DRK-RD erstellt Rechnung an Angehörige eines verstorbenen Patienten

  • Edit: Kann ignoriert werden. Offensichtlich handelt es sich bei der Rechnung um die für das NEF, die wird natürlich von der Kasse übernommen.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

    Einmal editiert, zuletzt von Zoidberg ()

  • Halt. Ich glaube, das ist ein Grenzfall. Der ist nur so lange Mitglied, wie er noch am Leben ist oder im Sterben liegt. Wie das bei einer Reanimation ist, da bin ich mir jetzt nicht sicher. So hab ich es zumindest mal in nem Nachtdienst erklärt gekriegt.

    Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse endet mit dem Tod.
    Ansonsten kann ich keine §§§ zitieren, nur aus der Praxis als selbstliquidierender Notarzt berichten. Die Krankenkasse zahlt, solange der Einsatz der Rettung dient und noch nicht der Tod festgestellt wurde.
    Beispiel 1: Patient verstirbt, wird nach einem Tag von den Angehörigen leblos aufgefunden, ein Notruf wird abgesetzt und der Notarzt wird zur Rettung einer leblosen Person angefordert. Notarzt stellt sichere Todeszeichen fest und verzichtet auf weitere Maßnahmen. Krankenkasse zahlt. Notarzt führt im Anschluß Leichenschau durch, Krankenkasse zahlt diese nicht. 1. Rechnung geht an die Krankenkassen, zweite Rechnung an die Hinterbliebenen.
    Beispiel 2: Notarzt wird zum Patienten gerufen und stellt nach erfolgloser Reanimation den Tod fest und stellt eine vorläufige Todesbescheinigung aus. Notarzt verständigt ärztlichen Notdienst/Hausarzt zur Leichenschau. Notarzteinsatz bezahlt die Krankenkasse, vorläufige Todesbescheinigung und den zweiten Arzt (Leichenschau) die Hinterbliebenen.

  • Der Bestatter ist aber auch keine gemeinnützige Hilfsorganisation wie das DRK.


    Das man auf den Kosten nicht sitzen bleiben will versteh ich, aber doch nicht auf biegen und brechen.
    So wie das ablief war das nicht nur pietätlos, sondern auch ökonomischer Sicht totaler Blödsinn - wenn man mal an Außenwirkung und Image etc. denkt...ich meine: Würdet ihr so einer Organisation Geld spenden oder ihr sogar beitreten? :dash:


    Tut mir leid, aber das halte ich für Blödsinn! Richtig ist, dass das DRK eine gemeinnützige HiOrg ist. ABER: Verantwortlich für den Rettungsdienst ist i.d.R. immer der Kreis bzw. eine kreisfreie Stadt. Dieser bzw. diese kann diese Aufgabe selbst übernehmen (kommunaler RD bzw. Feuerwehr) oder diese Aufgabe jemanden übertragen. In diesem Fall der HiOrg DRK. Hier haben mMn die Organisationsinteressen den der öffentlichen Aufgabe zurückzustehen! Übrigens führt hier und da das DRK (und andere HiOrgs) mittels speziell geschulter und öffentlich bestellter Rettungsassistenten Zwangseinweisungen nach PsychKG durch. Normalerweise müsste sich dieses auch mit den Grundsätzen einiger HiOrgs kneifen, oder? Warum ist dann die Rechnung pietätlos? Vielleicht ungeschickt angestellt, aber mMn durchaus gerechtfertigt. Der Bestatter lässt sich seine Leistung auch gut vergüten. Vielleicht kommt auch noch eine Rechnung der Landesstraßenmeisterei bzw. Baubehörde? Flurschäden (Gras, Bäume, Verkehrsbeschilderung) sind bei Verkehrsunfällen nicht selten und i.d.R. um einiges teurer als der eigentliche Rettungsdiensteinsatz (das weiß ich aus eigener Erfahrung! Der von mir weggeputzte Baum steht heute immer noch nicht - bezahlt habe ich ihn aber...). Da diese Rechnung sicher anhand des Fahrzeughalters gestellt wird, kann es durchaus möglich sein, dass die verstorbene Tochter noch eine Rechnung postum zugestellt bekommt. Vielleicht stellt die Feuerwehr auch das Abbinden von Betriebsstoffen des verunfallten PKW in Rechnung? Da ich als Bürger ein berechtigtes Interesse an der möglichst wirtschaftlichen Durchführung öffentlicher Aufgaben habe, so habe ich natürlich auch ein Interesse das die Kosten des rettungsdienstlichen Handelns bezahlt werden!


