Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen Rettungsassistenten wegen unerlaubter Medikamentengabe

  • Hmmm, vielleicht verstehe ich es falsch, aber ich sehe schon bei vielen Notarzteinsätzen nicht nur die Behandlung von Symptomen, sondern (zumindest der Beginn) einer Therapie, z.B. anaphlylaktische Reaktion, Myokardinfarkt, hypertensive Krise, etc.


    Ich glaube ja auch, dass die Symptome nicht die Ursache, sondern die Folge diverser Erkrankungen sind und waren. Aber was weiß ich schon.


    Ich habe jedenfalls das Gefühl, dass wir wieder mal an einem Punkt sind, an dem wir auf die Beiträge eines bestimmten Users nur noch mit Humor oder Verzweiflung reagieren können.

  • Das RFP wird i. d. R. niemals die Ursachen für eine Erkrankung beheben oder abmildern können. Dies wird immer den Ärzten vorbehalten sein.


    Du meinst, ich hätte die Kontrastmittelzufuhr nicht unterbrechen können, nachdem sich eine Anaphylaxie entwickelt hat ? Ursachenbehebung :-D

  • Es ist der Diskussionskultur sicherlich nicht zuträglich, hier in dieser Art und Weise darüber zu streiten, ob man notfallmedizinisch symptomatisch oder kausal therapiert.
    Es ist auch schlicht nicht zielführend, da es wirklich nichts mit dem Thema zu tun hat.


    Aber einige Anmerkungen:


    - Gabe von Antiemetika: symptomatische Therapie
    - Gabe von Analgetika: symptomatische Therapie
    - Gabe von Antihypertensiva: Es kommt auf die Art der Hypertonie an.
    - Gabe von Antiarrhythmika: symptomatische Therapie
    usw....


    Zusammenfassung:


    Zielführend: Nein.


    Im Übrigen ist es keine Abwertung Dinge primär hauptsächlich symptomatisch zu therapieren. Das macht man in gewisser Weise auch primär in der Intensivmedizin...
    Die Genese des Schocks ist mir primär (relativ) egal. Ich therapiere ihn mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln und mache mich zeitgleich auf die Suche nach Ursachen, um den Patienten dann an einen anderen Kollegen zu übergeben, der hoffentlich das Problem behebt (OP, Herzkatheter usw.).

  • ..na denn, dann reihe ich mich wieder in die Reihe der schweigenden Mehrheit und erfreue mich über den Rettungsdienst in diesem Lande und alle komischen Ereignisse die ich so mit dem Rettungsdienst erlebe und die beschrieben werden sehe ich als persönliche "Wahrnehmungsstörung" an.

  • Die Therapie des obstruktiven schocks ist aber schon sehr anders als fürs kardiogene. Und Supra IM ist nur für eine Art sinnvoll...



    Sent from my iPhone

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Hallo Kollegen,


    ich habe das gedruckte Interview mit schrecken vernommen. Ist es doch sehr bzw. ausschließlich einseitig (ist ja auch ein Interview), ich weiß wir hatten irgendwo schon einmal darüber Diskutiert. Doch lässt es mir so recht keine Ruhe da im Interview ständig von einer Verurteilung zu Geldstrafe aber auch von einer Einstellung gegen Zahlung einer Auflage die Rede ist. Was ist denn da jetzt nun gelaufen? Und warum war der Staatsanwalt so hartnäckig und hat auf Mißhandlung um gebaut und warum gilt hier dann die Willenserklärung des Patienten doch nicht. Fragen über Fragen?

  • Zitat

    Doch lässt es mir so recht keine Ruhe da im Interview ständig von einer Verurteilung zu Geldstrafe aber auch von einer Einstellung gegen Zahlung einer Auflage die Rede ist.


    Differenzierungen sind nicht jedermanns starke Seite.


    Zitat

    Was ist denn da jetzt nun gelaufen? Und warum war der Staatsanwalt so hartnäckig und hat auf Mißhandlung um gebaut und warum gilt hier dann die Willenserklärung des Patienten doch nicht. Fragen über Fragen?


    Die werden sich aus Veröffentlichungen wie diesem Interview auch nicht beantworten lassen. Ich weiß immer noch nicht, was in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der Vorwurf war ... Und manchmal fürchte ich, der Betreffende auch nicht so genau.

