Nebenberufliche Ausbildung

  • Stimmt. Du warst Pfleger. Dafür sind aber alle RS/RA und NA Callboys. :pfeif:


    Und was ist mit den Frauen im RD?
    Egal, für was Du Dich jetzt entscheidest: es wäre diskriminierend :-D

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • So ich hab da mal ein paar Fragen... ;)
    Meine OG ist auch SEG... d.h. wenn ich dann für einen MANV alamiert werden sollte müsste mich der AG ja freistellen dafür...
    - Wenn der Einsatz länger dauert, z.B. Hochwasser, Großbrand etc. könnte der AG dann konsequenzen siehen und ggf. kündigen oder hat man da auch direkt sowas wie einen Kündigungsschutz?
    - Was wäre denn ein wichtiger Grund für den AG zu sagen "Nein der darf da nicht hin"?
    - Dürfte ich auf dem Weg zum Treffpunkt für die Fahrt zum MANV mit den SEG-Autos z.B. mit meinem privaten Auto schneller fahren als erlaubt, rote Ampeln (langsam und vorsichtig etc.) überfahren um dort schneller anzukommen? Ist ja im Prinzip sowas wie ein gerechtfertigter Notstand? ;)


    Bin gespannt... :)


    Grundsätzlich bist Du erst einmal bei Deinem AG angestellt und nicht bei Deiner Hiorg!
    Andererseits gilt der arbeitsrechtliche Stand, daß der AN natürlich aus dringenden Gründen den Arbeitsplatz verlassen darf.
    Ein dringender Anruf wäre für eine erziehende Person der Anruf von KITA oder Schule, daß das Kind in die Klinik gekommen ist.


    Ein dringender Grund ist das Auslösen eines Meldeempfängers zunächst nicht.
    Eine SEG ist eine Unterstützung bereits bestehender und einsatzbereiter Strukturen.
    Das ungefragte Verlassen des Arbeitsplatzes kann daher zu Schwierigkeiten führen.
    Die Thematik ist bspw. bei freiwilligen Feuerwehren im Tagesdienst weit verbreitet.
    Hier gibt es einerseits AG, die sehr grosszügig sind.
    Andere AG werden dies fallabhängig machen; d.h. für das Abstreuen einer Ölspur (vielerorts eine Aufgabe der FF) wird der Vorgesetzte seinem MA eher nicht erlauben, den Arbeitsplatz zu verlassen.
    Daraus kann man folgern, daß die Disziplin "Schnelldeckenwerfen" ja ganz nett ist, aber eben keine primär lebensrettende Massnahme ist.
    Dies gilt insbesondere dann, wenn Produktionsausfälle o.ä. zu befürchten sind.


    In einer Firma, in der ich gearbeitet habe, waren viele Mitglieder der Betriebsfeuerwehr gleichzeitig aktiv in ihrer Freiwilligen Feuerwehr.
    Hier war die Regelung ganz klar: während der Arbeitszeit primär kein Verlassen des Arbeitsplatzes.
    Als Ausnahme galt nur die absolute Sicherstellung des betrieblichen Brandschutzes.
    Mein Rat: Kontaktaufnahme zur nächsten FF und dort Information einholen.


    Aus Kontakten mit davon betroffenen Personen weiss ich, daß diese eine individuelle Regelung mit dem AG gemacht hatten.
    Diese Regelung sieht das Nacharbeiten der verlorenen Arbeitszeit eindeutig vor.
    Allerdings waren das Menschen, die ihren Schreibtisch auch noch spät abends bearbeiten konnten, weil kein Kundenkontakt etc.


    Eine Ausnahme des ganzen stellt natürlich ein 'ordentlich' festgesteller Katastrophenfall dar, der durch den Hauptverwaltungsbeamten (HVB) ausgelöst wird.
    Der HVB ist der Oberbürgermeister/Stadtdirektor/Landrat.
    Mit der Feststellung eines Katastrophenfalls ist nämlich die Ausfallzahlung für den nicht mehr anwesenden MA geregelt.


    Die Thematik der Nichtbeachtung von Regeln der StVO ist ebenfalls in Feuerwehrforen ein stets heiss diskutiertes Thema.
    Der hier im Forum ständig aktualisierte Thread mit den zahlreichen Unfällen von Einsatzfahrzeugen belegt eindeutig die Gerfährlichkeit von Einsatzfahrzeugen mit Sondersignal.
    Du fährst mit Deinem privaten PKW.
    Bitte frag Dich selbst, inwiefern andere Verkehrsteilnehmer erkennen könnten, daß Du 'dringend' unterwegs bist.
    Dachaufsetzer oder Magnetschilder sind konjunkturbelebend und hilfreich bei Nichtbeachtung von Halteverboten gegenüber dem Ordnungsamt - sonst nichts.


