EU-Pläne zur Neuregelung der Arbeitszeitrichtlinie: Sozialkommissar Laszlo Andor bekräftigt seine Absicht, das Ehrenamt einbeziehen zu wollen

  • Nein habe ich nicht aber sie haben ihre vorgefertigten Meinungen und ich die Meinen. 84 h sind nur im Rahmen des Bereitschaftsdienstes und nur kurzfristig möglich nach EU - Richtlinien dürfen Arbeitnehmer 60 h mit Bereitschaftsdienst 65 h arbeiten.
    Der Rettungsdienst kann so er Ruhephasen hat als Bereitschaftsdienst angesehen werden. Dies bedeutet ein Arbeitnehmer kann 40 h bei seinem Hauptarbeitgeber arbeiten und 24 h bei seinem Nebenarbeitgeber und hat kein Problem. Die Tätigkeit ist Anzeige aber nicht genehmigungspflichtig zu der Wochenarbeitszeit gibt es juristische Auseinandersetzungen, da einige 50 h als Wochenarbeitszeit definieren, was aber nicht den EU - Verordnungen entspricht. Da der entsprechende Vorstoß 2008 im Europaparlamemt gestoppt wurde.
    Bei Selbstständigen ist auch die Kippung der 60 h Grenze möglich, da man als Beispiel annimmt jemand hat 2 50 % Stellen = 40 h zusätzlich eine GFB - Stelle mit 7 h die Woche und geht einer selbstständigen Tätigkeit im Umfang von 38 h die Woche nach. Aus diesem Grund ist er im Hauptberuf als Selbstständiger anzusehen und somit ergibt sich eine Wochenarbeitszeit von 47 h in verschiedenen Angestelltenarbeitsverhältnissen welche unter den 48 der EU liegen und 38 h als Selbstständiger was in der Summe 85 h macht und dies ist halt durch Schlupflöcher möglich!

  • Echtes Ehrenamt hat in so einer Richtlinie nichts zu suchen (der Einsatz der FF, SEG Einsatz, der Fußballtrainer usw.)
    Pseudoehrenamt dagegen gehört verboten (einen hauptamtlichen RTW mit Ehrenamt besetzen, die kriegen aber einen regulären Stundenlohn). Das ist einfach nur Steuerhinterziehung und hat nichts mit Ehrenamt zu tun.

  • Und wo willst Du die Grenze ziehen?


    Dann wird der Hauptamtliche RTW einfach zum Ehrenamtlichen umdeklariert. Es gibt genügend "Verrückte", die auch gerne ohne Geld Blaulichtauto fahren wollen......



    Wenn man Ausnahmen zuläßt führt das meiner Meinung nach nur zum Mißbrauch und Schlupflöchern.


    Beispiel: Dieser bekloppte Einsatzführerschein in BaWü. Gilt nur für Ehrenamtliche, eigentlich. Da das ganze aber unklar formuliert ist, machen die HiOrgs nun ganz fix mit jedem, der nicht bei 3 auf nem Baum ist so eine Fahrprüfung, da sie bei einer eindeutigen Neuregelung Bestandsschutz hat. Verrückte Welt.