  • Ich finde es gut, dem Fall und seinen Auswirkungen auf den Rettungsassistenten Raum in einer Fachzeitschrift zu geben. Man sieht daran, welche gravierenden Konsequenzen es haben kann, Rettungsfachpersonal auf eine bestimmte Schiene zum rechtlichen Dürfen zu setzen - das Interview ist auch ein beredtes Beispiel dafür, wie juristisch-fachliche Einschätzungen von Laien verstanden werden (was man den Laien ja nicht vorwerfen kann, vorwerfbar ist imho, dies als Jurist beim Beraten nicht zu antizipieren).


    Es wäre aber schön gewesen, wenn die Redaktion die Gelegenheit dazu genutzt hätte, zumindest nicht noch mehr Fläche für Unsicherheiten bei Laien zu schaffen. Natürlich bietet ein Interview in erster Linie Raum für die subjektive Sichtweise der befragten Person, aber da die Antworten redaktionell bearbeitet zu sein scheinen (der Sprachduktus der Antworten weicht schon etwas von dem ab, den ich aus Beiträgen des Betroffenen in Internetforen in Erinnerung habe), wäre es doch auch möglich gewesen, Unklarheiten zu beseitigen. Was den redaktionellen Einleitungstext angeht, gilt das sowieso. Ich nenne einmal die Punkte, die mir beim Drüberlesen auffallen:


    Ich finde, es trägt nicht zur Versachlichung bei, wenn in der Einleitung von einer Anklage wegen "Misshandlung mittels eines gefährlichen Werkzeugs" die Rede ist anstatt von einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Zumal auf S. 16 die Rede von einer "Änderung" der Anklage auf "Misshandlung mit schweren Gegenständen" gesprochen wird - ein Tatbestand, den es rechtlich nicht gibt und der in dem Zusammenhang einer Medikamentengabe schon sprachlich wenig sinnvoll erscheint. Erst recht gilt das, weil im nächsten Satz die Aussage folgt, mit einer Anklage wegen Körperverletzung "wären sie nicht weit gekommen". Was der Betroffene schildert, klingt aber erstaunlich nach einem Körperverletzungsvorwurf. Und übrigens kann die Staatsanwaltschaft auch nicht zu Beginn der Hauptverhandlung eine zugelassene Anklage "ändern" - da verbirgt sich offensichtlich auch noch ein unverstandener Punkt (vielleicht hat der Sitzungsvertreter auch schlicht die Anklageschrift vorgelesen, die nicht nur abstrakt Paragraphen nennt, sondern auch den so genannten konkreten Anklagesatz?).


    Dass man unkommentiert lesen muss, das Verständnis des Betroffenen von einer "Misshandlung" sei ein anderes, ist sicher ein untergeordneter Punkt. Schön wäre in einem für eine Vielzahl von Laien zu lesenden Beitrag vielleicht nur, dass es bei diesem Begriff in diesem Zusammenhang schlicht um den Wortlaut des Körperverletzungsparagraphen geht. Zumindest nach meiner Auffassung wird dieser Aspekt in praktisch jeder Rechtsfortbildung für Rettungsfachpersonal geradezu "durchgekaut", so dass ich erstaunt bin, immer noch eine Fehlvorstellung zu lesen - aber ich höre auch immer noch von Feuerwehrleuten, bei Einsatzfahrten müsse die ganze Zeit das Martinshorn laufen.


    Was mich verwundert, ist die Aussage, der Betroffene sei quasi aus einem laufenden Einsatz verhaftet worden und habe sich einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen müssen. Hier fehlen mit großer Wahrscheinlichkeit Hintergrundinformationen, denn weder dürfte ein Körperverletzungsvorwurf eine Verhaftung rechtfertigen, noch kann ich erkennen, wo die Voraussetzungen für das Abnehmen von Fingerabdrücken und das Fertigen kriminaltechnischer Lichtbilder bestanden haben. Nicht zu vergessen die "Hausdurchsuchung" - die erfordert einen richterlichen Beschluss. Es wäre schön gewesen, diesen Teil des Interviews auch auf die Hintergründe zu erstrecken.


