Rote Karte vom Ärztlichen Leiter

  • ...zweifelsohne mag dies ein guter Ansatz sein, allerdings warten wir die Ergebnisse erstmal ab. Persönlich bezweifel ich, das am Mittwoch in dieser Angelegenheit ein positiver Durchbruch für RFP und auch die Patienten erzielt wird.


    Viel interessanter wäre für mich die Frage, welche Konsequenzen grundlegend aus dieser Angelegenheit gezogen wird.

  • ...zweifelsohne mag dies ein guter Ansatz sein, allerdings warten wir die Ergebnisse erstmal ab. Persönlich bezweifel ich, das am Mittwoch in dieser Angelegenheit ein positiver Durchbruch für RFP und auch die Patienten erzielt wird.


    Viel interessanter wäre für mich die Frage, welche Konsequenzen grundlegend aus dieser Angelegenheit gezogen wird.


    Wenn ich mal spekulativ in die Glaskugel gucken darf:


    Konsequenzen-ich denke keine Negativen für die entsp. Personen.
    Die ärztl. Leiter werden nun ihre Personalien und Positionen/Kompetenzen zementieren.


    Die Analgesie - Ketamin/Dormicum + Buscopan/Novalgin wird bei den entsp. Organisationen/Firmen in zukunft vom Auto genommen-hier kommt wieder der Druide, ebenso wie das Midazolam an sich...und damit fährt dann die große/rote Innenstadtlinie der "Eliteuni" sehr, sehr oft zum Schwammerl...nachdem dann auch wieder zu jedem Krampfanfall ein Notarzt fährt in der bayr. Landeshauptstadt.


    Was dann wieder zu einem weiteren (beabsichtigeten ?!?! :pfeif: ) Erstarken der der Berufsfeuerwehr München im Rettungsdienst führt... ;-)
    Reine Spekulation-ich hab nix gesagt 8-)


    Der Vorteil ist, dass 2 gewisse Private nun dann auch mal gezwungen werden wenigstens eine allg. pharmakologisch Austattung der Fahrzeuge vorzuhalten und es ein einheitliches Ausbildungskonzept (v.a. das!!!) für das RFP in München geben wird-dass dann als Standart angesehen werden muss.
    Nicht diese riesen Spanne von alles bis garnichts wie es bis jetzt oder noch zu meiner Zeit in München war.
    Eigentlich ja sehr schön-und auch nicht schlecht, dass die Medikamentengabe für das nichtärztl. Personal im Rettungsdienst in München als erstes von den ärztl. Leiter dann angegangen wurde.
    -die Methode ist sehr fraglich-keine Frage meiner Meinung nach. :nein:



    Gut, dass mich das alles nichts mehr angeht...
    Grüße aus Papua NeuGuinea

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Weltreisender ()

  • https://www.facebook.com/michael.kuffer

    Zitat

    ...die Richtlinien erarbeiten soll, wann Rettungsassistenten Patienten Medikamente geben dürfen, ohne dass ein Arzt dies vorher anordnet.


    ...gilt eine Übergangslösung, angelehnt an die Empfehlung der Bundesärztekammer. Darin sind Medikamente und Situationen definiert, die den Rettungsassistenten selbstständiges Handeln erlauben. Die Übergangslösung beinhaltet auch eine Öffnungsklausel, die im Notfall alle Regel außer Kraft setzt.

    ...das heißt, also erstmal alles wieder beim "Alten".


    Zitat

    Zitat Mütom:
    Viel interessanter wäre für mich die Frage, welche Konsequenzen grundlegend aus dieser Angelegenheit gezogen wird.

    Das wäre in meinen Augen noch ein wichtiger Punkt gewesen, in wieweit ein ÄLRD tatsächlich das Recht haben soll, derart in die Arbeitsabläufe eines RDB einzugreifen. Vor allem, wenn er eingreift, das ein ÄLRD auch die Konsequenzen aus seinem Handeln ziehen muss. Hier scheinen die ÄLRD München in Form von Prof. Dr. Kreimeier und Frau Dr. Königer nochmal mit einem "blauen Auge" davongekommen zu sein. Leider!

