Ehrenamt im Rettungsdienst - Probleme für das Hauptamt

  • Schön mit dem Ordnungsamt auf Streife gehen, Knöllchen schreiben und sich vom Pöbel auf´s Maul hauen lassen! Geil... :blackeye:


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das ist doch alles Kinderkram, ehrenamtlich wird man Polizist! Leider jetzt auch in Ba-Wü nicht mehr mit scharfer Waffe.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Leider jetzt auch in Ba-Wü nicht mehr mit scharfer Waffe.


    In Baden-Württemberg gibt es künftig keinen Freiwilligen Polizeidienst mehr. Und auch wenn die Personaldecke in der Vergangenheit angespannt war weiß ich, dass man unter den Polizeibeamten darüber nicht unglücklich ist - gibt es doch anstelle der Freiwilligen künftig zusätzliche Beamte.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.


  • In Baden-Württemberg gibt es künftig keinen Freiwilligen Polizeidienst mehr. Und auch wenn die Personaldecke in der Vergangenheit angespannt war weiß ich, dass man unter den Polizeibeamten darüber nicht unglücklich ist - gibt es doch anstelle der Freiwilligen künftig zusätzliche Beamte.

    Und so ists richtig! Und das nicht nur bei der Polizei.


    Zurück zum Ehrenamt im RD: Ehrenamt bringt dieselbe Qualität wie hauptamtliches Personal? Mag momentan stimmen, weil Haupt- wie Ehrenamt mit identischen Ausbildungen durch die Straßen fährt. Aber kann die jetztige Qualität das Maß der Dinge sein? Wie sieht es denn mit der 3jährigen RA-Ausbildung aus? Die würde für noch mehr Qualität im RD sorgen. Aber wer stellt sich da massiv quer? Richtig, die HiOrgs! Und warum? Mein Gott, man stelle sich vor auf jedem RTW muss ein 3jahres-RA sitzen und möglicherweise ist in Zukunft das, was die derzeitige 2-Jahres-RA-Ausbildung ist demnächst Pflicht für nen Fahrer RTW. Oh Gott! Klar, bringt Qualität, aber welcher Ehrenamtliche soll denn Zeit für so eine lange Ausbildung haben!? Da muss man ja doch Hauptamtliche einstellen. Das kostet Geld. Ne, Kosten sind nicht gut, dann lieber Status quo.

  • @the-ossi: Lustiger Weise wurde genau mit der von dir genannten Begründung auf Druck des Deutschen Städtetages und hochrangiger Vertreter der HiOrgs im Juni 1976 im Bundestag eine seit 1973 bestehende Bestrebung zur Schaffung eines Rettungssanitätergesetzes mit einer damals bereits angedachten 2-Jährige Berufsausbildung gekippt - man sah den kostendämpfenden Einsatz von EA-Personal gefährdet, nicht nur von Seiten der HiOrgs sondern auch kommunaler Vertrete z.B. aus Feuerwehrkreisen... 36 Jahre sind in der Politik anscheinend nicht viel Zeit um eine damals wie heute falsche Entscheidung zu überdenken

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...


  • In Baden-Württemberg gibt es künftig keinen Freiwilligen Polizeidienst mehr. Und auch wenn die Personaldecke in der Vergangenheit angespannt war weiß ich, dass man unter den Polizeibeamten darüber nicht unglücklich ist - gibt es doch anstelle der Freiwilligen künftig zusätzliche Beamte.


    Den letzten Teil glaube ich erst, wenns so weit ist. Momentan wird bei der baden-württembergischen Polizei eher "rationalisiert" und zusammengestrichen.


    J.

  • @the-ossi: Lustiger Weise wurde genau mit der von dir genannten Begründung auf Druck des Deutschen Städtetages und hochrangiger Vertreter der HiOrgs im Juni 1976 im Bundestag eine seit 1973 bestehende Bestrebung zur Schaffung eines Rettungssanitätergesetzes mit einer damals bereits angedachten 2-Jährige Berufsausbildung gekippt - man sah den kostendämpfenden Einsatz von EA-Personal gefährdet, nicht nur von Seiten der HiOrgs sondern auch kommunaler Vertrete z.B. aus Feuerwehrkreisen... 36 Jahre sind in der Politik anscheinend nicht viel Zeit um eine damals wie heute falsche Entscheidung zu überdenken

    Dann haben wir ja ein ungefähres Zeitfenster wann die 3jährige kommt... '73 angestrebt, '89 gekommen... ;)
    Wobei ich ehrlich gesagt nicht glaube, dass die 3jährige kommt, so lange es noch übergeleitete Kollegen gibt.

