Rentner versperrt Krankenwagen den Weg - Urteil

  • Ich hatte es letztes Jahr ähnlich mit einer Frau.
    Ihr Problem war, dass sie nicht rückwärts fahren konnte.
    Habe ich ihr nicht geglaubt.
    Nach 2 Metern habe ich es geglaubt und ihr das Auto zurück gefahren (ich war Beifahrer RTW). Rückwärts mit dem RTW war bei der Straße keine Option.

  • Sicherlich ist das Urteil, etc. korrekt.


    Allerdings kann es nicht sein, dass eine Dienstanweisung des BRK als Entschuldigung genutzt wird, dass jemand nicht rückwärts ohne Einweiser fahren darf und aus diesem Grund (Verletztenbetreuung, etc.) nicht rückwärts gefahren werden kann. Dann hat meines Erachtens der Dienstherr dafür Sorge zu tragen, dass man auch ohne Einweiser rückwärts fahren kann (Rückfahrkamera, etc.). Der Dienstherr kann nicht immer davon ausgehen, dass man Kraft Sondersignals alle Probleme des Straßenverkehrs aus dem Weg räumen kann.


    Bei uns gab es eine ähnliche Dienstanweisung auch. Diese wurde jedoch zurückgenommen, als klar wurde, dass in einem Standardeinsatz, wenn man nach DA handelt, der Patient immer für diesen Zeitpunkt unbetreut ist. Anschließend wurden Rückfahrkameras angeschafft.

  • Nur am Rande: Alle bayerischen Landes-RTW haben Rückfahrkameras.

  • Es ist allerdings auch denkbar ungeschickt das Sondersignal erst bei einem sich anbahnenden "Problem" einzuschalten.


    Wer macht sich nicht manchmal Gedanken, wenn man z.B. an der roten Ampel von einem Feuerwehr- oder auch Polizeiauto mit Sondersignal überholt wird und danach wird ohne Signal weitergefahren?

    "Glück ists wenn man sich dort kratzen kann wos einen juckt" - L. Hirsch
    »Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind!« – Charles Bukowski

  • Hi!

    Es ist allerdings auch denkbar ungeschickt das Sondersignal erst bei einem sich anbahnenden "Problem" einzuschalten.


    Wer macht sich nicht manchmal Gedanken, wenn man z.B. an der roten Ampel von einem Feuerwehr- oder auch Polizeiauto mit Sondersignal überholt wird und danach wird ohne Signal weitergefahren?

    ich les das so, Blaulicht ist an, Tatütata erst-als der Rentner nicht stoppt. Das sehe ich in einer Wohnsiedlung (Anliegerstrasse) als volkommen üblich und ausreichend an. Und zitiert mir hier jetzt blos nicht die § für Sondersignal... :-P
    Grüsse

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • klakon:
    Durchaus üblich. Wenn es die Verkehrssituation zulässt kann man auch komplett ohne Sonder- und Wegerechte fahren, bei zunehmenden Verkehr kann ich meine Meinung immer noch ändern. Bedeutet weniger Streß für alle. Sonderrechte kann ich trotzdem wahrnehmen, das ich diese nicht kennzeichne, sollte mir klar sein. (Ungünstige Formulierung)


    Edit: Mir fällt eben noch ein, dass die Situation die du beschreibst, nicht selten vorkommt. Nennt sich Einsatzabbruch und führt immer zu nicht so erfreuten Gesichtern, wenn man sich eben noch lautstark Platz verschafft hat und dann ohne Blaulicht kehrt macht.

    Einmal editiert, zuletzt von matthias87 ()

  • Mir fällt eben noch ein, dass die Situation die du beschreibst, nicht selten vorkommt. Nennt sich Einsatzabbruch und führt immer zu nicht so erfreuten Gesichtern, wenn man sich eben noch lautstark Platz verschafft hat und dann ohne Blaulicht kehrt macht.

    ich finde noch beliebter macht man sich, wenn man auf der Rückfahrt plötzlich nen neuen Einsatz kriegt und dann an der roten Ampel auf ner dreispurigen Straße mitten in der Menge das Blaulicht einschaltet...

  • Warum hat man sie dann?


    Um immer einen Angestellten persönlich für Bagatellschäden am hinteren Teil des Fahrzeuges in Regress nehmen zu können, da er gegen eine DA verstoßen hat? :ironie:

  • Die Rückfahrkamera wird dort offiziell nicht als Alternative zum Einweiser anerkannt.


    Das ist bei uns auch so und ich habs nie verstanden. Zumal die meisten "Einweiser" erfahrungsgemäß das Unfallrisiko eher erhöhen. Ich hatte immer Angst, irgendwann den Einweiser zu überfahren, der mir hinterm Auto rumgesprungen ist...

  • Ich kenn' den Spaß aus der Wohnmobil-Szene. Mit Kamera ist besser als mit Einweiser. Von ein paar Einweiser-Talenten mal abgesehen.

  • Solange ohne Sonderrechte unterwegs, bruacht man um einen LKW rückwärts zu fahren einen Aufpasser. Daran kann auch eine Dienstanweisung nix ändern. Wenn man Paragraph 35 StVO in Anspruch nimmt braucht man den natürlich nicht, allerdings darf man diesen Paragraphen ja eher selten in Anspruch nehmen.


    Nur mal die theoretische Seite. Praktisch seh ich beim NEF (Skoda Octavia Scout) weniger nach hinten als mit dem RTW mit Rückfahrkamera...

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Das ist bei uns auch so und ich habs nie verstanden. Zumal die meisten "Einweiser" erfahrungsgemäß das Unfallrisiko eher erhöhen. Ich hatte immer Angst, irgendwann den Einweiser zu überfahren, der mir hinterm Auto rumgesprungen ist...


    Wahrscheinlich dient die Rückfahrkmera dazu, den Einweiser zu sehen. :scratch_one-s_head:

  • Diese Dienstanweisungen sind durchaus üblich, dürften aber zu den am häufigsten ignorierten in der gesasmten RD Welt gehören. An sehr engen Stellen macht es manchmal Sinn, jemanden zu haben, der "Stopp!" Schreien kann, aber dieses umherwinken ist wirklich nutzlos und störend. Das Fahrzeug lenkt der Fahrer, und bitte nur der.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!