Mannheim: Rettungsflieger bald auch nachts

  • Und noch ein Kommentar dazu, der mir im Allgemeinen noch besser gefällt als im Speziellen:


    https://www.morgenweb.de/mannh…rmlich-_arid,1343314.html


  • Er hat nicht Unrecht. Und Villingen-Schwenningen ist/war für mich nie der richtige Standort für einen 24 RTH/ITH. Sehe da absolut keine Begründung für.

  • Das ist aber Quatsch. Villingen-Schwenningen fliegt im Herbst und Winter aufgrund von Nebel ungewöhnlich häufig nicht. Der Bereich ist Nachts gut durch die Rega abgedeckt. Der Rest von BaWü muss hingegen entweder lange warten oder entscheidet sich halt gegen einen ITH.

  • Man könnte aber auch einfach sagen, dass ein sonst eher wenig beachtet Region diesmal den Zuschlag bekommen hat. Schließlich ist der Süden von BaWü de facto von der ITW Vorhaltung ausgeschlossen, da man in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen (da weiß ich es sicher) und die Landkreise Zollern-Alb, Biberach und ich vermute auch Schwarzwald-Baar sowie Teile von Waldshut und Lörrach aufgrund der "Grundsätze für die Disposition von Intensiv-Transportmitteln " keine ITW bekommt. Denn hier gilt das die Anfahrt zu weit ist. Dadurch dass der ITW von RescueMed in Kreuzlingen/Konstanz nicht mehr im Bedarfsplan steht muss hier theoretisch alles durch ITH geflogen werden. Praktisch wird alles aus dem Regelrettungsdienst mit RTW/NEF verlegt.



    In Mannheim, Stuttgart, Ludwigsburg, Freiburg und Ulm stehen die ITW. Hier hat man also schon mal ein entsprechendes Transportmittel - auch in der Nacht. Also kann man dies auch einfach als Stärkung der mit Intensivtransportmitteln unterversorgten Bereiche sehen.

  • Dadurch dass der ITW von RescueMed in Kreuzlingen/Konstanz nicht mehr im Bedarfsplan steht


    OT:
    Das ist an mir vorbei gegangen. Warum sind die Kollegen aus Kreuzlingen nicht mehr im B-W Bedarfsplan?


    Und stellt denn die HEMS-TC auf der Maschine in Mannheim?

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Man könnte aber auch einfach sagen, dass ein sonst eher wenig beachtet Region diesmal den Zuschlag bekommen hat. Schließlich ist der Süden von BaWü de facto von der ITW Vorhaltung ausgeschlossen, da man in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen (da weiß ich es sicher) und die Landkreise Zollern-Alb, Biberach und ich vermute auch Schwarzwald-Baar sowie Teile von Waldshut und Lörrach aufgrund der "Grundsätze für die Disposition von Intensiv-Transportmitteln " keine ITW bekommt. Denn hier gilt das die Anfahrt zu weit ist. Dadurch dass der ITW von RescueMed in Kreuzlingen/Konstanz nicht mehr im Bedarfsplan steht muss hier theoretisch alles durch ITH geflogen werden. Praktisch wird alles aus dem Regelrettungsdienst mit RTW/NEF verlegt.



    In Mannheim, Stuttgart, Ludwigsburg, Freiburg und Ulm stehen die ITW. Hier hat man also schon mal ein entsprechendes Transportmittel - auch in der Nacht. Also kann man dies auch einfach als Stärkung der mit Intensivtransportmitteln unterversorgten Bereiche sehen.



    Mir hat vor einigen Monaten ein BaWü-Leitstellendisponent zu verstehen gegeben, dass Intensivtransporte nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rettungsdienstes fallen würden und wir uns selbstständig um ein privates Unternehmen bemühen müssten. Hintergrund: Innerdeutsche Verlegung eines hoch-intensivpflichtigen Patienten mit ITW zum Ambulanzflieger und später dann, in BaWü, wieder vom Ambulanzflieger mit ITW zum Zielkrankenhaus. Daher folgende Fragen:


    1) Gehören die ITW offiziell zum Rettungsdienst (gemäß Bedarfsplan)?
    2) Wer koordiniert die ITW (die führende Leitstelle und die DRF AZ scheinbar nicht)?
    3) Können Privatunternehmen in BaWü tatsächlich einfach so Intensivtransporte anbieten?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • 1) Gehören die ITW offiziell zum Rettungsdienst (gemäß Bedarfsplan)?