  • Nein habe ich nicht aber sie haben ihre vorgefertigten Meinungen und ich die Meinen. 84 h sind nur im Rahmen des Bereitschaftsdienstes und nur kurzfristig möglich nach EU - Richtlinien dürfen Arbeitnehmer 60 h mit Bereitschaftsdienst 65 h arbeiten.
    Der Rettungsdienst kann so er Ruhephasen hat als Bereitschaftsdienst angesehen werden. Dies bedeutet ein Arbeitnehmer kann 40 h bei seinem Hauptarbeitgeber arbeiten und 24 h bei seinem Nebenarbeitgeber und hat kein Problem. Die Tätigkeit ist Anzeige aber nicht genehmigungspflichtig zu der Wochenarbeitszeit gibt es juristische Auseinandersetzungen, da einige 50 h als Wochenarbeitszeit definieren, was aber nicht den EU - Verordnungen entspricht. Da der entsprechende Vorstoß 2008 im Europaparlamemt gestoppt wurde.
    Bei Selbstständigen ist auch die Kippung der 60 h Grenze möglich, da man als Beispiel annimmt jemand hat 2 50 % Stellen = 40 h zusätzlich eine GFB - Stelle mit 7 h die Woche und geht einer selbstständigen Tätigkeit im Umfang von 38 h die Woche nach. Aus diesem Grund ist er im Hauptberuf als Selbstständiger anzusehen und somit ergibt sich eine Wochenarbeitszeit von 47 h in verschiedenen Angestelltenarbeitsverhältnissen welche unter den 48 der EU liegen und 38 h als Selbstständiger was in der Summe 85 h macht und dies ist halt durch Schlupflöcher möglich!


    Mal abgesehen davon, dass ich erhebliche Zweifel hab, ob deine Aussagen zu diesen Schlupflöchern richtig sind, gibst du damit ja zu, dass deine alte Aussage Schwachsinn war. Denn da hast du ganz explizit von zwei vollen Stellen gesprochen, das ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Es wäre schön, wenn du nicht in jedem Thema irgendwelchen Unsinn schreiben würdest, nur weil dir das Ehrenamt so am Herzen liegt.


    Nun das würde lustig werden, da man ja noch nicht einmal in einem Land gleiche Arbeitszeiten hat. So darf ich nach meinem Kollektivvertrag maximal 50 h in der Woche arbeiten. In einem anderen Haus aber dem gleichen Gewerbe darf ich 60 h in der Woche arbeiten.
    Des weiteren wie sieht es mit Freiberuflern aus ? Denn Freiberuflich kann ich auch 70 oder 90 h die Woche arbeiten da ich ja mein eigener Arbeitgeber bin. Des weiteren braucht man ja in Deutschland in bestimmten Bereichen zum Teil 2 volle Stellen und da bin ich auch bei 76 - 84 h und dagegen gibt es genau gar keine Handhabe weil ich in beiden Fällen nur einen Vertrag über 38 - 42 h habe und meinem AG nur die Arbeitskraft in der Arbeitszeit schulde und nicht meine Freizeit.
    Problematisch wird es nur bei Eintritt eines Schadens, weil dann der Arbeitnehmer haftet.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Hallo!

    Hauptamtliche RTW einfach zum Ehrenamtlichen umdeklariert.

    Sollte das so einfach gehen??
    Bereichsplan-RTW = Hauptamtlich. So wäre zumindest mein Verständnis...
    Grüsse

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Echtes Ehrenamt hat in so einer Richtlinie nichts zu suchen (der Einsatz der FF, SEG Einsatz, der Fußballtrainer usw.)
    Pseudoehrenamt dagegen gehört verboten (einen hauptamtlichen RTW mit Ehrenamt besetzen, die kriegen aber einen regulären Stundenlohn). Das ist einfach nur Steuerhinterziehung und hat nichts mit Ehrenamt zu tun.

    Genau meine Meinung!

  • Ich kann Karsten ebenfalls nur beipflichten! "Echtes" Ehrenamt ist Teil der persönlichen Lebensgestaltung (= Hobby), die man unmöglich über Arbeitsschutzregelungen reglementieren kann, ohne die Freiheit jedes einzelnen erheblich einzuschränken. Man sollte sich endlich darauf beschränken, regional pervertierte Formen anzugehen, statt auf "das Ehrenamt" ganz allgemein einzuprügeln. Bezahlte Ehrenamtler :pleasantry: im Regelbetrieb sind so ein regionales Phänomen. Sicher extrem anstrengend für HA'ler in Deutschlands Süden! Aber wirklich ein Grund, alle Bereiche von EA in Frage zu stellen, so wie es jetzt im Raum steht?! 8|

  • Hallo!