  • Weil diese Kollegen dann entweder ein weiteres Mal übergeleitet werden müssten und es dann drei verschiedene Rettungsassistenten (oder wie immer die Berufsbezeichnung dann lauten wird) gäbe, oder sie auf die Barrikaden gehen würden, wenn sie plötzlich zum Fahrer RTW "degradiert" und vom NEF verbannt werden.


    Ist aber wie gesagt nur ne Vermutung.

  • oder sie auf die Barrikaden gehen würden, wenn sie plötzlich zum Fahrer RTW "degradiert" und vom NEF verbannt werden.


    Wäre es nicht eher wahrscheinlich, dass eine Berufsgruppe, die es seit mehr als 20 Jahren nicht schafft "auf die Barrikaden" zu gehen, auch in diesem Fall klein beigibt und es über sich ergehen lässt?


    Oder um es etwas provokanter auszudrücken... aus Schafen werden über Nacht sicherlich keine Löwen.

  • Mit Blick auf meine Wache: Das NEF ist bei vielen Kollegen ein Statussymbol. Und ganz nebenbei ein entspannter Job im zunehmenden Alter wenn die körperlichen Wehwehchen losgehen. Und wenns dann vom NEF auf den KTW geht wird für viele das Fass überlaufen. Und das zu Recht, finde ich. Stell Dir mal vor, Du machst seit 20 Jahren denselben Job und ab morgen bist Du nicht mehr qualifiziert genug. Das kratzt am Ego und das ist das EINE, wobei der Rettungsdienstler empfindlich wird.

  • Und das zu Recht, finde ich. Stell Dir mal vor, Du machst seit 20 Jahren denselben Job und ab morgen bist Du nicht mehr qualifiziert genug. Das kratzt am Ego und das ist das EINE, wobei der Rettungsdienstler empfindlich wird.


    Aber ganz ehrlich. Darauf können wir und will ich keine Rücksicht nehmen. Wenn wir uns qualifzieren wollen und eine gesunde Basis schaffen wollen, von der es weiter nach oben geht, dann geht es nicht über eine Überleitung, sondern nur über ein neues Staatsexamen für alle die das neue Berufsbild ergreifen und danach arbeiten wollen. Weiterhin geht es dann darum, die Fahrzeugklassen nach und nach mit entsprechenden Qualifikationen zu beschreiben. Ob dann der Alt-RA noch auf dem NEF fahren darf oder nicht, steht noch gar nicht zur Diskussion. Sollte dieses so aber festgelegt werden, dann muss er sich auf den Hosenboden setzen, oder fährt später als 2. Mann ggf. mit Einschränkungen in seiner Kompetenz zu vorher (z.B.) auf dem RTW.


    Es muss nun einen Umbruch geben, der sich langsam und lange hinziehen kann und wird, sollte es wirklich in diesem Jahr die Verabschiedung des Gesetzes geben. Sollte es einfache Umschreibungen wie damals geben, ist das nicht der Qualitätsfortschritt den ich mir wünsche und hat den gleichen Effekt wie damals. Keinen!

  • Da werde ich nicht widersprechen. Ich sage nur, dass ich davon ausgehe, dass die übergeleiteten RA rebellieren werden und dass ich GLAUBE, dass der Weg des geringsten Widerstandes gewählt werden wird und der wäre nunmal (sofern sich die höheren Instanzen mal zur 3jährigen druchringen sollten) zu warten bis diese eben im Ruhestand sind.


    Trägt aber nix zum eigentlichen Thema bei, darum sollten wir diesen Exkurs jetzt vielleicht beenden und back to topic gehen.