    Im Rettungsdienstgesetz BW 2015 wird lediglich auf den sogenannten Rettungsdienstplan BW 2014 verwiesen. Außer in folgendem Zitat steht im RDG nirgendwo etwas von "Intensivtransport" oder "ITW":

    Zitat

    § 8
    Rettungsfahrzeuge
    (1) Für die Notfallrettung und den Krankentransportsind Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge als Rettungsfahrzeuge einzusetzen. Krankenkraftwagen sind Fahrzeuge, die für Notfallrettung (Notarztwagen, Rettungswagen) oder Krankentransport (Krankentransportwagen) besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind. Notarzteinsatzfahrzeuge sind Fahrzeuge, die der schnellen Heranführung des Notarztes dienen, dafür besonders eingerichtet und im Fahrzeugschein als Notarzteinsatzfahrzeuge anerkannt sind. Sie müssen in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Notfallmedizin entsprechen. Die Bestimmungen der §§ 29 und 30 bleiben unberührt.
    (2) Rettungstransporthubschrauber sind Hubschrauber, die ergänzend zum bodengebundenen Rettungsdienst insbesondere in der Notfallrettung nach § 1 Absatz 2 zum Einsatz kommen, sowie für Primär- oder Sekundärtransporte eingesetzt werden, bei denen die medizinische Versorgung des Patienten einen umgehenden Transport in ein geeignetes Krankenhaus erfordert. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend. Die luftfahrtrechtlichen Vorschriften sind zu erfüllen.
    (3) Im Rettungsdienstplan (§ 3) kann der Einsatz weiterer Fahrzeuge geregelt werden.

    Im Rettungsdienstplan, welcher kein Bedarfsplan im eigentlichen Sinne, sondern eine Verordnung des Landes ist, steht dazu folgendes:

    Zitat

    Die Besetzung der vom Landesausschuss für den Rettungsdienst beschlossenen ITW bestimmt sich nach den Grundsätzen zur Durchführung von Intensivtransporten in Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung.

    Auf der Website des Innenministeriums BW unter https://im.baden-wuerttemberg.…icherheit/rettungsdienst/ kann man sehen, welche ITW derzeit beschlossen sind. Der ITW von RescueMed in Kreuzlingen ist nicht darunter:

    Zitat

    In Baden-Württemberg besteht ein ITW-System mit ITWs an den Standorten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm. Im Rahmen einer Erweiterung des ITW-Systems soll zusätzlich ein ITW am Standort Ludwigsburg stationiert werden

    Die ITW sind also zwar nur am Rande erwähnt, gehören aber dennoch zum Rettungsdienst. Der Verweis auf die Grundsätze zur Durchführung von Intensivtransporten in Baden-Württemberg läuft übrigens nach meinem Wissen aktuell in's Leere. Dies war in der Vergangenheit an anderen Stellen des Rettungsdienstplans ebenso der Fall. Beispielsweise existierte das dort erwähnte landeseinheitliche und mit der Landesärztekammer abgestimmte Ausbildungskonzept zur Qualifizierung zum Organisatorischen Leiter Rettungsdienst über lange Zeit gar nicht. Im 3. Quartal 2017 wurden hierfür von den Rettungsdienstschulen im Land, die bisher OrgL ausbilden, entsprechende Formulierungsvorschläge unterbreitet. Diese Entwürfe waren jedoch nicht aufeinander abgestimmt, sondern wurden einzeln und unabhängig voneinander ausgearbeitet. Einen aktuelleren Kenntnisstand hierzu habe ich bisher nicht. Die Grundsätze zur Durchführung von ITP sind im Eckpunktepapier der Lenkungsgruppe Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg und in den Aufgabensteckbriefen im Rahmen des Projektes Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg (beide aus 2017) interessanterweise mit dem Zusatz...

    Zitat

    gemäß § 4 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz als Beschluss des Landesausschusses für den Rettungsdienst

    ...versehen. Dieser besagt:

    Zitat

    Dem Landesausschuss obliegt die Beratung der wesentlichen Angelegenheiten des Rettungsdienstes. Er legt allgemeine Grundsätze und Maßstäbe für eine fachgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Durchführung des Rettungsdienstes und für die Struktur der Benutzungsentgelte sowie für die einheitliche Dokumentation fest. Kommen allgemeine Grundsätze und Maßstäbe nach Satz 2 nicht in angemessener Zeit zustande, können sie durch Rechtsverordnung des Innenministeriums festgelegt werden.

