Angehrige von Feuerwehr und Rettungsdienst sollen knftig Polizeibeamten gleichgestellt werden, wenn sie im Einsatz angegriffen oder bedroht werden. Dies sieht eine Novellierung der 113 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) und 114 (Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleich stehen) vor. (Quelle: S&K Verlag)
Ich finde einen Schritt in die richtige Richtung.
Wie seht Ihr das?
Gruß
Sven