Aktualisierte gemeinsame Stellungnahme des "Forums Rettungsfachpersonal.de"

  • Da gibt es aus meiner Sicht deutlich schlechtere Konzepte zur Mitarbeitergewinnung und -schulung.
    Man fordert die Durchlässigkeit vom Rettungsdienst in die Pflege - jetzt wird das hier praktiziert (man kann die Krankenpflegeausbildung mit dem Krankenpflegehelfer-Kurs entsprechend verkürzen!) - Und es ist auch nicht gut.


    Übrigens profitiere ich noch heute aus meiner Zivildienst-Zeit, die ich in der Pflege im Krankenhaus verbracht habe, auch noch im Rettungsdienst.


    Ist halt nur nicht so cool wie Buchstabenkurse etc. :ironie:

  • Es sind in der Regel nicht die ärztlichen Standesvertreter, sondern die nichtärztlichen Entscheidungsträger in den Geschäftsführungen, die damit ein Problem haben. Gegen Minderqualifikation an ihrer Seite aus wirtschaftlichen Gründen hat sich die Ärzteschaft bisher immer unsisono ausgesprochen.


    Sicherlich ist die Bezeichnung "ärztliche Standesvertreter" ungenau von mir gemeint gewesen.
    Speziell in meinem Beitrag meine ich damit auch die Chefarztdienste in einem KH.
    Wenn dort operative Eingriffe vorgenommen werden sollen, benötigt es eben nicht nur den Operateur.
    Nach meiner Lebenserfahrung meinen jedoch vornehmlich die "schneidenden Chefs", sie wäre diesbezüglich alle kleine Sauerbruchs und Herrscher aller Reussen.
    Dann muß jemand kommen, der ihnen klarmacht, daß es hierfür auch räumlich-technische Voraussetzungen und eben
    assistierendes bzw. pflegendes Personal benötigt.
    Das Haus der maximalsten Versorgung in meiner Stadt erweiterte vor ca. zwei Jahren die operativen und konservativen Intensivstationen bzgl. der Bettenzahl - die Gesamtzahl der zu versorgenden Patienten (aufgrund der guten ärztlichen Leistungen!) in Kombination mit eines überdurchschnittlich hohen Altenanteils in WI machte es einfach notwendig.


    Dann war alles fertig - und es konnten im Endeffekt noch weniger Intensivplätze wie vor der Erweiterung personell besetzt werden. Die Personalfluktuation war daran "schuld".
    Das Rhein-Main-Gebiet ist ein wahrer "Speckgürtel" -wer sich als qualifizierte Kraft (unabhängig der Branche) verändern möchte, hat hier die freie Wahl.
    Ich glaube, daß dies in Havelland/Brandenburg anders ist.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Speziell in meinem Beitrag meine ich damit auch die Chefarztdienste in einem KH.


    Die sind es ebenfalls nicht, wie aus meinem Beitrag zu entnehmen nicht. Daß der Arzt Buhmann für alles ist, wenn etwas nicht läuft und diese Einstellung beim foruminternen Rettungsfachpersonal zur Zeit in breiter Basis unterstützt wird sollte trotzdem nicht dazu führen, die Klischeekiste übermäßig zu bemühen.

  • Es ist nicht meine Intention, den Berufsstand der Ärzte pauschal für alle Mißstände im Gesundheitswesen verantwortlich zu machen!
    Bevor jemand anklagend mit dem Zeigefinger auf eine andere Person/Instituation zeigt, muß er sich immer bewusst sein, daß vier Finger dieser Hand auf die anklagende Person zurückweisen.


    Ebenso, wie sich die Arbeit eines "Krankenträgers" oder "Wärtes" weiterentwickelt hat, ist dies auch in der ärztlichen Tätigkeit der Fall.
    Damit meine ich noch nicht einmal die fachspezifischen Kenntnisse bzw. Möglichkeiten.
    Ich meine damit vielmehr ganz banales betriebswirtschaftliches Wissen, arbeitsrechtliche Kenntnisse, prozessorientiertes Arbeiten u.a.m.
    All dies ist kein Bestandtzeil des Medizinstudiums.
    Es ist aber auch nicht als Wissen in einem Schnellsiederkurs am Wochende erwerbbar.
    D.h. der Mediziner benötigt paralell zu seiner guten Leistung Spezialisten in einem Krankenhausbetrieb.
    Diese sind ihm nicht unterstellt - sondern in einer Hierarchie gleichbürtig angesiedelt.
    Das es auch in diesem Arbeitsgebiet merkwürdigste Dinge und Personen gibt, ist nicht zu bestreiten.