    So sehr wie ich den Verlust der Tochter nachvollziehen kann und mir auch zutiefst leid tut, denn ich habe selbst auch 3 Kinder, so halte ich die Reaktion der Mutter und der Zeitung für übertrieben.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Zitat

    Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse endet mit dem Tod.
    Ansonsten kann ich keine §§§ zitieren, nur aus der Praxis als selbstliquidierender Notarzt berichten. Die Krankenkasse zahlt, solange der Einsatz der Rettung dient und noch nicht der Tod festgestellt wurde.
    Beispiel 1: Patient verstirbt, wird nach einem Tag von den Angehörigen leblos aufgefunden, ein Notruf wird abgesetzt und der Notarzt wird zur Rettung einer leblosen Person angefordert. Notarzt stellt sichere Todeszeichen fest und verzichtet auf weitere Maßnahmen. Krankenkasse zahlt. Notarzt führt im Anschluß Leichenschau durch, Krankenkasse zahlt diese nicht. 1. Rechnung geht an die Krankenkassen, zweite Rechnung an die Hinterbliebenen.
    Beispiel 2: Notarzt wird zum Patienten gerufen und stellt nach erfolgloser Reanimation den Tod fest und stellt eine vorläufige Todesbescheinigung aus. Notarzt verständigt ärztlichen Notdienst/Hausarzt zur Leichenschau. Notarzteinsatz bezahlt die Krankenkasse, vorläufige Todesbescheinigung und den zweiten Arzt (Leichenschau) die Hinterbliebenen.


    Vielen Dank, das macht die Sache klarer:-)

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Sinnvoller als das Schreiben einer Rechnung wäre natürlich gewesen, die Angehörigen um Mitteilung der Krankenkasse zu bitten


    Der Vorschlag hört sich zwar erstmal sinnvoll an, aber ich habe mal erzählt bekommen dass Briefe mit der Bitte um Mitteilung der Krankenkasse wohl recht zurückhaltend beantwortet werden, hingegen auf Rechnungen meist recht schnell reagiert wird. Im Sinne einer effizienten Verwaltung erscheint es es mir also eine nachvollziehbare Handlungsweise zu sein, direkt Rechnungen rauszuschicken.

  • von wenigen lichten momenten abgesehen eine mischung aus stammtisch und bild. nicht lesenswert, wie ich finde.

  • Mal ehrlich, es schickt sich nicht aber diese Praxis wird sich mit Sicherheit auch woanders wiederfinden.... Gerade am Fahrten eingeben und mal wieder die Oma, die prinzipiell nie einen Schein hat, 'nen falschen Schein von dem Arzt, wo man 3 mal in der Woche kulanterweise einen neuen nachholt oder nun mal Kauderwelsch ohne Kasse in der Hand? Es ist nicht korrekt, aber einfacher, das Häkchen bei Privat zu setzen.... Das ganze geht zur Verwaltung und die schickt die Rechnung raus, fertig.Hausgemachtes Problem ganz groß.

    'Angesichts der Vielzahl von Bedürftigen muss man sparsam sein mit seiner Verachtung.' (François-René de Chateaubriand)

  • Mal ehrlich, es schickt sich nicht aber diese Praxis wird sich mit Sicherheit auch woanders wiederfinden.... Gerade am Fahrten eingeben und mal wieder die Oma, die prinzipiell nie einen Schein hat, 'nen falschen Schein von dem Arzt, wo man 3 mal in der Woche kulanterweise einen neuen nachholt oder nun mal Kauderwelsch ohne Kasse in der Hand? Es ist nicht korrekt, aber einfacher, das Häkchen bei Privat zu setzen.... Das ganze geht zur Verwaltung und die schickt die Rechnung raus, fertig.Hausgemachtes Problem ganz groß.

    Ich bin mittlerweile dazu übergegangen bei Einweisungen mit falsch ausgefüllten Transportpapieren, einen zweiten Blanko Transportschein richtig auszufüllen (also die Kreuzchen zu setzen, Diagnose und Betreuung notwendig einzutragen, sowie der Einsatznummer am Rand) und diesen an einen der oftmals anwesenden Verwandten zu überreichen mit der Bitte diesen beim Arzt bedrucken(Addressfeld mit Nummern) und stempeln zu lassen und ihn dann an unsere Verwaltung (Visitenkarte) zu übersenden. Und das ganze am besten innerhalb von 2 Werktagen. Ich erkläre dies den Patienten immer mit der Höhe der Transportvergütung und wenn man ihnen sagt wieviel man für den Transport bekommt, sehen die meisten auch ein, dass es für das Geld nicht noch möglich ist Korrekturen selbst vornehmen zu lassen. Ansonsten informiere ich, dass ich sonst nicht für eine Kostenübernahme der Krankenkasse garantieren kann. Bei alten Pflegebefürftigen ohne Angehörige vor Ort mach ichs halt in Gottes Namen irgendwie zwischendurch mal selbst. Ich finde das einen gangbaren Weg. Derjenige der es nicht schafft, dass innerhalb von ein paar Tagen der T-Schein bei uns ist, ist meiner Meinung nach einfach selbst schuld!