    Wie weit dieser Vorgang mittlerweile fortgeschritten ist oder ob die Grundsätze zur Durchführung von Intensivtransporten in Baden-Württemberg vielleicht sogar schon fertig erarbeitet wurden, ist mir nicht bekannt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Bodensee () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • 2) Wer koordiniert die ITW (die führende Leitstelle und die DRF AZ scheinbar nicht)?

    Hierfür wurde nach § 6 Abs. 5 RDG...

    Zitat

    Für überregionale Aufgaben kann das Innenministerium mit Leistungsträgern auf Grund von § 2 die Einrichtung von besonderen Leitstellen vereinbaren.

    ...die Zentrale Koordinierungsstelle für Intensivtransporte in Rheinmünster geschaffen. Die SQR BW schreibt dazu unter https://www.sqrbw.de/de/rettungsdienst/leitstellen folgendes:

    Zitat

    Für die Vermittlung aller Intensivtransporte in Baden-Württemberg wurde in gemeinsamer Trägerschaft der DRK Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz sowie der DRF Luftrettung die Zentrale Koordinierungsstelle für Intensivtransporte eingerichtet (§ 6 Abs. 5 RDG). Standort der ZKS ist in Rheinmünster. Die Aufgaben und Befugnisse der ZKS ergeben sich aus den vom Landesausschuss für den Rettungsdienst beschlossenen Grundsätzen zur Durchführung von Intensivtransporten in Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung.

    Die ZKS ist also (neben der Oberleitstelle) eine weitere "Leitstelle mit besonderen Aufgaben", die teilweise von der DRF betrieben wird und direkt an deren Operation-Center liegt.

    Einmal editiert, zuletzt von Bodensee () aus folgendem Grund: Zitat erneuert

  • 3) Können Privatunternehmen in BaWü tatsächlich einfach so Intensivtransporte anbieten?

    Da die ITW dem Rettungsdienst zugeordnet werden, unterliegen diese dem RDG BW:

    Einmal editiert, zuletzt von Bodensee () aus folgendem Grund: Tippfehler


  • Mir hat vor einigen Monaten ein BaWü-Leitstellendisponent zu verstehen gegeben, dass Intensivtransporte nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rettungsdienstes fallen würden und wir uns selbstständig um ein privates Unternehmen bemühen müssten. Hintergrund: Innerdeutsche Verlegung eines hoch-intensivpflichtigen Patienten mit ITW zum Ambulanzflieger und später dann, in BaWü, wieder vom Ambulanzflieger mit ITW zum Zielkrankenhaus. Daher folgende Fragen:


    1) Gehören die ITW offiziell zum Rettungsdienst (gemäß Bedarfsplan)?
    2) Wer koordiniert die ITW (die führende Leitstelle und die DRF AZ scheinbar nicht)?
    3) Können Privatunternehmen in BaWü tatsächlich einfach so Intensivtransporte anbieten?


    Zuständig ist die zentrale Koordinationsstelle. Die Frage dürfte die Indikation des Transports sein und der Kostenträger. Wunschverlegungen mittels ADAC werden wojl mit privaten Fahrzeugen gemacht. Medizinisch begründete Verlegungen dürften öffentlivhe Aufgabe sein.


  • 1) Gehören die ITW offiziell zum Rettungsdienst (gemäß Bedarfsplan)?
    2) Wer koordiniert die ITW (die führende Leitstelle und die DRF AZ scheinbar nicht)?
    3) Können Privatunternehmen in BaWü tatsächlich einfach so Intensivtransporte anbieten?


    Der aktuell gültige Rettungsdienstplanfür BaWü (Bestandteil des RDG BaWü) ist noch aus 2014 und besagt zu den Fragen 1) und 2) folgendes:
    4.3
    Intensivtransporte
    Intensivtransporte sind Sekundäreinsätze zur Beförderung eines intensivüberwachungs-und behandlungspflichtigen Patienten, bei dem Notarzt und Rettungsassistent mit besonderer intensivmedizinischer Qualifikation sowie
    ein geeignetes Rettungsmittel (Intensivtransportmittel) erforderlich sind. Intensivtransporte stellen somit im Bereich der arztbegleiteten Sekundärtransporte eine spezielle Untergruppe dar, die zur Transportdurchführung aus medizinischen Gründen eine erweiterte medizinische Ausstattung sowieeine entsprechende Personalqualifikation erfordern.
    Intensivtransporte gehören aufgrund des Patientenzustandes zur Notfallrettung und sind damit Aufgabe des Rettungsdienstes. Sekundärtransporte sind, da der Notfallpatient bereits medizinisch versorgt und betreut wird, nicht hilfsfristgebunden.
    Die Intensivtransporte (ITW, ITH) werden landesweit über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) disponiert.