    Sollte das so einfach gehen??
    Bereichsplan-RTW = Hauptamtlich. So wäre zumindest mein Verständnis...
    Grüsse

    Wenn man damit Geld sparen kann, geht beim DRK im Süden (fast) alles.


    Hier gibts für Ehrenamtliche je nach Kreis und nach Ausbildung zwischen 6 und 12 Euro. Nette Aufwandsentschädigung, oder? Steuerfrei.


    In BaWü ist das Ehrenamt übrigens im Landesrettungsdientgesetz verankert.

  • Nachdem diverse deutsche Kliniken bzw. Klinikgruppen, etc. bereits Jobbörsen in Ungarn, der Slovakei und der Tschechei veranstalten, wird dieser Trend auch in Deutschland in nicht all zu ferner Zukunft spürbar werden. Bisher ist man vornehmlich an der Ärzteschaft interessiert, aber es ist sicher nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Pflegepersonal eine Rolle spielen wird.

    Zitat von "hk-um"
    gegen einen ungarischen Rettungsoffizier ist der RettAss in Deutschland wie der RettAss zum RettSan in Deutschland

    Fachlich müssen sich Rettungsoffiziere wirklich nicht verstecken und so mancher RA sollte sich warm anziehen. Ach ja, auch die Paramedics aus der Tschechei sollte man fachlich nicht unterschätzen. Die Ausbildung wird auch dort zunehmend akademisiert. Interessanter Studiengang übrigens, mit hervorragenden ärztlichen Dozenten


    In der Schweiz scheint man sich gegen einen zu großen Andrang an Arbeitswilligen aus den genannten Ländern nun zu wehren: Schweiz schränkt Zuwanderung von Osteuropäern ein

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich finde die Idee mit den ungarischen Rettungsoffizieren gut. Die können dann in der Notaufnahme dem Arzt in der Landessprache Übergabe machen ("Ich weiß nicht, was der Patient hat. Ich habe ihn nicht verstanden. Er spricht kein ungarisch.").

  • Ich finde die Idee mit den ungarischen Rettungsoffizieren gut. Die können dann in der Notaufnahme dem Arzt in der Landessprache Übergabe machen ("Ich weiß nicht, was der Patient hat. Ich habe ihn nicht verstanden. Er spricht kein ungarisch.").


    Obwohl deutsch sprechende Patienten in so manchen Rettungsdienstbereichen auch eher die Ausnahme sind...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.


  • Soviel zum Thema Integration ...

    Für die, die jetzt noch kein Deutsch sprechen, ist der Zug eh abgefahren. Die aktuelle Generation spricht deutsch - nicht zwangsläufig gut, aber das tun Deutsche aus ähnlichen Schichten auch nicht.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Papua Neuguinea? Queensland?

    Nee, ganz so weit weg ist es dann doch nicht! Eine Flugstunde mit Deiner Rettungsschraube die A2 Richtung Osten und dann bist Du in meiner Welt... ;)



    Das beschreibt es schon mal ganz gut! :D:D:D


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich finde die Idee mit den ungarischen Rettungsoffizieren gut. Die können dann in der Notaufnahme dem Arzt in der Landessprache Übergabe machen ("Ich weiß nicht, was der Patient hat. Ich habe ihn nicht verstanden. Er spricht kein ungarisch.").


    Komisch - bis dato hat sich in unserer Gegend Personal aus Finnland, Schweden, Holland, Sachsen, Italien, Arabien, dem Balkan, sogar aus Quebec in der hiesigen Landessprache den Patienten widmen können.

  • @HarrisNRÜ


    Eine Stunde östlich? Das ist ja schon DDR! :D

    Du Pfennig...ähm...Kilometerfuchser...! Wenn sich die A2 mit der A7 kreuzt, dann schmeiß mal den Bremsschirm raus...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.