Hamburg: Feuerwehrauto kollidiert mit Bus - zwei Tote

  • Das hier ist die besagte Kreuzung bei Street View, falls sich jemand selbst ein Bild davon machen möchte.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Das hier ist die besagte Kreuzung bei Street View, falls sich jemand selbst ein Bild davon machen möchte.



    Interessant. Scheint ja doch recht freie Sicht zur Einmündung zu herrschen? Zumal da ja auch noch eine Haltestelle steht.

  • Interessant. Scheint ja doch recht freie Sicht zur Einmündung zu herrschen? Zumal da ja auch noch eine Haltestelle steht.

    zum Unfallzeitpunkt waren da wohl zwei Busse nebeneinander.


    Ciao,


    Madde

    "You won't like me when I'm angry.


    Because I always back up my rage with facts and documented sources."



    The Credible Hulk.

  • Gab es da erst nicht vor kurzem ein Urteil in wonach Fahrer mit Sonderrechten darauf vertrauen dürfen, mindesten 50m weit wahrgenommen zu werden, oder so ähnlich? ?(
    habs gefunden:
    http://sichere-einsatzfahrt.de…tzfahrzeugen-deutschland/
    LG Saarbrücken, Az 13 S 61/11
    Rettungsfahrzeuge im Einsatz müssen sich nicht an Verkehrsregeln halten. Die Fahrer dürfen darauf vertrauen, dass sie mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht etwa 50 Meter weit wahrgenommen werden. Andere Verkehrsteilnehmer müssen dann die Straße frei machen, entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Urteil
    :thinking:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Der Feuerwehrmann, der im Juli 2011 bei einer Einsatzfahrt in Hamburg-Tonndorf mit einem Linienbus kollidierte, ist nun rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit zweiundzwanzigfacher fahrlässiger Körperverletzung verurteilt: http://www.feuerwehr.de/news/2…eug_linienbus_hamburg.php


    Siehe auch Tonndorfer Busunfall - Landgericht Hamburg verurteilt Feuerwehrmann zu sechsmonatiger Freiheitsstrafe mit Bewährung

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Muss für die Familien der Toten und Schwerverletzten ein großer Trost sein das der arme seit 2 Jahren KZH ist bei netter Bezahlung. 6 Monate heist er muss nicht entlassen werden. 60km/h und rote Ampel ist für mich nicht fahrlässig sondern Vorsatz! Erbärmliches Urteil.

  • Das mag die Familie der Betroffenen anders sehen. In D herscht fast Straffreiheit solange man seine Vergehen in oder mit einem Auto begeht. Mit 60km/h und nem LKW über ne rote Amprl, zwei tot, 23 zum Teil schwer verletzt. Kinkerlitzchen. Ach ne, ist ja alles halb so wild, der Angeklagte wurde ja rot als die Namen der Verletzten verlesen wurden.

  • Na hoffentlich läßt Dich keiners ans Steuer, wenn Du es gerechtfertigt findest, mit einem 12 Tonner mit 60 km/h über eine rote Ampel zu brettern.


    Not kennt da wohl kein Gebot bei der BF Hamburg. Ich hoffe das Kätzchen kam auch ohne HLF vom Baum runter.
    Mal ehrlich, höchst Strafe 5 Jahre.... wie kann man da nur ein Zehntel von geben bei dem Hergang???

  • @Maggus


    Bevor man so hart redet wie Du, sollte man die Urteilsbegründung lesen. Rache alleine ist keine gute Grundlage für ein Urteil.

  • Der Kollege den es hier betrifft, wird sicher vor Freude über sein so mildes Urteil ganz aus dem Häuschen sein und heute Abend feiern.
    Bei manchen Kommentaren wird mir einfach nur schlecht.. :stop_1:

  • Ich hab sie gelesen Ani. Der ganze Täterschutz und Tätermitleid geht mir auf den Sack.


    horst.
    Geil das der Täter heute Abend feiert. Wird er aber nicht da er ja Freispruch wollte. Ne ist klar.

    Strafe sollte tatangemessen sein, wie so offt ist dies nicht der Fall. Ich hoffe der 'Kollege' leidet mindestens so lange wie die Betroffenen.
    Neo kannst gerne per PMverbal aus der Hose fahren wenn da auch inhaltlich etwas hintersteckt ausser ist ja n Kollege und so viel Stress etc.... er hat 2 Menschen ausgelöscht durch sein Verhalten sowie das von 23 nachhaltig beeinflusst.

  • Wo hast Du denn die Urteilsbegründung gelesen? Gibt's da 'nen Link zu?


    By the way: die Toten werden nicht mehr lebendig. Egal, ob 5 Jahre Knast oder 6 Monate Bewährungsstrafe. Und vergiß dabei auch nicht: der Mann hat Menschen durch sein Verhalten auf dem Gewissen. Glaubst Du nicht, daß diese Tatsache für die meisten von uns nicht schon alleine hart genug ist?

  • Ani nur das was in den Artikel auszugsweise wiedergegeben wurde nicht die volle Begründung da hast du recht.
    Hmmm... dann können wir ja das ganze Strafrecht abschaffen, sagen das der Täter durch das Leid der Opfer gestraft genug ist und alles ist bingo!!!
    Wir reden hier nicht von einen super unglücklichen Unfall sonder einer fast schon überheblichen Dummheit mit 60 km/h über eine Kreuzung zu brettern wenn man Rot hat.

  • Und vergiß dabei auch nicht: der Mann hat Menschen durch sein Verhalten auf dem Gewissen. Glaubst Du nicht, daß diese Tatsache für die meisten von uns nicht schon alleine hart genug ist?

    Und wenn jemand ein betrunken Kind tötet, dann soll der für immer im Knast schmoren, ist der Konsens hab ich manchmal das Gefühl. Auch wenn dieser Mensch vielleicht auch vom Gewissen gequält ist?


    Das sind zweierlei Maß, ich habe das Gefühl, das liegt daran das es ein Kollege ist.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Hmmm... dann können wir ja das ganze Strafrecht abschaffen, sagen das der Täter durch das Leid der Opfer gestraft genug ist und alles ist bingo!!!


    Sprich mal mit einem Richter darüber, wenn Du die Gelegenheit dazu hast. Das lässt einen klarer sehen. Und weniger emotional.