DRK-RD erstellt Rechnung an Angehörige eines verstorbenen Patienten

  • Das DRK hat eine Rechnung für die erfolglose Reanimation an der Einsatzstelle den Angehörigen der verstorbenen Person zugesandt.


    http://www.wiesbadener-kurier.…hten/polizei/11896320.htm

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Das DRK hat eine Rechnung für die erfolglose Reanimation an der Einsatzstelle den Angehörigen der verstorbenen Person zugesandt.


    Nicht den Angehörigen, sondern an die Postanschrift der Toten.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Der Vertreter einer solchen Organisation sagte auf AZ-Anfrage, in
    â??menschlich dramatischenâ?? Vorfällen, wie es der Unfall bei Wöllstein
    einer war, sei eine intensive, gründliche, unter Umständen langwierige
    Recherche nach der Krankenkasse sicher besonders angebracht.

    Wer schonmal versucht hat solche Angaben bei der Hotline der betreffenden Krankenkasse zu erfragen, weiß was das für eine Odysee darstellt. Da hat man jemanden dran, der zwar die Daten vorliegen hat jedoch offiziell keine Auskunft geben darf und dies dann auch nicht tut. Also legt man auf, ruft nochmal an und hofft, dass man jemand anderen an der Leitung hat, der die Daten dann hoffentlich trotzdem herausgibt.***


    Ich sehe in diesem Fall kein Fehlverhalten seitens des Betreibers des Rettungsdienstes, es wurde eine Dienstleistung erbracht die nach dem festgelegten Gebührensatz vergütet wird. Es beschwert sich ja auch keiner, dass der Bestatter etwas in Rechnung stellt.


    ***Edit: Ergänzung: Und das setzt voraus, dass man schon weiß bei welcher Krankenkasse die Betroffene versichert ist/war! Wie stellen die sich das vor? Alle GKVs durchtelefonieren um dann am Ende festzustellen, dass die Patientin privat versichert ist?

  • korrekt!

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Ich sehe in diesem Fall kein Fehlverhalten seitens des Betreibers des Rettungsdienstes, es wurde eine Dienstleistung erbracht die nach dem festgelegten Gebührensatz vergütet wird. Es beschwert sich ja auch keiner, dass der Bestatter etwas in Rechnung stellt.

    Nun, der ist aber nicht der Verursacher in den Augen der Hinterbliebenen.


    Ich finde es aber schon ungeschickt, so ne Rechnung ein paar Tage nach dem Vorfall zu verschicken. Einfach unsensibel. :( Und dann auf gut Glück an die Adresse der Verunglückten? Na ja.


    Eine andere Sache ist freilich, wie sich die Mutter aufführt: Unverschämtheit, Verhöhnung der Toten und so fort. Klar, was fällt denen überhaupt ein, eine Rechnung für ihr Versagen zu schicken? Unerhört sowas. 8|

  • Ich hoffe der Bestatter hat auch keine Rechnung geschickt... Das wäre schließlich auch pietätlos... :eyeroll:

  • Ich hoffe der Bestatter hat auch keine Rechnung geschickt... Das wäre schließlich auch pietätlos... :eyeroll:


    Ganz abgesehen von dem Arzt der die Todesbescheinigung ausgestellt hat...


    also über was die Leute sich so alles aufregen... :stick:

  • Ich hatte es so im Kopf, dass mit dem Tod die Mitgliedschaft in der Krankenkasse endet.

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Zum Zeitpunkt der Maßennahmen war diejenige aber noch Mitglied.


    Frage: Wie wird eine Obduktion abgerechnet ? Zahlt der Staat oder die Krankenkasse?

  • Halt. Ich glaube, das ist ein Grenzfall. Der ist nur so lange Mitglied, wie er noch am Leben ist oder im Sterben liegt. Wie das bei einer Reanimation ist, da bin ich mir jetzt nicht sicher. So hab ich es zumindest mal in nem Nachtdienst erklärt gekriegt.

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Frage: Wie wird eine Obduktion abgerechnet ?