    Auf S. 16 oben ist von einer "anonymen Lüge" die Rede - schon starker Tobak, finde ich, wenn ich auf der gleichen Seite lese, dass der Vorwurf in tatsächlicher Hinsicht ja anscheinend eingeräumt wurde. Die Medikamentengabe hat sich der Anzeigeerstatter ja ganz offensichtlich nicht eingebildet. Und mir ist auch nicht klar, wie die Aussage, der Betroffene habe die Patienten aufgeklärt und diese hätten eingewilligt, zu den ganz kurz angesprochenen medizinischen Sachverhalten passt: Ein Patient mit SHT ist einwilligungsfähig, bedarf aber einer Medikation mit Ketamin? Auch hier wären weitere Erläuterungen wünschenswert gewesen.


    Auf S. 16 oben rechts ist die Rede von "gängigen SOP des NFS" - das ist doch der Betroffene gar nicht, jedenfalls nicht zum fraglichen Zeitpunkt gewesen. Und "gängige SOP" für Notfallsanitäter gibt es nach meinem Eindruck nicht, bestenfalls entwickeln sie sich gerade.


    Ebenfalls mindestens missverständlich (und deshalb redaktionell "begleitungsbedürftig") ist die Aussage, Rettungsfachpersonal sei von einem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst abhängig, und das sollte gesetzlich geregelt werden. Dieses Thema ist - rechtlich - ziemlich komplex.


    Alles in allem also ein positiver Eindruck mit vielen offenen Fragen. Es ist natürlich von außen kaum zu beurteilen, ob die Redaktion der Zeitschrift eine Chance hatte, diesen Fragen nachzugehen. Jedenfalls aber wäre doch im Redaktionellen etwas mehr Zurückhaltung möglich gewesen (auch etwa im Kasten auf S. 16: Der Betroffene mag meinen, all das Erlebte sei ihm "aufgrund einer anonymen Anzeige" zugestoßen, und dieses Gefühl kann ich nachvollziehen - aber eine Fachzeitschrift muss nicht unterschwellig einen Korpsgeist loben und dem Anzeigeerstatter die Rolle des Bösen zuweisen, indem sie diesen Satz hervorhebt, denke ich; wer in diesem Fall der Gute und der Böse ist, wird man sicher unterschiedlich beurteilen können, und einer Zeitschrift, die sich nicht als Berufsgruppenblättchen verstehen möchte, stünde journalistische Distanz sicher gut zu Gesicht).

  • Das macht das ganze natürlich noch undurchsichtiger, ich habe immer mehr ein komisches Bauchgefühl bei diesem Fall. SK liest ja hier mit, ich denke das könnte man in kommenden Ausgaben weiter aufarbeiten.

  • Ich finde, es trägt nicht zur Versachlichung bei, wenn in der Einleitung von einer Anklage wegen "Misshandlung mittels eines gefährlichen Werkzeugs" die Rede ist anstatt von einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Zumal auf S. 16 die Rede von einer "Änderung" der Anklage auf "Misshandlung mit schweren Gegenständen" gesprochen wird - ein Tatbestand, den es rechtlich nicht gibt und der in dem Zusammenhang einer Medikamentengabe schon sprachlich wenig sinnvoll erscheint. Erst recht gilt das, weil im nächsten Satz die Aussage folgt, mit einer Anklage wegen Körperverletzung "wären sie nicht weit gekommen". Was der Betroffene schildert, klingt aber erstaunlich nach einem Körperverletzungsvorwurf. Und übrigens kann die Staatsanwaltschaft auch nicht zu Beginn der Hauptverhandlung eine zugelassene Anklage "ändern" - da verbirgt sich offensichtlich auch noch ein unverstandener Punkt (vielleicht hat der Sitzungsvertreter auch schlicht die Anklageschrift vorgelesen, die nicht nur abstrakt Paragraphen nennt, sondern auch den so genannten konkreten Anklagesatz?).


    Das meinte ich u.a. - man kann aus dem Interview schlechterdings nicht erkennen, was nun eigentlich an tatäschlichem Geschehen mit welcher rechtlichen Wertung vorgeworfen wurde.


    Was mich verwundert, ist die Aussage, der Betroffene sei quasi aus einem laufenden Einsatz verhaftet worden und habe sich einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen müssen. Hier fehlen mit großer Wahrscheinlichkeit Hintergrundinformationen, denn weder dürfte ein Körperverletzungsvorwurf eine Verhaftung rechtfertigen, noch kann ich erkennen, wo die Voraussetzungen für das Abnehmen von Fingerabdrücken und das Fertigen kriminaltechnischer Lichtbilder bestanden haben. Nicht zu vergessen die "Hausdurchsuchung" - die erfordert einen richterlichen Beschluss. Es wäre schön gewesen, diesen Teil des Interviews auch auf die Hintergründe zu erstrecken.


