten (ob nun im öffentlichen Dienst oder nicht). Neben einer eventuellen strafrechtlichen Verfolgung trifft den Beamten (wie auch Soldaten) immer auch eine disziplinarrechtliche Verfolgung. Diese kann ihn unter Umständen wesentlich härter treffen als die strafrechtliche Komponente.
    Ein Beispiel: Ein Beamter zettelt Samstag abends betrunken eine Kneipenschlägerei an, in deren Verlauf ein anderer Beteiligter erheblich verletzt wird. Im folgenden Strafverfahren wird er wegen schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zivilrechtlich muss er außerdem dem Geschädigten Schadenersatz von mehreren tausen Euro leisten. [Für den "Normalbürger" ist an dieser Stelle das Thema erledigt!] Darüberhinaus wird ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet. Er wird entlassen, verliert seinen Beamtenstatus und den Anspruch auf Ruhebezüge. Punked!


    J. :hallo:

  • Zu diesem Thema konnte man gestern einige Interessante Dinge aus Dortmunder Kreisen vernehmen, man kann also gespannt sein was da noch nachkommt.
    SPD Mann war Herr Schäfer ja nach seinem Austritt vor knapp einem Jahr nicht mehr, insofern ist dieser Rausschmiss eine Farce und nur für den Blätterwald gedacht.


    Die Stadt kann ihn ja suspendieren ( wenn das AGG nicht greift ) jedoch kann ihm dies als Beamter ja am Arsch vorbei gehen. Nach einem Urteil der OVG darf der Beamtenstatus nämlich nicht aufgrund der pol Beteiligung ( auch bei Rechten ) entzogen werden. Wobei er sich ja garnicht beteiligt hat, sondern nur unbeteiligt rumstand .


    Im Endeffekt wird es so ablaufen, er bleibt suspendiert bei vollen Bezügen und nach gewisser Zeit wird man feststellen, dass er es doch arg im Rücken hat oder ähnliches und ihn quasi "frühpenisionieren".


    Womit wieder mal ein großer Beitrag gegen Rechts geleistet wäre...


  • Womit wieder mal ein großer Beitrag gegen Rechts geleistet wäre...


    Was wäre denn die Alternative? Jemanden weiter als Leiter einer öffentlichen Einrichtung beschäftigen, der sich in seiner Freizeit bei den autonomen Nationalisten betätigt (und die Beobachtung, dass er diverse Mitdemonstranten per Handschlag begrüßt hat spricht in meinen Augen gegen seine Aussage, er habe sich "nur mal informieren" wollen)? Wenn es anders nicht möglich ist, wird man in den sauren Apfel der Frühpensionierung beißen müssen.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.