  • Hi!

    ...gilt eine Übergangslösung, angelehnt an die Empfehlung der Bundesärztekammer. Darin sind Medikamente und Situationen definiert, die den Rettungsassistenten selbstständiges Handeln erlauben. Die Übergangslösung beinhaltet auch eine Öffnungsklausel, die im Notfall alle Regel außer Kraft setzt.


    ...das heißt, also erstmal alles wieder beim "Alten".

    was bleibt wie beim Alten? dürft ihr gar nix, oder wie vorher?
    laut Bäk wäre das ja nicht soo viel, sprich die von dir aufgezählten Sachen, z. B. Schmerzmittel wären da ja nicht dabei oder? Kannst du da schon bissel konkreter werden?(Öffnungsklausel?)
    Grüsse

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Nur zur Sedierung betrunkener Kooperationsunwilliger muss man immer noch den Notarzt bestellen.


    Um das richtig zu stellen: laut Aussage Dr. Kreimeier wurde dieser Patient zusammen mit einem Notarzt in ein Krankenhaus verbracht. Die im Netz kursierende Geschichte, der Patient wäre durch die RTW-Besatzung sediert und dann der Polizei übergeben worden, entspricht nicht den Tatsachen. Woher diese Schilderung kommt, weiß ich nicht.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Klingt ja nun nicht völlig unvernünftig.


    J.


    Klingt eigentlich so, wie Weltreisender das prognostiziert hat...
    Ein gewisser Standad ist es mit Sicherheit, aber ich würd mich als RettAss schwarz ärgern, wenn ich bisher eine suffiziente Analgesie machen konnte (durfte) und jetzt wieder neben dem gepeinigten Patienten auf den NA warten muss.
    Hat sicherlich alles seine Gründ und Berechtigung, aber wohl fühlen würde ich mich nicht dabei...
    Bin mal gespannt was bei dem peglanten Konzept rum kommt. Ich wage zu orakeln, dass sich nicht viel zum jetzt genannten Status Quo ändern wird.


  • Um das richtig zu stellen: laut Aussage Dr. Kreimeier wurde dieser Patient zusammen mit einem Notarzt in ein Krankenhaus verbracht. Die im Netz kursierende Geschichte, der Patient wäre durch die RTW-Besatzung sediert und dann der Polizei übergeben worden, entspricht nicht den Tatsachen. Woher diese Schilderung kommt, weiß ich nicht.


    Schreiben von Prof. Kreimeier?: "Behandlung bei einem betrunkenen Patienten bei Anforderung zur Hilfeleistung durch Polizei" (warum steht da nicht "vor eintreffen NA"?)


    und der Aussage eines ÄLRD bei SK-Verlag (NAME vorläufig entfernt) von "Sedierung eines Betrunkenen mit Dormicum und anschließender Übergabe an eine Polizeistreife" auf SKVerlag - Rote Karte vom Ärztlichen Leiter
    - leider scheint es beim SKVerlag in diesem Punkt keinen journalistisch Anspruch oder Neutralität zu geben?
    Die wichtige und spannende Diskussion (48 Einträge) wurde einfach, aus dem Netz ZENSIERT --> siehe Anlage


    EDIT: Bis zur Klärung mit den Mods / SK - editiert und PDF gesperrt.
    Denke Schutz vor Drohungen/Anfeindungen wird ohne eine Verfälschung der Diskussion möglich sein.


    EDIT2: PDF nach Schwärzung von Namens/Ort wieder verfügbar.

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

    5 Mal editiert, zuletzt von LFX ()

  • Um das richtig zu stellen: laut Aussage Dr. Kreimeier wurde dieser Patient zusammen mit einem Notarzt in ein Krankenhaus verbracht. Die im Netz kursierende Geschichte, der Patient wäre durch die RTW-Besatzung sediert und dann der Polizei übergeben worden, entspricht nicht den Tatsachen.