  • Dabei ignorierst du mir ein bisschen zuviel. Selbst wenn das Gesetz dieses Jahr verabschiedet wird, müssten dann erstmal noch entsprechende Ausbildungsverordnungen geschaffen werden, und das wird vermutlich wieder föderal auf Landesebene laufen. Dann wird es irgendwann die erste Ausbildungsinstanz geben und nach drei Jahren sind die ersten "Fachpersonal Rettungsdienst unbekannten Namens" fertig. Nach ein paar Jahren werden es irgendwann genug sein, zusammen mit den potentiell nachqualifizierten Bestands-RettAss, dass sie Einzug in die Landesrettungsdienstgesetze halten. Und dann erst, würde die "Verbannung" drohen. Jetzt kannst du die Zeiten mal zusammenrechnen... du wirst schnell drauf kommen, dass die "geadelten Kollegen" auch bei einer sofortigen Gesetzenovelle keine wichtige Rolle mehr spielen werden.


    Die Rebellion durch das Ehrenamt und den HiOrgs wegen der Ehrenamtlichen wäre da schon deutlich eher zu erwarten. Weil für das Ehrenamt wäre das wohl eher katastrophal, insbesondere wenn man davon ausgeht, dass der jetzige RettAss zum Fahrer wird. Dann wären die Fahrerposten nämlich besetzt... durch hauptamtliches, bezahltes Personal. Das wäre ja unvorstellbar. Und gemäß dem, was einige hier so schreiben, würde augenblicklich der Rettungsdienst im Süden der Republik zusammenbrechen. Denn ohne Ehrenamt geht es doch nicht... den Norden gibts nicht! ;-)

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Na ja, Rente mit 67 sag ich da nur. Wenn man '88 im zarten Alter von 18 mit seinem RS angefangen hat, dann geht man zwar - wenn ich mich nicht irre noch mit 63 in Rente, aber das ist dann immer noch erst im Jahre 2033. Das sind noch über 20 Jahre. Das ist noch ein langer Zeitraum - selbst in der Politik -, so dass die Geadelten wie Du sie nennst doch noch recht ordentlich ins Gewicht fallen werden.

  • Eben das denke ich nicht, wenn man halbwegs realistisch abschätzt, wieviele der Kollegen wirklich bis zur Rente im Rettungsdienst arbeiten werden und obendrein berücksichtigt, dass eine halbwegs flächendeckende Verpflichtung mit 10 Jahren nach Beschluss des Gesetzes noch mehr als optimistisch geschätzt sein dürfte, ergo 2023, ist es ein verschwindend kleiner Anteil des Rettungsfachpersonals insgesamt. Damit wirst du kaum einen zweistelligen Prozentbereich erreichen können. Daher ist der Nachhall eines solchen Protests mehr als fraglich in sofern er überhaupt zustande käme. Natürlich ist das auch von mir nur eine Einschätzung, aber letztendlich sind RDler deutlich über 50 doch recht selten und es leuchtet mir nicht ein, wieso sich dies plötzlich ändern sollte.


    Die Zeitschätzung führte ich ja oben schon aus. Verabschiedung des Gesetzes, Entwurf und Schaffung von den Ausbildungsverordnungen auf Landesebene, dreijährige Ausbildungszeit und mehrere Abschlussjahrgänge um überhaupt erstmal die Anzahl des Fachpersonals zu haben, damit man es in die Landesrettungsdienstgesetze aufnehmen kann, die dann obendrein auch noch entworfen und verabschiedet werden wollen. Also eine plötzliche Revolution würde ich nicht erwarten. Bei der zweijährigen Ausbildung hat es schon lange genug gedauert und da wurde obendrein "geadelt". Wenn man auf diesen Schritt verzichtet, muss man das jetzige RFP erstmal motivieren, sich weiterzubilden und entsprechend viele Neue ausgebildet haben. Daher ist eine deutlich längere Übergangszeit zu erwarten.


    Aber sollten wir das vielleicht wirklich an anderer Stelle besprechen? Interessant ist es allemal, wenn auch hochspekulativ...

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  • Gibt es eigentlich irgendwo eine Quelle/Statistik o.Ä. aus der hervorgeht wie hoch der Anteil übergeleiteter RettAss ist die aktuell noch im Rettungsdienst tätig sind?


    OT.: Dieser Beitrag wurde mit einem IPhone 4 unter Ios 5.1 verfasst.

