Endlich RAIP aber es gibt offensichtlich ein Problem

  • hallo,
    endlich habe ich meine Stelle als RAIP zum 01.08.2012 bei der BF Kiel. Die verträge sind unterzeichnet.
    Doch man sagte mir, dass ich noch mal zum Doc muss wegen der arbeitsmedizinischen Untersuchung.
    Leider gibt es ein Problem. Ich bin leider durch ein Knalltrauma vor mehreren Jahren Schwerhörig und trage kaum sichtbare Hörgeräte.
    Sie behindern mich gar nicht und ich verstehe alles super, sogar Blutdruckmessen ist dank der elastischen Stöpsel kein Problem.


    Doch habe ich Angst, dass jetzt alles zunichte geht, weil der Arzt eventuell sein OKAY nicht gibt. Allerdings hat das Auswahlgremium meine Geräte gesehen und nichts gesagt dazu.
    Bin jetzt total verunsichert. ich weiß von einem KOllegen, dass er auch Hörgeräteträger ist und trotzdem aktiv im RD fährt.


    Bitte um schnelle antworten. ich möchte den ganzen ersten Teil nicht umsonst gemacht haben.....

  • Die genauen Anforderungen solltest du im Internet recherchieren können. Maßgeblich ist die betriebsärztliche Untersuchung G25. Der Hörtest ist normalerweise eher stiefmütterlich behandelt, sofern man kein auffälliges Problem hat, wird häufig nur eine Flüsterprobe gemacht. Vorhersagen kann das Ergebnis und den Verlauf deines Tests aber niemand, dafür müsste man deine genaue Hörfähigkeit und den spezifischen Betriebsarzt und dessen Abläufe kennen. Also wirst du hingehen und abwarten müssen. Für das Jahrespraktikum kannst du aber Glück haben, dass eine fehlende G25 toleriert werden kann. Diese ist lediglich für die Fahrerlaubnis erforderlich. Wie die BF Kiel dies sieht, kann ich dir nicht beantworten. Im späteren Berufsleben kann das erhebliche Probleme geben.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Du beginnst eine Ausbildung ohne zu wissen ob Du diesen Beruf später auch ausüben kannst? Ich gehe davon aus, dass Du Dein Handicap schon vor dem Beginn der Ausbildung hattest?! Und dann hast Du nicht einmal dran gedacht Deine gesundheitliche Eignung diesbezüglich zuvor zu erfragen? Ich drücke Dir die Daumen, dass Du Deinen Gesundheitscheck schaffst...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Man sagte mir ja, dass der P-Schein ja nur für private RDs ist, die nicht unter 112 fahren...G25 ist ja denn quasi eine P-Schein Untersuchung. Und alle Rett.Ass. haben mir gesagt, dass es keine Probleme geben sollte.
    Und ich fahre ja so auch normal Auto.

  • EMT-Kiel,


    Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten:


    1. Du gehst nicht hin, bedeutet du hast den ersten Teil der Ausbildung völlig umsonst gemacht.


    oder


    2. Du gehst hin. Da kann es dann entweder sein das dich der Betriebsmediziner durchfallen lässt, das Ergebniss wäre das selbe wie unter 1. oder aber du wirst für tauglich erklärt und kannst den zweiten Teil der Ausbildung antreten.


    An deiner Stelle würde ich mich nicht weiter verrückt machen, die Anforderungen sind zwar höher als für den Führerschein, jedoch durchaus zu schaffen.
    Ich drücke die Daumen.

  • Ich hatte mich ja im März auch bei GARD beworben gehabt, und musste da auch zur Untersuchung für diesen P-Schein. Und der Arzt hat gesagt, dass er KEIN grünes Licht für die Scheinprüfung gibt. Also muss ich dem Arzt nur sagen, dass ich keine Probleme habe mit den Geräten und damit ganz normal hören kann. Ohne zwar nicht ganz soooo gut aber ich bin auch keine taube Nuss.

  • Mit Hörgeräten bzw den Anforderungen an das Hörvermögen kenne ich mich zwar nicht wirklich aus, allerdings ist es ja durchaus möglich auch mit einer Sehhilfe den Test zu bestehen. Zumindest zwei meiner Kollegen brauchen für's "Blinde Kuh" spielen nur die Brille abzuziehen.
    Außerdem, was bringt es dir dich jetzt verrückt zu machen?

  • Nicht viel. Aber du hast recht. Ich meine, dann dürften brillenträger auch nicht RD fahren...und ich kann mit meinen HGs super hören.

  • Keine unnötigen Sorgen machen. Hier im Forum treibt sich auch mindestens ein "sehr tauber Hund" (edit: mit "Hund" ist übrigens kein persönlicher Angriff gemeint), herum. Und der ist zumindest RS geworden.


    Sprich mal mit Deinen Haus- und HNO-Ärzten bezgl. eines Attests, das Dir Deine Hörfähigkeit bescheinigt. Der Arbeitsmediziner kann nur den aktuerllen Moment beurteilen, nicht aber Dein tägliches Leben mit der Behinderung. Da könnten Dir evtl. die Atteste Deiner Ärzte (und auch mitgebrachte positive Untersuchzungsberichte) weiterhelfen.


    Ganz wichtig: Kopf hoch, nicht frühzeitig verzweifeln und positiv nach Vorne blicken...


    Noch ein Tipp:
    Wenn Du für tauglich befunden wurdest, und das RAiP machen kannst, kümmere Dich in nicht allzu ferner Zukunft um die Anerkennung Deiner Behinderung. Stell einen Antrag bei Deinem zuständigen Versorgungsamt auf Anerkennung und Zuteilung eines GdB. Das hat ab einem GdB von 30% den Vorteil, dass Du bei Arbeitslosigkeit seitens der Arbeitsagentur den Behinderten gleichgestellt bist (z.T. bessere Förderung und Vermittlung). Ab 40% steht Dir ein besserer Kündigungsschutz zu. Ab 50% ein entsprechender Ausweis (steuerliche Vorteile, Ermäßigungen z.B. Theater, Zoo, uvm.).

  • Die Frage der Schwerhörigkeit wird wohl sehr unterschiedlich bewertet.
    Ich habe im Freundeskreis einen Kollegen der sowohl schon tauglich wie auch untauglich geschrieben wurde.


    Praktische Frage am Rande: Hast du mal
    geprüft ob deine Hörgeräte/du überhaupt Sonderrechtsfahrten verträgst? Besagter Kollege hat hiermit massiv Probleme.

  • Also, ich bin auch hörgeräteträger, habe die g25, g26.3 und g42 ohne Probleme geschafft, habe eine Ausbildung zum rs, maschinist bei der Feuerwehr und funk abgeschlossen, fahre ohne Probleme Auto und den mtw der Feuerwehr, auch bei einsätzen und mache derzeit.den Lkw führerschein. Ich denke, dass du wenig Probleme haben solltest.



    Mfg tobyy.


    Ps.:sorry wegen groß Kleinschreibung, da ich mit Handy schreibe.:-(

  • Bitte nicht verwechseln, die "Erstuntersuchung zur Erteilung des Personenführerscheins" und die "arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G 25)" sind zwei unterschiedliche Untersuchungen. Die G 25 reicht nicht für einen P-Schein.


    Soweit Ich weiß, ist die Erstuntersuchgung für den P-Schein anspruchsvoller als die G 25, also Kopf nicht hängen lassen ;)


    P.S. Offtopic: Wird Zeit das ein Standard für die gesundliche Eignung gem. § 5 RettAssG geschaffen wird.

  • Wird Zeit das ein Standard für die gesundliche Eignung gem. § 5 RettAssG geschaffen wird.


    Nunja, so eindimensional würde ich das nicht sehen wollen. Ich behaupte, man kann den Beruf des Rettungsassistenten in diversen Nieschenfeldern ausführen, ohne mit der gewerblichen Fahrtätigkeit und damit mit der G25 Untersuchung konfrontiert zu werden. Es ist letztendlich relativ unproblematisch möglich, sich im Vorfeld hinreichend zu informieren, was für Probleme einen erwarten können. Und diese dann gezielt mit dem Arzt des Vertrauens zu klären. Es ist ja nun kein großes Geheimnis, welche Tätigkeiten einen durchschnittlichen RettAss erwarten und die meisten Schulen dürften hierzu auch zumindest auf Nachfrage informieren. Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie häufig der ein oder andere gegen Ende seines Ausbildungswegs feststellt, dass er effektiv gar nicht in dem Beruf arbeiten kann. Mein Paradabeispiel sind allerdings normalerweise besondere Vorstrafen und das Belegart O Führungszeugnis.


    Beim konkreten Beispiel des Hörgerätes ist es schwer zu sagen, das sehe ich ein. Lass es drauf ankommen, das Geschreibsel hier kann dich allenfalls noch nervöser machen.


    Edit: Zitat eingefügt um Missverständnissen vorzubeugen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Es geht nicht darum die Tätigkeit/Eignung aufs "Fahren" zu beschränken, aber nehmen wir EMT-Kiel hier doch mal als Beispiel.


    Er hat eine ärztliche Untersuchung hinter sich gebracht, ein Jahr seines Lebens investiert, Geld ausgegeben, gebüffelt, ein Staatsexamen bestanden und nun solls an den Erkenntnissen einer Untersuchung scheitern welche am Anfang hätte passieren können. Das ist doch :mauer:

  • Im Rahmen einer G-25-US der BG wird die Fahr- und Steuertätigkeit überprüft; wichtig für alle Menschen, die ein Dienstfahrzeug bewegen möchten.
    Ein Hörtest gehört üblicherweise NICHT in diesen Untersuchungsrahmen; er wäre notwendig, wenn der Bewerber an einem Lärmarbeitsplatz eingesetzt werden soll.
    Ein RTW ist KEIN Lärmarbeitsplatz.
    Natürlich gibt es AG, die im Rahmen der med. Einstellungsuntersuchung ein wenig großzügiger sind - und deswegen auch einen Hörtest durchführen möchten.
    Ebenso wie beim Sehtest vermerkt wird, welche Brille benutzt wird (Nahsicht, Fernsicht, Gleitsicht bzw. Dioptrinzahl) muß bei einem Hörtest auch eine entspr. techn. Hilfe dokumentiert werden.


    Wenn das normale Hörvermögen mit Hilfe von Hörgeräten ausreichend kompensiert wird, besteht m.E. keinerlei Anlass für Sorge.
    Ich persönlich halte die Wahrscheinlichkeit, erfolgreich gegen eine diesbezügliche Nichteinstellung zu klagen, sehr hoch - weil damit der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt würde.


    Es wäre m.E. taktisch sinnvoll, unaufgefordert darzulegen, inwiefern leise + feine Geräusche, die arbeitsbedingt im RR nun einmal zu registrieren sind, gehört werden.
    Auf gut Deutsch: benötigst Du ein spezielles Stethoskop - wenn ja, dann nimm es mit und zeige es beim Gespräch dem Doc

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Im Rahmen der G25 Untersuchung wird sowohl das Seh- als auch das Hörvermögen überprüft. Ich habe meine Untersuchung vor wenigen Tagen erneuert. Allerdings beschränkt sich der Hörtest auf eine Flüsterprobe, sofern hierbei nichts auffällte, wird in der Regel auf einen großen Hörtest verzichtet.


    Als Brillenträger musste ich allerdings auch einen Sehtest mit und ohne Sehhilfe absolvieren und bei beidem gewisse Mindestpunkte erreichen. Es geht um die allgemeine Fahrsicherheit, dazu gehört nunmal in wie weit ich in der Lage bin meine Umwelt wahrzunehmen. Das mag ja unerfreulich sein, aber ganz unsinnig ist es nicht.


    Viele Grüße,
    Johannes

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
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  • Ernsthaft? Ich durfte den Sehtest immer mit Sehhilfe machen. Sowohl bei der G25 als auch beim LKW Führerschein.

  • Ja, ernsthaft. Die Sehstärke, das Gesichtsfeld, das räumliche Sehen und das Dämmerungs- und Blendsehen wurde sowohl mit als auch ohne Sehhilfe überprüft. Der medizinische Dienst vom Kreis nimmt das ganz genau. Ganz, ganz genau.

    Land zwischen den Meeren,
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  • Mal ne andere Frage:
    Du hast doch zu Beginn deiner schulischen Ausbildung sicher auch vom Arzt attestiert bekommen, dass du für den Beruf des Rettungsassistenten geeignet bist? So war das jedenfalls bei mir!


    Dann würde ich mir bei der bevorstehenden Untersuchung keine Sorgen machen!