    Die Leitstellen des RD-Bereichs, in dem der ITW steht dürfen nur in ganz bestimmten Ausnahmesituationen den ITW direkt alarmieren, dabei ist möglichst zeitgleich die ZKS hierüber zu informieren.
    Es gibt bei uns im Landkreis ein privates Unternehmen, das Intensivtransporte mit einem ITW (?) anbietet. Inwieweit dies legal ist und genutzt wird, ist mir allerdings nicht bekannt.

    Einmal editiert, zuletzt von dispoman ()

  • Man könnte aber auch einfach sagen, dass ein sonst eher wenig beachtet Region diesmal den Zuschlag bekommen hat. Schließlich ist der Süden von BaWü de facto von der ITW Vorhaltung ausgeschlossen, da man in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen (da weiß ich es sicher) und die Landkreise Zollern-Alb, Biberach und ich vermute auch Schwarzwald-Baar sowie Teile von Waldshut und Lörrach aufgrund der "Grundsätze für die Disposition von Intensiv-Transportmitteln " keine ITW bekommt. Denn hier gilt das die Anfahrt zu weit ist.


    Was definitiv nicht stimmt.
    Ursprünglich war, auf massivem Druck der Betreiber der Luftrettung, festgelegt worden, dass Fahrzeiten mit Patient von bis zu 60min durch die ITW, alles darüber durch die ITH/RTH durchgeführt werden sollen (immer vorausgesetzt, es gibt Landemöglichkeiten für die Hubis und das Wetter lässt das zu). Die Anfahrtszeit ist dabei egal. In der Zwischenzeit wurde die Grenze auf 90min verschoben. Und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass am Bodensee, in RV, in BC und in Sigmaringen (aber auch Konstanz) immer wieder ITW-Verlegungen gibt. Was aber gerne vergessen wird, ist, dass es in Bezug auf den RD und insbesondere auf die ITW noch eine Regelung gibt, die lautet, dass Verlegungen innerhalb eines Klinikverbundes nicht Aufgabe des RD und der ITW sind, sofern sie nicht absolut notfallmäßig stattfinden müssen. Und nachdem in BC, in RV und auch in FN es einige Klinikverbünde gibt, kann für Verlegungen, z.B. von Weingarten nach FN oder von Laupheim nach BC kein ITW disponiert werden. Für solche Verlegungen müssten die Kliniken speziell vorsorgen, so wie es z.B. die Uniklinik Ulm macht, die alle 5 Jahre einen entsprechenden Vertrag ausschreibt und für den aktuell das Ulmer DRK zusätzliche RTW und KTW (als IKL bzw. Klinikmobil bezeichnet) vorhält, die in der Regelrettung nicht eingeplant sind.
    Laut ZKS ist es aber so, dass es RD-Bereiche in BaWü gibt, die eher selten die ZKS für Verlegungen einschalten und augenscheinlich ihrer Verpflichtung _alle_ Sekundärtransporte auch der ZKS zu melden, nicht oder nur eingeschränkt nachkommen. Über die Gründe dafür, kann man nur spekulieren, aber es erscheint auffällig, wenn ein bestimmter Bereich laut SQR ca. 300 Sekundärtransporte gefahren ist, aber die ZKS nur knappe 20 Meldungen erhalten hat....
    Ein anderes Problem scheint zu sein, dass es RD-Bereiche gibt (Stuttgart z.B., wobei hier viele Transporte zwischen Kliniken im Stadtbereich laufen), die sehr großzügig mit der Indikationstellung "arztbegleiteter Transport" sind und sehr früh ITW-Transporte anmelden, so dass diese dann verplant sind.....

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Mir hat vor einigen Monaten ein BaWü-Leitstellendisponent zu verstehen gegeben, dass Intensivtransporte nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rettungsdienstes fallen würden und wir uns selbstständig um ein privates Unternehmen bemühen müssten. Hintergrund: Innerdeutsche Verlegung eines hoch-intensivpflichtigen Patienten mit ITW zum Ambulanzflieger und später dann, in BaWü, wieder vom Ambulanzflieger mit ITW zum Zielkrankenhaus. Daher folgende Fragen:


    1) Gehören die ITW offiziell zum Rettungsdienst (gemäß Bedarfsplan)?