    Das wird schon stimmen. Die ED-Behandlung wird in der zweiten Alternative polizeilich angeordnet, und das erfolgt nicht selten einigermaßen schematisch; bei dem Vorwurf einer gef. KV, also eines Gewaltdelikts, kann ich mir das nach "Schema F" gut vorstellen, auch wenn es tatsächlich natürlich um keinen Schläger geht. Dann ist es üblich, dass der Beschuldigte zu diesem Zweck "eingesammelt" wird; das ist natürlich keine "Verhaftung", fühlt sich aber praktisch so an. Nicht fernliegend auch, dass das am Arbeitsplatz geschieht, weil man da ja weiß, wann er wo ist - nicht sehr rücksichtsvoll wegen der damit verbundenen Folgen, aber alles andere als unmöglich. Ist zudem eine Durchsuchung angeordnet, entspricht es dem üblichen Vorgehen, das eine mit dem anderen zu verbinden - also den Beschuldigten zur ED-Behandlung vorzuführen und daran die Durchsuchung anzuschließen, bei der ihm ja die Anwesenheit ermöglicht werden soll, oder umgekehrt. Das verwundert mich also aus Sicht der Praxis wenig bis gar nicht.


    Auf S. 16 oben ist von einer "anonymen Lüge" die Rede - schon starker Tobak, finde ich, wenn ich auf der gleichen Seite lese, dass der Vorwurf in tatsächlicher Hinsicht ja anscheinend eingeräumt wurde. Die Medikamentengabe hat sich der Anzeigeerstatter ja ganz offensichtlich nicht eingebildet.


    Naja, der anonyme Vorwurf war ja offenbar, er habe Patienten zumindest ins Koma gespritzt - das ist schon einigermaßen etwas anderes als eine Medikamentengabe.


    Grüße,
    -thh

  • Was den polizeitaktischen Punkt angeht: Ja klar, nur sind das dann ggf. überschießende Maßnahmen - oder mit dem Einverständnis des Beschuldigten erfolgt. Dazu hätte ich mir Erläuterungen gewünscht, ebenso wie zu der Frage, ob das eine richterlich angeordnete Durchsuchung war oder eine “Können wir uns mal bei Ihnen umsehen?“-Maßnahme. Und natürlich wüsste man auch gerne, woraus sich der Verdacht ergab, zuhause könnte was zu finden sein.


    Auch der anonyme Vorwurf geht anscheinend weiter, das stimmt. Lesen kann man in dem Interview aber erstmal nur, dass jedenfalls die Medikation stattgefunden hat. Und das zeigt, dass jedenfalls am Kerngeschehen etwas dran ist. Natürlich kann alles mögliche sein - deshalb ja mein Hinweis, dass ich diese Form der Berichterstattung in einem Umfeld unsicherer Laien mit Neigung zu allerlei Spekulationen für unglücklich halte...

  • Dazu hätte ich mir Erläuterungen gewünscht, ebenso wie zu der Frage, ob das eine richterlich angeordnete Durchsuchung war oder eine ?Können wir uns mal bei Ihnen umsehen??-Maßnahme.

    Sollte es sich wirklich um Ersteres gehandelt haben, fände ich das schon sehr bemerkenswert (und zumindest hinsichtlich des Sinngehaltes zudem auch noch äußerst fragwürdig - zumindest wenn es wirklich das Ziel der Durchsuchung gewesen sein sollte, eventuell vorhandene Medikamente zu finden...).
    Hoffentlich stellen die meine Bude niemals bei entsprechenden Vorwürfen auf den Kopf. Der schiere Umfang unserer Hausapotheke würde wahrscheinlich massiv strafverschärfend wirken... :ironie:

