Rettungsassistenten schicken Ärztin weg weil sie keinen Arztausweis hat.

  • 3) Wenn Ani als Ersthelfer Unterstützung durch einen RettAss akzeptiert, handelt es sich noch immer um zwei Ersthelfer. Das ist etwas anderes als die Einbindung von Privatpersonen nach Übernahme des Patienten durch den RD.


    Es geht mir um das grundsätzliche Vertrauen, nicht um irgendwelche vermeintlichen juristischen Probleme. Ich würde auch als Notarzt auf die zusätzliche Hilfe eines "zivilen" Rettungsassistenten oder Notarztes zurückgreifen.



    @Viktor


    Eine gute Idee, das mit dem Arbeitsplatz. Vor allem, wenn's mal schnell gehen muß. Ich würde aber zur Absicherung bei weniger zeitkritischen Fällen noch ein polizeiliches Führungszeugnis des Arztes einfordern. Nicht, daß man dann als RTW-Team in so 'ner BTM-Sache mit drin hängt. Wäre ja echt doof und vermeidbar. Bei ausländischen Ärzten außerhalb Europas natürlich noch eine Aufenthaltsgenehmigung. Nicht, daß ihr noch die Anwesenheit eines Menschen unterstützt, der hier gar nichts zu suchen hat!

  • @Viktor


    Eine gute Idee, das mit dem Arbeitsplatz. Vor allem, wenn's mal schnell gehen muß. Ich würde aber zur Absicherung bei weniger zeitkritischen Fällen noch ein polizeiliches Führungszeugnis des Arztes einfordern. Nicht, daß man dann als RTW-Team in so 'ner BTM-Sache mit drin hängt. Wäre ja echt doof und vermeidbar. Bei ausländischen Ärzten außerhalb Europas natürlich noch eine Aufenthaltsgenehmigung. Nicht, daß ihr noch die Anwesenheit eines Menschen unterstützt, der hier gar nichts zu suchen hat!

    Mach Dich doch nicht lächerlich! Wie lange dauert sowas schon, wenn tatsächlich kein NA verfügbar ist und der Wille besteht das zu klären? Und nochmal: Der Standardfall ist eben nicht, daß ein weitestgehend nackter, der deutschen Sprache nicht mächtiger, aus dem fernsten Ausland zwecks Erleuchtung der deutschen Kollegen eingereister Arzt einer Person Hilfe leisten möchte. Sondern ein hierzulande ansässiger Arzt der sich einfach ausweisen könnte, wenn er das wollte.

  • Sorry, ich glaube, mit solchen Vorschlägen machst Du Dich lächerlich. An jeglicher Realität und Sinnhaftigkeit vorbei.

  • Sorry, ich glaube, mit solchen Vorschlägen machst Du Dich lächerlich. An jeglicher Realität und Sinnhaftigkeit vorbei.

    Einen Ausweis mit sich zu führen? Als Beispiel: Was machst Du denn mit deinem Führerschein? Den führt doch komischerweise auch fast jeder mit sich, selbst wenn man gar nicht beabsichtigt ein Auto zu steuern. Das Gleiche kann man auch für sämtliche Chipkarten oder den Personalausweis behaupten.

  • Einen Ausweis mit sich zu führen? Als Beispiel: Was machst Du denn mit deinem Führerschein? Den führt doch komischerweise auch fast jeder mit sich, selbst wenn man gar nicht beabsichtigt ein Auto zu steuern. Das Gleiche kann man auch für sämtliche Chipkarten oder den Personalausweis behaupten.


    Aber wir diskutieren doch gar nicht, wie aufwändig es wäre, einen Ausweis mitzuführen, sondern ob man Hilfe ablehnen kann/darf/sollte, wenn keine derartige Legitimation vorliegt. Das sind zwei verschiedene Themen.


    J.

  • Ne Jörg, nachdem wir uns wieder zusammengerauft haben, haben sich zwei andere Streithälse gefunden.
    Und wenn die sich streiten wollen.. dann ist das unabhängig vom Thema :D

  • Aber wir diskutieren doch gar nicht, wie aufwändig es wäre, einen Ausweis mitzuführen, sondern ob man Hilfe ablehnen kann/darf/sollte, wenn keine derartige Legitimation vorliegt. Das sind zwei verschiedene Themen.


    J.

    Okay, ich justiere mal nach:


    @Ani:


    Wieso empfindest Du es als Prinzipienreiterei, fremden Leuten nicht einfach auf Vertrauen zu glauben, während Du z.B. bei fachlichen Dingen strengere Maßstäbe anlegst? Es ist keine Wichtigtuerei zu beabsichtigen, dem Patienten die bestmöglichste Hilfe zukommen zu lassen, aber auch Schaden von ihm abzuwehren.