    Ja, gehören sie, aber die ITW sind landesweit geplant und fallen damit nicht unter die Zuständigkeit einzelner Regionalleitstellen (wobei ich manchmal das Gefühl habe, dass es Regionalleitstellen (oder auch nur einzelne Disponenten) gibt, die eher wenig über die ITW und das dazugehörige Procedere Bescheid wissen). Zwischentransporte zwischen Ambulanz-/Rückholfliegern und Kliniken fallen, soweit ich weis, nicht in den Zuständigkeitsbereich der ITW (oder des RD!), u.a. auch aus Gründen der Abrechnung. Da gab es wohl ganz zu Beginn des ITW-Projektes gerüchtewise einige Aktionen von bekannten Reise-Rückhol-Unternehmen, bei denen es dann massive Probleme mit der Abrechnung der ITW-Leistungen gab.

    Zitat


    2) Wer koordiniert die ITW (die führende Leitstelle und die DRF AZ scheinbar nicht)?


    Die ZKS in Rheinmünster, deren Träger die DRF und die HiOrgs sind.

    Zitat


    3) Können Privatunternehmen in BaWü tatsächlich einfach so Intensivtransporte anbieten?


    Keine Ahnung.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
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    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

    Einmal editiert, zuletzt von condorp4 ()

  • Er hat nicht Unrecht. Und Villingen-Schwenningen ist/war für mich nie der richtige Standort für einen 24 RTH/ITH. Sehe da absolut keine Begründung für.


    Das ist aber Quatsch. Villingen-Schwenningen fliegt im Herbst und Winter aufgrund von Nebel ungewöhnlich häufig nicht. Der Bereich ist Nachts gut durch die Rega abgedeckt. Der Rest von BaWü muss hingegen entweder lange warten oder entscheidet sich halt gegen einen ITH.


    Ist mit dem neuen Standort "auf dem Berg" tatsächlich besser geworden, außerdem hast du prinzipiell das Problem, dass in diesen Fällen dann auch die Start- und Zielkliniken nicht anfliegbar sind. Die Rega ist dahingehend oftmals einfach keine Alternative.
    Weiterhin steigt die Auslastungsquote der beiden in Frage kommenden REGA Basen + der AAA stetig. Die Disponenten standen grade nachts bzw. morgens vor Stationsstart in Deutschland immer häufiger vor der Problematik das keine Schweizer Maschine verfügbar war.
    Und schlussendlich: Die Schweizer haben die Preise deutlich angezogen - in Kombination mit der Angst vor der Björn Schweizer Stiftung und ihrem angedrohten ITH war dann der Druck groß genug.


    VS war einfach deswegen interessant, weil man damit genau das angedrohte Gebiet der Björn Schweizer Stiftung versorgen konnte und gleichzeitig ein LRZ mit den passenden Voraussetzungen vorlag. (So viele gibt es da nicht im Umkreis)
    Da war die Entscheidung dann schnell da.



    Man könnte aber auch einfach sagen, dass ein sonst eher wenig beachtet Region diesmal den Zuschlag bekommen hat. Schließlich ist der Süden von BaWü de facto von der ITW Vorhaltung ausgeschlossen, da man in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen (da weiß ich es sicher) und die Landkreise Zollern-Alb, Biberach und ich vermute auch Schwarzwald-Baar sowie Teile von Waldshut und Lörrach aufgrund der "Grundsätze für die Disposition von Intensiv-Transportmitteln " keine ITW bekommt. Denn hier gilt das die Anfahrt zu weit ist. Dadurch dass der ITW von RescueMed in Kreuzlingen/Konstanz nicht mehr im Bedarfsplan steht muss hier theoretisch alles durch ITH geflogen werden. Praktisch wird alles aus dem Regelrettungsdienst mit RTW/NEF verlegt.



    In Mannheim, Stuttgart, Ludwigsburg, Freiburg und Ulm stehen die ITW. Hier hat man also schon mal ein entsprechendes Transportmittel - auch in der Nacht. Also kann man dies auch einfach als Stärkung der mit Intensivtransportmitteln unterversorgten Bereiche sehen.


    Der Konstanzer ITW fuhr seltenst außerhalb des Kreises Bodensee und KN. Das war ja schon das Problem. Und während SBK grade noch so Freiburg abkriegt sind viele Kreise in der Tat abgeschnitten.
    Die Überlegungen in SBK mal einen ITW oder einen "aufrüstbaren ITW" zu platzieren sind leider von Seiten der GF in VS abgedreht worden.