    Eine Obduktion nach §87 StPO wird aus dem "Etat" der "Justiz" bezahlt. Sinn ist es hier Straftaten aufzuklären. (--> Rechtsmedizin)
    Obuktionen in der Pathologie auf Wunsch der Angehörigen werden durch die Angehörigen bezahlt. Erfolgt eine Obduktion auf Wunsch der Klinik (dann aber im Einvernehmen mit den Angehörigen) zahlt dies auch die Klinik.

  • Halt. Ich glaube, das ist ein Grenzfall. Der ist nur so lange Mitglied, wie er noch am Leben ist oder im Sterben liegt. Wie das bei einer Reanimation ist, da bin ich mir jetzt nicht sicher. So hab ich es zumindest mal in nem Nachtdienst erklärt gekriegt.

    Also kann ich theoretisch für den Zeitraum zwischen Tod und erfolgreicher Reanimation die Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge fordern? 8-)

  • Ich hatte es so im Kopf, dass mit dem Tod die Mitgliedschaft in der Krankenkasse endet.


    Ja, aber der Todeszeitpunkt ist die Einstellung der Reanimationsbemühungen - also währenddessen noch versichert.


    Zitat


    Frage: Wie wird eine Obduktion abgerechnet ? Zahlt der Staat oder die Krankenkasse?


    Wie beim Bier - wer bestellt, zahlt auch, also z.B. das Krankenhaus, das die Obduktion wünscht, die Staatsanwaltschaft oder auch mal Versicherungen (z.B. Nachweis von Berufskrankheiten ect). Die Krankenkasse hat ja eigentlich kein Interesse an der Obduktion

  • Hä? Ist das denn Rechtens? Ich meine, so ein Notfalltransport würde doch auch von der KK getragen. Warum nicht auch die Reanimation, sprich eine notfalltechnische Maßnahme, auch wenn sie erfolglos war.
    Das verstehe ich jetzt nicht.

  • Hä? Ist das denn Rechtens? Ich meine, so ein Notfalltransport würde doch auch von der KK getragen. Warum nicht auch die Reanimation, sprich eine notfalltechnische Maßnahme, auch wenn sie erfolglos war.
    Das verstehe ich jetzt nicht.


    Lesen ... die Krankenkasse konnte nicht ermittelt werden, daher wurde dieser (zugegeben sehr unglückliche) Weg gewählt.
    Natürlich kann sich die Familie melden und die KK mitteilen, dann übernimmt die das auch selbstverständlich.


    Sinnvoller als das Schreiben einer Rechnung wäre natürlich gewesen, die Angehörigen um Mitteilung der Krankenkasse zu bitten

  • EMT-Kiel:


    Irgendwo im Sozialgesetzbuch 4 oder 5 steht (sinngemäß), dass der Rettungsdienst nur bei den Kassen abrechnen darf wenn er transportiert hat. Dies ist bei einer erfolglosen Rea aber nun mal nicht geschehen. Der Notarzt kann seine Kosten geltend machen da er eine Behandlung vornimmt, der RD aber nicht.
    In sofern müssen die Kosten anderweitig aufgefangen werden. Bei uns werden 70% der Kosten geltend gemacht. Manchmal zahlen die Kassen, manchmal nicht. Dann muss aus dem Nachlass des Toten bzw. durch dessen Hinterbliebenen die Rechnung übernommen werden. Vielleicht etwas pietätlos, aber so ist leider die Realität.

  • Ich hoffe der Bestatter hat auch keine Rechnung geschickt... Das wäre schließlich auch pietätlos... :eyeroll:


    Der Bestatter ist aber auch keine gemeinnützige Hilfsorganisation wie das DRK.


    Das man auf den Kosten nicht sitzen bleiben will versteh ich, aber doch nicht auf biegen und brechen.
    So wie das ablief war das nicht nur pietätlos, sondern auch ökonomischer Sicht totaler Blödsinn - wenn man mal an Außenwirkung und Image etc. denkt...ich meine: Würdet ihr so einer Organisation Geld spenden oder ihr sogar beitreten? :dash: