Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof: BRK bangt um seine Vorrangstellung

  • Am Donnerstag, den 24. Mai 2012, entscheidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof im Popularklageverfahren auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 13 Abs. 1, 2, 4 Satz 3 und Abs. 5 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG). Gegenstand des Verfahrens ist der Vorrang der Hilfsorganisationen bei der Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen.
    Den Antrag hatte ein privates Rettungsdienstunternehmen gestellt. Das Unternehmen macht im Wesentlichen geltend, durch Art. 13 BayRDG werde zugunsten der Hilfsorganisationen ein gesetzliches Monopol geschaffen, das im Verhältnis zu anderen Unternehmen, die Dienstleistungen auf dem Gebiet des Rettungswesens erbringen wollten, als objektive Berufszulassungsschranke wirke. Der Eingriff in die Berufs- und Wettbewerbsfreiheit (Art. 101 BV) sei nicht erforderlich und auch nicht verhältnismäßig. Der Landesgesetzgeber sei nicht berechtigt, das bundeseinheitliche Vergaberecht einzuschränken. Der Gleichheitsgrundsatz (Art. 118 Abs. 1 BV) sei verletzt, weil sich für die vom Gesetzgeber getroffene Unterscheidung zwischen den Hilfsorganisationen und anderen Interessenten kein sachlicher Grund finden lasse. Zudem bestünden europarechtliche Bedenken.


    Das Bayerische Rote Kreuz will um seine Vorrangstellung kämpfen und fürchtet um die bayernweite Versorgung: "In einem Flächenstaat wie Bayern ist die flächendeckende Versorgung eines der wichtigsten Dinge", sagte BRK-Landesgeschäftsführer Dieter Deinert. Private Rettungsdienste könnten das nicht leisten. Er verweist auf die 120.000 Ehrenamtlichen, welche dem BRK in Bayern zur Verfügung stehen. "Die Vorrangstellung ist nicht geschenkt, sie ist verdient - und sie bringt einen Mehrwert für die Bevölkerung."


    Quellen:
    http://www.sueddeutsche.de/B5f…t-um-Vorrangstellung.html
    http://www.bayern.verfassungsg…0-Pressemitteilung-VT.htm

  • Er verweist auf die 120.000 Ehrenamtlichen, welche dem BRK in Bayern zur Verfügung stehen


    Der bayerische Volkssturm... und wie viele dieser 120.000 Ehrenamtlichen sind tatsächlich im Rettungsdienst tätig? :eyeroll:

  • "Die Vorrangstellung ist nicht geschenkt, sie ist verdient - und sie bringt einen Mehrwert für die Bevölkerung."


    Na dann möchte ich mal deren Ergebnis- und Prozessqualitäten für den Rettungsdienst sehen und wissen, wie und womit (Zahlen und Fakten) sie das bitte validieren möchten.


    Ja die HiOrgs, unser bestes Gut im Rettungsdienst. :pfeif:

  • Nun ja, das BRK propagiert auf seiner HP unter 'was wir tun' 11 Teilbereiche. Dort findet sich dann auch der Rettungsdienst, allerdings auch Blutspendedienst, Seniorenwohnen, Suchdienst/LND usw. Was die in letzteren Bereichen arbeitenden Ehrenamtlichen mit dem Rettungsdienst zu tun haben wüsste ich auch gern. Wobei auf der HP auch von 130 000 Ehrenamtlichen geschrieben wird. Vielleicht finden sich in den restlichen 10 von 11 Bereichen nur noch 10 000... Höhö...

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Das Bayerische Rote Kreuz will um seine Vorrangstellung kämpfen und fürchtet um die bayernweite Versorgung.

    Och je, die armen Bajuwaren. Gut, dass es dort noch Menschen mit einer ausgeprägten altruistischen Ader wie Herrn Deinert gibt.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Der bayerische Volkssturm... und wie viele dieser 120.000 Ehrenamtlichen sind tatsächlich im Rettungsdienst tätig? :eyeroll:

    Ne, die tauchen wahrscheinlich nur zum Sommerfest ihres Ortsvereins auf. Freibier für Unterschrift oder so.


    Ansonsten liegt da wohl ein Fehler vor - ein oder zwei Nullen zuviel.

  • Ich bin ja mal gespannt wie weit der Einfluss des BRK/DRK in den Staatsorganen geht! :S


    Schließlich gibt es ja ein DRK Gesetz! So was finde ich ja schon an sich der Oberkracher:


    Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen
    http://www.drk.de/ueber-uns/auftrag/drk-gesetz.html

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Für den RD (inkl. KTP) werden vom BRK zwischen 10'000 und 12'000 Personen eingesetzt.


    Wie viele davon haupt-, neben-, oder ehrenamtlich tätig sind, entzieht sich meiner Kenntnis.