    VK-Retter:
    Zumindest von meiner Seite ist das keine Streiterei.

  • @viktor


    Ich glaube, ich habe meinen Standpunkt in dieser Diskussion mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht.

  • Ich zitiere mich gerne nochmal:

    Man muss sich aber auch die Frage gefallen lassen, was wäre es wohl für ein Aufschrei des Rettungsfachpersonals (z.B. in den einschlägigen Foren) gewesen, wenn man als RettAss - der sich häufig genug nicht als solcher ausweisen kann - als Hilfeleistender von einem Arzt abgelehnt worden wäre?"

    Warum sollte ich die Hilfe der Ärztin ablehnen, egal ob sie sich ausweisen kann oder nicht? Oder ist da das Geltungsbedürfnis des RD-Personals vielleicht mal wieder mindestens genauso groß, wie es der Ärztin vorgeworfen wird...?

    Nehmt euch als RFP doch nicht immer so wichtig, und stellt die Ärzteschaft nicht immer so in Frage... :mauer:

  • So lange keine wichtigen Gründe vorliegen, anzuzweifeln, das es sich um einen Arzt handelt, sehe ich kein Problem darin, auch bei fehlen des Arztausweises anzunehmen, dass es sich um einen Arzt handelt und diesen in die Versorgung des Patienten einzubinden.
    Wichtige Gründe könnten die Aufforderung zur defibrillation eines wachen Patienten o.ä.blödsinniger Aktionen sein.
    Sollte die Person gelogen haben, ist es rechtlich ihr Problem, nicht meins.

  • Hallo,


    Krankhaftes Geltungsbedürfnis?


    Das könnte zumindest der Grund sein, warum eine solche Lapalie es in die Presse schafft. Eine einfache Beschwerde hätte wohl vollkommen ausgereicht, und vermutlich eher zu einer Verhaltensänderung der Beamten/Behörde geführt als ein "in die Öffentlichkeit zerren".


    Arztausweis hin oder her, nach meinem Verständnis und Abwägung der Risiken hätte ich ihr vermutlich das Material und meine Assistenz zur Verfügung gestellt. Erst wenn ich "groben Unfug" bei der Versorgung erkennen würde, würde ich einschreiten.


    Ich persönlich arbeite gerne eigenständig und auch -verantwortlich. Wenn nun ein augenscheinlich kompetenter Arzt vor Ort ist, bricht mir kein Zacken aus der Krone wenn ich mich ins zweite Glied verziehe.


    Nach kurzem Inerinnerungrufen meiner Rechtsvorlesungen: Der Behandlungsvertrag kommt zwischen dem Träger (!) des Rettungsdienstes und des Patienten zustande, bindet dieser nun eine dritte Person (Vereichtungsgehilfe; Paragraph 831 BGB) ein, so haftet im Schadensfälle der Träger des Rettungsdienstes. Da im Falle einer Berufsfeuerwehr der Träger und Ausführende die gleiche Person ist, könnte eine solche Dienstanweisung in der Tat erklären, ja vll. sogar verständlich machen. Behörden sind nicht für ihren Pragmatismus bekannt, daher könnte z.B. Ein Fall in der Vergangenheit mit einem unechtem oder echten aber (in der Notfallmedizin) inkompetenten Arzt zu einer solchen Dienstanweisung führen.


    Aber worüber diskutieren wir überhaupt? Wie fast jede Diskussion schafft es auch dieses Thema wieder nach kurzer Zeit zu einem Hickhack zwischen RFP und Ärzten zu werden, womit die nicht ganz unprovokante Art der Eröffnung vielleicht ihr Ziel erreicht hat.


    In diesem Sinne ziehe ich mich wieder in die Stille, kopfschüttelnde Mitleserschaft zurück. :unknown:


    Viele Grüße,
    Thomas

  • Ich möchte mal anmerken: Es handelt sich in meinen Augen eh um eine akademische Diskussion.
    Die Situation an sich tritt schon selten auf und selbst wenn ist der normale Retter zu 99,99% froh, oder aber zumindest nicht böse, wenn sich ein (mutmaßlicher) Arzt zu erkennen gibt (und bindet ihn dann auch gerne mit ein).

    Always be prepared!

    Einmal editiert, zuletzt von VK-Retter ()

  • Ich erkenne hier Einzelpersonen... Nicht DIE Ärzteschaft, oder DIE RFP.