  • Also fangen wir mal an. Wenn der Gesetzgeber heute beschließen würde, dass eine dreijährige Ausbildung vorgeschrieben wird. Dann gehe ich bei dem Föderalen Charakter Deutschlands von 3 - 5 Jahren aus, welche benötigt werden sich auf die Ausbildungsregularien zu einigen. Schlussendlich war 2000 sogar bei der DGKP im Gespräch, dass 16 Bundesländer ihr eigenes Süppchen kochen.
    Somit käme es frühestens 2018 zu den ersten ... nach der Ausbildungsrichtlinie. Bis dahin gäbe es aber noch die 2 jährige Ausbildung, welche man dann auch als nicht mehr ausreichend erachten müßte. Das Gesetz sieht aber vor, dass jemand der eine Ausbildung abgeschlossen hat und hier wird ja immer darauf Wert gelegt, dass der RettAss eine Ausbildung ist diese auch nicht erlöschen kann.
    Es bestünde von der Seite des Gesetzgebers die Möglichkeit eine 6 monatige oder 1 jährige Aufschulung im Rahmen der Überleitung aufzunehmen. Doch selbst hier könnte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen bzw. die Arbeitsagentur müßte die Kosten im Rahmen der Fortbildung tragen. Wieviele RettAss gibt es derzeit in Deutschland ? Diese Zahl multipliziert mit 3.000 - 4.000 Euro bei einem Jahr, da wird sich Vater Staat bei der derzeitigen Finanzlage bedanken. Nur müßte die Arbeitsagentur die Kosten übernehmen, da sonst keine Vermittlung möglich wäre und sie somit in den Bereich der Arbeitslosen fallen würden.

  • 2 Fragen:
    Wieso gerichtliche Auseinandersetzungen wenn das neue Berufsbild einen ganz anderen Namen trägt und damit nicht die Besitzstandswahrung gilt. (Vermutung)
    Warum muss die Arbeitsagentur das zahlen wenn der Arbeitgeber irgendwann verpflichtet ist, einen gewissen Prozentsatz an diesem "neuen" Personal vorzuhalten. Dementsprechend entfallen diese Kosten entweder auf den Arbeitgeber - was Sinn macht, da er ja sein Personal halten will - oder er sucht sich neue Kollegen. Alternativ kann der Kollege seine Ausbildung an den neuen Bedarf anpassen, was er selbst bezahlen müsste, sollte er das wollen - aber nicht dafür (basierend auf qualitativen Überprüfungen) vom Arbeitgeber her - geeignet sein.

  • Also fangen wir mal an. Wenn der Gesetzgeber heute beschließen würde, dass eine dreijährige Ausbildung vorgeschrieben wird. Dann gehe ich bei dem Föderalen Charakter Deutschlands von 3 - 5 Jahren aus, welche benötigt werden sich auf die Ausbildungsregularien zu einigen. Schlussendlich war 2000 sogar bei der DGKP im Gespräch, dass 16 Bundesländer ihr eigenes Süppchen kochen.
    Somit käme es frühestens 2018 zu den ersten ... nach der Ausbildungsrichtlinie. Bis dahin gäbe es aber noch die 2 jährige Ausbildung, welche man dann auch als nicht mehr ausreichend erachten müßte. Das Gesetz sieht aber vor, dass jemand der eine Ausbildung abgeschlossen hat und hier wird ja immer darauf Wert gelegt, dass der RettAss eine Ausbildung ist diese auch nicht erlöschen kann.
    Es bestünde von der Seite des Gesetzgebers die Möglichkeit eine 6 monatige oder 1 jährige Aufschulung im Rahmen der Überleitung aufzunehmen. Doch selbst hier könnte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen bzw. die Arbeitsagentur müßte die Kosten im Rahmen der Fortbildung tragen. Wieviele RettAss gibt es derzeit in Deutschland ? Diese Zahl multipliziert mit 3.000 - 4.000 â?? bei einem Jahr, da wird sich Vater Staat bei der derzeitigen Finanzlage bedanken. Nur müßte die Arbeitsagentur die Kosten übernehmen, da sonst keine Vermittlung möglich wäre und sie somit in den Bereich der Arbeitslosen fallen würden.


    Was wäre denn dein Vorschlag, um dieses Dilemma zu vermeiden?


    :search: J.