  • Schließlich gibt es ja ein DRK Gesetz! So was finde ich ja schon an sich der Oberkracher[/url]

    Du hast aber schon verstanden, worum es in diesem DRK-Gesetz geht?
    (Lösungstipp: Schutzmacht nach GA I-IV, Nationale Hilfsgesellschaft nach ZP I, Auskunftswesen bei Katastrophen, Suchdienst, ...)


    Mit Rettungsdienst hat das sehr wenig bis nichts zu tun.

    Grüße, 0-85-1


    Sapere aude! (Horaz)
    Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart!
    Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." !

  • Schließlich gibt es ja ein DRK Gesetz! So was finde ich ja schon an sich der Oberkracher


    Nichts ungewöhnliches, in vielen Ländern ist das Rote Kreuz in Gesetzen verankert.

  • Nichts ungewöhnliches, in vielen Ländern ist das Rote Kreuz in Gesetzen verankert.



    Gut wegen mir, aber dann braucht sich auch keiner zu wundern warum das DRK in Deutschland weitestgehend machen kann was ihm beliebt. Interessant wäre es zu wissen wie es dann in den anderen von dir erwähnten Ländern um die Transparenz und Wettbewerb im Bereich Rettugsdiesnst bestellt ist. :pleasantry:
    Und von wegen mit dem Rettungsdienst nichts zu tun. Da steht ganz deutlich: "§2 Abs. 3 Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt ferner die ihm durch Bundesgesetz oder Landesgesetz zugewiesenen Aufgaben wahr."
    Und genau darum gehts in Bayern.


    Aber egal, wir werden es übermorgen erleben. ;-)

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Ich bin ja mal gespannt wie weit der Einfluss des BRK/DRK in den Staatsorganen geht! :S


    Schließlich gibt es ja ein DRK Gesetz! So was finde ich ja schon an sich der Oberkracher:


    Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen
    http://www.drk.de/ueber-uns/auftrag/drk-gesetz.html


    Was soll daran der Oberkracher sein, dass auch duie BRD ihren Verpflichtungen aus den Hager- und Genfer-Abkommen nachkommt.... Um nichts anderes geht es im RK-Gesetz, zu dem es in genug anderen Ländern Entsprechungen gibt.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Zitat

    Was soll daran der Oberkracher sein, dass auch duie BRD ihren Verpflichtungen aus den Hager- und Genfer-Abkommen nachkommt.... Um nichts anderes geht es im RK-Gesetz, zu dem es in genug anderen Ländern Entsprechungen gibt.


    Ganz einfach, es geht um die Trennung von Amt und Mandat, um das mal politisch auszudrücken. Ich sehe hier bei Aufgaben die auserhalb des Völkerechts liegen die Gefahr der Befangenheit, von staatlicher Seite, wenn hier nicht zwischen dem völkerrechtlichen Roten Kreuz als Schutzorganisation und der nationalen Rotkreuzgesellschaft als non profit Unternehmen geht. Wie gesagt ich verweise hier nochmals auf den Absatz 3 des §2. Hieraus können durchaus nationale Privilegien abgeleitet werden. Nur so nebenbei: ich habe auch den Unterführer 1 und 2 des DRK Ba.Wü. da haben wir das zu genüge durchgekaut bzw. unser Ausbilder hat eben diese Ansicht damals vor ca. 15 Jahren vertreten. 8)
    Aber wie gesagt wir werden sehen. Ich rechne mit einer Ablehnung der Klage. Und falls dem so wäre muss man sich dann die Begründung einmal ansehen. Das Vorabstatment des BRK zielt eben auf dieses ab, soweit ich das interpretiere. :thinking:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Gut wegen mir, aber dann braucht sich auch keiner zu wundern warum das DRK in Deutschland weitestgehend machen kann was ihm beliebt. Interessant wäre es zu wissen wie es dann in den anderen von dir erwähnten Ländern um die Transparenz und Wettbewerb im Bereich Rettugsdiesnst bestellt ist. (...) Und von wegen mit dem Rettungsdienst nichts zu tun. Da steht ganz deutlich: "§2 Abs. 3 Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt ferner die ihm durch Bundesgesetz oder Landesgesetz zugewiesenen Aufgaben wahr."


    Was soll daran der Oberkracher sein, dass auch duie BRD ihren Verpflichtungen aus den Hager- und Genfer-Abkommen nachkommt.... Um nichts anderes geht es im RK-Gesetz, zu dem es in genug anderen Ländern Entsprechungen gibt.


    @ Manne: condorp4 hat, wie ich finde, kurz und prägnant dargelegt, dass es internationale Abkommen über den Status des Roten Kreuzes gibt. Ob dir diese Gegebenheit passt oder nicht, ändert nichts an dieser Tatsache. Praktisch alle Staaten kennen solche Besonderheiten, ob sich es hier nun um ein Kreuz, einen Halbmond, einen Davidstern oder einen Löwen handelt, spielt kaum eine Rolle.