    Aber unter den Einzelpersonen gibts einige RFP, die sagen: grundsätzlich begrüßen sie die Hilfe eines Arztes, jedoch nur wenn es eben Hilfe ist.
    Und das es zu wenig Information ist im Artikel, um daraus Schlüsse über das Fehlverhalten der Mannschaft zu ziehen.


    Das hab ich so rausgelesen, vielleicht auch aus dem Wunsch heraus das so zu lesen...

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Einen Ausweis mit sich zu führen? Als Beispiel: Was machst Du denn mit deinem Führerschein? Den führt doch komischerweise auch fast jeder mit sich, selbst wenn man gar nicht beabsichtigt ein Auto zu steuern. Das Gleiche kann man auch für sämtliche Chipkarten oder den Personalausweis behaupten.



    Aus dem ursprünglichen Artikel:


    Zitat

    Wobei sie zugibt, dass sie sich nicht als Ärztin ausweisen konnte, weil ihr entsprechender Ausweis abgelaufen sei.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Unschuldig bis zum Beweis der Schuld. So im Strafrecht.
    In meinen Augen aber hier auch anzuwenden: Es ist anzunehmen, dass der Hilfe anbietende, Arzt ist, bis sich das Gegenteil herausstellt.
    Und rechtliche Probleme wird man vermutlich auch nicht bekommen, es ist NICHT unsere Aufgabe, Personalien festzustellen. Egal ob durch Anrufe im Krankenhaus(wann hat man die Zeit dafür, wenn ein Arzt gebraucht wird?), noch durch irgendwelche Ausweise vorzeigen lassen. Zumal ich mir nicht die Fähigkeit zuerkenne, eine Fälschung von einem Original zu unterscheiden. Und wer fälschlicherweise behauptet, Arzt zu sein, würde wahrscheinlich nicht vor einer Fälschung halt machen.
    Alle Ärzte, die mir bisher Hilfe angeboten haben, haben dies auch tatsächlich. Sie boten sich an. Ich kann mir aber auch vorstellen, das meine Skepsis steigen würde, je mehr die "Ich bin wichtig, also lasst mich durch"-Mentalität hervor käme. Aber ich würde die Hilfe per se nicht ausschlagen, bis oben bereits erwähnter gegenteiliger "Beweis" (bspw. offensichtlicher Behandlungsfehler) auftritt.

  • Ich habe meistens einen Ausweis dabei.
    2 mal konnte ich nun bereits als "Erst-Helfer" tätig sein. In beiden Fällen benötigte ich keinen Ausweis. Allerdings habe ich auch keinen Tubus in die Hand genommen. ;-)


    Bei dem Fall in der Bank, hätte ich bei Zweifeln freundlich und unbürokratisch angeboten, dass man die Polizei hinzuziehen darf.
    Da diese Personen über die nötige Fachkompetenz verfügen, meine Qualifikation zu überprüfen, falls seitens der RTW Besatzung Zweifel hierüber bestehen und sie den Verdacht
    hätten, dass ein Betrüger unterwegs wäre.
    Bis zu deren Eintreffen hätte ich aber darauf bestanden in dieser Notsituation ärztlich tätig zu sein.

  • Versuchen wir doch mal das Ganze aus einem anderen Winkel zu betrachten.


    Ist die Ärztin tatsächlich von selbst an die Presse heran getreten, oder stellt es die Presse nur so dar?
    Kamen die Informationen zu dem Vorfall tatsächlich von der Ärztin, oder gab es andere Informanten?


    Für mich ist da ein anderer Aspekt viel interessanter. Denn will die Ärztin tatsächlich dem RFP ans Bein pinkeln, oder lediglich sich offen - und öffentlich - zu einem offensichtlich vorhanden Problem äußern?
    Nämlich dem Fehlen einer Berufsausweispflicht für Angehörige von Gesundheitsberufen, um sich grundsätzlich und in ähnlich gelagerten Fällen legitimieren zu können.
    In anderen Ländern bestehen solche Verpflichtungen. Und gleichzeitig jedem im Gesundheitsberuf Tätigen bekannte Regularien, nach denen man ohne Ausweis z.B. lediglich als Ersthelfer fungieren darf.
    Beides - Ausweispflicht und klare Verordnungen - fehlen bei uns. Das Ergebnis zeigt sich dann in dieser Diskussion hier. Wo lieber mal wieder eher aufeinander herum gehackt wird, anstatt gemeinsam - Ärzte und med. Fachpersonal - eine vernünftige Lösung zu finden.
    Hierzu wäre dann auch das Engagement z.B. der Berufsverbände gefragt. Zum Wohle des jeweiligen Berufsstandes und der "Gesundheitsberufstätigen". Vor allem aber zum Wohle der Patienten.

