Entwurf Ausbildungs- und Prüfungsverordnung NotSan

  • Das BMG bittet um Stellungnahmen bis zum 12. Juli 2013, und zwar sowohl von Bundesressorts, wie auch von den Ländern. Mündliche Stellungnahmen wird es ggf. am 16. Juli 2013 in Bonn geben.
    Die Bundesratsbefassung ist für den 11. Oktober 2013 vorgesehen.


    Das geht aus dem beiliegenden Schreiben des BMG hervor.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.


  • Nein. In §4, Absatz 2 steht


    Stimmt, ich war noch in Absatz 1. Das ändert aber nichts an dem Problem, dass zum Beispiel supraglottische Atemwegshilfen in einem Satz mit der Narkoseeinleitung genannt werden. In einem anderen Satz dieses Abschnitts der Anlage steht die Anwendung technisch-diagnostischer Verfahren, soll die auch nur noch im Rahmen einer Delegation vorgenommen werden? Entweder die Verfasser dieser APrV wollen, dass Notfallsanitäter auch zu Maßnahmen wie Narkosen befähigt werden, oder, was ich hoffe, es ist einfach sehr unsauber und unreflektiert formuliert.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Entweder die Verfasser dieser APrV wollen, dass Notfallsanitäter auch zu Maßnahmen wie Narkosen befähigt werden, oder, was ich hoffe, es ist einfach sehr unsauber und unreflektiert formuliert.


    Ich schätze eher, dass damit gemeint ist, dass der NFS im Auftrage des Notarztes die Narkose nach seinen Anweisungen einleitet, während dieser sich um das Atemwegsmanagement kümmert. Wäre meine Vermutung.

  • In einem anderen Satz dieses Abschnitts der Anlage steht die Anwendung technisch-diagnostischer Verfahren, soll die auch nur noch im Rahmen einer Delegation vorgenommen werden?


    Ich kam leider noch nicht dazu, die komplette APrV zu lesen. Aber werden diese Verfahren nur in diesem Abschnitt genannt oder auch in diesem Abschnitt?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • So richtig interessant sind ja die Ausbildungsinhalte und Praxiseinsätze.
    Da gilt es nun entsprechend nachzuarbeiten. Einige Dinge sind doch leicht überzogen (Narkoseeinleitung sicher anwenden? Das kann so mancher Facharzt draußen unter Notfallbedienungen nicht -sicher-), andere sollten deutlich verschärft werden (schriftliche Prüfung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) oder überhaupt explizit erwähnt werden. Maßnahmen zur Stabilisierung des Kreislaufs... irgendwie schwammig.
    Ich hätte mir ein expliziteres Eingehen auf spezielle Notfallmedizin, spezielle Fälle gewünscht.
    Und wieder steht hinter der legitimen Anwendung erweiterter Maßnahmen immer nur bis zum Eintreffen des Notarztes. Eigenverantwortliches Arbeiten ist damit hinfällig. So hätte man sich den ganzen Unmus auch sparen können. Als RA kann ich mich genauso gut auf den rechtfertigenden Notstand berufen.


    Mal schauen, was daraus noch wird.

  • Genau lesen, dann erst posten! "Narkoseeinleitung sicher anwenden" steht, wie schon erwähnt, unter "Mitwirkung" (Anlage 1, Punkt 7).
    Erweiterte Maßnahmen heißen, wie schon Gesetz, "Maßnahmen nach Vorgaben der ÄLRD" (Anlage 1, Punkt 8).



    Und zum Teil sind Maßnahmen (z.B. "Sicherung der Atemwege"), sowohl unter Punkt 7 als auch unter 8 zu finden - einmal ist assistieren gemeint, einmal selber können.

  • Habe die jetzt(zwar immer noch grob) ein zweites mal gelesen und bin in wesentlichen zufrieden.
    Die Details muss ich mir aber noch genau ansehen.
    Die Ergänzungsprüfung hat aber mal gar keinen Anspruch.
    Die staatliche Prüfung klingt ganz ordentlich, 3 schriftliche Klausuren zu 150 Minuten, 150 Minuten und 90 Minuten ist schon mal deutlich mehr.
    Und vier praktische Prüfungen mit einigen Forderungen sind auch nicht schlecht.

  • Mal sehen was bei rumkommt. Viel wichtiger ist wie die zukünftigen Schulen diese Verordnung mit Inhalt füllen.
    Die ganze Überleitungsgeschichte ärgert mich schon. Meine Idealvorstellung wäre das jeder der beim Inkrafttreten des Gesetzes RA ist zur vollen Abschlussprüfung zugelassen ist. Fertig. Ein Vorbereitungskurs könnte dann auf optionaler Basis an Schulen angeboten werden. So ist es für alle fair und am Ende haben Übergeleitete und neu Ausgebildete die gleiche Prüfung abgelegt. So schafft man Qualität und einheitliche Standarts. So wie jetzt hätte man sich das auch sparen können und einfach alle überleiten....

  • Das BMG bittet um Stellungnahmen bis zum 12. Juli 2013, und zwar sowohl von Bundesressorts, wie auch von den Ländern. Mündliche Stellungnahmen wird es ggf. am 16. Juli 2013 in Bonn geben.
    Die Bundesratsbefassung ist für den 11. Oktober 2013 vorgesehen.


    Das geht aus dem beiliegenden Schreiben des BMG hervor.


    Verstehe ich das richtig das keine Stellungnahmen von Seiten irgendwelcher Interessen-, Berufs- oder lobbyverbänden eingeholt werden?

  • (3) Jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung, die mündliche Prüfung und jedes Fallbeispiel der praktischen Prüfung können einmal wiederholt werden, wenn der Prüfling die Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ erhalten hat.



    Was passiert denn, wenn man erneut durchfällt? Finde dazu keine weiteren Angaben. DANKE!

  • (3) Jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung, die mündliche Prüfung und jedes Fallbeispiel der praktischen Prüfung können einmal wiederholt werden, wenn der Prüfling die Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ erhalten hat.



    Was passiert denn, wenn man erneut durchfällt? Finde dazu keine weiteren Angaben. DANKE!


    Den Kurs ab den persönlichen Voraussetzungen wiederholen.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Warum?


    Zitat

    Den Kurs ab den persönlichen Voraussetzungen wiederholen.


    Die sind ja weiterhin gegeben, fange ja nicht bei Null als Azubi an.

  • Warum?



    Die sind ja weiterhin gegeben, fange ja nicht bei Null als Azubi an.

    Aber in deinem Vertrag steht dann bestimmt "bei nichtbestehen besteht kein Anspruch auf weitere Anstellung" oder so was lustiges. Warum sollte der dich weiter beschäftigen?

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Wenn Du den NFS von Grund auf machst, musst die 3 Jahre wiederholen.
    Wenn Du schon 5 Jahre RA bist, wahrscheinlich nur die Prüfung.
    Darunter eben die entsprechenden Kurse.

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    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Ja genau das meine ich, also könnte ich 7 Jahre und solange ich die Prüfung bezahlen kann diese wiederholen so oft wie ich wil.


    M1k3, ich gehe vom RettAss mit über 5 Jahren hauptamtlicher Tätigkeit aus.

  • Würde ich so sehen, ja.

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    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Ja genau das meine ich, also könnte ich 7 Jahre und solange ich die Prüfung bezahlen kann diese wiederholen so oft wie ich wil.


    M1k3, ich gehe vom RettAss mit über 5 Jahren hauptamtlicher Tätigkeit aus.