    Nur in der Zusammenarbeit und gegenseitigen Akzeptanz wird es möglich sein, neben dem Produkten "Gesundheit" und "Kundenzufriedenheit" folgendes zu erzielen:
    - positives Image
    - Fallzahlengewinn
    - Erlöse

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Wenn es dazu beiträgt, wirklich kompetente RettungsdienstmitarbeiterInnen zu bekommen, die zusätzlich auch noch einen weiteren Abschluss in der Tasche haben, der höher vergütet wird wie ein Feld-Wald-Wiesen-RA der jetzt in der allg. Pflege (bspw. einer stationären Einrichtung) den Hiwi abgibt - why not?


    Verdient ein Pflegehelfer mehr als ein RA? Oder habe ich den Satz falsch gelesen bzw. verstanden?

  • Ich bleibe dabei: diese Ausbildung ist so, wie sie hier gerade beworben wird, reine Augenwischerei. Die Ausbildung zum Krankenpflegehelfer kann ich genau so gut vor oder nach die reguläre Ausbildung zu Rettungsassistenten setzen, wenn ich denke, dass mir das beruflich etwas bringt. Die praktische Ausbildung muss vergütet werden, wie spätestens das LAG Sachsen in seinem Urteil deutlich machte. Es ist also nichts, was wirklich besonders bemerkenswert wäre.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Daß der Arzt Buhmann für alles ist, wenn etwas nicht läuft und diese Einstellung beim foruminternen Rettungsfachpersonal zur Zeit in breiter Basis unterstützt wird sollte trotzdem nicht dazu führen, die Klischeekiste übermäßig zu bemühen.


    Da ich gerade darüber gestolpert bin: woher kommt dein Eindruck?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Verdient ein Pflegehelfer mehr als ein RA? Oder habe ich den Satz falsch gelesen bzw. verstanden?


    Ein Krankenpflegehelfer hat eine einjährige staatl. anerkannte Berufsausbildung.
    Anerkannt bedeutet, daß dies eine Ausbildungsverkürzung bedeutet, wenn sich die Person entschliesst, eine dreijährige Ausbildung zum (jetztiger Name) Gesundheits- und Krankenpfleger absolviert.


    Eine Pflegehilfsausbildung ist eine -aus der Not geborene- selbstgestrickte Lösung, um den Arbeitskräftemangel in der Pflege zu bekämpfen.
    Die Lehrgangsdauer beträgt nach meinen Kenntnissen i.d.R. drei Monate.
    Vielleicht aus der Vergangenheit bekannt ist der Lehrgang "Pflegehilfsdienst", in dem DRK, JUH, MHD über Jahrzehnte
    Schwesternhelferinnen ausbildete.
    Das ist im Grunde genommen nichts anderes.


    Im Rahmen der allgemeinen Pflege - so wie sie bspw. in Altenpflegeheimen - für die BewohnerInnen ausgeübt wird, zählt eine Pflegehilfsperson auf keinen Fall als examinierte Arbeitskraft.
    Für KrankenpflegehelferInnen ist dies -teilweise- der Fall.
    Inwieweit aufsichtsführende Institutionen (MDK, Versorgungsämter) bereit sind, einen Rettungsassistenten als "pflegerische Fachkraft" zu akzeptieren?
    Diese Institutionen werden regelhaft dem Betreiber der pflegerischen Einrichtung "auf die Füsse treten", d.h. der MDK wird dafür sorgen, daß behandlungspflegerische Massnahmen (Leistungen nach SGB V) durch Rettungsassitenten nicht abrechenbar sind - und die Versorgungsämter werden eine Mängelanzeige mit eingeräumter Nachbesserungsfrist schreiben.