    Bitte Ergänzungen und evtl. Korrekturen durch die Userschaft.

    raphael-wiesbaden


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  • Und was ist mit den Frauen im RD?
    Egal, für was Du Dich jetzt entscheidest: es wäre diskriminierend :-D


    Garnicht. Bei Notruf (Call) fährt der "Boy" (RS/RA) zum Rettungs-Einsatz. Frauen natürlich auch. Diese vom RD auszuschließen, das wäre diskriminierend. ;)


  • Eine Ausnahme des ganzen stellt natürlich ein 'ordentlich' festgesteller Katastrophenfall dar, der durch den Hauptverwaltungsbeamten (HVB) ausgelöst wird.
    Der HVB ist der Oberbürgermeister/Stadtdirektor/Landrat.
    Mit der Feststellung eines Katastrophenfalls ist nämlich die Ausfallzahlung für den nicht mehr anwesenden MA geregelt.


    Genau den Fall meine ich... für den "normalen Kram" gibt es ja RD und so... Halt so als Beispiel wäre Loveparade, Busunfall mit mehreren Bussen auf der Autobahn etc.

  • Sorry, aber all die von Dir genannten Beispiele sind eben keine Katastrophenfälle!


    Entweder reden wir hier von einen 'normalen' MANV, der in grossen RD-Bereichen oft schon mit den ohnehin vorhandenen Ressourcen gehandelt wird oder aber mit der Nachalarmierung einer bzw. mehrerer SEG bearbeitet wird.
    Diese SEG übernehmen dann oft 'nur' die Besetzung der Reservefahrzeuge, um die normale RD-Versorgung auch ausserhalb des MANV-Ereignisses zu gewährleisten oder leisten wichtige, aber ergänzende Dienstleistungen.
    Ich wollte das als junger Mensch auch nicht kapieren wollen, aber:
    ein zeitlich länger dauerndes Schadenereignis steht und fällt u.a. mit der Verpflegung von Einsatzkräften oder betroffenen Personen, mit einer guten vorübergehenden Unterbringung und Betreuung u.v.m.
    Ob nach 30'min. genügend Infusionshalter anwesend sind, ist relativ sekundär.


    Die LoPa war eine geplante Grossveranstaltung mit einem präsenten Sanitätsdienst.
    Als die Veranstaltung mit dem bekannten Ergebnis 'aus dem Ruder lief', war es nichts anderes wie ein MANV.
    Diese Einschätzung gilt natürlich nur für die rettungsdienstliche Sicht; daß dies für viele Menschen die Katatstrophe ihres Lebens war, ist natürlich aus deren persönlicher Interpretation genauso wichtig.


    Über den OB von Duisburg und seine Stadtverwaltung ist ja breit berichtet worden.
    Zu keinem Zeitpunkt (nach den mir vorliegenden Berichten) wurde bei diesem Schadenereigniss das Auslösen eines Katastrophenalarms in Erwägung gezogen.


    Wie bereits beschrieben, ist das Auslösen des Katastrophenfalls die weitgehende Übernahme von Lohn- und Versicherungsleistungen durch die Stadt/den Landkreis.
    Allein dies wäre ein Hinderungsgrund für viele Kommunen.
    Ereignisse wie das Elbehochwasser sind natürlich eine Katastrophe, kommen aber nicht von jetzt auf gleich.
    D.h. HelferInnen in ggf. zum Einsatz kommenden Gliederungen haben so etwas wie eine Vorwarnzeit, die natürlich auch zur Information des AG genutzt werden sollte, damit dieser nicht verblüfft stutzt, wenn sein MA wegrennt, weil jetzt die Sirene heult.

    raphael-wiesbaden


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  • Du willst damit also sagen, dass so ein Katastrophenfall nicht wirklich oft vorkommt und mein AG sich da keinerlei Sorgen machen muss? ;)

  • Du willst damit also sagen, dass so ein Katastrophenfall nicht wirklich oft vorkommt und mein AG sich da keinerlei Sorgen machen muss? ;)


    "Unverhofft kommt oft" - so lautet das Sprichwort.
    Ein 'richtiger' Katastrophenfall, also bürokratisch-ordentlich-deutsch wird sehr selten vorkommen und noch viel seltener von jetzt auf gleich.
    Dennoch besteht natürlich das, was wir in diesem unserem Land so gerne mit 'Restrisiko' bezeichnen.


