Falscher Rettungssanitäter behandelt Kind und stellt Rechnung an Krankenkasse

  • Das finde ich auch sehr kreativ:


    "....Die Frau war gerade im Begriff, in der Apotheke für ihr Kind ein Medikament zu besorgen, als sich der Angeklagte ihr als Notarzt eines „Blitz-Rettungsdienstes Rems-Murr“ vorstellte..."


    :ironie:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Den Teil finde ich am schönsten:


    Zitat

    "...die Anzeigen aufnehmenden Polizeibeamten des Backnanger Reviers dann mehrfach mit dem Götz-Zitat bedacht..."


    J. :cool_1:

  • Er

    Er muß ja seinen Psychiater bezahlen.



    Er sitzt ja schon in der Geschlossenen...


    Fraglich welcher Arzt ihm attestiert hat, dass er für den Beruf der RettAss gesundheitlich in der Lage ist...
    Naja, alt bekanntest Problem...


    Grüße aus PNG

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • @WR:Diesen Schein kriegt man ja selbst wenn man in der Klapse mit dem Chef schon auf Du ist... Ich glaube du weisst wen ich meine,oder?

  • Die Stuttgarter-Zeitung beschreibt den Fall "etwas" anders. Demnach hat sich der Angeklagte nicht als Notarzt, sondern als Rettungssanitäter ausgegeben.


    Wenn man sich beide Artikel durchliest kann man kaum glauben, daß beide Journalisten bei der selben Verhandlung waren.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • @WR:Diesen Schein kriegt man ja selbst wenn man in der Klapse mit dem Chef schon auf Du ist... Ich glaube du weisst wen ich meine,oder?



    Genau das meine ich :fool3:

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Weltreisender ()

  • Hört sich ein bischen manisch an. ;-)
    Interessant wird es, ob es zu einer Verurteilung kommt oder das Gericht einen Aufenthalt in einer Location mit Tabletten und Schwestern organisiert. :playboy:

  • Die Stuttgarter-Zeitung beschreibt den Fall "etwas" anders. Demnach hat sich der Angeklagte nicht als Notarzt, sondern als Rettungssanitäter ausgegeben.


    Wenn man sich beide Artikel durchliest kann man kaum glauben, daß beide Journalisten bei der selben Verhandlung waren.

    mindestens einer der beiden war bestimmt nicht dabei. Selbst die Lokalredaktionen können sich das kaum mehr leisten eigene Journalisten zu kleineren Prozessen zu schicken. Da muss dann der Bericht von XY herhalten.
    Online Redaktionen machen es sich da in der Regel noch einfacher und erweitern die Nachrichten aus dem Presseverteiler einfach mit ein paar fiktiven (und meist plausiblen) Details.


    Ciao,


    madde

    "You won't like me when I'm angry.


    Because I always back up my rage with facts and documented sources."



    The Credible Hulk.

    2 Mal editiert, zuletzt von madde ()

  • Fraglich welcher Arzt ihm attestiert hat, dass er für den Beruf der RettAss gesundheitlich in der Lage ist...
    Naja, alt bekanntest Problem...


    Mal wieder nur Schlaumeier unterwegs, ich würde gerne mal wissen wie Du es rein praktisch anstellen möchtest ausschliessen zu wollen, dass ein Mensch eine Psychose entwickelt, oder sonst irgendeine Persönlichkeitsstörung hat/in Zukunft entwickelt. Bei den meisten Menschen die ich als Arzt so sehe ist das echt quasi unmöglich da eine hochwahrscheinliche Prognose abzugeben, die zudem noch unanfechtbar sein müsste.
    Wenn Du mir da gute Tips geben kannst, dann melde Dich gerne mal bei mir, mein Dank sei Dir gewiss! :cool_1:

  • "Mögen sie Justin Bieber?"
    Bei "Ja!" direkt in die Geschlossene... :D
    Ernsthaft: Ich seh das Problem, aber deshalb gelten Atteste doch nur einen gewissen Zeitraum bzw. es steht eine Formulierung drin wie: "...zu gegenwärtigen Zeitraum", oder?

  • "Mögen sie Justin Bieber?"
    Bei "Ja!" direkt in die Geschlossene... :D


    :positiv:
    Warum ist es mir bloss nicht eingefallen, einfach, schnell und gut, ein Einsekundenscreening! Der Patient hat einen Bieber Score von 1!
    Zum Thema, attestiert wird meist, dass keine Gesundheitsprobleme gegen eine Ausbildung als... sprechen. Mich ärgert, dass suggeriert wird, dass der austellende Arzt ein Volltrottel sein soll wenn sich nachher rausstellt, dass der Betreffende eben nicht geeignet ist. So ein Attest kann halt prinzipiell nur eine erheblich beschränkte Aussage treffen, zumal wohl einige Menschen selbst bei Vorliegen einer Erkrankung die dagegen sprechen würde, nicht geneigt wären diese dem Arzt gegenüber zu erwähnen. Was lässt sich druch eine kurze Befragung und körperliche Untersuchung denn wirklch ausschliessen? Ein Patient der mit Blindenstock reinkommt und Pilot werden will, der ist selten, da ist es dann vielleicht aber recht simpel das Attest negativ ausfallen zu lassen.

  • Es geht nicht um nachher... WR und ich kennen beide zwei Fälle in denen die Eignung attestiert wurde obwohl VORHER bereits massivste psychiatrische Vorerkrankungen bekannt waren. In einem Fall wurde die Eignung exakt 8 Tage nach der Entlassung aus der stationären &in weiten Teilen erzwungenen psychiatrischen Behandlung festgestellt.


    Da frage ich mich schon. Übrigens lag zu mindestens in mindestens einem Fall keine Täuschung des attestierenden Arztes vor - er hat nachher die Eignungsaussage sogar vor Gericht wiederholt-.


    Das niemand in der Eignungsuntersuchung tickende Zeitbomben ausschließen kann ist klar. Aber wenn ich sehe das jemand mit einer stressinduzierten bipolaren Störung der nicht medikamentencompliant ist die "Eignung" ärztlich festgestellt krieg könnt ich kotzen gehen.
    :mauer:

  • "...500 Euro für den Einsatz, 270 Euro für „Beratung und
    Versorgung“ zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer stellte er der Techniker
    Krankenkasse im Namen der Firma „Blitzrettung“ in Rechnung."


    Der Witzbold weiß ja nicht mal, dass ärztliche Leistungen mit therapeutischem Schwerpunkt nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Da würde ich als Krankenkasse schon zum ersten Mal stutzig werden, von den anderen Scherzen ganz zu schweigen. :bye:

  • Der Witzbold weiß ja nicht mal, dass ärztliche Leistungen mit therapeutischem Schwerpunkt nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

    Das ist so pauschal nicht (mehr) ganz richtig. Dank EU Gesetzgebung gilt dies nur noch bei kurativem Ansatz der ärztlichen Leistung. Ist aber ein höchst komplexes Thema und ich würde hier nicht behaupten wollen, dass ich Ahnung davon habe.