  • Ich habe den Beitrag ja eingestellt.
    Der VU ereignete sich im Hinterland von Mainz, in einem schon durchaus "ländlich" zu bezeichnenden Raum.
    Ich kann auch die Mutter verstehen o.a. Angehörige, die jetzt in ihrer Trauerphase sind und unangenehm durch das Anschreiben an den Unfalltod der Tocher erinnert werden.
    Das ist durchaus ungeschickt gelaufen, gebe ich zu.


    Doch die andere Seite ist auch einmal zu betrachten:
    soll der RD an der Einsatzstelle "erst einmal in Ruhe" nach dem Krankenkassenkärtchen suchen?
    Soll die verstorbene Patientin einer Leibesvisitation unterzogen werden, um den GKV-Ausweis zu finden?


    Irgendjemand - vielleicht die Polizei mit Halterfeststellung - wird zumindest die ersten Personalien geliefert haben.
    Die Trauerphase bei Mutter oder Familie kann zudem nicht so toll gewesen sein - einer wird ja die Presse informiert haben.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Soll die verstorbene Patientin einer Leibesvisitation unterzogen werden, um den GKV-Ausweis zu finden?

    Aufjedenfall! Ich muss die junge Dame doch irgendwie identifizieren! Und wenn ich schon nach dem Personalausweis suche und mir fällt die Krankenkarte Gesundheitskarte in die Hände dann schreib ich mir da kurz die Daten ab.

  • Wenn Du das machst, dann auf keinen Fall alleine, sondern immer mit einem Kollegen; am allerbesten mit einem Polizeibeamten.
    Personalausweis, Führerschein, Krankenkassenkarte u.a.m. sind ja i.d.R. in der Geldbörse.
    Beweis einmal, wenn hinterher jemand behauptet, der verstorbene Patient wäre "nur kurz vorher" am Geldautomaten gewesen und jetzt, nachdem der RD "nachgesehen" hat, ist das Geld weg.


    Ich kannte/kenne einige Kollegen, die zur Polizei wg. einer Diebstahlsanzeige zitiert wurden.
    Sie hatten freundlicherweise alleinstehenden Patienten bei einem nicht dringenden Einsatz die Tasche für die Klinik gepackt.
    Dann starb üblicherweise der Patient - komischerweise vermissten stets die Angehörigen den Familienschmuck etc. aus dem Schlafzimmer - "das haben die vom RD geklaut".


    Ein Kollege aus dem Notfallseelsorgeteam sollte im Rahmen eines Einsatzes bei einem Trauerfall angeblich 20.000 EUR entwendet haben.
    Die Liste ist beliebig verlängerbar.


    Das erste Mal erlebte ich eine derartige Situation Anfang der 80-er-Jahre.
    Im Rahmen einer Rea in einem Büro hatte irgendjemand die Zahnprothese des Patienten entfernt.
    Weil das ja igittigitt aussieht, hat eine andere Person Papiertücher darüber gelegt.
    Abends kam die Putzfrau und machte sauber...
    Der Patient überlebte ohne Langzeitschäden und verklagte den Kollegen auf 15.000 DM Schadenersatz, weil der ja verantwortlich sei für den Verlust seiner Vollprothese.
    Der Richter gab der Klage recht!
    Der Kollege handelte sich noch zusätzlich eine Ordnungsstrafe ein, weil er daraufhin entrüstet ausfsprang und (sinngemäß) im Saal lauthals schrie:
    "Ja, ich war's. Zuhause habe ich an der Decke ein ganzes Mobile mit Gebißteilen von Patienten hängen"

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Wenn Du das machst, dann auf keinen Fall alleine, sondern immer mit einem Kollegen; am allerbesten mit einem Polizeibeamten.
    Personalausweis, Führerschein, Krankenkassenkarte u.a.m. sind ja i.d.R. in der Geldbörse.

    In der Regel kommt die Polizei ja von ganz alleine dazu, wenn sowas ist- spätestens aber nach Abbruch von Maßnahmen. Alleine ist man dabei aber in der Regel sowieso nie.
    Abgesehen davon muss man meiner Meinung nach auch ein kleinwenig Vertrauen gegenüber der Menschheit haben.


    Und soweit ich mich erinnere muss nicht ich nachweisen, dass ich das Geld nicht genommen habe sondern mir muss nachgewiesen werden, dass ich es genommen habe. Verbessert mich wenn ich hier falsch liege.

  • Abgesehen davon muss man meiner Meinung nach auch ein kleinwenig Vertrauen gegenüber der Menschheit haben.