    Bzgl. der Vergütung muß ich auf die vielfältigen tariflichen Verträge verweisen.
    Da eine Ausbildung zum Rettungsassitenten keine pflegerischen Merkmale erfüllt, entfallen auch die tarifrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Vergütung für eine pflegerische FACHkraft.
    Inwieweit sich ein Pflegehelfer und ein Rettungsassitent sich bzgl. der Vergütung unterscheiden wird fallabhängig bzw. vom Tarifvertrag abhängig sein.


    Das Rettungsassitenten in der Versorgung von bspw. heimbeatmeten PatientInnen sicher kompetenter sind als ein Pflegehelfer, steht ausser Frage.
    Auch im klin. Funktionsbereich ist eine fachkompetente Person, die bspw. mit einem Absauggerät und dem Gerätemonitoring umgehen kann, sicher höherwertiger einsetzbar als eine Person, die "nur" einfache Grundpflege gelernt hat.
    Aus dem Klinikbereich weiss ich, daß hier die Arbeitgeber Rettungsassistenten oft gleichwertig dem exam. Pflegepersonal vergüten.
    Lediglich ein beruflicher Aufstieg (Leitungsfunktion) wird ihnen regelhaft verwehrt bleiben.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Was soll das sein, ein Vorgriff auf das NotSanG?
    Bekommt man da dann Stunden erlassen oder die NotSan Urkunde einfach so ausgehändigt?
    Wenn ich es richtig verstanden habe handelt es sich hier um die ganz normale Stufenausbildung zum RettAss, über den Zwischenschritt RS. Bloß das man anschließend noch Pflegehelfer ist.
    Persönlich finde ich das Augenwischerei. Ganz besonders den letzten Teil des Beitrags.
    Da wird etwas, was in vielen anderen Ausbildungsberufen schon lange Realität ist, als ultra tolle und völlig uneigennützige Wohltat des Arbeitgeber angepriesen. "Die Azubis bekommen sogar Geld.". Ich möchte fast Wetten das die erwähnte Praxisphase nach dem RS gar nicht mal so kurz ist und die beiden in der Zeit die selbe Tätigkeit ausführen wie jeder andere RS auch, bloß zu einem deutlich geringeren Preis.

  • Das ist nach der Willensbekundung des Bundesgesundheitsministeriums schon sehr wahrscheinlich. Es gibt ja sogar schon einen Zeitplan und gestritten wird im wesentlichen über Detailfragen. Es mag sich noch in einzelnen Punkten ändern, aber derzeit davon auszugehen, dass das NotSanG gar nicht kommt, halte ich für nicht mehr angemessen. Aber diese dreijährige Ausbildung, um die hier erwähnt war hat nichts mit dem NotSanG zu tun, geschweige denn, dass davon auszugehen wäre, dass für den Rettungsdienst Havelland eine Sonderpassage in ein Bundesgesetz kommt, damit genau dieses Konstrukt, was eine milde Abänderung von den dreijährigen Ausbildungsverträgen ist, die es überall schon gibt, nun eine besondere Berücksichtigung findet. Wer sie durchläuft wird wohl am Ende RettAss sein und sich dem selben Überleitungsprozedere und Prüfungen stellen müssen, wie die anderen RettAss auch (wie immer diese im Detail aussehen mögen).

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Hi Jörg



    Ich bezog das auf die Stellungnahmen von verbänden. Die meisten Ärzte die Ich kenne sind. Auch ok


    LG

  • Wenn wir von Ärzten und ihren Verbänden ein vernünftiges Verhalten einfordern, halte ich das im Sinne der Stellungnahmen für angebracht und berechtigt. Wenn wir jetzt allerdings den Arzt nun zum Feindbild stilisieren, ist das nicht nur konträr zu unserem Anliegen eines fairen Miteinanders, sondern auch lächerlich. Tut mir Leid, ein Miteinander funktioniert nur von beiden Seiten.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Wenn wir von Ärzten und ihren Verbänden ein vernünftiges Verhalten einfordern, halte ich das im Sinne der Stellungnahmen für angebracht und berechtigt. Wenn wir jetzt allerdings den Arzt nun zum Feindbild stilisieren, ist das nicht nur konträr zu unserem Anliegen eines fairen Miteinanders, sondern auch lächerlich. Tut mir Leid, ein Miteinander funktioniert nur von beiden Seiten.


    Danke für die klaren Worte!
    J.