    Ob dies nun für den - hauptsächlich in Deutschland, Österreich, Spanien und Italien - Rettungsdienst eine priviligierte Stellung ergibt, lässt sich sicherlich nur in einem historischen Kontext erklären (da hätten wir einen Historiker im Forum, der mehr dazu sagen könnte). Die Übernahme staatlicher Aufgaben an die nationale Rot-Kreuz-Gesellschaft ist ebenfalls international nichts ungewöhnliches, wenn man sieht, welche - an sich staatlichen - Aufgaben das SRK übernommen hat - auch dies lässt sich durch die Geschichte erklären.


    Übrigens hatte ich vor einiger Zeit sogar gelesen, dass Deutschland ein REGA-Gesetz kennt. Und dies lässt sich sicherlich nicht dadurch ableiten, dass die REGA als Stiftung assoziierter Teil des SRK ist und eine Sonderposition in Deutschland geniesst.

  • Zitat

    @ Manne: condorp4 hat, wie ich finde, kurz und prägnant dargelegt, dass es internationale Abkommen über den Status des Roten Kreuzes gibt. Ob dir diese Gegebenheit passt oder nicht, ändert nichts an dieser Tatsache. Praktisch alle Staaten kennen solche Besonderheiten, ob sich es hier nun um ein Kreuz, einen Halbmond, einen Davidstern oder einen Löwen handelt, spielt kaum eine Rolle.


    securo


    Bitte einen Gang runter schalten! :hallo:
    Offensichtlich siehst Du und der eine oder andere das Thema enger als ich. Es geht mir nicht darum, ob mir oder Dir irgend etwas passt oder nicht, sondern mir geht es darum wie ein Aspekt des historischen Völkerrechts unter Einbeziehung der von Dir erwähnten historischen Einflüssen sich mit dem gegenwärtigen sich fort entwicklenden EWG Recht vereinbaren lässt und welche Auswirkungen daraus für die nahe Zukunft sich für den Bereich Rettungsdienst in Deutschland ergeben werden. "Kurze und prägnante Erklärungen" helfen da mir persönlich gegenwärtig nicht weiter.
    Ich/wir werden es ja am Donnerstag sehen :popcorn:
    Und ansonsten :beer: ok?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Nur so nebenbei: ich habe auch den Unterführer 1 und 2 des DRK Ba.Wü. da haben wir das zu genüge durchgekaut bzw. unser Ausbilder hat eben diese Ansicht damals vor ca. 15 Jahren vertreten.


    Nur so nebenbei,
    vor 15 Jahren galt noch das Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz vom 9. Dezember 1937, geändert durch - Verordnung vom 7. September 1939 (RGBl. I. S. 1699), - Erlaß des Führers über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei vom 29. Mai 1941 (RGBl. I. S. 295), - Gesetz vom 9. März 1942 (RGBl. I. S. 107), - das Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 ...


    Nur so nebenbei,
    es geht in dem Rechtsstreit nicht um das BRK oder die anderen in Art. 13 BayRDG genannten HiOrgs, sondern einzig um die Klärung der Frage, ob dieser Art. 13 unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes verfassungsgemäß ist ... mehr nicht.


    Und das hat absolut nichts mit dem DRK-Gesetz zu tun.

    Grüße, 0-85-1


    Sapere aude! (Horaz)
    Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart!
    Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." !

  • Zitat

    Es geht mir nicht darum, ob mir oder Dir irgend etwas passt oder nicht, sondern mir geht es darum wie ein Aspekt des historischen Völkerrechts unter Einbeziehung der von Dir erwähnten historischen Einflüssen sich mit dem gegenwärtigen sich fort entwicklenden EWG Recht vereinbaren lässt und welche Auswirkungen daraus für die nahe Zukunft sich für den Bereich Rettungsdienst in Deutschland ergeben werden. "Kurze und prägnante Erklärungen" helfen da mir persönlich gegenwärtig nicht weiter.


    Nur ganz kurz, und ich bin mir auch nicht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe: EWG (was meinst denn damit?) hat nichts mit dem Internationalen Status des Roten Kreuzes zu tun. Ich bin gerade zu müde, um mich genau daran zu erinnern, aber das Rote Kreuz ist besonders organisiert. Die Geschichte überblickartig gibt es hier: http://www.amazon.de/Geschicht…TF8&qid=1337791745&sr=8-1. Ich denke mal noch genauer darüber nach. War mal mein Examensthema...


    PS: http://de.wikipedia.org/wiki/E…e_Wirtschaftsgemeinschaft

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.