Verfassungsbeschwerde gegen NotSanG

  • RA legt Verfassungsbeschwerde ein...


    Quelle http://www.skverlag.de/rettung…rdegegen-notsang-ein.html


    Ein Rettungsassistent aus Rheinland-Pfalz hat Verfassungsbeschwerde gegen das neue Notfallsanitätergesetz (NotSanG) eingelegt. Seine Begründung: Das Gesetz stelle eine Novelle des Rettungsassistentengesetzes von 1989 dar und müsse deshalb eine Überleitungsregelung für diejenigen enthalten, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Rettungsassistent“ nach altem Recht zu führen. Die im NotSanG vorgesehene Regelung, wonach Rettungsassistenten eine bis zu 960 Stunden umfassende Zusatzausbildung mit Prüfung ablegen müssen, um die Bezeichnung „Notfallsanitäter“ führen zu dürfen, genügt in seinen Augen diesem Anspruch nicht. In den Augen des Beschwerdeführers verstößt das neue NotSanG deshalb gegen den Gleichheitsgrundsatz, der im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert ist. Schließlich, wie es in der Verfassungsbeschwerde heißt, „hatten alle Gesundheitsberufe, außer dem der Krankenpflege, vor der Novellierung ihrer jeweiligen Berufsgesetze eine Ausbildungsdauer von zwei Jahren und zum Teil darunter: Alle diese Berufsgesetze sind mittlerweile novelliert und die Ausbildungsdauer ist bei allen auf drei Jahre verlängert worden.“ In allen diesen novellierten Berufsgesetzen hätten die nach altem Recht ausgebildeten Personen allerdings die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach den Bedingungen der jeweiligen Novellierung erhalten, ohne weitere Voraussetzungen erfüllen zu müssen. Im Falle des NotSanG werde nun der gesamten Berufsgruppe der Rettungsassistenten dieses Recht vorenthalten, das sonst obligatorisch sei. Das bisherige Rettungsassistentengesetz wird zum 31.12.2014 außer Kraft gesetzt. (POG)

    Einmal editiert, zuletzt von chris373 ()

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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

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    Entspann dich.


    Wir leben in einem Rechtsstaat und es ist ein hohes Gut, dass wir als Bürger der Bundesrepublik Deutschland bei Streitigkeiten und/oder unklaren Sachlagen ein Gericht einschalten dürfen.

  • Ich würde mal behaupten formal hat der RA ja nicht so unrecht aber ob so ein Übergang sinnvoll und zweckentsprechend ist??


    LG


    Chris

  • Entspann dich.


    Wir leben in einem Rechtsstaat und es ist ein hohes Gut, dass wir als Bürger der Bundesrepublik Deutschland bei Streitigkeiten und/oder unklaren Sachlagen ein Gericht einschalten dürfen.

    Und es ist auch eine hohes Gut, das ich mich dazu äußern darf, wenn jemand gerne Qualitätssteigerung sabotiert. Du musst meine Meinung nicht teilen.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • irgendwie habe ich da spontan die verdi und deren Protagonisten im Verdacht :-)


    Ich hoffe, die haben noch jemanden dabei, der sich damit auskennt. Respektive, der SK-Verlag hat die Einzelheiten geschlabbert. Denn wie man derzeit mit der Begründung Verfassungsbeschwerde gegen das NotSanG führen will, leuchtet mir jedenfalls nicht auf Anhieb ein...

  • Zitat

    irgendwie habe ich da spontan die verdi und deren Protagonisten im Verdacht :-)


    Jetzt aber Achtung. Keine Voreiligen Schlüsse ziehen! Und selbst wenn. Schließlich beinhaltet die Mitgliedschaft bei ver.di einen Berufsrechtschutz. Außerdem fungiert ver.di auch als Berufsverband. Aber ich bin sicher dass dieses Vorgehen von der zuständigen Fachkommission nicht auf große Gegenliebe stößt.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • :D :D :D Das war ja sowas von klar.


    Aber ok, wäre auf jeden Fall ein Argument für ein sehr restriktiver Umgang mit der Kompetenzfreigabe für NotSan...
    .. schließlich hätte man mit automatischer Überleitung keine Qualitätskontrolle und damit keinen Qualitätsstandard.
    Und damit müsste ich mich als ÄLRD/LNA/NA/Was-auch-immer-Arzt am schwächsten Glied orientieren.


    Ob das das Ziel war? ;-)

  • @Schmunzel
    Eine Verfassungsbeschwerde muss ja nichts kosten wenn man sie selbst einreicht und auch ein anwaltlich aufgesetztes Schreiben kostet ja keine Unsummen. Der Sinn meiner Aussage war das Klagebereitschaft meist mit der persönlichen Kostenbeteiligung negativ korreliert.

  • @Schmunzel
    Eine Verfassungsbeschwerde muss ja nichts kosten wenn man sie selbst einreicht und auch ein anwaltlich aufgesetztes Schreiben kostet ja keine Unsummen. Der Sinn meiner Aussage war das Klagebereitschaft meist mit der persönlichen Kostenbeteiligung negativ korreliert.


    Ok, dann hab ich nur nicht verstanden, was die Aussage mit dem Thread zu tun hat... aber egal, will mich darum nicht streiten.


    Im Übrigen macht es vermutlich wenig Sinn, eine Verfassungsbeschwerde nach der Gebührenordnung bezahlen zu wollen.

  • @Schmunzel
    Was ich damit aussagen wollte, war das die Motivation zur Klage oftmals nicht ein starkes Unrechtsgefühl ist, sondern weil man es kann, oder es sich leisten kann.