    Als Beispiele:
    bereits vor Jahrzehnten fiel in unserer Stadt im Winter die Fernheizversorgung für einen Stadtteil aus, in dem sehr viele ältere und alte Menschen leben.
    Also Planung einer ordentlichen Evakuierung eines ganzen Stadtteils und Einrichtung von warmen Sammelunterkünften.
    Auslösen des Katastrophenalarms an einem Werktagvormittag.
    Mein AG (Krankenhaus) sagte NEIN, DU bist hier unabkömmlich.
    An meinem pünktlichen Feierabend hat mich niemand gehindert und am frühen Nachmittag war immer noch genug in einer Sammelunterkunft vorzubereiten.
    Am Abend dann Auflösung des Alarms, weil die Fernheizung wieder funktionierte.


    Der plötzliche Fund vom Bombenblindgängern aus dem II. WK macht auch heute noch die geplante Evakuierung ganzer Stadtteile samt pflegerischer Einrichtungen oder Kliniken notwendig.
    Dies bedeutet aber nicht, daß 30'min. nach Melderauslösung jedes Auto jeder Hiorg (auch die Exoten vom THW oder von den Wasserettungsdiensten...) mit einem blauen Lämpchen auf dem Dach losfährt.
    Es bedeutet eine Sammelzeit auf einem Sammeltreffpunkt, Lageeinweisung, ggf. kurze Helferunterweisung, Verpflegungsempfang - und dann erst geht es los.


    Sehr viel häufiger wird es mehr oder weniger geplante Grosseinsätze geben, die wirklich jede Hiorg mit all ihren HelferInnen und dem Gerät dazu fordern.
    Diese Schadenbewältigung ist nur möglich, wenn diese HelferInnen unkompliziert von ihrem Arbeitsplatz wegkönnen.
    Also rede mit Deinem Chef und argumentiere gleich, daß Du natürlich die betrieblichen Belange kennst.

    raphael-wiesbaden


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  • - Dürfte ich auf dem Weg zum Treffpunkt für die Fahrt zum MANV mit den SEG-Autos z.B. mit meinem privaten Auto schneller fahren als erlaubt, rote Ampeln (langsam und vorsichtig etc.) überfahren um dort schneller anzukommen? Ist ja im Prinzip sowas wie ein gerechtfertigter Notstand? ;)


    Bin gespannt... :)


    Nein, darfst du nicht. Und das ist auch ganz gut so.

  • da gibts wohl auch unterschiedliche Meinungen... alles irgendwie nicht so einfach glaub ich...


    Ich habe keine Ahnung, was für Meinungen du aufgeschnappt hast. Die StVO regelt das in § 35 ziemlich eindeutig. In Absatz 1 erklärt sie, dass "die Bundeswehr", "die Feuerwehr", "die Polizei" usw. von den Vorschriften der StVO befreit sind, soweit die Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben es dazu bedarf. Das sind allgemeine Befreiungen, die Angehörige dieser Institutionen für sich in Anspruch nehmen können. Für den Rettungsdienst hingegen wird die Befreiung wesentlich enger geregelt, nämlich ziemlich weit hinten in Absatz 5a. "Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden." Fahrzeuge des Rettungsdienstes kann man ziemlich weit auslegen und nicht nur RTW, NEF und meinetwegen auch einen KTW, sondern auch alle möglichen Sonderkraftfahrzeuge (beispielsweise einen MTW) darunter verstehen. Keinesfalls jedoch zählt der Privatwagen dazu, mit dem man zur Wache fährt. Sonderrechtsfahrten mit dem Privat-PKW sind schon bei der freiwilligen Feuerwehr ein heißes Eisen (trotz genereller Befreiung, wie oben ausgeführt), siehe bspw. Geschwindigkeitsbeschränkung bei Einsatzfahrten ?

  • Dass es überhaupt möglich ist, eine Berufsausbildung mit einem Staatsexamen "mal so nebenher" zu machen, ist ja an sich schon mehr als fragwürdig. Leider aber immer noch möglich für Menschen, die sich überlegen, dass es ja ganz nett wäre, Blaulicht zu fahren, Menschen zu helfen, eine schicke (..) "Uniform" zu tragen und der Held des Alltags zu sein.