    Das habe ich schon seit vielen Jahren nicht mehr! Wie heißt es immer so schön: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das diese Zeitungsgruppe auf den Zug aufspringt wundert mich nicht, die haben im Bezug zum Thema Rettungsdienst in Ihrer Berichterstattung unteres Bildzeitungsniveau und sind zu doof mal Kerninformationen zu googlen.


    Da wird dann schon mal in einer Diskussion um einen verzögerten Einsatz (zu Recht ist wirklich ein wenig schief gelaufen) mal schnell geschrien, warum bei einem Sturz nicht sofort der Notarzt kam oder wenn der Fotograf der Presse- Gruppe zu einer Wacheneröffnung erscheint, bittet er alle anwesenden Rettungsdienstmitarbeiter in die Werkstatt, drückt Ihnen Schraubenschlüssel in die Hand "Macht mal was damit" und ist dann völlig entrüstet wenn diese ihn fragen ob ihm bewußt ist, was er da grade von Ihnen will, und das dies zwar ein Teil des Gebäudes ist aber mit dem Job Rettungsdienst mal wenig zu tun hat.
    Relativ unreflektiert und ausserdem machen die Pro Seite mehr Rechtschreiben und Grammatikfehler wie ich in all meinen Posts zusammen. (Und ich bin wirklich schlecht).


    Zur Kerndiskussion:


    Das Problem des Rettungsdienstes, immer steht (auch bei den gGmbHs) irgendeine Organisation dahinter, bei der jeder sofort mit Humanität und sonstigem kommt.
    Klar sind wir Human, klar sind wir Dienstleister .. aber wir sind auch Arbeitnehmer, die Ihre Kinder ganz human zuhause satt bekommen müssen. Das schenkt uns ja auch keiner. Und wer eine Dienstleistung abfordert (und wer sich bei ner Probefahrt mit der neuen Karre halt mal totfährt fordert dies ab) muss dafür auch zahlen. Die Feuerwehr bekommt ja auch Geld, wenn das Haus abgebrannt ist, und wenn mein Fernseher endgültig kaputt ist, obwohl der Mechaniker vorher tausend Teile eingebaut hat und X Stunden reingesteckt hat, muss ich auch dafür bezahlen.


    Was lernen wir daraus? Vorkasse verlangen ;-)


    :ironie:

  • Das Problem des Rettungsdienstes, immer steht (auch bei den gGmbHs) irgendeine Organisation dahinter, bei der jeder sofort mit Humanität und sonstigem kommt.

    Das Problem ist einfach, daß die Ansicht ein Anrecht auf bestimmte Dinge zu haben, sehr verbreitet ist. Und ich weiß auch nicht, welchen Zweck man damit verfolgt, die Medien einzuschalten. Wäre ich betroffen, hätte ich mich mal bei der HiOrg gemeldet. So hat das leider den Anschein, als ob man versucht Druck zu erzeugen um die Zeche zu prellen. Als Buße für das DRK sozusagen. :kaffee:

  • Wenn ich den Artikel richtig verstehe, dann ist nicht die Rechnung das Problem, sondern dass die Rechnung an die Verstorbene adressiert war. Wenn diese in dem Anschreiben direkt angesprochen wurde und dazu aufgefordert wurde, für den Reanimationsversuch zu bezahlen, dann ist schon nachvollziehbar, dass dies auf die Hinterbliebenen pietätlos wirken kann.

  • Nach wie vor trotzdem leider nun mal nur ein Versehen durch denjenigen, der den Einsatz eingetippt und damit automatisch den Versand einer Privatrechnung losgetreten hat und nichts, was man nicht auch ohne großes Tamtam hätte klären können...

    'Angesichts der Vielzahl von Bedürftigen muss man sparsam sein mit seiner Verachtung.' (François-René de Chateaubriand)

  • Wenn ich den Artikel richtig verstehe, dann ist nicht die Rechnung das Problem, sondern dass die Rechnung an die Verstorbene adressiert war. Wenn diese in dem Anschreiben direkt angesprochen wurde und dazu aufgefordert wurde, für den Reanimationsversuch zu bezahlen, dann ist schon nachvollziehbar, dass dies auf die Hinterbliebenen pietätlos wirken kann


    Jetzt mal eine blöde Frage:
    Wie ist es denn bei Privatpatienten?
    Die bekommen doch auch immer die Rechnungen zugeschickt, oder?
    Wie verhält es sich im Todesfall?

  • Ich adressiere dann an die Hinterbliebenen/ Erben, soweit mir bekannt. Wenn unbekannt, dann an die Postadresse des Verstorbenen. Allerdings ohne persönliche Anrede des Verstorbenen.