Feuerwehrführerschein: Rechtlich zulässig? EU-Kommission prüft deutsche Ausnahmeregelung

  • In der alten Klasse 3 war das Führen von Fahrzeugen bis 7,5t doch auch enthalten, wieso sollten heutige PKW Führerscheininhaber nicht in der Lage sein, solche Fahrzeuge zu führen/ fahren? Wenn es natürlich aus rechtlicher Ansicht nicht möglich ist, dann soll das so sein, aber eine grundsätzliche Nichteignung sehe ich nicht als Problem.

  • Ich fand die Änderung damals gut und richtig. Außerdem halte ich nichts von Ausnahmeregelungen.


    Eine von vielen Änderungen, die man mit dem großen allumfassenden Europa eingekauft hat. Mir fallen ad hoc keine Nachteile ein, dass ein Klasse B Fahrer keinen RTW mit 5 Tonnen Gewicht fahren sollte. Der fährt nicht öfter oder seltener, als ich mit meinem alten Klasse 3 Lappen. Oder gab es damals eine signifikante Zahl von Unfällen, die nach der Änderung gesunken ist?

  • Früher durfte man mit dem alten Klasse 3 Führerschein auch noch Zweiräder bis 125 cm fahren, das galt dann irgendwann nicht mehr. Das mag zwar für die Betroffenen ärgerlich sein (ich darf mit meinem Führerschein auch keine 125er mehr fahren), aber solche Regelungen haben (meist) ihren Sinn. Ich persönlich halte ebenfalls nichts von dieser Ausnahmeregelung.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • ich finds immer wieder überraschend, wie das Argument "Früher durfte man das doch auch!" immer wieder als Totschlagargument rausgeholt wird.

  • Nein, ein Totschlagargument ist das nicht. Das war nur der Hinweis, dass die Regelung nicht in Deutschland entstanden ist und mir keine Gründe im Sinne von Unfallstatistiken oder so bekannt sind.


    Wenn das so entschieden wird, dann ist es halt so und fertig. Aber zu deinem Argument fällt mir noch eine wichtige Sache ein: Es werden Menschen sterben, weil es zu wenig Fahrer für Rettungs- und Feuerwehrautos gibt!

  • Im Artikel fällt mir etwas auf:


    Zitat

    Die bestehende und die beabsichtigte Regelung des Feuerwehrführerscheins stützen sich auf eine Ausnahmevorschrift im Art. 4 Nr. 5 S. 2 der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG). Ausnahmen von den strengen Vorschriften der Richtlinie über das Erfordernis des Erwerbs von bestimmten Führerscheinklassen für das Führen bestimmter Fahrzeugmassen gibt es danach nur für zwei Fallgruppen. Einmal für Fahrzeuge, die von den Streitkräften und dem Katastrophenschutz eingesetzt werden und zum anderen für Fahrzeuge, die der Kontrolle dieser beiden Organisationen unterstellt sind.


    Zitat

    Allerdings sind die Fahrzeuge von Feuerwehren, Rettungsdienst und freiwilligen Hilfsorganisationen nach der deutschen Ländergesetzgebung zum Katastrophenschutz keineswegs der generellen Kontrolle des Katastrophenschutzes zugeordnet. Sowohl die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr als auch diejenigen der Rettungsdienste gehören vielmehr generell zum Zuständigkeitsbereich der Kommunen als Träger von Brandschutz und Rettungsdienst. Nur in den höchst selten eintretenden Katastrophenfällen werden sie zeitweise dem Katastrophenschutz unterstellt.


    Hier wird nur ein Sachverhalt erläutert.
    Die Frage, ob Feuerwehrfahrzeuge vom Katastrophenschutz eingesetzt werden wird nicht thematisiert.
    Sie findet sich aber z.B. für Bayern hier:


    Demnach müsste man bejahen, dass Feuerwehrfahrzeuge im Katastrophenschutz eingesetzt werden...

  • Ich fahre seit ca. 20 Jahren und habe mich mit den VW LT , 310er und 510er bei deutlich weniger Verkehrsaufkommen langsam herantasten können. Die heutigen RTW sind deutlich größer, der Verkehr dichter. Ich bin auch gegen die Ausnahmeregelung.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Aber zu deinem Argument fällt mir noch eine wichtige Sache ein: Es werden Menschen sterben, weil es zu wenig Fahrer für Rettungs- und Feuerwehrautos gibt!


    Ist vielleicht etwas hart ausgedrückt, aber in einer Zeit, wo die Kosten auch immer wieder eine Rolle spielen (wir haben das selbe Problem) stellt sich schon die Frage, wer das Ganze auf Dauer finanzieren soll.
    Ich schätze mal, dass bei einer Neufassung des RettAssG der Führerschein nicht inbegriffen sein wird - womit es aber immer noch von irgendwem finanziert werden muss.