    Pax, es lässt mich fassungslos den Kopf schütteln, dass Du ernsthaft fragst, ob Du zu einem SEG Einsatz mit Deinem Privat-PKW Dir rausnehmen dürftest, die StVO zu übergehen und damit alle anderen Verkehrsteilnehmer erheblich in Gefahr zu bringen. Meinst Du, dass Du nach dieser Frage nun noch ernstgenommen wirst?


    Aber wenn Du so überzeugt bist, diese Ausbildung zu machen, dann mach, solange es in dieser Form möglich ist, und viel Spaß dabei...

    "You are one of God's mistakes" --->(Placebo - Song to say Goodbye)

  • Aber wenn Du so überzeugt bist, diese Ausbildung zu machen, dann mach, solange es in dieser Form möglich ist, und viel Spaß dabei...


    Cocolein, meinst du nicht, dass du dich gerade ein wenig weit aus dem Fenster lehnst, wenn gerade du dich über großzügige Möglichkeiten auf dem Weg zur RettAss-Urkunde mokierst?


    :pfeif: J.

  • Ich find das schon super hier, dass man, wenn man keine Ahnung hat und nicht genau weiß was Sache ist eine Frage stellt und dann direkt angemacht wird....


    Um das mal klar zu stellen... ich habe keine Ahnung... mache ehrenamtlich mit und finde das alles super... und will mich informieren... Wenn hier nur Leute erwünscht sind, die alles (besser) wissen, dann sagt mir das einfach, dann bin ich auch schnell wieder weg und störe eure "geschlossene Gesellschaft" nicht weiter!

  • Keine Sorge. Die klügsten Menschen sind die, die wissen, was sie nicht wissen:-).



    Grüße:-)

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Cocolein, meinst du nicht, dass du dich gerade ein wenig weit aus dem Fenster lehnst, wenn gerade du dich über großzügige Möglichkeiten auf dem Weg zur RettAss-Urkunde mokierst?

    Nö. Ich hatte die Möglichkeit, hab sie genutzt und das ist das, was ich dem Fragesteller letzten Endes auch "empfohlen" habe. Und unverschämterweise wurde mir die Ausbildung sogar noch vom Arbeitsamt bezahlt.
    Aber dass ein Spruch von Dir dazu kommen wird, war mir klar.


    Pax, entspann Dich, und wie gesagt, mach es, wenn Du es machen möchtest.
    Mich hat nur die Frage nach dem Überfahren roter Ampeln mit dem eigenen PKW ziemlich gestört.

    "You are one of God's mistakes" --->(Placebo - Song to say Goodbye)

  • Nö. Ich hatte die Möglichkeit, hab sie genutzt und das ist das, was ich dem Fragesteller letzten Endes auch "empfohlen" habe. Und unverschämterweise wurde mir die Ausbildung sogar noch vom Arbeitsamt bezahlt.
    Aber dass ein Spruch von Dir dazu kommen wird, war mir klar.


    Cocolein, ich werfe dir nicht vor, auf welchem Wege du RA geworden bist - nur solltest du das auch nicht tun. Auch wenns (zu?) ehrlich ist: Wer mehr als fünf Jahre braucht, um RA zu werden, darf sich nicht über andere erheben, die den Weg auf Umwegen gehen wollen. Das ist sonst schnell ein wenig lächerlich. Und das ist kein "Spruch", sondern die Wahrheit.


    J.


    PS: Hab dich trotzdem lieb! :herz:

    Einmal editiert, zuletzt von Jörg ()

  • Gibt wohl eine blöde Regelung, dass das DRK z.B. Leute irgndwie "freistellen" lassen kann...so ereilte mich bei der WM ein Anruf von meinem Chef, der mich zähneknirschend mit "ihr OV hat angerufen, sie müssen heute nicht arbeiten und sind freigestellt" informierte, das irgndwie ein Wichtigtuer da einen auf dicke hosE gemacht hat, weil ich wegen arbeit einen sandienst auf dem betze nicht wahrnehmen wollte...totaler schwachfug -.-
    bisher war die Devise ; Melder geht, Kaffee austrinken, gemütlich der StVO entsprechend zum OV fahren, feststellen das die nassgeschwitzten schon alle raus sind, Döner holen, heim fahren, chillen; recht erfolgreich bei diversen SEG Einsätzen...gut das ich keine piepskiste mehr privat hab :-)