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Liebe Kollegen, moin Kameraden,
    ich hatte jetzt mal die Gelegenheit mir fast alles durchzulesen, schließlich geht es wohl um mich. Viele Fragen haben sich aufgetan und mit dem Interview in der RD 05/2015, gab man mir die Gelegenheit mich auch dazu zu äußern. Es gibt viele offene Fragen zu meinem Verfahren, um alle zu beantworten müsste ich ein Buch verfassen, denn die ganze Ermittlungsakte allein ist 400 Seiten schwer.Nach wie vor stehe ich zu meinen Maßnahmen, egal ob Arzt oder NFS, sondern logischer Menschenverstand. 30 Monate lang wurde ich vorverurteilt, aber es gab auch viele Kollegen, die mir den Rücken gestärkt haben.Ich wäre gerne bis zur letzten Instanz gegangen, aber irgendwann liegen die Nerven blank und man möchte nur noch ein Ende.Ich kann auch bestätigen, das es sehr schwer ist bei diesem Verfahren den Überblick zu behalten, dennoch möchte ich anmerken, das die Ursache ne ganz andere war, denn mir wurde anonym der Vorwurf gemacht, ich hätte Patienten geschädigt, dieses entspricht nicht der wahrheit, welches ein Fachgutachten bestätigt.Ich bin bereit Fragen zu beantworten und werde jetzt versuchen, mich zu den meist gestellten Fragen zu äußern, oder antworten zu geben.


    1.) Ich habe mich freiwillig versetzen lassen und bin mit meinem Dienstposten zufrieden.
    2.) Die Hausdurchsuchung/ Erkennungsdienstlicher Dienst wurde richterlich Angeordnet.
    3.) Die Staatsanwaltschaft wollte die anklage von Körperverletzung auf Misshandlung ändern, wurde aber vom Gericht abgewiesen.
    4.) Seit der Suspendierung in Norderstedt, gab es natürlich auch ein Verdienstausfall.
    5.) Meine Anwältin hatte nicht die geringste Ahnung von Medizinrecht.
    6.) Zwischendurch hat die Staatsanwaltschaft dreimal gewechselt.
    7.) Im Verfahren wurden noch nicht einmal die Zeugen befragt, selbst der anwesende Gutachter nicht.
    8.) Ich bin kein Mitglied des BDRD oder wie der Laden heißt.
    9.) Mein Verfahren wurde eingestellt nach § 153a, jetzt endgültig, also bin ich nicht Vorbestraft
    10.) Es war eine Geldbuße, keine Geldstrafe


    Die größte Erfahrung die ich gemacht habe, ist , das Juristen und Mediziner völlig unterschiedlich ticken. Ich werde weiter so Handeln wie bisher, das bedeutet nicht das ich Hypertroph bin.Die Gesetzeslage ist in Deutschland so undurchsichtig und es führt dazu, das Rettungsdienstfachpersonal in ihren Qualifikation gehemmt werden. Ich werde nie zuschauen, wie ein Patient leidet.Wenn ich an der Einsatzstelle Entscheidungen treffe, dann mache ich es zum wohle der Patienten. Ich berufe mich auf folgende §.Rechtfertiger Notstand, Garantenstellung, unterlassende Hilfeleistung. Die Notkompetenz interessiert mich nicht, weil sie nicht Gesetzlich verankert ist. Es hat sich in meinem Verfahren nie ein Arzt beschwerd, ich sehe den Notarzt als kompetenten Teamplayer und bin kein Hirnloser Krankenträger.Ich mache diesen Job 19 Jahre und habe auch in der NFS-Prüfung mit wenig Vorbereitung bewiesen, das ich sehr wohl weiß, was ich mache.


    Stefan Most

  • Die größte Erfahrung die ich gemacht habe, ist , das Juristen und Mediziner völlig unterschiedlich ticken.


    Was man hier auch deutlich im Forum sieht. Deshalb finde ich es auch schwierig, medizinische Sachverhalte auf juristischer Ebene zu regeln. Trotzdem schreit alle (Rettungs-) Welt immer danach.


    Danke für Deinen outenden und offenen Beitrag! :-)

  • Und das Recht ungefähr so viel mit Realität zu tun hat wie Füße mit Bananen (beide bestehen aus Zellen, das wars), ist ja mittlerweile auch ein hinlänglich bekanntes Problem.


    Danke für deinen Beitrag
    René

  • Und das Recht ungefähr so viel mit Realität zu tun hat wie Füße mit Bananen (beide bestehen aus Zellen, das wars), ist ja mittlerweile auch ein hinlänglich bekanntes Problem.


    Trotzdem verwenden im Rettungsdienst dann viele juristische Sichtweisen und Entscheidungen als Grundlage für ihr Tun, wenn es ihnen in die Tasche spielt. Und ob ein Ich-kann-das-zwar nicht-aber-ich darf-das dann für den Patienten gut ist, bleibt trotzdem weiterhin fraglich.