  • Wieso eigentlich "deutsche Ausnahmeregelung" ? Ein ähnliches Vorgehen gibt es doch auch in anderen Staaten ?

  • Demnach müsste man bejahen, dass Feuerwehrfahrzeuge im Katastrophenschutz eingesetzt werden...


    Natürlich werden sie auch im Katastrophenschutz eingesetzt. Aber der Einwand aus dem Artikel ist, dass die Fahrzeuge nicht generell dem Katastrophenschutz unterstehen, sonst würde ja auch Katastrophenschutz und nicht Feuerwehr auf den Türen stehen.


    Wieso eigentlich "deutsche Ausnahmeregelung" ? Ein ähnliches Vorgehen gibt es doch auch in anderen Staaten ?


    Kannst du weitere Beispiele nennen? Ich habe nun lediglich gelesen, dass man auch in Österreich eine entsprechende Ausnahmeregelung nach deutschem Vorbild plant.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Wenn man Fahrer für große Autos möchte/braucht, muss man sie eben qualifizieren. Und das gilt m.E. auch und erst recht, wenn es sich um Fahrer von Einsatzfahrzeugen handelt. Der Erwerb eines entsprechenden Führerscheins ist weder ein Hexenwerk, noch eine finanziell nicht überwindbare Hürde. Ich habe jedenfalls oft genug Angst, wenn ich neben einen halben Kind, das noch nicht einmal Fahrpraxis im PKW hat, auf dem Beifahrersitz eines RTW mit Sonderrechten sitze. Das muss man nicht auch noch erleichtern.


    J.

  • Wer RTW fahren will, braucht einen passenden Führerschein. Und es ist ja nicht so, dass man dafür einen Kredit aufnehmen müsste, so teuer ist der auch wieder nicht.
    Und wenns dann irgendwann mal die dreijährige Ausbildung wird, werden hoffentlich die Kosten dafür regulär von den Wachen übernommen im Rahmen der Ausbildung.
    Aber ich glaube nicht, dass es irgendwann einmal zu wenige RDler ohne passenden Führerschein geben wird.

  • Ich habe nun lediglich gelesen, dass man auch in Österreich eine entsprechende Ausnahmeregelung nach deutschem Vorbild plant.


    Ich weiss es von Österreich. In der Schweiz gibt es die Forderung nach einer Ausnahmeregelung, allerdings kenne ich keine Kanton, der dies bisher genehmigt hat (es mag also welche geben).

  • Wer RTW fahren will, braucht einen passenden Führerschein. Und es ist ja nicht so, dass man dafür einen Kredit aufnehmen müsste, so teuer ist der auch wieder nicht.


    Ich weiß nicht obs in anderen Regionen in D günstiger ist aber in einer Süddeutschen Kleinstadt koste mich der C1-Führerschein rund 2000-2500 Euro. Das finde ich nicht gerade wenig für einen Führerschein den ich Privat nicht brauche. Daher finde ich persöhnlich die Ausnahmeregelung gut, würde mir einen haufen Geld ersparen.

  • Ich weiß nicht obs in anderen Regionen in D günstiger ist aber in einer Süddeutschen Kleinstadt koste mich der C1-Führerschein rund 2000-2500 Euro. Das finde ich nicht gerade wenig für einen Führerschein den ich Privat nicht brauche. Daher finde ich persöhnlich die Ausnahmeregelung gut, würde mir einen haufen Geld ersparen.


    Ich fänd eine Ausnahmregelung für die RettAss Anerkennung auch super, dann könnten sich nämlich ne Menge Leute die teurer RA Lehrgänge sparen welche sie privat nicht brauchen!

  • Jap, das Thema hab' ich auch schon in einem anderem Thread gelesen.
    By the way: habe für den C auch 1400 Euro bezahlt, jedoch nur weil ich ihn in NRW und nicht bei uns in RLP gemacht hab. Da gibt's tatsächlich eine für mich nicht nachvollziehbare große Preisspanne.
    Meiner Meinung nach muss jeder im RD tätige Mitarbeiter der RTW fährt auch einen entsprechenden Führerschein für das jeweilige Fahrzeug besitzen!!
    Abgrenzen muss man jedoch die Sonderregelung zwischen RD und Freiwillige Feuerwehr. Ein FW-Fahrzg. mit 3,5 to zul. Gesamtmasse hat je nach Fahrzeugtyp in Ausbau und Ausrüstung einen erheblichen Unterschied zu Fahrzeugen mit 5 to zul. Gesamtmasse. Diese werden jedoch in unserem Kreis nicht mehr beschafft (mit der Argumentation der Führerscheinregelung)...