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen. Irgendwie dachte ich mir sowas schon. Das erschreckende dabei ist nur, dass ich hin und her verwiesen wurde bezüglich Zuständigkeiten. Kostenvoranschläge über die ZKS waren nicht möglich (die jedoch die Krankenkasse haben wollte). Die örtliche Leitstelle war sehr unkooperativ. Kurz: Es war unmöglich einen (offiziellen) ITW in BaWü für einen Anschlusstransport eines intensivpflichtigen Patienten zu bekommen. Es handelte sich um keine Wunschverlegung und auch nicht um einen Auslandsrückholdienst, denn so etwas machen wir nicht. Eine ganz normale Intensivverlegung halt; vom Krankenhaus Pusemuckel zum Flughafen A über Flughafen B nach Krankenhaus weit-weit-weg mit viel krank. Planbar. Letztendlich mussten wir uns, da wir dorthin verwiesen wurden, mit einem privaten Unternehmer uns auseinandersetzen (was auch gut geklappt hat). Die Erfahrungen mit anderen Bundesländern sind da einfacher und deutlich strukturierter (man weiß halt was man tut und für was man zuständig ist). Vor allem wenn es eine zentrale Leitstelle für Intensivtransporte gibt. Andere Einsätze, die ähnlich bzw. gleich organisiert waren, haben dort problemlos geklappt (z.B. Bayern).

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.



  • Ich habe genau in diesem Bereich ganz andere Erfahrungen gemacht. Die Schweizer hatten fast immer eine Maschine, die auch zeitgerecht da waren. Ansonsten gab es noch die Franzosen, die auch immer sehr gerne ausgeholfen haben. Ich hatte sehr oft das Problem, dass der Christoph 11 eben nicht geflogen ist, da er nicht einsatzklar war, da es einfach zu nebelig für ihn dort oben war und die anderen Hubschrauber um uns rum auf S2 waren.

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen. Irgendwie dachte ich mir sowas schon. Das erschreckende dabei ist nur, dass ich hin und her verwiesen wurde bezüglich Zuständigkeiten. Kostenvoranschläge über die ZKS waren nicht möglich (die jedoch die Krankenkasse haben wollte). Die örtliche Leitstelle war sehr unkooperativ. Kurz: Es war unmöglich einen (offiziellen) ITW in BaWü für einen Anschlusstransport eines intensivpflichtigen Patienten zu bekommen. Es handelte sich um keine Wunschverlegung und auch nicht um einen Auslandsrückholdienst, denn so etwas machen wir nicht. Eine ganz normale Intensivverlegung halt; vom Krankenhaus Pusemuckel zum Flughafen A über Flughafen B nach Krankenhaus weit-weit-weg mit viel krank. Planbar. Letztendlich mussten wir uns, da wir dorthin verwiesen wurden, mit einem privaten Unternehmer uns auseinandersetzen (was auch gut geklappt hat). Die Erfahrungen mit anderen Bundesländern sind da einfacher und deutlich strukturierter (man weiß halt was man tut und für was man zuständig ist). Vor allem wenn es eine zentrale Leitstelle für Intensivtransporte gibt. Andere Einsätze, die ähnlich bzw. gleich organisiert waren, haben dort problemlos geklappt (z.B. Bayern).


    Du wirst von der ZKS auch keine Kostenvoranschläge kriegen können - genauso wie kein Kreisverband dir einen Preis für eine RTW Verlegung nennen kann die aus der öffentlichen Vorhaltung gefahren wird.
    Der Hintergrund hierzu ist schnell erklärt: In BaWü kriegt der Betreiber nicht für den Einsatz Geld sondern für die Vorhaltung und die damit verbundenen und glaubhaft gemachten Kosten.
    Soll heißen: Wenn der ITW A glaubhaft machen kann, dass er aufgrund seiner speziellen Anforderungen mehr Geld braucht als der ITW B dann ist das erstmal so. Daraus ergibt sich tatsächlich die Unmöglichkeit einen einzelnen ITW Einsatz vorausschauend zu beziffern. Klingt seltsam? Ist auch so. :motz:



    Ich habe genau in diesem Bereich ganz andere Erfahrungen gemacht. Die Schweizer hatten fast immer eine Maschine, die auch zeitgerecht da waren. Ansonsten gab es noch die Franzosen, die auch immer sehr gerne ausgeholfen haben. Ich hatte sehr oft das Problem, dass der Christoph 11 eben nicht geflogen ist, da er nicht einsatzklar war, da es einfach zu nebelig für ihn dort oben war und die anderen Hubschrauber um uns rum auf S2 waren.


    Na wenn du meinst.