  • Zitat


    Bis zu deren Eintreffen hätte ich aber darauf bestanden in
    dieser Notsituation ärztlich tätig zu sein.


    Ein interessanter Standpunkt: als Arzt hat man ein Behandlungsrecht, einen Anspruch auf Einsatz? Das widerspricht irgendwie allem, wss ich zu dem Thema jemals gelernt habe. Aber es erklärt natürlich die Aufregung, die das Thema hier bei einigrn Ärzten verursacht.

  • Nein, hat man nicht.
    Man kann lediglich mutmaßen, dass der Patient wünscht vom Höchstqualifiziertesten (also dem Arzt) behandelt zu werden..

  • Dazu ein Fall, der Ende letzten Jahres / Anfang des Jahres sich tatsächlich so zugetragen hat:


    In unserem Bereich brach mal wieder die Welt zusammen und alle Rettungsmittel waren anständig unterwegs. Wir waren in weiten Bereichen der letzte RTW im Stall und das Schicksal meinte auch uns, unter Zuhilfenahme der Leitstelle, zu einem Herzinfarkt auf einem asphaltierten Wanderweg zu entsenden, kurz hinter einem P+R-Parkplatz. Anfahrtszeit für uns waren maximal 3 Minuten. Das NEF wurde noch gesucht, aber egal welches - in unserem sonst wirklich gut versorgten Einsatzgebiet - kommen würde bestimmt noch 20 Minuten brauchen.
    Vor Ort sahen wir dann einen Patienten auf dem Boden liegen, links und rechts sowie am Kopf saßen Ersthelfer und führten eine Druckmassage durch bzw. beatmeten mit einer Pocket-Mask. Ein "Weitermachen" von mit verlieh zusätzliche Motivation und alle drei (!) gaben sich als Ärzte zu erkennen. Die am Kopf sitzende Frau zudem als Schwiegertochter. Der Kollege überreichte einen Beatmungsbeutel, ich warf dem Arzt eine Modultasche "Zugang" zu um die er auch bat. Danach klebte ich die Fast-Patches. Kammerflimmern! Ein Schock, ROSC mit Spontanatmung und es enttarnte sich ein STEMI.
    Im Laufe des Einsatzes wurde noch einiges an Medikamenten gegeben, wenn ich es richtig im Kopf habe u.a. Dormicum, ASS, Heparin un Cordarex. Als der NA dann eintraf konnte er direkt in den RTW einsteigen wo wir gerade den Patienten einluden. Eine kurze Übergabe und ein Schildern der Situation wurde von ihm nur kommentiert mit einem grinsenden "So viel Glück ist unverschämt!". Die Schwiegertochter organisierte uns dann noch in ihrem Haus einen Katheterplatz und begleitete ebenfalls den Transport.
    Ich habe nicht eine Sekunde darüber nachgedacht ob hier jetzt vielleicht einer nur so tut als ob er/sie Arzt sei oder an das Zeigen eines Arztausweises im Nachhinein. Ich habe nicht mal die blasseste Ahnung wie die ersthelfenden Ärzte heißen könnten, nicht mal bei der Schwiegertochter und einzig bei der Schwiegertochter weiß ich die Fachrichtung. Vielleicht naiv, vielleicht auch nicht. Das kann jeder für sich selber ausmachen. Auch kann ich natürlich nicht sagen wie das Outcome des Patienten gewesen wäre wenn wir ab da alleine weitergemacht hätten. So kann ich aber sagen, dass ein 62 Jahre alter Mann ohne irgendwelche Überbleibsel seinem Job wieder nachgeht. Durch dieses Zusammenspiel wurde dennoch bestimmt Zeit gespart, die ich mal auf 5-10 Minuten schätzen möchte und jeder weiß was dies in so einer Situation bedeutet.


    Neben der Frage ob ein Arzt sich ausweisen muss, kann, darf oder sollte möchte ich eben mit jenem beschriebenen Einsatz einen Gedanken aufwerfen der hier, wie ich finde, zu wenig Beachtung beigekommen ist. Ich finde es gibt neben den juristischen Gedanken auch schlichtweg den moralischen Aspekt. Die Person kann ein Lügner sein - sie kann. Aber diese Eventuallität sollte, ganz generell, uns nicht davon abhalten Leben und Gesundheit eines Menschen zu bewahren.