    Und damit ich nicht mit dieser anscheinend falschen Schilderung in Verbindung gebracht werde: Ich habe auch gar nicht behauptet, dass dieser Patient sediert der Polizei übergeben worden sei.


    Wobei es schon auffällt, dass in der tabellarischen Darstellung des ÄLRD einen Fall später ausdrücklich auf eine spätere Hinzuziehung des Notarztes hingewiesen wird, bei der Betrunkenensedierung aber nicht.

  • Hi!

    Klingt ja nun nicht völlig unvernünftig.

    sehe ich auch so, kann mir noch mal jemand kurz die "speziellen Erfordernisse im RDB München" (1.Punkt) erklären?
    Danke
    Grüsse

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Und damit ich nicht mit dieser anscheinend falschen Schilderung in Verbindung gebracht werde: Ich habe auch gar nicht behauptet, dass dieser Patient sediert der Polizei übergeben worden sei.


    Wobei es schon auffällt, dass in der tabellarischen Darstellung des ÄLRD einen Fall später ausdrücklich auf eine spätere Hinzuziehung des Notarztes hingewiesen wird, bei der Betrunkenensedierung aber nicht.

    ...vielleicht auch genau so gewollt, um das RFP in München einfach in Misskredit zu bringen und der Empfehlung einen verständlichen Anstrich zu geben. Betrachtet man hier den Thread, dann hat es ja auch bestens geklappt.
    Fakt ist, das in München durch den ÄLRD sehr viel Vertrauen zerstört wurde und bedauerlicherweise übernimmt der ÄLRD hierfür noch nichtmal die Verantwortung.


    Eins ist für mich persönlich durch diesen Vorfall sehr deutlich geworden, das die Funktion ÄLRD in seiner Gesamtheit und seiner Machtfülle schlicht überdacht werden sollte, zumindest was das Bundesland Bayern angeht.

  • Hi!

    sehe ich auch so, kann mir noch mal jemand kurz die "speziellen Erfordernisse im RDB München" (1.Punkt) erklären?
    Danke
    Grüsse


    Alle an einen Tisch bekommen, aber das Team ist ja in Punkt 2 definiert. Und dann gilt es eine einheitliche Meinung zu finden. Immerhin spielen vier Hilfsorganisationen, drei Private sowie die Berufsfeuerwehr im Rettungsdienst mit. Nebenbei natürlich noch die First Responder in Stadt und Land (Stadt: fast nur BF, Land: FFW und Hilfsorganisationen).


    Kennt ihr die bayerische Drei-Stufen-Therapie?
    Erstmal mach' ma nix, dann schau ma mal und dann sehn ma's scho!

  • Hi!

    Alle an einen Tisch bekommen, aber das Team ist ja in Punkt 2 definiert. Und dann gilt es eine einheitliche Meinung zu finden. Immerhin spielen vier Hilfsorganisationen, drei Private sowie die Berufsfeuerwehr im Rettungsdienst mit. Nebenbei natürlich noch die First Responder in Stadt und Land (Stadt: fast nur BF, Land: FFW und Hilfsorganisationen).

    ach so rum war das gemeint...hatte was anderes im Kopf- Danke!

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • @ Jengston


    ...ich habe da auch meine Zweifel, das hier schnell und vor allem zukunftsweisend eine einheitliche Medikamentenkompetenz für RFP erarbeitet werden kann. Bereits innerhalb der Rettungsdienstbetreiber gibt es da erhebliche Meinungsverschiedenheiten. Auch die ärztliche Besetzung ist m. E. nicht sehr glücklich gewählt, da alle drei Ärzte eher eine ablehnende Haltung im Bezug auf Medikamente durch RFP haben. Dementsprechend sind die wirklichen Befürworter für eine zukunftsweisende Medikamentenkompetenz für RFP doch leicht in der Unterzahl.


    ....aber warten wir es mal ab.